Beiträge von SimonSchmeisser

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    Hallo,

    da kann man sehen wie unterschiedlich Auffassungen sein können,
    ich lese Ihre Beiträge 18,22,31 im Kontext zu den Ursprungsfragen
    deutlichst anders. Aber nun gut.


    Mit dem Dank von Snoopy in Antwort 39 fühle ich mich übrigens auch angesprochen ;)

    Meine Güte, ich denke mal der Dank ist an alle Teilnehmer dieser Diskussion gerichtet.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    Wenn ich mir das verlinkte Schreiben so ansehe, geht es dort doch in Punkt 1.2 um eben meine angesprochenen Rauchabschnitte, oder nicht? Sie werden dort halt sinnigerweise Evakuierungsabschnitte genannt.
    Das gesamte Dokument ist doch mit Baurecht nur so gefüllt. Wo sind die Ausnahmen geregelt? Doch nicht in diesem Dokument?
    Welche Bauaufsichtsbehörden stimmen denn einer Nutzung zu, die nicht annähernd das Schutzziel erreicht?

    Ja, ABER Sie formulieren Sachverhalte die Sie schlicht und ergreifend in
    Ermangelung der Ortskenntnis/ BSK usw. zum betreffenden Gebäude nicht beurteilen
    können. Ferner sollte man doch mal bedenken, welche Fragen gestellt wurden.

    Was doch letztendlich im Objekt von Snoopy fehlt oder nicht fehlt, können doch
    weder Sie noch ich per Ferndiagnose beurteilen. Was für ein Wert sollen dann
    solche Aussagen haben?

    Und natürlich sind diese vorgesehen, genauso wie Evakuierungskonzept usw..
    Ich habe das Ihnen auch nicht in Abrede gestellt, es soll aber auch sowas wie
    Abweichungen geben..... (und jetzt bitte keine Diskussion über Abweichungen)
    Wollen wir jetzt aber über jeden möglichen Sachverhalt schwadronieren?
    Wie kommen Sie jetzt auf BSB? Der Threadersteller ist kein BSB, ferner war
    erkennbar das es sich hier um absolute "Laien- Fragen" handelt.
    Und sollten Sie BSB generell meinen, warum soll ein BSB diese Forderung
    auch kennen, sehe ich keinen fachlichen Grund dafür. Oder kennen Sie aus
    allen Bundesländern, entsprechende Schreiben/Abweichungen im Sonderbau?

    Natürlich gibt es eine Ausnahme, Er/Sie ist BSB in einer solchen Einrichtung oder
    Er/Sie ist externer BSB und zählt solche Einrichtungen zu seinem
    Kundenstamm. Dann ist natürlich die entsprechende Fachkunde geboten.
    Aber selbst dann, können wir eventuell fehlende Fachkunde hier in diesem Forum
    per Diskussion nicht heilen.

    Ich kenne jetzt Ihre Meinung, diese teile ich nicht. Eine weitere Diskussion
    darüber halte ich daher für unnötig da die Standpunkte ausgetauscht sind. ;)

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    Aber das reicht für eine Brandschutzordnung für ein Pflegeheim nicht aus. Bei einem Neubau / einer Umnutzung in eine Pflegeheim wird also ein Brtandschuztzkonzept erstellt, das zunächst mal den baulichen Brandschutz darstellt. Um die Ideen aus dem baulichen Brandschutz nicht nur aus baulicher Sicht umzusetzen, muss das Pflegepersonal auch wissen, dass es Rauchabschnitte gibt, wo sie sind, warum Türen im Flur sind, usw. DAS gehört aber dann auch in die Brandschutzordnung. Dafür benötigt man gut ausgebildete Brandschutzbeauftragte, die in der Lage sind, ein Brandschutzkonmzept auch umzusetzen.

    Ein BSK ist eine Gesamtbetrachtung, Ihre Hinweise sind auch nicht falsch, aber kennen wir das Gebäude?
    Ich persönlich kenne das Gebäude nicht, daher finde ich Ausführungen zur Eignung/ Rauchabschnitte etc.
    einfach unnötig. Ich hatte es bereits erwähnt, es gibt genug Pflegeheime in Altbauten wo es schlicht
    und ergreifend keine Rauchabschnitte oder ähnliches gibt. Dafür gibt es dort dann andere brandschutztechnische
    Lösungen. Die Eignung eines Gebäudes dann aber perse zu bezweifeln, halte ich für fragwürdig.

    Ferner ist doch eine solche Diskussion zu so Themen gar nicht notwendig.
    Das verlinkte Schreiben vom zuständigen Ministerium ist doch erstmal ausreichend
    Info zu allen Fragen. Sollten dann Zusatzfragen z.B. zu Rauchabschnitte kommen, kann
    man darüber konkret diskutieren.


    Und wer fragt, kriegt viele Antworten und wenn etwas verwirrend ist, kann man doch weiter fragen

    Das mag für den einzelnen OK sein, fachlich ist es aber schlicht und ergreifend Mist in
    meinen Augen. Man sollte schon darauf achten das der Gegenüber ohne ein Lexikon unsere Antworten
    auch verstehen kann. Fehlendes Wissen zu Grundlagen oder dergleichen, kann sicherlich
    durch eine Diskussion nicht ersetzt werden.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    ja, wenn man erklärt hätte was man unter Rauchabschnitte, Landesbauordnung,
    Sonderbauvorschriften usw. im Detail versteht. Insbesondere wann was und warum
    zur Anwendung kommt. Ich kann das hier in diesem Thread sowie in vielen anderen
    auch, nicht immer erkennen. Oft habe ich den Eindruck, es wird irgendwas gesagt
    weil man es irgendwann und irgendwo gehört oder gelesen hat.

    Dies ist prinzipiell erstmal nicht falsch, man sollte es dann aber auch fachlich
    fundiert erklären können. Und in falschen fachlichen Hinweisen, kann ich
    keinen Nutzen erkennen. Es bleibt aber jedem selbst überlassen, wie er
    dies einordnet.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    Wenn es noch kein Brandschutzkonzept gibt ist die Frage ob es gefordert wird (hier wäre wieder die LBO, die Industribaurichtlinie und ggf. noch die Bau- / Betriebsgenehmigung zu rate zu ziehen).

    Industriebaurichtlinie beim Pflegeheim? 8|
    Ich hoffe das war nur Beispielhaft für Sonderbauvorschriften gemeint.....

    Grundsätzlich, manchmal sollte man schon überlegen was man schreibt
    und warum. Welchen Nutzwert soll ein Threadersteller aus solchen Aussagen
    ziehen, insbesondere wenn man den Eindruck hat das dieser über kein
    nennenswertes Wissen im Brandschutz verfügt?
    Außer das dieser, sofern er es für bare Münze nimmt, gegenüber
    anderen mit der Übernahme solchen Unfug blöd ausschaut?
    Ziel einer Empfehlung/ Hilfestellung ist doch eine Aufklärung und nicht
    Verwirrung. Für einen Laien sind doch Begrifflichkeiten wie Landesbauordnung,
    Industriebaurichtlinie, Rauchabschnitte, Sonderbauvorschriften usw.,
    erstmal nicht nachvollziehbare Fachbegrifflichkeiten.

    Bereits innerhalb der ersten drei Stunden nach Threaderstellung wurden
    doch die Fragen hinreichend beantwortet. Es wurde u.a. auf den Leitfaden
    Brandschutz im Altenheim vom Kuratorium Altenhilfe verwiesen, ferner auf
    ein Schreiben vom zuständigen Ministerium in RLP genau zu diesem Thema.

    Ich kann daher manche Diskussionsverläufe hier nicht verstehen.
    Insbesondere wenn vermeintlich gute Ratschläge mehr zur Verwirrung
    als zur Aufklärung beitragen und fachlich nicht vermittelbar sind.

    Ist nicht böse gemeint ;)

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    das Inhaltsverzeichnis ist nicht vielsagend.
    Da Ihr Betrieb in RLP ist, siehe dieses Schreiben:

    http://www.fm.rlp.de/fileadmin/fm/d…tz_LWTG_neu.pdf

    Ich hatte bereits darauf im Thread hingewiesen. Daraus können Sie auch alles
    notwendige entnehmen, zu Brandschutzordnungen, Konzepten/Pläne, Brandschutz-
    beauftragter, Brandschutzhelfer usw. usw. und wann und wie was genehmigt
    oder in Absprache aufgestellt werden muss. Sollte es Abweichungen davon geben,
    sollten Sie prüfen ob Sie Nachbesserungen in diesem Sinne durchführen sollten oder
    sogar müssen. Per Ferndiagnose über dieses Forum lässt sich das alles nicht
    nachvollziehen. Ggfs. einfach mal sich externe Beratung/ Brandschutzdienststelle
    ins Haus holen, wenn es Unklarheiten gibt. Achtung aber, auch die Auskünfte über
    die Brandschutzdienststelle können gebührenpflichtig sein. Die Brandschutzdienstelle
    ist nicht die örtliche Feuerwehr (ausgenommen es ist eine BF oder mit HA- Personal).

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    die Diskussion um die 5% Brandschutzhelfer sind doch im Einzelfall zu sehen
    und nicht pauschaliert. Ich kann genauso die gesamte Belegschaft auf die
    Evakuierung "drillen" und lediglich fünf Prozent der Mitarbeiter mit Aufgaben
    wie Brandbekämpfung/Vorbeugung etc. vertraut machen. Ist doch alles
    eine Frage der Personalverfügbarkeit, der baulichen Situation, der Personenanzahl/
    Art der Personen (z.B. mit Behinderung) sowie der vorhandenen
    Brandschutzeinrichtungen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    dann stellt sich die Frage, ob der Altbau für ein Pflegeheim geeignet ist ;)

    Neija, die Eignung daran festzumachen halte ich für unverhältnismäßig.
    Gerade hier in meiner Regionen gibt es viele Städte mit Altstadtbebauung,
    da muss man sich dann halt auf andere Maßnahmen oder Ersatzlösungen
    (z.B. Evakuierungsmatte) verständigen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    Während man eigentlich eine Flucht nach draußen anstrebt, reicht im Pflegeheim zunächst mal das Verschieben der Betten in einen ungefährdeten Rauchabschnit, usw.

    Das setzt aber voraus, dass die baulichen Gegebenheiten dieses zulassen.
    Gerade in Altbauten lässt sich dieses einfache Vorgehen meist aber nicht
    umsetzen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    In Ergänzung, aufgrund Ihrem Profil.
    Sollte der Betrieb in RLP sein, dann könnte dieses Schreiben interessant sein:

    http://www.fm.rlp.de/fileadmin/fm/d…tz_LWTG_neu.pdf

    Insbesondere u.a. dieses hier: (Auszug)

    1.10 Brandschutzordnung, Räumungskonzept

    Die erforderlichen betrieblich-organisatorischen Anforderungen sind im Einzelfall festzulegen.
    Der Träger der Einrichtung (§ 7 LWTG) hat insbesondere

    - eine Brandschutzbeauftragte oder einen Brandschutzbeauftragten und Selbsthilfekräfte für den
    Brandschutz zu bestellen; die Ausbildung dieser Personen ist im Einvernehmen mit der
    Brandschutzdienststelle festzulegen,

    - Feuerwehrpläne anfertigen zu lassen und der Feuerwehr zur Verfügung zu stellen,

    - eine Brandschutzordnung im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle zu erstellen und in
    angemessener Weise in der Einrichtung bekannt zu machen; in der Brandschutzordnung sind auch

    - die Aufgaben der oder des Brandschutzbeauftragten, der Selbsthilfe-kräfte für den Brandschutz
    und des Personals,

    - Regelungen über den Umgang mit elektrischen Geräten

    - Regelungen über den Umgang mit elektrischen Geräten in Bewohner-räumen und für die Benutzung
    von Gemeinschaftsküchen und

    - die Maßnahmen, die zur Rettung der Bewohner erforderlich sind (Räumungskonzept)
    festzulegen; in dem zu erstellenden Räumungskonzept sind u.a. geeignete Rettungsmittel (wie Rollstühle
    und Evakuierungsunterlagen für Matratzen, gegebenenfalls auch Brandfluchthauben) und die jeweils
    erforderlichen Rettungsmaßnahmen unter Beachtung
    ......... usw. usw.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Was genau ist denn der Unterschied zwischen Brandschutzordnung und Brandschutzkonzept?
    Verstehe ich dass richtig, dass sich die BS-Ordnung auf die Auslegung der gesetzlichen Forderung bezieht und das BS-Konzept auf die internen betrieblichen Abläufe?

    Siehe hier:

    Brandschutzkonzept: http://de.wikipedia.org/wiki/Brandschutzkonzept

    und hier Brandschutzordnung: http://www.vbg.de/erstehilfeonline/arbhilf/bs_1/3_4.htm

    Sicherlich kann man über ein Brandschutzkonzept auch interene Betriebsabläufe bzw.
    organisatorische Brandschutzmaßnahmen festlegen. Die Erklärung von Wikipedia
    im Hinblick auf das Brandschutzkonzept beruht aber auf ein Brandschutzkonzept im
    Baugenehmigungsverfahren.

    Sofern Ihr Teil A der Brandschutzordnung nicht habt, ist hierüber z.B.
    eine Erstellung möglich: http://www.hhpberlin.de/de/service/brandschutzordnung.html


    das durch "Handauflegen ausgebildet" sollten wir uns echt patentieren lassen (wenns nicht so traurig wäre). Erstellt wurde die Brandschutzordnung von einer externen Firma, die auch unsere Feuerlöscher wartet und die jährliche Brandschutzschulung durchführt.

    Und was steht in den Teilen B und C die von der Firma erstellt wurden?
    Und wurden diese im Einvernehmen mit der BS- Dienststelle erstellt?

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    Brandschutzbeauftragte sind entsprechend der BGI 847 oder der vfdb 12/09-01 auszubilden.
    Die Notwendigkeit von einem Brandschutzbeauftragten ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung,
    dem genehmigten Brandschutzkonzept oder einer sonstigen Forderung (z.B. Sonderbauvorschrift,
    Versicherer etc.). Neben der Ausbildung müssen sich Brandschutzbeauftragte auch regelmäßig
    fortbilden, mindestens 16 LE alle 3 Jahre. Ich hatte bereits in anderen Threads schon davon
    berichtet, dass mir Fälle bekannt sind in denen BSB mangels Fortbildung nicht mehr anerkannt
    wurden.

    Brandschutzbeauftragte ohne Ausbildung- neija, sollte man lassen. Nicht nur im Interesse vom
    Betrieb, sondern auch im Interesse vom betreffenden Mitarbeiter. Die Haftungsrisiken sind
    nicht zu unterschätzen. Ferner kann es -sofern mal erforderlich- schwierig werden, dass dieser
    mal von einer Versicherung oder von einer Behörde "anerkannt" wird. Auch wenn es grundsätzlich
    DEN anerkannten Brandschutzbeauftragten in D nicht gibt.

    Die Aufgaben, Einsatzzeiten etc. sind in einer Bestellungsurkunde/ Brandschutzordnung Teil C
    festzulegen. Der Teil C ist in der Regel mit der zuständigen Brandschutzdienstelle abzustimmen.
    Sofern die entsprechenden Teile der BS- Ordnung nicht vorhanden sind, sind sie entsprechend
    aufzustellen.

    Bezüglich Evakuierungshelfer, was für ein Betrieb seit Ihr?
    Wenn Ihr aber bereits Brandschutzhelfer habt und je nach Aufgabenumfang, kann die
    Erfordernis von Evakuierungshelfern obsolet sein. Dies sollte man aber im
    Einzelfall prüfen. Gleiches bezüglich Aufgaben/BS- Ordnung gilt auch für BS- Helfer.
    Bezüglich Ausbildung/Fortbilden BS- Helfer wurde ja schon was geschrieben.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    man könnte argumentieren, dass die Flucht- und Rettungswege von Brandlasten
    freizuhalten sind. Dementsprechend könnte man auch den Briefkasten dazu zählen,
    da dieser im Brandfall sicher zu einer Einschränkung der F+R Wege führen würde.

    Wie groß ist den der Briefkasten?

    Ohne Details jetzt aus dem Bauch heraus, würde ich den Briefkasten vernachlässigen
    wenn eine Zündquelle ausgeschlossen werden kann. Ich würde mir aber je nach
    Beschaffung vom Briefkasten überlegen, diesen vielleicht entsprechend mit
    Blech oder dergleichen zu verkleiden. Auch als Schutz vor Entzündungen, z.B. durch
    Brandstiftung.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    ach, diese alten Bilder sind nicht totzukriegen :D
    Stimmt aber, es sind klasse Bilder für die Schulung.

    Die Liste von Safety-Officer lässt sich noch um ein paar Punkte
    erweitern, zum Beispiel im Hinblick auf die Genehmigung/Auflagen
    oder im Hinblick auf die Feuerwehr. War das eine BSW von der Fw.?

    Gruß
    Simon Schmeisser