Beiträge von SimonSchmeisser
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Hallo,
siehe hier:
Brandursachen 2022: Statistik des IFS veröffentlichtDas IFS (Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e.V.) hat seine Brandursachenstatistik 2022 veröffentlicht.www.feuertrutz.deGruß
Simon Schmeisser
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Hallo,
siehe hier:
vfdb-Merkblatt: Maßnahmen bei Ausfall von Einrichtungen des anlagentechnischen BrandschutzesIm Juni 2023 wurde das vfdb-Merkblatt 14-05 zu Maßnahmen bei Ausfall von Einrichtungen des anlagentechnischen Brandschutzes veröffentlicht.www.feuertrutz.deGruß
Simon Schmeisser
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Hallo,
siehe hier:
Entwurf DIN 14034-6 zu graphischen Symbolen erschienenEnde Juni 2023 ist der Entwurf der DIN 14034-6:2023-08 'Graphische Symbole für das Feuerwehrwesen - Teil 6: Bauliche Einrichtungen' erschienen.www.feuertrutz.deGruß
Simon Schmeisser
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Hallo,
siehe hier:
VdS-Richtlinien 2350 zu Schlüsseldepots neu erschienenNeu erschienen im Juni 2023: VdS-Richtlinien 2350:2023-06 'Schlüsseldepots, -Adapater und Freischaltelemente; Planung, Einbau und Instandhaltung'www.feuertrutz.deGruß
Simon Schmeisser
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Hallo,
Für die Freunde der korrekten Begrifflichkeiten: Brandschutzhelfer werden benannt und nicht bestellt.
Wie wir aber auch schon festgestellt haben, verwendet die
DGUV selbst u.a. in der Information zum Brandschutzhelfer
beide Begrifflichkeiten von Benennung und Bestellung.
PS: Der Brandschutzhelfer benötigt kein Fachwissen im Bereich VB. Seine Aufgabe ist die Bekämpfung von Entstehungsbränden mit den im Betrieb zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln zur Brandbekämpfung (also klassische Tätigkeit des AB).
Dem kann ich mich so pauschal nicht anschließen.
Das Aufgabengebiet eines BSH kann deutlich mehr sein,
als nur die Bekämpfung von Entstehungsbränden. Nicht
ohne Grund gibt es in der DGUV Information zum BSH
auch Inhalte wie zur BSO, Sicherheitskennzeichnung und
allgemein zum BS im Betrieb. Das alles würde ich schon
dem VB, wenn auch in einem sehr geringen Umfang
zuordnen. Doch das BSH den BSB bei der Freihaltung F+R Wege
usw. unterstützen, kann eine mögliche Aufgabe sein, wo dieses
Wissen notwendig sein kann.
Gruß
Simon Schmeisser
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Hallo,
Steht jetzt wo genau, dass Brandschutzhelfer zu bestellen sind?
kann man u.a. der DGUV Information 205-023
(Brandschutzhelfer) entnehmen.
Gruß
Simon Schmeisser
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Hallo,
Der Träger stellt sich folgendermaßen auf:
Unsere Ehrenamtler sind vom Fach und werden regelmäßig geschult.
Und genau dazu kann man unterschiedlicher Auffassung sein.
AB ohne Zweifel, aber VB....
Gruß
Simon Schmeisser
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Hallo,
diese Frage müssen Sie gesondert und JEWEILS mit dem
Finanzamt und dem Gewerbeamt klären, da hier eine Vielzahl
an Faktoren eine Rolle spielen.
Wenn Sie Sachen verkaufen möchten, dann brauchen Sie
dafür eine Gewerbeanmeldung. Das bedeutet aber nicht,
dass man nicht grundsätzlich auch freiberuflich tätig sein kann.
Man hätte dann halt hinsichtlich der Buchhaltung und Steuer-
erklärungen einen größeren Aufwand. Und bezüglich Freiberufler
und Vorteile, ist das immer eine Sache im Einzelfall. Hier spielt
es nämlich eine wesentliche Rolle, was für eine Rechtsform man
wählt (z.B. GmbH wird immer steuerrechtlich als gewerblich
veranlagt, selbst bei freiberuflicher Tätigkeit), aber auch die Höhe
vom Umsatz. Oft wird der Wegfall der Gewerbesteuer beim
Freiberufler als Vorteil genannt. Doch was dabei vergessen wird,
es gibt bei der Gewerbesteuer einen Freibetrag. Erst wenn der
Freibetrag überschritten wird, greift die Gewerbesteuer.
Ich spare mir weitere Ausführungen, siehe Forensuche. Da genau
zu diesem Thema schon sehr viel geschrieben wurde.
Gruß
Simon Schmeisser
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Hallo,
sofern man dieses als ausreichend sieht....
Interessant wird es doch bezüglich der Auffrischung.
Ja? Nein?
Gruß
Simon Schmeisser
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Hallo,
Die Frage "Wer löscht" ist an sich egal, weil die Anforderung in der ASR A2.2 Abs. 5.2. (1) klar regelt. Was an brennbaren Sachen da ist, muss gelöscht werden können. C da, C -Feuerlöscher ...
Fachlich haben Sie Recht. Doch in der Realität wäre ich mit der
Umsetzung vorsichtig. Im Grundsatz ist das C eine Sache der
Feuerwehr und keinesfalls von BSH etc. Da die Löschung von
einem Gasbrand eine wesentlich größere Gefahr verursachen kann,
als wenn man einen Gasbrand brennen lässt bzw. sich nur auf die
Umgebung konzentriert. Und dafür brauche ich in der Regel kein
Pulver, sondern ist mit Wasser/Schaum möglich. Im Grundsatz würde
ich das C in der Laienbrandbekämpfung streichen.
ich befürchte, dass da einige Kundinnen (viele mit kleinen Kindern) auf der Strecke bleiben. Eigentlich müsste ich davon zurücktreten und sagen dass ich das nicht kann.
Ehrlich: mich fragen, aber wenn ich dann mehr mache und wirklich wichtige Hinweise nenne, anfangen zu diskutieren. Ich soll mich jetzt mit dem Ehemann auseinandersetzen. Wahrscheinlich kann der besser argumentieren. pppffff. Ich nenne den zu empfehlenden Wasserlöscher. Mehr nicht. Ich diskutieren nicht. Der Laden ist eine Falle, wenn es da mal abgeht.
Diskussionen sind normal. Letztlich kann die Kundschaft folgen,
einen anderen BSB/SV suchen oder es ganz bleiben lassen. Alles
hatte ich davon schon auch.
Meiner Erfahrung nach hilft es, wenn man nicht ausschließlich
aus der BS/FW Brille das sieht und stetig sagt: Ganz schlimm oder
geht nicht. Ist Unordnung im Lager, muss man halt sehen ob man
ein Lagersystem vorschlagen kann, was dem BS entspricht und
dem Kunden mit wirtschaftlichen Vorteilen schmackhaft machen kann.
Gleiches gilt auch hinsichtlich Flucht- und Rettungswege, wenn
diese unübersichtlich sind oder zu eng. Dann ist es meist wenig
hilfreich nur mit ASR und Baurecht zu argumentieren, sondern auch
mit Aspekten, wie bessere Präsentation der Waren usw. Anders
gesagt: Je nach Kunde, sollte man sein Vorgehen im Sinne von
BS/AS anpassen.
Letztlich ist aber der Handel gleich. Je nach Wochentag würde
ich selbst den Besuch des Lagers von einem örtlichen Discounter
wie LIDL oder ALDI nicht empfehlen. Da man sicherlich aus BS-
Sicht Blutdruck bekommen würde.
Gruß
Simon Schmeisser
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Hallo,
mich nicht. Man muss nur die wenigen Aufnahmen sich ansehen
und was vom Gebäude noch tatsächlich steht. Da ist relativ
offensichtlich was passiert ist.
Und es gibt genug Beispiele, gerade aus den USA die sehr
gut dokumentiert sind, dass eine Eigenrettung schlicht nicht
möglich ist oder in einer Katastrophe endet.
Siehe Boston, Beacon-Street Fire, sie haben den Trupp vom
ersten Fahrzeug nicht mehr aus dem Keller bekommen, 25
Minuten Todeskampf. Was nicht nur der Funkverkehr gut
dokumentiert, sondern auch die extrem schnelle Lageänderung.
Externer Inhalt m.youtube.comInhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.Oder die Worcester6, aus einem vermissten Trupp, werden
am Ende drei vermisste Trupps.
Externer Inhalt m.youtube.comInhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.Charleston mit 9 Toten usw.
Sicherlich gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen,
siehe nur Niederlande. Küchenbrand = 1 Löschfahrzeug,
was in Deutschland immer irgendwas um Löschzug und mehr
wäre.
Gruß
Simon Schmeisser
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Hallo,
Es scheinen schon wieder Grundsatzdebatten zu laufen.
Carsten-Michael Pix vom DFV betont in einem Interview beim Spiegel (leider hinter der Paywall) die Bedeutung der FF und den hohen Ausbildungsstand bei der FF.
Ähnlich hier bei der WAZ ein Sachverständiger namens Frank Hachemer (ganz unten auf der Seite):
keineswegs laufen Grundsatzdebatten. Beide sind vom
Deutschen Feuerwehrverband. Jetzt sterben nicht jeden
Tag mehrere Feuerwehrangehörige, sieht man vom Flut-
einsatz 2021 mal ab. Da ist natürlich ein mediales Interesse
da und es stellen sich Fragen wie zur Ausbildung, gerade bei
einer FF. Was im Kern aber Unsinn ist.
War der Innenangriff geboten? Wurden Personen vermisst? Besteht ein Zusammenhang zu den zitierten Verpuffungen? Konnte ein Sicherheitstrupp nicht aggieren?
Sie waren der Angriffstrupp. Nein, bei der Bebauung wird
man das aber nicht ausschließen können. Der Einsatz ging
um 11.15 Uhr los, in den Nachtstunden um 1 Uhr konnte man
sie erst bergen.
Es wird sicherlich einen Untersuchungsbericht geben.
Gruß
Simon Schmeisser
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Hallo,
Es mussten zwei Feuerwehrleute sterben, weil Brandschutz immer noch nicht in der Bevölkerung angekommen ist.
Diese Aussage sollte man zurücknehmen, da sie schon
mit der derzeitigen Informationslage unvereinbar ist.
Und man einen gänzlich anderen Ablauf als wahrscheinlich
vermuten kann.
Doch für diese Fragen wird es noch genug Zeit geben,
die tote Feuerwehrfrau und der tote Feuerwehrmann
konnten erst vor wenigen Stunden überhaupt geborgen
werden.
Gruß
Simon Schmeisser
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Hallo,
dazu:
Verpuffung am Feuerwehrfahrzeug  Feuerwehrmann verletztAm heutigen Abend kam es im Übungsbetrieb der Freiwilligen Feuerwehr Essingen zu einer Verpuffung an der Pumpe des Feuerwehrautos, bei der ein Feuerwehrkamerad…www.feuerwehr.deGruß
Simon Schmeisser
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Hallo,
siehe hier:
Wenn das Handy selbst die 112 wählt: Immer mehr falsche NotrufeBayerns Integrierte Leitstellen schlagen Alarm - weil zu viel Alarm geschlagen wird. Die Zahl an Fehlanrufen, hinter denen gar kein Notfall steckt, hat sich…www.br.deGruß
Simon Schmeisser
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Hallo,
zu meinem Beitrag vom 04.05 in diesem Thread gibt es eine neue
Entwicklung, so wurde nachfolgende Presseerklärung von Polizei
und Staatsanwaltschaft veröffentlicht:
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe - Zweigstelle Pforzheim - und des Polizeipräsidiums Pforzheim Nachtrag zu den Pressemitteilungen vom 03.05.und vom 05.05.2023
Wie bereits mitgeteilt, ist am späten Abend des 02.05.2023 in einer Pforzheimer Klinik ein Mann verstorben, nachdem es zuvor zu einem Brand in der dortigen Zentralen Notaufnahme gekommen war. Nach den bisherigen Ermittlungen besteht der Verdacht, dass die Fixierung des Verstorbenen nicht richterlich angeordnet worden und daher rechtswidrig war. Zudem besteht der Verdacht, dass der Verstorbene nicht ununterbrochen überwacht wurde. Die bisherigen Ermittlungen haben Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Brand in der Nähe des Verstorbenen ausgebrochen ist. Es besteht insoweit der Verdacht, dass der Verstorbene den Brand selbst verursacht hat. Vor diesem Hintergrund hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe - Zweigstelle Pforzheim - ein Ermittlungsverfahren gegen insgesamt neun Bedienstete des betreffenden Klinikums eingeleitet, die nach bisherigen Erkenntnissen am Abend des 02.05.2023 an der Fixierung oder an der Betreuung bzw. Beaufsichtigung des Verstorbenen beteiligt waren. Es besteht insoweit zunächst der Verdacht der Freiheitsberaubung im Hinblick auf die erfolgte Fixierung. Inwieweit den Beschuldigten in diesem Zusammenhang ggf. auch der Tod des Verstorbenen strafrechtlich zuzurechnen ist, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
POL-Pforzheim: (PF) Pforzheim - Brand in Zentraler Notaufnahme - Ermittlungen gegen neun BedienstetePforzheim (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe - Zweigstelle Pforzheim - und des Polizeipräsidiums Pforzheim Nachtrag zu den…www.presseportal.deGruß
Simon Schmeisser
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Hallo,
Sankt Augustin (NRW) Zwei Feuerwehrleute (Feuerwehrfrau und Feuerwehrmann) bei Brandeinsatz in einem Gewerbebetrieb getötet.
Großbrand: Zwei Feuerwehrleute sterben bei Einsatz in NRWBei einem Großbrand im nordrhein-westfälischen Sankt Augustin bei Bonn sind zwei Feuerwehrleute gestorben. Weitere wurden verletzt.www.morgenpost.deDa werden sich zum Unfall, zur Brandursache, betrieblicher Brandschutz
etc. viele Fragen stellen. Die am Ende auch im Sinne von Arbeitsschutz eine Relevanz haben können.
Für Feuerwehr-Deutschland eine sehr schwere Woche, der zweite tödliche Einsatz.
Gruß
Simon Schmeisser
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Hallo,
Es gibt keine Brandklasse E mehr. CO2 Löscher sind ausschließlich für die Brandklasse B prüfbar. Brennende elektrische Geräte können bei 230 V mit einem normalen Löscher der Brandklasse A gelöscht werden.
Der Mythos CO2 Löscher macht erst Sinn, wenn man wirklich komplexe Serveranlagen mit mehreren Racks oder grooooooßßße technische Geräte vglb. einem CT/MRT stehen hat (nicht in einer Boutique).
Mit Verlaub, der von mir fachlich geschätzte MrH dürfte sich diesem
Umstand bewusst sein. Wann wurde E abgeschafft? Müsste irgendwann
um 1980/90 oder so gewesen sein. Ihre Darstellung von einem Mythos
würde ich so nicht sehen, die Meinungen diesbezüglich können
verschieden sein. Je nachdem was da verbaut ist, halte ich den
Einsatz von Co2 für wesentlich zielführender, als Pulver etc. Und das
weniger aus Sicht der Brandbekämpfung, als vielmehr hinsichtlich einer
Schadensminimierung.
Gruß
Simon Schmeisser
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Hallo,
dieser Fall zeigt wie wichtig der Brandschutz auf einer Baustelle ist.
https://www.feuerwehrmagazin.de/nachrichten/ne…muenchen-122149
Gruß
Simon Schmeisser