Beiträge von SimonSchmeisser

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    Hallo,

    Für die Freunde der korrekten Begrifflichkeiten: Brandschutzhelfer werden benannt und nicht bestellt.

    Wie wir aber auch schon festgestellt haben, verwendet die

    DGUV selbst u.a. in der Information zum Brandschutzhelfer

    beide Begrifflichkeiten von Benennung und Bestellung.

    PS: Der Brandschutzhelfer benötigt kein Fachwissen im Bereich VB. Seine Aufgabe ist die Bekämpfung von Entstehungsbränden mit den im Betrieb zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln zur Brandbekämpfung (also klassische Tätigkeit des AB).

    Dem kann ich mich so pauschal nicht anschließen.

    Das Aufgabengebiet eines BSH kann deutlich mehr sein,

    als nur die Bekämpfung von Entstehungsbränden. Nicht

    ohne Grund gibt es in der DGUV Information zum BSH

    auch Inhalte wie zur BSO, Sicherheitskennzeichnung und

    allgemein zum BS im Betrieb. Das alles würde ich schon

    dem VB, wenn auch in einem sehr geringen Umfang

    zuordnen. Doch das BSH den BSB bei der Freihaltung F+R Wege

    usw. unterstützen, kann eine mögliche Aufgabe sein, wo dieses

    Wissen notwendig sein kann.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Hallo,

    diese Frage müssen Sie gesondert und JEWEILS mit dem

    Finanzamt und dem Gewerbeamt klären, da hier eine Vielzahl

    an Faktoren eine Rolle spielen.

    Wenn Sie Sachen verkaufen möchten, dann brauchen Sie

    dafür eine Gewerbeanmeldung. Das bedeutet aber nicht,

    dass man nicht grundsätzlich auch freiberuflich tätig sein kann.

    Man hätte dann halt hinsichtlich der Buchhaltung und Steuer-

    erklärungen einen größeren Aufwand. Und bezüglich Freiberufler

    und Vorteile, ist das immer eine Sache im Einzelfall. Hier spielt

    es nämlich eine wesentliche Rolle, was für eine Rechtsform man

    wählt (z.B. GmbH wird immer steuerrechtlich als gewerblich

    veranlagt, selbst bei freiberuflicher Tätigkeit), aber auch die Höhe

    vom Umsatz. Oft wird der Wegfall der Gewerbesteuer beim

    Freiberufler als Vorteil genannt. Doch was dabei vergessen wird,

    es gibt bei der Gewerbesteuer einen Freibetrag. Erst wenn der

    Freibetrag überschritten wird, greift die Gewerbesteuer.

    Ich spare mir weitere Ausführungen, siehe Forensuche. Da genau

    zu diesem Thema schon sehr viel geschrieben wurde.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Hallo,

    Die Frage "Wer löscht" ist an sich egal, weil die Anforderung in der ASR A2.2 Abs. 5.2. (1) klar regelt. Was an brennbaren Sachen da ist, muss gelöscht werden können. C da, C -Feuerlöscher ...

    Fachlich haben Sie Recht. Doch in der Realität wäre ich mit der

    Umsetzung vorsichtig. Im Grundsatz ist das C eine Sache der

    Feuerwehr und keinesfalls von BSH etc. Da die Löschung von

    einem Gasbrand eine wesentlich größere Gefahr verursachen kann,

    als wenn man einen Gasbrand brennen lässt bzw. sich nur auf die

    Umgebung konzentriert. Und dafür brauche ich in der Regel kein

    Pulver, sondern ist mit Wasser/Schaum möglich. Im Grundsatz würde

    ich das C in der Laienbrandbekämpfung streichen.

    ich befürchte, dass da einige Kundinnen (viele mit kleinen Kindern) auf der Strecke bleiben. Eigentlich müsste ich davon zurücktreten und sagen dass ich das nicht kann.

    Ehrlich: mich fragen, aber wenn ich dann mehr mache und wirklich wichtige Hinweise nenne, anfangen zu diskutieren. Ich soll mich jetzt mit dem Ehemann auseinandersetzen. Wahrscheinlich kann der besser argumentieren. pppffff. Ich nenne den zu empfehlenden Wasserlöscher. Mehr nicht. Ich diskutieren nicht. Der Laden ist eine Falle, wenn es da mal abgeht.

    Diskussionen sind normal. Letztlich kann die Kundschaft folgen,

    einen anderen BSB/SV suchen oder es ganz bleiben lassen. Alles

    hatte ich davon schon auch.

    Meiner Erfahrung nach hilft es, wenn man nicht ausschließlich

    aus der BS/FW Brille das sieht und stetig sagt: Ganz schlimm oder

    geht nicht. Ist Unordnung im Lager, muss man halt sehen ob man

    ein Lagersystem vorschlagen kann, was dem BS entspricht und

    dem Kunden mit wirtschaftlichen Vorteilen schmackhaft machen kann.

    Gleiches gilt auch hinsichtlich Flucht- und Rettungswege, wenn

    diese unübersichtlich sind oder zu eng. Dann ist es meist wenig

    hilfreich nur mit ASR und Baurecht zu argumentieren, sondern auch

    mit Aspekten, wie bessere Präsentation der Waren usw. Anders

    gesagt: Je nach Kunde, sollte man sein Vorgehen im Sinne von

    BS/AS anpassen.

    Letztlich ist aber der Handel gleich. Je nach Wochentag würde

    ich selbst den Besuch des Lagers von einem örtlichen Discounter

    wie LIDL oder ALDI nicht empfehlen. Da man sicherlich aus BS-

    Sicht Blutdruck bekommen würde.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Hallo,

    mich nicht. Man muss nur die wenigen Aufnahmen sich ansehen

    und was vom Gebäude noch tatsächlich steht. Da ist relativ

    offensichtlich was passiert ist.

    Und es gibt genug Beispiele, gerade aus den USA die sehr

    gut dokumentiert sind, dass eine Eigenrettung schlicht nicht

    möglich ist oder in einer Katastrophe endet.

    Siehe Boston, Beacon-Street Fire, sie haben den Trupp vom

    ersten Fahrzeug nicht mehr aus dem Keller bekommen, 25

    Minuten Todeskampf. Was nicht nur der Funkverkehr gut

    dokumentiert, sondern auch die extrem schnelle Lageänderung.

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    Oder die Worcester6, aus einem vermissten Trupp, werden

    am Ende drei vermisste Trupps.

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    Charleston mit 9 Toten usw.

    Sicherlich gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen,

    siehe nur Niederlande. Küchenbrand = 1 Löschfahrzeug,

    was in Deutschland immer irgendwas um Löschzug und mehr

    wäre.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Hallo,

    Es scheinen schon wieder Grundsatzdebatten zu laufen.

    Carsten-Michael Pix vom DFV betont in einem Interview beim Spiegel (leider hinter der Paywall) die Bedeutung der FF und den hohen Ausbildungsstand bei der FF.

    Ähnlich hier bei der WAZ ein Sachverständiger namens Frank Hachemer (ganz unten auf der Seite):

    https://www.waz.de/panorama/zwei-…d238723539.html

    keineswegs laufen Grundsatzdebatten. Beide sind vom

    Deutschen Feuerwehrverband. Jetzt sterben nicht jeden

    Tag mehrere Feuerwehrangehörige, sieht man vom Flut-

    einsatz 2021 mal ab. Da ist natürlich ein mediales Interesse

    da und es stellen sich Fragen wie zur Ausbildung, gerade bei

    einer FF. Was im Kern aber Unsinn ist.

    War der Innenangriff geboten? Wurden Personen vermisst? Besteht ein Zusammenhang zu den zitierten Verpuffungen? Konnte ein Sicherheitstrupp nicht aggieren?

    Sie waren der Angriffstrupp. Nein, bei der Bebauung wird

    man das aber nicht ausschließen können. Der Einsatz ging

    um 11.15 Uhr los, in den Nachtstunden um 1 Uhr konnte man

    sie erst bergen.

    Es wird sicherlich einen Untersuchungsbericht geben.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Hallo,

    Es mussten zwei Feuerwehrleute sterben, weil Brandschutz immer noch nicht in der Bevölkerung angekommen ist.

    Diese Aussage sollte man zurücknehmen, da sie schon

    mit der derzeitigen Informationslage unvereinbar ist.

    Und man einen gänzlich anderen Ablauf als wahrscheinlich

    vermuten kann.

    Doch für diese Fragen wird es noch genug Zeit geben,

    die tote Feuerwehrfrau und der tote Feuerwehrmann

    konnten erst vor wenigen Stunden überhaupt geborgen

    werden.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Hallo,

    zu meinem Beitrag vom 04.05 in diesem Thread gibt es eine neue

    Entwicklung, so wurde nachfolgende Presseerklärung von Polizei

    und Staatsanwaltschaft veröffentlicht:

    Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe - Zweigstelle Pforzheim - und des Polizeipräsidiums Pforzheim Nachtrag zu den Pressemitteilungen vom 03.05.und vom 05.05.2023

    Wie bereits mitgeteilt, ist am späten Abend des 02.05.2023 in einer Pforzheimer Klinik ein Mann verstorben, nachdem es zuvor zu einem Brand in der dortigen Zentralen Notaufnahme gekommen war. Nach den bisherigen Ermittlungen besteht der Verdacht, dass die Fixierung des Verstorbenen nicht richterlich angeordnet worden und daher rechtswidrig war. Zudem besteht der Verdacht, dass der Verstorbene nicht ununterbrochen überwacht wurde. Die bisherigen Ermittlungen haben Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Brand in der Nähe des Verstorbenen ausgebrochen ist. Es besteht insoweit der Verdacht, dass der Verstorbene den Brand selbst verursacht hat. Vor diesem Hintergrund hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe - Zweigstelle Pforzheim - ein Ermittlungsverfahren gegen insgesamt neun Bedienstete des betreffenden Klinikums eingeleitet, die nach bisherigen Erkenntnissen am Abend des 02.05.2023 an der Fixierung oder an der Betreuung bzw. Beaufsichtigung des Verstorbenen beteiligt waren. Es besteht insoweit zunächst der Verdacht der Freiheitsberaubung im Hinblick auf die erfolgte Fixierung. Inwieweit den Beschuldigten in diesem Zusammenhang ggf. auch der Tod des Verstorbenen strafrechtlich zuzurechnen ist, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

    POL-Pforzheim: (PF) Pforzheim - Brand in Zentraler Notaufnahme - Ermittlungen gegen neun Bedienstete
    Pforzheim (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe - Zweigstelle Pforzheim - und des Polizeipräsidiums Pforzheim Nachtrag zu den…
    www.presseportal.de

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Hallo,

    Sankt Augustin (NRW) Zwei Feuerwehrleute (Feuerwehrfrau und Feuerwehrmann) bei Brandeinsatz in einem Gewerbebetrieb getötet.

    Großbrand: Zwei Feuerwehrleute sterben bei Einsatz in NRW
    Bei einem Großbrand im nordrhein-westfälischen Sankt Augustin bei Bonn sind zwei Feuerwehrleute gestorben. Weitere wurden verletzt.
    www.morgenpost.de

    Da werden sich zum Unfall, zur Brandursache, betrieblicher Brandschutz

    etc. viele Fragen stellen. Die am Ende auch im Sinne von Arbeitsschutz eine Relevanz haben können.

    Für Feuerwehr-Deutschland eine sehr schwere Woche, der zweite tödliche Einsatz.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Hallo,

    Es gibt keine Brandklasse E mehr. CO2 Löscher sind ausschließlich für die Brandklasse B prüfbar. Brennende elektrische Geräte können bei 230 V mit einem normalen Löscher der Brandklasse A gelöscht werden.

    Der Mythos CO2 Löscher macht erst Sinn, wenn man wirklich komplexe Serveranlagen mit mehreren Racks oder grooooooßßße technische Geräte vglb. einem CT/MRT stehen hat (nicht in einer Boutique).

    Mit Verlaub, der von mir fachlich geschätzte MrH dürfte sich diesem

    Umstand bewusst sein. Wann wurde E abgeschafft? Müsste irgendwann

    um 1980/90 oder so gewesen sein. Ihre Darstellung von einem Mythos

    würde ich so nicht sehen, die Meinungen diesbezüglich können

    verschieden sein. Je nachdem was da verbaut ist, halte ich den

    Einsatz von Co2 für wesentlich zielführender, als Pulver etc. Und das

    weniger aus Sicht der Brandbekämpfung, als vielmehr hinsichtlich einer

    Schadensminimierung.

    Gruß

    Simon Schmeisser