In Ergänzung, aufgrund Ihrem Profil.
Sollte der Betrieb in RLP sein, dann könnte dieses Schreiben interessant sein:
http://www.fm.rlp.de/fileadmin/fm/d…tz_LWTG_neu.pdf
Insbesondere u.a. dieses hier: (Auszug)
1.10 Brandschutzordnung, Räumungskonzept
Die erforderlichen betrieblich-organisatorischen Anforderungen sind im Einzelfall festzulegen.
Der Träger der Einrichtung (§ 7 LWTG) hat insbesondere
- eine Brandschutzbeauftragte oder einen Brandschutzbeauftragten und Selbsthilfekräfte für den
Brandschutz zu bestellen; die Ausbildung dieser Personen ist im Einvernehmen mit der
Brandschutzdienststelle festzulegen,
- Feuerwehrpläne anfertigen zu lassen und der Feuerwehr zur Verfügung zu stellen,
- eine Brandschutzordnung im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle zu erstellen und in
angemessener Weise in der Einrichtung bekannt zu machen; in der Brandschutzordnung sind auch
- die Aufgaben der oder des Brandschutzbeauftragten, der Selbsthilfe-kräfte für den Brandschutz
und des Personals,
- Regelungen über den Umgang mit elektrischen Geräten
- Regelungen über den Umgang mit elektrischen Geräten in Bewohner-räumen und für die Benutzung
von Gemeinschaftsküchen und
- die Maßnahmen, die zur Rettung der Bewohner erforderlich sind (Räumungskonzept)
festzulegen; in dem zu erstellenden Räumungskonzept sind u.a. geeignete Rettungsmittel (wie Rollstühle
und Evakuierungsunterlagen für Matratzen, gegebenenfalls auch Brandfluchthauben) und die jeweils
erforderlichen Rettungsmaßnahmen unter Beachtung......... usw. usw.
Gruß
Simon Schmeisser