Hallo,
Personen (Schminker, Sicherungsposten) werden wohl eine entsprechende Bekleidung tragen,
da kann man sie -in meinen Augen- auch mit entsprechenden Rückenschildern kennzeichnen....
War aber nur ein Vorschlag.
Gruß
Simon Schmeisser
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo,
Personen (Schminker, Sicherungsposten) werden wohl eine entsprechende Bekleidung tragen,
da kann man sie -in meinen Augen- auch mit entsprechenden Rückenschildern kennzeichnen....
War aber nur ein Vorschlag.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
warum überhaupt Warnwesten und nicht einfach "Rückenschilder", die kann
man je nach Funktion austauschen und sind in der Anschaffung günstig.
Beispiel: http://www.hortig-vertrieb.de/shop7/start.ht…big_bedruck.htm
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
mal hier geschaut?
http://www.ebay.de/sch/i.html?_tr…cat=0&_from=R40
z.B.: http://www.ebay.de/itm/10x-Warnwe…=item4ac07e7bf6
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
Also müßen Mitarbeiter keine Löschübung bei der jährlichen Unterweisung machen?
Für Dich vielleicht interessant: http://vds.de/fileadmin/vds_publikationen/vds_2213_web.pdf
Im übrigen können entsprechende Forderungen, auch in den jeweiligen Sonderbauvorschriften stehen,
z.B:
http://vorschriften.bghw.de/gv/vkvo/hessen/27.htm
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
auch der Brandschutzbeauftragte kann eine Brandschutzhelfer-Ausbildung
durchführen. Die Brandschutzhelfer-Ausbildung gehört u.a. nach der vfdb 12/09-01
zu den möglichen Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten.
Natürlich sollten die entsprechenden Übungsmöglichkeiten, einem Brandschutz-
beauftragten für eine solche Aufgabe dann zur Verfügung stehen.
Im übrigen, die Ausbildung von BS-Helfern ist auch ein Teil der BSB-Ausbildung.
Weiteres zu diesem Thema, siehe Forensuche (das Thema BSB/ Ausbildung BS-Helfer
hatten wir erst vor kurzer Zeit).
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
höchstwahrscheinlich, wobei es hier auch auf seine persönlichen
Lebensverhältnisse ankommt. Ist er z.B. verheiratet, hat er schon
einen doppelten Grundfreibetrag von über 16.000 Euro....ferner kommt es
natürlich darauf an wie hoch er seinen Gewinn (nicht Einnahmen!)
gegenüber dem Finanzamt schätzt.
Gruß
Simon Schmeisser
Alles anzeigenHallo,
ich habe heute vom Feuerwehrverband einen "Ehrenkarten-Gutschein" zur A+A
erhalten. Der Gutschein berechtigt zum Besuch der Messe (nicht Kongress!)
sowie zur kostenlosen Hin- und Rückfahrt vom Messegelände mit allen Verkehrs-
mitteln des VRR in der Preisstufe D, Region Süd (DB 2.Klasse, nur zuschlagsfreie
Züge).Da ich die A+A aus zeitlichen Gründen nicht besuchen werde, gebe ich sie
weiter. Wer diesen Ehrenkarten-Gutschein haben möchte, kann sich per PM bei
mir melden.Gruß
Simon Schmeisser
IST JETZT VERGEBEN
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
sind gute punkte für andere die sich mit dieser frage beschäftigen, auch die themengebiete steuer oder krankenversicherung sollte man sich ggf ansehen.. aus diesem grund habe ich den thread eröffnet, um diesbezügliche fragen hinsichtlich der teilsebstständigkeitsfrage aufzuwerfen.
Mal zu deinen Fragen:
Steuer: Am Anfang wäre sicherlich die Kleinunternehmerregelung zu empfehlen, dies
bedeutet, das Du keine Umsatzsteuer zahlen musst, aber auch keine Umsatzsteuer abführen kannst.
Ferner ersparst Du dir, den bürokratischen Aufwand der monatlichen Umsatzsteuererklärungen (erste
12 Monate Pflicht)
Bei der Kleinunternehmerregelung kann man bis zu 16.500 Euro einnehmen, es fallen darauf keine
Steuern mit Ausnahme der Einkommenssteuer an. Einkommenssteuer zahlt man erst wenn man
über den Grundfreibetrag ist (glaube der liegt bei 8000.00 Euro im Jahr). Erst ab dann zahlt man
auch Einkommenssteuer. Ob Du Einkommenssteuer (je nach Gewinn) von Anfang an oder erst nach
dem ersten Geschäftsjahr zahlen musst, ist abhängig von den Angaben, die Du gegenüber dem
Finanzamt bei der Existenzgründung machst. Mit der Existenzgründung (Erhalt Steuernummer etc.),
musst gegenüber dem Finanzamt, deinen Gewinn für das erste Geschäftsjahr schätzen. Ist deine
Schätzung höher wie der Grundfreibetrag, kann es sein das Du von Anfang an, Steuern bezahlen musst.
Zahlst Du im ersten Geschäftsjahr keine Abschläge auf die Einkommenssteuer, es ist aber absehbar
das Du über den Grundfreibetrag kommst, empfiehlt es sich rechtzeitig Rücklagen zu bilden.
Einkommenssteuer zahlt man viermal im Jahr, sofern man über dem Grundfreibetrag ist.
Weitere Steuern können anfallen, je nachdem als was deine Tätigkeit eingestuft wird.
Wird die Tätigkeit als "Gewerblich" eingestuft, unterliegt man auch der Gewerbesteuer. Wobei es
hier ebenfalls einen Grundfreibetrag gibt, dieser liegt bei 24.500 Euro. Erst ab dieser Summe zahlt man
auch Gewerbesteuer.
Wird deine Tätigkeit als "Freiberuflich" eingestuft, entfällt die Gewerbesteuer. Ob deine Tätigkeit
"Gewerblich" oder "Freiberuflich" ist, entscheidet dein örtliches Finanzamt/ Gewerbebehörde bei
deiner Gemeinde-/Stadtverwaltung.
Die Steuererklärung (Ausnahme: Umsatzsteuer), erfolgt einmal im Jahr. Der Umfang der Steuererklärung
ergibt sich aus der Veranlagung durch das Finanzamt. Der Mindestumfang an Steuererklärungen,
ist die Einkommenssteuererklärung sowie eine Einnahmenüberschussrechnung.
Krankenversicherung:
Bezüglich Krankenversicherung, keine Ahnung wie das bei einer Teilselbstständigkeit gehandhabt wird.
Bei einer regulären Selbstständigkeit und einer freiwilligen Krankenversicherung in der gesetzlichen
Krankenversicherung ist die monatliche Beitragshöhe vom Einkommen abhängig. Dazu muss man jährlich seinen
Steuerbescheid bei der Krankenkasse einreichen. Solltest Du dich für eine private Krankenversicherung
entscheiden, so sollte man Bedenken das es nur einen begrenzten Zeitraum für die Rückkehr in die gesetzliche
Krankenversicherung gibt. Ferner, man rückwirkend Beiträge zahlen muss....
Rentenversicherung:
Bezüglich Rentenversicherung, ebenfalls keine Ahnung wie das bei einer Teilselbstständigkeit gehandhabt wird.
Bei einer regulären Selbstständigkeit kann man freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen. Die Beitragshöhe
orientiert sich an einem Mindest- und Maximalbeitrag, den man wählen kann. Die Einzahlung macht in meinen
Augen aber nur Sinn, wenn man keine Lücken hat (sprich, man immer in die Rentenversicherung einbezahlt hat).
Bei weiteren Fragen solltest Du dich vielleicht an deine örtlich zuständige IHK (beraten Existenzgründer),
Finanzamt/Gewerbebehörde oder an einen Steuerberater wenden. Weitere kostenfreie Infos zur Existenzgründung
findet man hier http://www.existenzgruender.de/ auf diesem Portal. Auf diesem Portal besteht auch die
Möglichkeit, Fragen an entsprechende Experten zu stellen.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
ich habe heute vom Feuerwehrverband einen "Ehrenkarten-Gutschein" zur A+A
erhalten. Der Gutschein berechtigt zum Besuch der Messe (nicht Kongress!)
sowie zur kostenlosen Hin- und Rückfahrt vom Messegelände mit allen Verkehrs-
mitteln des VRR in der Preisstufe D, Region Süd (DB 2.Klasse, nur zuschlagsfreie
Züge).
Da ich die A+A aus zeitlichen Gründen nicht besuchen werde, gebe ich sie
weiter. Wer diesen Ehrenkarten-Gutschein haben möchte, kann sich per PM bei
mir melden.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
eine Lösung für BaWü wird es in naher Zukunft nicht geben.
Was aber aktuell im Gespräch ist, ist die Überarbeitung der BGI 847.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
das kommt darauf an, nach was ausgebildet wird.
Wir haben in Deutschland diverse Richtlinien/ Empfehlungen zur Ausbildung zum Brand-
schutzbeauftragten. Am weitesten verbreitet ist die vfdb 12/09-01 (2009) sowie die
BGI 847. Da fängt aber das Problem schon an, die Ausbildungsinhalte unterscheiden sich.
Zum Beispiel werden nach aktueller vfdb-Richtlinie auch Themen wie Brandschutzmanagement
gelehrt, eine Ausbildung nach BGI 847 sieht z.B. ein solches Thema nicht vor.
Im übrigen, auch die Aufgabengebiete eines BSB unterscheiden sich je nach Richtlinie.
Die VdS 3111 sieht z.B. auch Aufgaben im Sinne vom betrieblichen Katastrophenschutz
vor.
Mindestinhalte lassen sich daher nicht benennen, ich würde es vom betrieblichen Bedarf bzw.
zukünftigen Aufgabengebiet abhängig machen. Diverse Ausbildungsanbieter bieten z.B.
auch branchenbezogene Ausbildungen an, z.B. BSB-Ausbildung für Verkaufsstätten. Auch für
solche branchenbezogene Ausbildungen, gibt es Empfehlungen (z.B. vom DFV/ AGBF).
Hier die BGI 847: https://www.bghw.de/medienangebot/medienshop/73/BGI847
Hier in Auszügen aus der aktuellen vfdb-Richtlinie: http://de.wikipedia.org/wiki/Brandschutzbeauftragter
Hier die VdS 3111: http://vds.de/fileadmin/vds_publikationen/vds_3111_web.pdf
Hier die Empfehlung BSB für Verkaufsstätten: http://www.dfv.org/fileadmin/dfv/…ufsstaetten.pdf
usw.
Bezüglich Weiterbildung, so ist diese nach aktueller vfdb-Richtlinie eine "Pflicht". (16 Stunden/3 Jahre)
Die anderen Richtlinien/Empfehlungen sehen eine solche Pflicht nicht vor.
Vor ein paar Jahren war ich am Versuch beteiligt, den BSB in Baden-Württemberg gesetzlich zu regeln,
der Versuch scheiterte. Die Sichtweise vom zuständigen Ministerium war aber interessant, nach dem
hält man z.B. in BaWü die pauschalen Ausbildungsangebote (z.B. nach vfdb) für nicht zielführend. Vielmehr
soll eine Ausbildung nach den betriebsspezifischen Gefahren/Aufgaben erfolgen.
Falls es dich grundsätzlich interessiert, zum Brandschutzbeauftragten (Ausbildung/Tätigkeit) gibt es
auch entsprechende Fachliteratur:
BSB-Buch 1: http://www.feuertrutz.de/medien/buch/br…auftragter.html
BSB-Buch 2: http://www.buecher.de/shop/fachbuech…od_id/25973993/
Wer nicht kaufen will, kann die Bücher auch hier über die Fernleihe beim BBK sich ausleihen
(Leihfrist 3 oder 4 Wochen, Kosten entstehen nur für die Rücksendung(Porto)):
http://www.bbk.bund.de/DE/Service/Fac…suche_node.html
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
Sorry, diese Meinung teile ich überhaupt nicht.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
Warum soll er das denn nicht machen können? Um den Alarm- und Befreiungsplan zu erstellen wird nirgends ein Sachkundiger gefordert.
Entschuldigung, ich dachte nur es wäre sinnvoll, wenn man eine Ahnung davon hätte.....
Mit den Angaben die hier: zu finden sind lässt sich ein solcher Plan erstellen
Super....
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
siehe hier zur "formalen" Anforderung: http://www.baua.de/cae/servlet/co…0/TRBS-2181.pdf
Siehe auch hier: http://www.arbeitsschutz.nrw.de/pdf/news/Merkb…zugsanlagen.pdf
Dort sind einige -mögliche- Inhalte eines solchen Plan beschrieben.
Ein Muster habe ich gerade nicht zur Hand, vielleicht über Google mal
versuchen.
Kann ich das als angehende SIFA machen ?
Sachkunde? Wenn Nein, dann Nein....
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
danke für den Hinweis.
Die von mir verlinkte "500 Euro-Schulung" ist die Qualifzierung zum
Trainer. Sprich das man dann Fachkräfte als Trainer ausbilden kann/darf.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
Hallo SimonSchmeisser,
also es gibt nicht nur diese eine Firma, die Rauch- und Brandmelder/-Systeme herstellt/vertreibt(mal im Conrad oder anderem Elektronikkatalog nachsehen!).
es ist aber eine der wenigen Firmen in diesem Bereich, die entsprechende
Roadshows zur Information anbietet (seit Jahren!).
Übrigens ist heute am 13.09.2013 der Tag des Rauchmelders.
Darauf habe ich vor ein paar Tagen schon hingewiesen...die Anzahl der
Aktionen bzw. Aufmerksamkeit in der Bevölkerung, ist aber überschaubar.
Wir hier in Germany warten immer gerne auf ein Gesetz und eine sogenannte Ausrüstungspflicht.
Das ist Ländersache, geregelt in den jeweiligen Landesbauordnungen.
Nach dem jetzt die Länder Baden-Württemberg und Berlin in der Rauchmelderpflicht
nachziehen bzw. nachgezogen haben, haben wir jetzt nur noch Brandenburg und Sachsen ohne
eine Pflicht.
Wieso ist eigentlich nicht allen klar, das bei jedem von uns im Schlaf die Nase auf AUS steht. Es gibt doch genug Berichte, Brandopfer sind nicht verbrannt sondern erstickt. Da warte ich doch nicht bis MEIN Bundesland eine Rauchmelderpflicht rausbringt, sondern da rüste ich für ein paar Euronen meine Bude auf, das ist mir meine Familie wert und ich bin ja im gleichen Haus.
Tja, die Politik hat sich lange mit der Rauchmelderpflicht schwer getan.
Die Argumentation reicht von "fehlenden Studien über Rauchmelder", über
"fehlende Kontrollmöglichkeit der Pflicht" oder "positive Spitzenstellung bei der
Anzahl der Brandtoten". Ich selbst habe in BaWü seit 2009 entsprechende Petitionen
zur Rauchmelderpflicht UND Brandschutzaufklärung eingebracht, wurden stets abgelehnt.
Selbst nach dem Regierungswechsel (Grün-Rot) wurde die Einführung der Rauchmelderpflicht
mit gleicher Argumentation abgelehnt. Was damals interessant war, da zu Zeiten
der ehemaligen Schwarz-Gelben Regierung, die SPD noch entsprechende Vorlagen
zur Rauchmelderpflicht in den Landtag eingebracht hatte.....
Wenn man es nüchtern betrachtet, ist die Rauchmelderpflicht in vielen Bundesländern
nicht aus der Überzeugung heraus, sondern aus blindem Aktionismus gegenüber der Bevölkerung
eingeführt worden. In NRW wurde z.B. die Rauchmelderpflicht eingeführt, als zwei Kinder
(haben gezündelt) bei einem Brand gestorben sind, in Baden-Württemberg war es der Brand
von Backnang und Titisee-Neustadt (zwei größere Brandunglücke in kurzer Zeit), die Liste
lässt sich beliebig weiterführen. Anfang 2012 hatte ich dazu auch mal einen Artikel in der
Fachzeitschrift FEUERWEHR geschrieben (Ein Auszug siehe hier: http://www.feuerwehr-ub.de/keine-brandopf…r-realit%C3%A4t)
Nur die wenigsten B-Länder haben aus Überzeugung heraus gehandelt (z.B. RLP).
Warum in den privaten Haushalten oftmals noch keine Rauchmelder vorhanden sind, ist meist
auf die fehlende Aufklärung (teilweise aber auch wegen den Kosten/Aufwand) zurückzuführen.
Aufklärung nicht nur im Sinne vom Brandschutz im Haushalt, sondern überhaupt zum Vorhandensein
einer solchen Pflicht. Wenn es Angebote zur Aufklärung gibt, ist die Bevölkerung daran auch interessiert.
Zumindest war dies bisher meine Feststellung bei entsprechenden Vorträgen, nur an solchen Angeboten
mangelt es halt.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
die Firma Hekatron veranstaltet wieder eine Roadshow zu Brandmeldetechnik.
Die Teilnahme an dieser Roadshow ist kostenlos.
Termine:
01.10.2013 Leipzig
02.10.2013 Berlin
29.10.13 Mannheim
31.10.13 Kassel
19.11.13 Bayreuth
21.11.13 München
14.01.2014 Bremen
16.01.2014 Düsseldorf
04.02.2014 Sulzburg
Anmeldung und weitere Infos zu den Inhalten, siehe hier:
http://www.hekatron.de/seminar/54/
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
das könnte man so sehen, angesichts der Kosten für dieses "Seminar"
ist es in meinen Augen einfach nur Unverschämt. Man muss (aktuell noch)
500 Euro + Mwst. für diese "Qualifizierung" bezahlen. Mit dem Ergebnis das
man dann dazu "qualifiziert" ist, Haushalts-Rauchmelder aufzuhängen.....
Damit natürlich aber die Gelddruckmaschine nicht zum Erliegen kommt, war
man natürlich so pfiffig und hat diese Qualifzierung zeitlich begrenzt (5 Jahre).
Es ist doch eine Verarsche, man siehe sich nur mal dieses Schulungsangebot der
Firma Hekatron an: http://www.hekatron.de/seminar/125/
Insbesondere zu was man dann qualifziert ist und zu welchen Kosten.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
am Wochenende kam es noch zu einem Unfall bei einem Feuerwehrfest, ebenfalls ein Kind.
Auszug:
"Ein fünfjähriges Mädchen stürzte in Buch (Vorarlberg) in eine Feuerschale und erlitt schwere
Brandverletzungen.Die Schale war vor dem Feuerwehrhaus aufgebaut worden. Heranwachsende
durften das Feuer mit einer Kübelspritze löschen. Trotz Aufsicht stürzte das Kind unvermittelt
in die Feuerschale......"
Quelle: Feuerwehr-Magazin
Ganzer Text hier: http://www.feuerwehrmagazin.de/nachrichten/ne…rungluckt-38508
Einfach nur dumm..... erinnert mich irgendwie an die "Spezialisten": http://www.youtube.com/watch?v=qaBHJwss2qs
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
wobei ich das noch Akzeptabel finde, anders sehe ich das bei solchen Veranstaltungen:
- Fachkraft Rauchmelder
http://www.rauchmelder-lebensretter.de/fachberater/gepruefte-fachkraft/
- Bautechniker Brandschutz
http://www.seminus.de/weiterbildung/…00-1142444.html
Gruß
Simon Schmeisser