Beiträge von SimonSchmeisser

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    Hallo,

    das kann ich nicht bestätigen, ich war bis Jahresmitte 2012 Mitglied in der VBG.
    Ich wollte letztes Jahr ein Seminar (Brandschutz im Industriebereich) bei einer
    anderen BG besuchen. Dies wäre auch möglich gewesen, wenn eine Kostenübernahme
    durch die VBG erfolgt hätte. Diese lehnte es aber mit der Begründung auf eigene
    Seminarangebote ab, auch wenn es ein solches oder zumindest ähnliches Seminar
    gar nicht gab.

    Mit der Ablehnung erfolgte meinerseits auch direkt die Kündigung der Mitgliedschaft ;)

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    hier was interessantes zum Brandschutz:

    1: 2. Rettungsweg über Geräte der Feuerwehr

    Siehe hier, eine sehr interessante Bildergalerie: http://kreisanzeiger-online.de/2013/01/24/dra…losterschaenke/

    Hier auch ein interessantes Video: http://www.youtube.com/watch?v=ugot3sLPTKU

    2: Brandereignis in meinem Landkreis

    Am Donnerstag kam es zu einem Brand in einem Industriebetrieb in meinem Landkreis.

    Siehe hier: http://www.rnf.de/video-portal/s…83a861142092f73

    sowie hier: http://www.youtube.com/watch?v=UoAhxhJWcMg

    Interessant an diesem Brand ist vor allem:

    - massive Brandausbreitung mittels Förderband über Straße in andere Betriebsbereiche
    - Starke Einschränkung der Anfahrtswege durch die Brandausbreitung, teilweise
    Umwege von bis zu 7km!
    - Mangelnde Wasserversorgung (teilweise Zusammenbruch der Wasserversorgung)

    Vom Prinzip ein Musterbeispiel für das Versagen vom VB und für den AB im Hinblick
    auf Einsatzplanung.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    natürlich lesen die Verlage die Texte, hierbei geht es dann meist
    weniger um das fachliche als um die Rechtschreibung und den Umfang.

    Aber wenn ich für meinetwegen 80,- € zwei DIN A4 Seiten schreiben soll, dann schreibe ich immer noch kein Halbwissen und keine Unwahrheiten.

    Sicher? Wer das Hauptberuflich macht, kann sich bei diesen Honoraren lange
    Recherchen etc. aus wirtschaftlichen Gründen gar nicht leisten.
    Und wenn wir uns in den Preisklassen der Textportalen befinden, ist
    der wirtschaftliche Druck noch höher.

    Ein weiteres Problem ist natürlich auch in den nachträglichen Verwertungen
    zu sehen, bei denen der betreffende Autor leer ausgeht. Ein Beispiel
    dafür siehe hier:

    http://www.baufachinformation.de/zeitschrift/Ac…r/2010089025723

    Wenn die für 7 oder 21 Euro (pro Kopie) den Artikel noch verwerten, sehe ich davon keinen
    Cent. Die Problematik um das geschriebene Wort ist daher weit vielschichtiger als
    manch einer denkt.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    kann man den Artikel noch irgendwo lesen, unter dem Link ist er nämlich
    nicht mehr zu finden?

    Unabhängig davon, kann ich die Aufregung über die "schreibende Zunft"
    nicht ganz nachvollziehen. Das solche Artikel (mir ist er jetzt nicht bekannt)
    entstehen, ist doch die Schuld der Verlage aber auch der Leser/Nutzer.

    Die Verlage sind schuld, weil die Honorare bei den Autoren immer weiter
    gedrückt werden. Ich selber bin immer wieder mal für verschiedene
    Verlage zu Themen aus dem Brandschutz-/Feuerwehrwesen tätig.
    Je nach Verlag liegt das Honorar für eine DIN A4- Seite bei maximal
    50.00 Euro. Ein durchschnittlicher Artikel hat in der Regel zwei DIN A4-
    Seiten, diese werden vom Verlag mit Werbung etc. auf drei DIN A4- Seiten
    gestreckt. Bezahlt werden aber nur volle DIN A4- Seiten. Und jetzt kann
    sich jeder selbst ausmalen, wie solche Texte zustande kommen.

    Noch schlimmer wird es, wenn man in den Bereich der Textportalen schaut.
    Dort werden von Autoren zu all möglichen Themen (auch Arbeitsschutz/Brandschutz),
    vollständige Fachartikel zu Preisen(komplett!) von 2 bis 15 Euro geschrieben.

    Natürlich sind an dieser Entwicklung die Nutzer/ Leser auch nicht ganz
    unschuldig. Jeder will über alles informiert sein, will dafür aber nichts oder
    nur wenig bezahlen..... Ich wäre daher ein bisschen nachsichtiger ;)

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    es ist zwar nicht das Warum erklärt, zumindest aber was eine sachkundige Person
    ist. Siehe im Entwurf, u.a. auch der Verweis auf die DIN 14095:2007-05, 3.4.

    Zumindest was Normen betrifft, wird man eine andere Bezeichnung nicht
    finden, siehe dazu z.B. auch die DIN 14095.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    Prinzipiell bin ich mit dem auch Einverstanden, was Ihr da so screibt.
    Aber werft noch mal einen genauen Blick in die BGR - die legt nämlich die Qualifikation des Unterweisenden ausnahmesweise recht konkret fest.
    Handhabt Ihr das auch so, oder legt ihr das grosszügiger aus?

    dann siehe mal hier [suche Hilfe] Unterweisung Atemschutz nach BGR 190
    Ich habe damals schon meine Zweifel geäußert, insbesondere im Hinblick auf
    die sehr konkreten Vorgaben.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    ich muss bestimmt nicht für die Anerkennung von VdS- Richtlinien werben oder
    kämpfen, ich gehöre denen nicht an. Genauso wenig der DIN usw..

    Der Verweis auf die VdS- Richtlinie von mir war Beispielhaft, siehe mein erstes
    Posting zu diesem Thema. Mit der VdS- Richtlinie 2021 gibt es bereits eine
    umfassende Veröffentlichung zur Sicherheit auf Baustellen, dementsprechend
    habe ich darauf verwiesen das ich Veröffentlichungen wie mit diesem DGUV-
    Blättchen daher für unnötig erachte. Insbesondere da die Problematik mit den
    Dämmsystemen im Hinblick auf andere Gewerke am Bau (z.B. Dach) nicht unbekannt
    sind. Daher auch nochmals, wir haben kein Problem an Veröffentlichungen/Regelwerken
    sondern ein Problem in der Beachtung.

    Und gerade was die VdS- Richtlinie 2021 betrifft, so mag ich darin nicht erkennen
    wo diese sich in den Grundlagen nennenswert von anderen Veröffentlichungen,
    wie z.B. der BGI 560 abhebt. Ferner darf ich darauf hinweisen, dass auch die BGI
    560 im Abschnitt 18.8 auf VdS- Richtlinien hinweist.

    Und bezüglich "a.a.R.d.T.", vielleicht nochmal nachsehen ;)

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    Klar, man kann auch erwarten, dass sie das komplette Regelwerk lesen. 40 Seiten sind so abschreckend, da ist so eine kleine Infoschrift doch hilfreich. Es fehlt nur ein aussagekräftiges Foto, um auch Aufmerksamkeit zu erregen.

    Eine Infoschrift die keine ist, weil man schlicht keine bis wenige verwertbare Informationen
    daraus entnehmen kann. 40 Seiten sind abschreckend? Sorry, jede normale Ausschreibung
    z.B. für Bauleistungen der öffentliche Hand, hat diese Seitenzahl locker.

    Man kann jetzt aber natürlich auch weiterhin nach Schein- Argumenten suchen, warum die
    armen Betriebe es nicht schaffen können sich selbst zu informieren oder die Regelwerke
    zu lesen. Würde man im übrigen dieser Argumentation folgen, wird das Blättchen noch
    lächerlicher weil es auf andere Informationen wie die BGI 560 verweist. Könnte aber
    schwierig werden, wenn 40 Seiten schon abschrecken.....

    Gruß
    Simon Schmeisser

    PS: Und ich bewerte immer noch selbst für mich, welche Aussagen ICH für Unfug halte!

    Hallo,

    das ist doch Unfug. Wer den Weg in die Selbstständigkeit geht, ist auch verpflichtet
    sich über die jeweiligen Regelwerke zu informieren und auseinanderzusetzen. Und
    nochmals, wer dazu keine Lust hat sollte sich vielleicht hinterfragen ob die Selbstständigkeit
    das richtige ist, oder sollte sich entsprechende Unterstützung einkaufen.

    Es ist doch mittlerweile fast eine Volkskrankheit das man meint, man müsste
    zu jedem Mist informiert werden. Und für diese Informationen werden dann
    noch Beitragsgelder verschwendet, die in anderen Bereichen wesentlich sinnvoller
    eingesetzt werden können. Ich will nicht Wissen wie lange an diesem Blättchen
    gearbeitet wurde...... :cursing:

    Ich glaube man kann von einem jeden Betrieb (z.B. Handwerksbetrieb) erwarten,
    dass er sich Eigenständig mit Regelwerken wie z.B. der VdS 2021 (meine Güte 40 Seiten!)
    beschäftigt.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    Es ist nicht deutschlandweit bekannt, dass Dämmsysteme brennen, im Gegenteil.

    das halte ich für ein Gerücht.
    Bereits 2010 gab es von einigen Herstellern! die ersten Seminare/Infobroschüren für Planer
    und Handwerker zu diesem Thema. Ich selbst habe die letzten zwei Jahre an entsprechenden
    Kongressen von Herstellern teilgenommen, die Problematik ist bekannt.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    jetzt wird es aber albern.
    Doch mir persönlich geht es u.a. bei solchen Veröffentlichungen, auch
    um die sinnlose Verschwendung von Beitragsgeldern. Dieses Blättchen
    greift weder ein hochaktuelles Thema auf, noch hat es eine wirkliche
    Aussagekraft oder ist eine konkrete Handlungshilfe.

    Also beim Anwendungsbereich der jeweiligen Regelwerke, ist mir
    noch nicht aufgefallen das Betriebe alla "Meister Röhrich" davon
    ausgenommen sein sollen. Wäre das der Fall, dann wäre unsere
    ganze Arbeit ziemlich absurd, oder nicht?

    Dementsprechend muss sich auch der Chef vom Betrieb Meister Röhrich
    mit den Regelwerken auseinandersetzen, z.B. bezüglich Unterweisung,
    Maßnahmen bei feuergefährlichen Arbeiten usw.. Wenn er sich persönlich
    darum nicht kümmern will, dann findet sicherlich jederzeit einen
    entsprechenden Arbeits-/Brandschützer dafür.

    Jetzt ist natürlich auch mir klar, dass die ganzen Themen in der Praxis
    keine oder nur seltene Bedeutung bei solchen Firmen haben. ABER, man sollte
    nicht unterschätzen welche zivil- und strafrechtlichen Folgen es haben
    kann, wenn dann mal was passiert. Wer es nicht glaubt, dem empfehle
    ich mal die entsprechenden Rechtsdatenbanken zu studieren, insbesondere
    zu den Klassikern wie z.B. feuergefährliche Arbeiten.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    neija, ist mir ein bisschen zu pauschalisiert.
    Wenn Statistiken Unternehmen (in der Fläche!) beeindrucken würden,
    hätten wir eine Vielzahl von Problemen im Brandschutz nicht.
    Selbst aber die "Datenfetzen" die bekannt sind, sorgen weder im
    privaten noch im gewerblichen Bereich für nennenswerte Beeindruckung.

    Ne, der Privatbereich muss nicht in die Statistik einfließen.
    Es sollte überhaupt erstmal eine belastbare Brandursachenstatisik
    geben.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    wir drehen uns im Kreis, mir geht es grundlegend um die Qualifikation.
    Entweder man ist zur Ermittlung/ Bewertung qualifiziert oder
    nicht. Ferner, die "Sau Dämmsysteme" wird jetzt schon seit mindestens
    drei Jahren durch das Dorf getrieben, mittlerweile sollten sich doch
    die Problematiken rumgesprochen haben.

    Des Weiteren, vom Prinzip haben wir doch diese Brandgefahr schon
    eine sehr lange Zeit. Was ist zum Beispiel gerade im Zusammenhang mit
    Dacharbeiten auf Baustellen, mit Bitumenkochern, Dämmung (z.B. PUR
    Hartschaumplatten), Gasflaschen, Voranstriche usw., gerade auf größeren
    Baustellen lagert dieses Zeug meist in sehr großen Mengen. Ferner, liegt eine
    große Brandgefahr bei der Verarbeitung vor. Ist das jetzt auch eine neue Gefahr,
    auf die man mit einem neuen Blättchen hinweisen muss?

    Irgendwo und irgendwann sollte man es mal mit dem GMV und den vorhandenen
    Regelwerken versuchen. Und Sorry, wer Richtlinien wie z.B. die der vfdb und der
    VdS (die nicht gerade unbedeutend im BS sind) nicht kennt, ist schlicht für solche
    Aufgaben nicht ausreichend qualifiziert.

    Gruß
    Simon Schmeisser