Beiträge von SimonSchmeisser

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    Hallo,


    Wer die Arbeit bei einer BF oder Hauptamtlichen FF wirklich kennt, weiß auch, dass dort nicht alles Gold ist was glänzt. In vielen Städten gehört die Arbeit in Werkstätten dazu und vor allem der Rettungsdienst. Gut, wobei der Rettungsdienst im Süden Deutschlands nicht immer von der BF betrieben wird. Außerdem darf man auch nicht in vielen Bundesländern den Beamtenstatus vergessen und die 24/48 Regelung. Das macht einen solche Job attraktiv. .

    Nein, dass macht den Job gerade nicht mehr attraktiv, weder dass Dienstzeitmodell noch der Beamtenstatus.
    Der Beamtenstatus verhindert eine notwendige Flexiblität der Kommunen mit BF, siehe gerade z.B.
    in Berlin mit der teilweisen Handhabung mit BM-Anwärtern oder generell im Hinblick auf Beförderungsstau/Besoldungsgruppen.
    Den Werkstattdienst sehe ich als unproblematisch an, wer mal Dienst auf einer BF-Wache gemacht hat,
    weiß wie lange und langweilig ein Dienst sein kann, wenn nur "Bereitschaftszeit" ist.


    das stelle ich in Frage. Je nach Ausmaß der Ölspur kann diese zu einer erheblichen Gefährdung werden! Abgesehen von Umweltschäden, können daraus Verkehrsunfällen resultieren. Zum Wohl der Allgemeinheit muss hier schnell die Ölspur beseitigt werden. Dies kann mit Sicherheit auch die Polizei, Reinigung der Stadt oder sonstiger Unternehmen erledigen, aber dann doch in einer angemessenen Frist. Allerdings darf man nicht vergessen. Das eine Feuerwehr in vielen Städten sich durch solche Dinge finanziert. Ist der Verursacher bekannt, wird der Einsatz gezahlt.

    Dazu sind die Ausführungen von Safety-Officer richtig, in diesem Zusammenhang werden
    aber vielerorts die Haftungsrisiken für Feuerwehr (Beseitigung) und Polizei (Freigabe) nicht
    beachtet. Welche Folgen das haben kann, hat man vor Jahren z.B. in Braunschweig gesehen.
    Ferner, grundsätzlich ist die Ölspurbeseitigung erstmal die Aufgabe vom Straßenbaulastträger.
    Natürlich kann man diese Leistung an die Feuerwehr weitergeben, dann aber bitte mit richtiger
    Ausstattung (z.B. Kehrmaschine). Dann können Ölspuren auch mit einer sehr begrenzten Anzahl
    (2-3) an FA (SB) beseitigt werden.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    Wir benutzen den Bauplan unseres Gebäudes. Auf DinA4 kopiert. So kann ich jederzeit und an den betreffenden Fluchtwegspunkten die Pläne aushängen.
    Anhand dieser Pläne werden dann die Mitarbeiter des jeweiligen Stockwerks unterwiesen. Pläne enthalten auch die Standorte der Feuerlöscher und Wasserschläuche und mit einem roten Punkt markiert den betreffenden Standort des Betrachters.

    Heiliger Florian

    Da kann man Bauco nur zustimmen, Ihre Pläne sind unzureichend bzw. mangelhaft.
    Vom Grundsatz können Sie es ja so machen, was aber die Planinhalte etc. betrifft
    sollten Sie sich schon an den Vorgaben orientieren.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    würde ich nicht generell so sehen.
    Wenn man nur die Feuerwehren ins Blickfeld nimmt, dann muss man als erste
    Erkenntnis feststellen das sich das Feuerwehrwesen mehr und mehr
    verändert. Natürlich spielen auch gesellschaftliche Veränderungen eine
    große Rolle.

    Schaut euch aber mal die heutigen Anforderungen an Feuerwehrleute, an den
    Übungsdienst usw. mal an. Feuerwehrarbeit verlangt heute eine hohe
    Professionalität, um seinen Aufgaben noch gerecht zu werden.
    Feuerwehr ist heute nicht nur ein Strahlrohr irgendwo ins Feuer halten
    oder mit einer Rettungsschere an einem Auto schneiden.

    Wenn ich heute von Brandbekämpfung rede, dann habe ich hier neben
    Grundlagen, auch Themen wie Ventilation, Atemschutzmanagement/Nachschub,
    Einsatzstellenkommunikation usw.

    Beispiel?, siehe mal hier:
    http://www.lfs-bw.de/Fachthemen/Ein…Ventilation.pdf

    http://www.lfs-bw.de/Fachthemen/Ein…tuhlbraende.pdf

    oder hier:

    http://www.lfs-bw.de/Fachthemen/Ein…tungssystem.pdf

    Diese notwendige Professionalität ergibt sich aber nicht nur aus den Anforderungen
    aus dem Feuerwehrdienst, sondern auch aus dem Anspruchsdenken
    der Bevölkerung. Zum Teil sind die Feuerwehren und deren Verbände an diesem
    Anspruchsdenken auch selbst schuld. Seit Jahren tauchen immmer wieder Umfragen
    auf, in denen die Beliebtheit einzelner Berufe in der Bevölkerung dargstellt
    wird. Seit Jahren stehen Feuerwehrleute bei diesem Umfragen an erster Stelle.

    Siehe z.B. hier:

    http://www.bild.de/tipps-trends/g…58942.bild.html

    oder hier

    http://www.erdbeerlounge.de/archiv/fotos/B…ehrmann/26476/2

    Natürlich nutzen die Feuerwehrverbände diese Umfragen und werben mit
    diesen guten Ergebnissen, ich persönlich halte dies für fatal. Meiner Meinung
    nach fördert man hiermit nur das mittlerweile weit verbreitete Bild, Feuerwehr =
    Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr = nur im Dorf.

    Ein weiteres Problem ist aber auch in der fehlenden Bereitschaft für Veränderungen
    zu sehen, siehe Beispielhaft in der "Einsatzbelastung" einzelner Wehren.
    Trotz Personalknappheit oder Überlastung, leisten sich viele Feuerwehren den
    Luxus, Aufgaben zu übernehmen die nicht als Pflichtaufgabe einer Feuerwehr
    anzusehen ist. Hierunter fallen Tätigkeiten wie die Ölspurbeseitigung,
    Absicherung von irgendwelchen Umzügen oder der Brandsicherheitswachdienst.
    Diese Tätigkeiten sind in aller Regel (je nach FwG), eine Kann-Aufgabe.
    Und jetzt schaut euch mal die Internetseiten einzelner Feuerwehren an,
    und insbesondere welche Einsätze sie in der Realität haben......
    Dementsprechend würde es genug "Stellschrauben" geben, wo man einiges
    ändern und vor allem entlasten könnte.

    Dementsprechend ist es auch nur noch eine Frage der Zeit, bis wir mehr und
    mehr zu einem fast ausschließlichen Berufsfeuerwehr-System kommen.
    Und das unabhängig davon ob das System "Freiwillige Feuerwehr" im Ort
    X oder im Ort Y noch funktioniert. Berufsfeuerwehr nicht in dem Sinne,
    dass man diese in einem jeden Ort hat, zumindest aber auf Unterkreis-/
    Kreisebene. Unter Berufsfeuerwehr muss hierbei aber nicht zwangsläufig nur
    von Berufsfeuerwehr die Rede sein, wie wir es heute kennen. Hier sind
    auch deutlich andere Formen möglich, siehe im Vergleich z.B. Rettungsdienst in D.
    Ähnlich wie im Rettungsdienst, sehen wir diesen Trend von externen "Firmen"
    (hier Dienstleistungsfeuerwehren) heute schon in D, gerade wenn es um das
    betriebliche Feuerwehrwesen geht.

    Entsprechende Anbieter und Erfahrungen für den kommunalen Brandschutz würde
    es geben, wenn man seinen Blick mal ins Ausland richtet:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Falck_A/S

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    Zuerst mal zu Deinem Artikel, also, den Du in Deinem letzten Beitrag gestellt hast. Dieser Artikel ist eine Frechheit und Beleidigung. Als anständige Redaktion hätte ich den nicht abgedruckt :cursing::cursing: :cursing

    Wer Standpunkte/ Fachbeiträge veröffentlicht, muss auch mit Kritik rechnen.
    Darüber bin ich mir bewusst, von daher stört mich solche Kritik nicht wirklich.... ;)

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    dann erstellen Sie es doch erstmal fertig.... :D
    Warum zu klein? Bedenken Sie bei der Auswahl vom Maßstab,
    dass Sie ggf. noch eine Legende, Plankopf und Verhaltensregeln draufhaben
    kriegen müssen. Gut, die Verhaltensregeln müssen nicht zwangsläufig auf
    dem Plan sein. Des Weiteren würde ich den Grundriss auf dem Plan anders
    anordnen.

    Nach was erstellen Sie den Plan alter oder neuer DIN?

    Gruß
    Simon Schmeisser

    PS: Bilder etc. können Sie auch über Dateianhänge an Ihren Beitrag hängen ;)

    Hallo,

    also mir würde da spontan genug einfallen, vom zweiten Rettungsweg über die
    Feuerwehr bis hin zur Brandbekämpfung......, dass sind im übrigen alles Themen
    die uns als Planer, BS- Beauftragte usw. betreffen. Daher zum Nachdenken ;)

    Ach, der Markt könnte das schon regeln wenn man es zulassen würde.
    Die Debatte über die Zukunft wird schon lange geführt, auch im Hinblick auf
    Berufsfeuerwehr und deren Finanzierung. Letztes Jahr habe ich im
    Zusammenhang mit der Finanzierung, auf die Tarifverträge für Feuerwehrleute
    aus Dienstleistungsfeuerwehren hingewiesen, die deutlich günstiger sind.
    Leider fehlt dazu aber die Gesetzesgrundlage um sie als öffentliche Feuerwehr
    einsetzen zu können.

    Im Anhang mal ein Auszug von einer Reaktion auf meinen Artikel in der
    Fachzeitschrift FEUERWEHR. Solange solche Diskussionen so unsachlich geführt
    werden, wird es eine Lösung nicht geben.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    alles was den Brandschutz betrifft, incl. eventueller Vorfälle.

    Beispiel für einen Bericht:

    Jahresbericht des Brandschutzbeauftragten Jahr XXXXX

    Fa. XXXXXX, Anschrift XXXXXXXX
    Brandschutzbeauftragter: XXXXXXXX

    1. Brandmeldeanlage/ Löschanlagen

    Anzahl der Meldergruppen: XXXXX
    Anzahl der Melder: XXXXX
    Anzahl der Druckknopfmelder XXXX
    Brandmelderüberwachte Fläche: > XXXXX
    Stand Melderkarten (Feuerwehr-Laufkarten): XXXXX
    Letzte Wartung:

    Hinweis zu eventuellen Änderungen bei der Brandmeldeanlage

    Art der Löschanlage: XXXXXXXX
    Letzte Wartung: XXXXXXXX

    Hinweis zu eventuellen Änderungen bei der Löschanlage

    2. Sonstige brandschutztechnische Einrichtungen

    Handfeuerlöscher: XXXXX
    Aufteilung Löschmittel: XXXXX
    Nächste Prüfung: XXXXX

    Wandhydranten: XXXXXX
    Typ S: XXXXXX Nächste Prüfung: XXXXX
    Typ F: XXXXXXXX Nächste Prüfung: XXXXX

    Feuerschutzklappen mit thermischer Auslösung: XXXX Nächste Prüfung: XXXXXX
    Türfeststellanlagen: XXXXXXXX Nächste Prüfung: XXXXXXX
    Rauch- und Wärmeabzugsanlage: XXXXXXX Nächste Prüfung: XXXXXX

    Planstand Brandschutzordnung: XXXXXX Nächste Prüfung: XXXXXXX
    Planstand Flucht- und Rettungspläne: XXXXXXX Nächste Prüfung: XXXXXXX
    Planstand Feuerwehrpläne: XXXXXXX Nächste Prüfung: XXXXXXXX

    3. Tätigkeiten vom Brandschutzbeauftragten und sonstigen Brandschutzkräften

    Einsatzzeiten Brandschutzbeauftragter: XXXXX
    Durchgeführte Begehungen: XXXXXXXXX
    Ausbildungsstand: XXXXXXX
    Letzte Weiterbildung: XXXXXX

    Einsatzzeiten sonstige Brandschutzkräfte: XXXXXXX
    Art der Brandschutzkräfte: XXXXXXXXXX
    Ausbildungsstand: XXXXXXXXXXXXX
    Letzte Weiterbildung: XXXXXXXXXX

    4. Übungen/ Brandalarme/ Notfälle

    Insgesamt: XXXXX
    davon:

    - XXXX
    - XXXX

    5: Anmerkungen

    XXXXXXXXXXXXX

    XXXX, den XXXXXXX...................................... Unterschrift: ....................................

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    diese Frage beantwortet Ihnen Ihre Landesbauordnung und ggf. zur Anwendung kommende
    Sonderbauvorschriften.

    Grundsätzlich brauchen Sie von jedem Aufenthaltsraum aus, mindestens zwei voneinander
    unabhängige Rettungswege. Diese können über den selben notwendigen Flur führen.
    Der 2. Rettungsweg kann hierbei auch über Geräte der Feuerwehr erfolgen, sofern
    keine Bedenken bestehen. Hier der Auszug aus der MBO:

    § 33
    Erster und zweiter Rettungsweg

    (1) Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum wie Wohnungen, Praxen, selbstständige
    Betriebsstätten müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins
    Freie vorhanden sein; beide Rettungswege dürfen jedoch innerhalb des Geschosses über denselben
    notwendigen Flur führen.

    (2) Für Nutzungseinheiten nach Absatz 1, die nicht zu ebener Erde liegen, muss der erste Rettungsweg
    über eine notwendige Treppe führen. Der zweite Rettungsweg kann eine weitere notwendige Treppe oder
    eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit sein. Ein zweiter
    Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung über einen sicher erreichbaren Treppenraum möglich ist,
    in den Feuer und Rauch nicht eindringen können (Sicherheitstreppenraum).

    (3) Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei denen die
    Oberkante der Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern oder Stellen mehr als 8 m über der
    Geländeoberfläche liegt, dürfen nur errichtet werden, wenn die Feuerwehr über die erforderlichen Rettungsgeräte
    wie Hubrettungsfahrzeuge verfügt. Bei Sonderbauten ist der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der
    Feuerwehr nur zulässig, wenn keine Bedenken wegen der Personenrettung bestehen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    ja, geht auch mit Paint. Ich habe hier letztes Jahr schon darauf hingewiesen,
    siehe hier: [Erledigt] kostenloses Programm für die Erstellung von Fluchtwegplan / Brandwegplan

    Auszug:

    "Sind die Pläne nicht so aufwendig, kann man sie auch sehr gut mittels Paint erstellen.
    Das der Plan hinterher auch wie nach DIN aussieht, einfach einen Plan über Google- Bilder
    ins Paint- Programm kopieren (z.B. diesen hier http://medien-e.bghw.de/bge/m18/gr14a.gif).
    Dann entsprechend die Symbole, Text, Grundriss etc. überarbeiten. Damit die Pläne hinterher gut
    aussehen, empfiehlt sich auch der Rahmen/ Farbe nachzumalen."

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    das mag schon sein das es politischer Wille ist, dann muss die Politik
    diesen Willen auch kontrollieren oder entsprechende Regelungen schaffen.
    Es wäre vielleicht aber auch mal sinnvoll wenn alle Verantwortlichen auf die
    Bremse treten würden.

    Schaut euch doch mal an, was für Themen alleine hier auf Sifaboard
    so diskutiert werden oder auf welche Veranstaltungen
    hingewiesen wird. Soll kein Vorwurf sein!, es ist doch aber absurd
    über Temperaturen in Fahrerkabinen von Baufahrzeugen zu diskutieren
    oder auf Veranstaltungen wie den Rückentag hinzuweisen, wenn in vielen
    Betrieben überhaupt keine oder unzureichende Sicherheit praktiziert wird.

    Und bezüglich Staat/öffentliche Hand, bei den Betrieben bzw. Einrichtungen
    wo ich gestern die Brandverhütungsschau durchgeführt habe, waren zwei
    davon städtische Einrichtungen..... ebenfalls keine/mangelhafte Feuerlöscher/
    Brandschutzordnung usw.........

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    das kommt darauf an, wie fit man grundsätzlich im Umgang mit dem Computer ist, sowie
    ob man Erfahrungen mit CAD hat.
    Die WEKA- Software enthält zum Beispiel Videotutorials, in denen Schritt für Schritt
    die einzelnen Abläufe bei der Planerstellung erklärt werden. Nachteilig zumindest
    bei WEKA ist die fehlende (direkte) PDF-Ausgabe der Pläne.

    Ein paar Tage zum üben, sind sicherlich erforderlich.

    Bezüglich DIN-Änderungen, die Hersteller wie WEKA, Tenado bieten dann entsprechende
    kostenpflichtige Updates an. Neu kaufen muss man sich das Programm nicht.

    Tipp: Wenn es nicht eilig ist, schau ab und zu in Ebay rein. Immer wieder findet man
    dort für sehr kleines Geld die Software für Fluchtpläne von Weka oder anderen
    Anbietern.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    daher Kirche im Dorf lassen, in vielen Betrieben funktionieren nicht mal die Grundlagen.
    Wobei oftmals keine Mutwilligkeit dahinter steckt, sondern Unwissenheit oder vorgegebene
    Betriebsabläufe die schlicht keine wirkliche Sicherheit vorsehen.

    Beispiel: Ich habe heute Brandverhütungsschauen in acht Betrieben durchgeführt, vom
    betreuten Wohnen/Tageseinrichtung für Behinderte, über VHS bis hin zum Modegeschäft.
    Von den acht Betrieben, gab es in sieben Betrieben keine Brandschutzordnung,
    Feuerlöscher entweder gar nicht vorhanden! oder seit Jahren abgelaufen. Wobei
    die eine Brandschutzordnung, musste auch erst in den Unterlagen gesucht werden :D
    Von anderen Mängeln will ich jetzt gar nicht anfangen..... 8|

    So, und jetzt würdet Ihr mit einer Gefährdungsbeurteilung kommen, wenn nicht mal das
    Aushängen der BSO Teil A funktioniert? Sicherlich hat sich der Gesetzgeber mit Sachen wie
    Gefährdungsbeurteilungen etc. was gedacht, man sollte aber auch zur Kenntnis nehmen das
    es große Probleme in der Umsetzung gibt.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    Was die Juristen heranziehen und zur Klage bringen, hat sehr wahrscheinlich nichts mit der Praxis zu tun.
    Der Blick auf die ausgeübte Praxis ist aber nicht zwingend die Aufgabe der Juristen, sondern die Umsetzung der Gesetze / Verordnungen -
    und deren Wortlaute sind kompromisslos: "vor Aufnahme der Tätigkeit ist ..."
    Und dann kommen die Vokabeln "Gefährdungsbeurteilung" und "Unterweisung".
    Daran orientiert sich das Gericht - nicht an der gelebten Praxis.

    Das würde ich nicht unterschreiben, da es zu pauschalisiert ist. Ich war in den letzten
    drei Jahren an diversen Rechtstreitigkeiten (Brandschutz) in form von Gutachten oder
    als SV-Zeuge beteiligt. Und da war von der haarkleinen Auslegung der Vorschriften bis
    hin zur "Außerkraftsetzung" von Teilen der LBO alles dabei.

    Ansonsten kann man dem Beitrag von harmi nur zustimmen :thumbup:


    simon: Du machst Dich aber auch rar ;)

    Net wirklich, Titisee-Neustadt zieht aber auch am anderen Ende von Baden-Württemberg
    seine Folgen (u.a. in form von BVS´en) nach sich, die man irgendwie wieder
    "niederprügeln" muss. :cursing:

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    na, wenn Sie das mit Sicherheit sagen können.... ;)
    Wenn man sich die Rechtsprechung mal so anschaut, könnte man durchaus
    zu einem anderen bzw. zwiespältigen Ergebnis kommen (z.B. Flughafen Düsseldorf 96).
    Ja, wir sollten die Kirche im Dorf lassen, weil ein solches Urteil
    wäre für keinen Verantwortlichen wünschenswert. Oder wollen Sie
    ernsthaft einen Zustand haben, dass man für jeden einmaligen Mist (wie
    hier ein Ofen für einen Weihnachtsmarkt), Unterweisungen etc. durchführt?

    Würde ich nach den Parametern wie Unterweisungen und Gefährdungs-
    beurteilungen gehen, könnte man in Deutschland nahezu jedes Fest vom
    Straßenfest bis Weihnachstmarkt schließen.

    Ne, man muss nicht für alles immer einen Schuldigen haben. Manchmal passieren
    einfach auch Unglücke, ohne das man hinterher die Rechtskeule rausholen muss.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    maßgeblich bei der Auswahl der Ausbildung, sollten die Inhalte und Rahmenbedingungen
    sein. Was zu den Inhalten gehört, kann man den Ausbildungsempfehlungen der BGI 847/
    vfdb 12/09-01 entnehmen (Achtung! Diese sind nicht einheitlich).

    Nach vfdb 12/09-01, sind das zum Beispiel:

    - Rechtliche Grundlagen
    - Brandlehre
    - Baulicher Brandschutz
    - Anlagentechnischer Brandschutz
    - Organisatorischer Brandschutz
    - Brand- und Explosionsgefahr, Brandrisiken
    - Brandschutzmanagement
    - Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherungen
    - praktische Übung mit Feuerlöscheinrichtungen

    Ach ja, und lasst euch nicht mit einem Blödsinn verwirren wie "anerkannte Ausbildung",
    in Deutschland gibt es nämlich keine anerkannte Ausbildung.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    was die Staatsanwaltschaft interessiert oder nicht, ist für den Sachverhalt/Ausgang unerheblich.
    Maßgeblich ist, ob letztendlich ein rechtskräftiges Urteil herauskommt, und dies
    bezweifel ich. Und was anderes sollten wir uns auch nicht wünschen....

    Wobei nochmals, weder eine Unterweisung noch eine Beurteilung hätte den Ausgang
    dieses Unglückes verhindert. Der Austritt vom Gas wurde nicht gemerkt, was für mich persönlich
    nicht nachvollziehbar ist.

    Gruß
    Simon Schmeisser