Beiträge von Sweedy

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    Moin Forumteilnehmer,

    seit Inkrafttreten der TRBS 2121 Teil 2 von 2018 ist immer wieder die Rede davon, dass Sprossenleitern als Arbeitsplatz nicht mehr zulässig sind und statt dessen Stufenleitern mit einer Auftrittsfläche von mindestens 80 mm Tiefe benutzt werden müssen.

    Kann mir jemand aus der SIFA-Gemeinde sagen, woher die 80 mm kommen. Ich kann da in der TRBS nichts finden. Bis auf Informationen von Leiterherstellern kann ich da keine Quelle finden. Lediglich die BGHM verweist in der Arbeitsschutz Kompakt Nr. 51 expliziet darauf hin.

    Auf welche Vorschrift sich die 80 mm beziehen ist mir aber nicht klar.

    Hintergrund der Anfrage ist, dass bei uns in der Firma mehrere Leitern mit 60 mm Tiefe bestellt wurden, ich diese aber nicht freigebe. Da kommt dann die Frage nach der Grundlage.

    Hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen

    Gruß Jens