Hallo,
jetzt wird es aber albern.
Doch mir persönlich geht es u.a. bei solchen Veröffentlichungen, auch
um die sinnlose Verschwendung von Beitragsgeldern. Dieses Blättchen
greift weder ein hochaktuelles Thema auf, noch hat es eine wirkliche
Aussagekraft oder ist eine konkrete Handlungshilfe.
Also beim Anwendungsbereich der jeweiligen Regelwerke, ist mir
noch nicht aufgefallen das Betriebe alla "Meister Röhrich" davon
ausgenommen sein sollen. Wäre das der Fall, dann wäre unsere
ganze Arbeit ziemlich absurd, oder nicht?
Dementsprechend muss sich auch der Chef vom Betrieb Meister Röhrich
mit den Regelwerken auseinandersetzen, z.B. bezüglich Unterweisung,
Maßnahmen bei feuergefährlichen Arbeiten usw.. Wenn er sich persönlich
darum nicht kümmern will, dann findet sicherlich jederzeit einen
entsprechenden Arbeits-/Brandschützer dafür.
Jetzt ist natürlich auch mir klar, dass die ganzen Themen in der Praxis
keine oder nur seltene Bedeutung bei solchen Firmen haben. ABER, man sollte
nicht unterschätzen welche zivil- und strafrechtlichen Folgen es haben
kann, wenn dann mal was passiert. Wer es nicht glaubt, dem empfehle
ich mal die entsprechenden Rechtsdatenbanken zu studieren, insbesondere
zu den Klassikern wie z.B. feuergefährliche Arbeiten.
Gruß
Simon Schmeisser