Beiträge von oytun9899

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    Hallo Elke,

    wir haben vor 5 Jahren im Konzern für jeden der 20 Standorte in Europa den AED 10 von Welch Allyn und zusätzlich 1 Trainingsgerät angeschafft (wird von Standort zu Standort weitergegeben).
    Das Trainingsgerät ist baugleich zu den AEDs, damit kann jede mögliche Situation in der Schulung dargestellt werden. Die Schulung lassen wir extern durchführen (Grundschulung plus jährliche Auffrischung), aber dadurch dass es mit dem eigenen Gerät ist, muss sich der Ersthelfer nicht erst "umgewöhnen". Bisher und hoffentlich auch in Zukunft haben wir das Trainingsgerät deutlich häufiger in Benutzung als den echten AED.
    Der AED 10 von Welch Allyn ist wie jeder andere Defi auch einfach zu bedienen, sehr pflegeleicht, klein und handlich. Die Defi-Pads müssen alle 2 Jahre getauscht werden (ca. 30€), die Batterie hält 5 Jahre (ca. 100€).
    Förderung gab es bei uns keine.

    Gruß, oytun9899

    Hallo zusammen,

    ich suche eine genauere Aussage dazu, in welcher Höhe die Auslösevorrichtung für eine Rauchabzugsanlage installiert sein muss.

    BGV A8 und die entsprechende Durchführungsanweisung sowie die neue ASR A1.3 sprechen jeweils nur von "in geeigneter Höhe".

    Hat jemand einen Tip, wie eine "geeignete Höhe" definiert ist?

    Gruß,
    oytun9899

    Die EU verbietet in 2007 bestimmte Schaummittel und setzt für den Austausch eine Frist von 54 Monaten fest. Es handelt sich dabei um Schaummittel, in denen Per-Fluor-Oktan-Sulfonate (PFOS) enthalten sind (können in AFFF-, FFFP-, und FP-Schaummittel enthalten sein). AFFF-Schaummittel werden häufig auch in Schaum-Handfeuerlöschern und fahrbaren Feuerlöschern verwendet.
    Wegen der entstehenden Folgekosten sollte man darauf achten, dass man keine PFOS-haltigen Schaummittel geliefert bekommt (z.B. als "Sonderangebot").

    Presseinfo des Europäischen Parlaments

    Diverse Hersteller haben bereits reagiert und ihre Kunden über die Unbedenklichkeit ihrer Schaummittel informiert bzw. auf ihrer Homepage eine entsprechende Erklärung hinterlegt (z.B. Fa. Sthamex)

    Gruß,
    oytun9899

    ... für die vielen Glückwünsche!

    @ Herbert: wer kann, der kann :)

    guard: Ich weiß nicht ob es früher anders hieß, aber die Kneipe heißt zumindest jetzt "Schlossbar" oder alternativ "Ritterzimmer". Auch wenn das eigentliche Schloss ja ein anderes Gebäude ist. Wir können uns ja auch auf "Bei Hansi" einigen, der scheint dort als Barkeeper ja schon länger eine feste Größe zu sein...

    Auf jeden Fall war's ne nette Fete!

    Natürlich auch von mir Glückwunsch an die "Dresdener" Kollegen, die am gleichen Tag bestanden haben.

    Gruß,
    oytun9899

    Hallo Sifas,

    juhuu, die LEK 1 ist endlich bestanden. Leider hat es für einen Kollegen nicht ganz gereicht, aber für den Rest ist heute Abend Party im Schloss in Gevelinghausen angesagt!

    :309: :ba: :14: :18: :tr:

    Fazit: Es war schon zu machen, mit Vorbereitung ist alles halb so schlimm!

    Gruss,
    oytun9899

    Hallo Justin,

    anstelle von Gesetzestexten in Buch-/ Loseblattform hat sich bei uns umwelt-online sehr gut bewährt:

    https://sifaboard.de/www.umwelt-online.de

    Vorteil: Immer aktuelle Gesetzestexte bezüglich Arbeitssicherheit und Umwelt einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes, monatlich Newsletter mit allen Gesetzesänderungen, Rechtskatasterfunktion.

    Einzelplatzversion 88,97€/Jahr
    Campus-Lizenz 177,93€/Jahr

    Gruß,
    oytun9899

    Guck mal in die BGI 515 - Persönliche Schutzausrüstung (ganz frisch vom Sept. 2006) und in die PSA-Benutzungsverordnung §2 Bereitstellung und Benutzung:
    "(4) Durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung trägt der Arbeitgeber dafür Sorge, dass die perönliche Schutzausrüstung während der gesamten Nutzungsdauer gut funktioniert und sich in hygienisch einwandfreiem Zustand befindet"

    Damit sollte wohl klar sein, dass der Arbeitgeber für die Reinigung von PSA zuständig ist.

    Gruß oytun9899

    Ex-Schutz ist durchaus ein Thema bei Benutzung von nicht wassermischbarem KSS (Schleiföl). Normalerweise sind die entsprechenden Maschinen aber auch mit einer vollautomatischen CO2-Löschanlage ausgestattet (zumindest unsere).

    Bei wasssergemischtem KSS ist Ex-Schutz natürlich kein Thema.

    Gruß oytun9899

    Super, da ist schon mal die Aussage drin, dass sowas über die Schule läuft. Da brauchen wir das zum Glück nicht melden :) Wir gehen aber trotzdem in Kontakt mit der Schule, um zu hören ob die den Unfall melden.

    Herzlichen Dank für die superschnelle Hilfe :15:

    Gruß, oytun9899

    Hallo zusammen,

    wir haben einen Auszubildenden der während seiner Berufsschulzeit verunfallt ist. Da der Azubi länger als 3 Tage krank ist, überlegen wir uns nun, ob wir oder die Schule den Unfall melden müssen.

    Hat da jemand Erfahrung?

    Gruß, oytun9899

    Hallo Hofi16,

    allgemein gilt immer die BGV A1 - Grundsätze der Prävention (bes. §4 Unterweisung der Versicherten), BGV A2 mit den Infos was u.a. die SiFa zu schulen hat, sowie die einschlägigen Gesetze ArbSchG, ArbStättV, PSA-BenutzungsV etc.

    Außerdem:
    BGV A1 §22 Brandschutz und Handhabung von Feuerlöschern
    BGV A1 §24 und §26 Ersthelfertraining
    BGV D6 und evtl. BGV D8 Kranarbeiten
    LasthandhabV Heben und Tragen
    ArbSchG § 10 Notfall- und Evakuierungsmaßnahmen
    BGR 189 bis BGR 197 Persönliche Schutzausrüstung
    BGV A3 Umgang mit elektrischen Geräten
    BGV D27 BGG 925 und BGI 545 Umgang mit Flurförderzeugen
    GefStoffV Umgang mit Gefahrstoffen
    BGV D36 Umgang mit Leitern und Tritten
    BGV A8 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
    u.a. BetrSichV Unfallmeldung

    Hoffe Dir etwas weitergeholfen zu haben.
    Gruß, oytun9899

    Hallo Kuddel,

    danke für die Antwort.

    Die Bestellung der SiFa ist klar, wieviele SiBe gebraucht werden ist in unserem Fall auch unstrittig, nur hat sich bis jetzt noch niemand darum gekümmert und deshalb gibt es noch keine.

    Wir werden die entsprechenden Mitarbeiter jetzt bestellen lassen und dann entsprechend ausbilden lassen. Die Lehrgänge bei der BG sind ja auch immer recht voll :( da wird es wohl etwas dauern bis die neuen SiBe's ausgebildet sind.

    Gruß, oytun9899

    Hallo,

    kann jemand zum Sicherheitsbeauftragten bestellt werden, ohne vorher den entsprechenden BG-Lehrgang absolviert zu haben?

    In §20 Abs. 6 ASiG habe ich nur die Forderung nach regelmäßiger Fortbildung gefunden:
    (6) Der Unternehmer hat den Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit zu geben, an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Berufsgenossenschaft teilzunehmen soweit dies im Hinblick auf die Betriebsart und die damit für die Versicherten verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie unter Berücksichtigung betrieblicher Belange erforderlich ist.

    Weiß jemand wo die Bestellung des SiBe rechtlich geregelt ist?

    Gruß, oytun9899