Beiträge von Murphy

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    Hallo Amaranth,

    Du kannst in einem Hochhaus die ASR nicht anwenden. Es sei denn es befinden sich ausschließlich Gewerbeeinheiten darin. Für eine Bewertung der Situation benötigst Du mindestens die Baugenehmigung mit allen Anlagen und idealer Weise auch das Brandschutzkonzept.

    Die normalerweise verbaute Treppenhausbreite bei Wohnhäusern ist mindestens 1,2m, und das war schon immer so. Wenn da ursprünglich niemand etwas anderes verlang hat, dann ist das zunächst mal Fakt und nicht wirklich veränderbar. Im Extremfall kann die Bauordnung jetzt weitere Treppenabgänge verlangen und wird dies im Falle einer Gewerblichen Nutzung dann auch tun. Ich habe es nie erlebt dass jemand für ein Wohnhaus derartiges verlangt hat.

    Auch das Thema Türen ist in Hochhäusern problematisch. Hier kann man über eine Gefährdungsbeurteilung schnell nachweisen das eine konkrete Gefahr besteht. Man muss aber erstmal jemanden Finden der auch die Kosten dafür übernimmt und vor allem eine entsprechende Aufforderung dazu schreibt.

    Wilkommen in der Realität, auch wenn ich auf Deiner Seite stehe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Murphy