Beiträge von SimonSchmeisser

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    Hallo,

    auch der Brandschutzbeauftragte kann eine Brandschutzhelfer-Ausbildung
    durchführen. Die Brandschutzhelfer-Ausbildung gehört u.a. nach der vfdb 12/09-01
    zu den möglichen Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten.
    Natürlich sollten die entsprechenden Übungsmöglichkeiten, einem Brandschutz-
    beauftragten für eine solche Aufgabe dann zur Verfügung stehen.
    Im übrigen, die Ausbildung von BS-Helfern ist auch ein Teil der BSB-Ausbildung.

    Weiteres zu diesem Thema, siehe Forensuche (das Thema BSB/ Ausbildung BS-Helfer
    hatten wir erst vor kurzer Zeit).

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    höchstwahrscheinlich, wobei es hier auch auf seine persönlichen
    Lebensverhältnisse ankommt. Ist er z.B. verheiratet, hat er schon
    einen doppelten Grundfreibetrag von über 16.000 Euro....ferner kommt es
    natürlich darauf an wie hoch er seinen Gewinn (nicht Einnahmen!)
    gegenüber dem Finanzamt schätzt.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    IST JETZT VERGEBEN

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    sind gute punkte für andere die sich mit dieser frage beschäftigen, auch die themengebiete steuer oder krankenversicherung sollte man sich ggf ansehen.. aus diesem grund habe ich den thread eröffnet, um diesbezügliche fragen hinsichtlich der teilsebstständigkeitsfrage aufzuwerfen.

    Mal zu deinen Fragen:

    Steuer: Am Anfang wäre sicherlich die Kleinunternehmerregelung zu empfehlen, dies
    bedeutet, das Du keine Umsatzsteuer zahlen musst, aber auch keine Umsatzsteuer abführen kannst.
    Ferner ersparst Du dir, den bürokratischen Aufwand der monatlichen Umsatzsteuererklärungen (erste
    12 Monate Pflicht)

    Bei der Kleinunternehmerregelung kann man bis zu 16.500 Euro einnehmen, es fallen darauf keine
    Steuern mit Ausnahme der Einkommenssteuer an. Einkommenssteuer zahlt man erst wenn man
    über den Grundfreibetrag ist (glaube der liegt bei 8000.00 Euro im Jahr). Erst ab dann zahlt man
    auch Einkommenssteuer. Ob Du Einkommenssteuer (je nach Gewinn) von Anfang an oder erst nach
    dem ersten Geschäftsjahr zahlen musst, ist abhängig von den Angaben, die Du gegenüber dem
    Finanzamt bei der Existenzgründung machst. Mit der Existenzgründung (Erhalt Steuernummer etc.),
    musst gegenüber dem Finanzamt, deinen Gewinn für das erste Geschäftsjahr schätzen. Ist deine
    Schätzung höher wie der Grundfreibetrag, kann es sein das Du von Anfang an, Steuern bezahlen musst.
    Zahlst Du im ersten Geschäftsjahr keine Abschläge auf die Einkommenssteuer, es ist aber absehbar
    das Du über den Grundfreibetrag kommst, empfiehlt es sich rechtzeitig Rücklagen zu bilden.

    Einkommenssteuer zahlt man viermal im Jahr, sofern man über dem Grundfreibetrag ist.
    Weitere Steuern können anfallen, je nachdem als was deine Tätigkeit eingestuft wird.
    Wird die Tätigkeit als "Gewerblich" eingestuft, unterliegt man auch der Gewerbesteuer. Wobei es
    hier ebenfalls einen Grundfreibetrag gibt, dieser liegt bei 24.500 Euro. Erst ab dieser Summe zahlt man
    auch Gewerbesteuer.

    Wird deine Tätigkeit als "Freiberuflich" eingestuft, entfällt die Gewerbesteuer. Ob deine Tätigkeit
    "Gewerblich" oder "Freiberuflich" ist, entscheidet dein örtliches Finanzamt/ Gewerbebehörde bei
    deiner Gemeinde-/Stadtverwaltung.

    Die Steuererklärung (Ausnahme: Umsatzsteuer), erfolgt einmal im Jahr. Der Umfang der Steuererklärung
    ergibt sich aus der Veranlagung durch das Finanzamt. Der Mindestumfang an Steuererklärungen,
    ist die Einkommenssteuererklärung sowie eine Einnahmenüberschussrechnung.

    Krankenversicherung:

    Bezüglich Krankenversicherung, keine Ahnung wie das bei einer Teilselbstständigkeit gehandhabt wird.
    Bei einer regulären Selbstständigkeit und einer freiwilligen Krankenversicherung in der gesetzlichen
    Krankenversicherung ist die monatliche Beitragshöhe vom Einkommen abhängig. Dazu muss man jährlich seinen
    Steuerbescheid bei der Krankenkasse einreichen. Solltest Du dich für eine private Krankenversicherung
    entscheiden, so sollte man Bedenken das es nur einen begrenzten Zeitraum für die Rückkehr in die gesetzliche
    Krankenversicherung gibt. Ferner, man rückwirkend Beiträge zahlen muss....

    Rentenversicherung:

    Bezüglich Rentenversicherung, ebenfalls keine Ahnung wie das bei einer Teilselbstständigkeit gehandhabt wird.
    Bei einer regulären Selbstständigkeit kann man freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen. Die Beitragshöhe
    orientiert sich an einem Mindest- und Maximalbeitrag, den man wählen kann. Die Einzahlung macht in meinen
    Augen aber nur Sinn, wenn man keine Lücken hat (sprich, man immer in die Rentenversicherung einbezahlt hat).

    Bei weiteren Fragen solltest Du dich vielleicht an deine örtlich zuständige IHK (beraten Existenzgründer),
    Finanzamt/Gewerbebehörde oder an einen Steuerberater wenden. Weitere kostenfreie Infos zur Existenzgründung
    findet man hier http://www.existenzgruender.de/ auf diesem Portal. Auf diesem Portal besteht auch die
    Möglichkeit, Fragen an entsprechende Experten zu stellen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    ich habe heute vom Feuerwehrverband einen "Ehrenkarten-Gutschein" zur A+A
    erhalten. Der Gutschein berechtigt zum Besuch der Messe (nicht Kongress!)
    sowie zur kostenlosen Hin- und Rückfahrt vom Messegelände mit allen Verkehrs-
    mitteln des VRR in der Preisstufe D, Region Süd (DB 2.Klasse, nur zuschlagsfreie
    Züge).

    Da ich die A+A aus zeitlichen Gründen nicht besuchen werde, gebe ich sie
    weiter. Wer diesen Ehrenkarten-Gutschein haben möchte, kann sich per PM bei
    mir melden.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    das kommt darauf an, nach was ausgebildet wird.
    Wir haben in Deutschland diverse Richtlinien/ Empfehlungen zur Ausbildung zum Brand-
    schutzbeauftragten. Am weitesten verbreitet ist die vfdb 12/09-01 (2009) sowie die
    BGI 847. Da fängt aber das Problem schon an, die Ausbildungsinhalte unterscheiden sich.
    Zum Beispiel werden nach aktueller vfdb-Richtlinie auch Themen wie Brandschutzmanagement
    gelehrt, eine Ausbildung nach BGI 847 sieht z.B. ein solches Thema nicht vor.

    Im übrigen, auch die Aufgabengebiete eines BSB unterscheiden sich je nach Richtlinie.
    Die VdS 3111 sieht z.B. auch Aufgaben im Sinne vom betrieblichen Katastrophenschutz
    vor.

    Mindestinhalte lassen sich daher nicht benennen, ich würde es vom betrieblichen Bedarf bzw.
    zukünftigen Aufgabengebiet abhängig machen. Diverse Ausbildungsanbieter bieten z.B.
    auch branchenbezogene Ausbildungen an, z.B. BSB-Ausbildung für Verkaufsstätten. Auch für
    solche branchenbezogene Ausbildungen, gibt es Empfehlungen (z.B. vom DFV/ AGBF).

    Hier die BGI 847: https://www.bghw.de/medienangebot/medienshop/73/BGI847
    Hier in Auszügen aus der aktuellen vfdb-Richtlinie: http://de.wikipedia.org/wiki/Brandschutzbeauftragter
    Hier die VdS 3111: http://vds.de/fileadmin/vds_publikationen/vds_3111_web.pdf
    Hier die Empfehlung BSB für Verkaufsstätten: http://www.dfv.org/fileadmin/dfv/…ufsstaetten.pdf

    usw.

    Bezüglich Weiterbildung, so ist diese nach aktueller vfdb-Richtlinie eine "Pflicht". (16 Stunden/3 Jahre)
    Die anderen Richtlinien/Empfehlungen sehen eine solche Pflicht nicht vor.

    Vor ein paar Jahren war ich am Versuch beteiligt, den BSB in Baden-Württemberg gesetzlich zu regeln,
    der Versuch scheiterte. Die Sichtweise vom zuständigen Ministerium war aber interessant, nach dem
    hält man z.B. in BaWü die pauschalen Ausbildungsangebote (z.B. nach vfdb) für nicht zielführend. Vielmehr
    soll eine Ausbildung nach den betriebsspezifischen Gefahren/Aufgaben erfolgen.

    Falls es dich grundsätzlich interessiert, zum Brandschutzbeauftragten (Ausbildung/Tätigkeit) gibt es
    auch entsprechende Fachliteratur:

    BSB-Buch 1: http://www.feuertrutz.de/medien/buch/br…auftragter.html
    BSB-Buch 2: http://www.buecher.de/shop/fachbuech…od_id/25973993/

    Wer nicht kaufen will, kann die Bücher auch hier über die Fernleihe beim BBK sich ausleihen
    (Leihfrist 3 oder 4 Wochen, Kosten entstehen nur für die Rücksendung(Porto)):

    http://www.bbk.bund.de/DE/Service/Fac…suche_node.html

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    siehe hier zur "formalen" Anforderung: http://www.baua.de/cae/servlet/co…0/TRBS-2181.pdf
    Siehe auch hier: http://www.arbeitsschutz.nrw.de/pdf/news/Merkb…zugsanlagen.pdf
    Dort sind einige -mögliche- Inhalte eines solchen Plan beschrieben.

    Ein Muster habe ich gerade nicht zur Hand, vielleicht über Google mal
    versuchen.


    Kann ich das als angehende SIFA machen ?

    Sachkunde? Wenn Nein, dann Nein....

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    Hallo SimonSchmeisser,
    also es gibt nicht nur diese eine Firma, die Rauch- und Brandmelder/-Systeme herstellt/vertreibt(mal im Conrad oder anderem Elektronikkatalog nachsehen!).

    es ist aber eine der wenigen Firmen in diesem Bereich, die entsprechende
    Roadshows zur Information anbietet (seit Jahren!).


    Übrigens ist heute am 13.09.2013 der Tag des Rauchmelders.

    Darauf habe ich vor ein paar Tagen schon hingewiesen...die Anzahl der
    Aktionen bzw. Aufmerksamkeit in der Bevölkerung, ist aber überschaubar.


    Wir hier in Germany warten immer gerne auf ein Gesetz und eine sogenannte Ausrüstungspflicht.

    Das ist Ländersache, geregelt in den jeweiligen Landesbauordnungen.
    Nach dem jetzt die Länder Baden-Württemberg und Berlin in der Rauchmelderpflicht
    nachziehen bzw. nachgezogen haben, haben wir jetzt nur noch Brandenburg und Sachsen ohne
    eine Pflicht.


    Wieso ist eigentlich nicht allen klar, das bei jedem von uns im Schlaf die Nase auf AUS steht. Es gibt doch genug Berichte, Brandopfer sind nicht verbrannt sondern erstickt. Da warte ich doch nicht bis MEIN Bundesland eine Rauchmelderpflicht rausbringt, sondern da rüste ich für ein paar Euronen meine Bude auf, das ist mir meine Familie wert und ich bin ja im gleichen Haus.

    Tja, die Politik hat sich lange mit der Rauchmelderpflicht schwer getan.
    Die Argumentation reicht von "fehlenden Studien über Rauchmelder", über
    "fehlende Kontrollmöglichkeit der Pflicht" oder "positive Spitzenstellung bei der
    Anzahl der Brandtoten". Ich selbst habe in BaWü seit 2009 entsprechende Petitionen
    zur Rauchmelderpflicht UND Brandschutzaufklärung eingebracht, wurden stets abgelehnt.
    Selbst nach dem Regierungswechsel (Grün-Rot) wurde die Einführung der Rauchmelderpflicht
    mit gleicher Argumentation abgelehnt. Was damals interessant war, da zu Zeiten
    der ehemaligen Schwarz-Gelben Regierung, die SPD noch entsprechende Vorlagen
    zur Rauchmelderpflicht in den Landtag eingebracht hatte.....

    Wenn man es nüchtern betrachtet, ist die Rauchmelderpflicht in vielen Bundesländern
    nicht aus der Überzeugung heraus, sondern aus blindem Aktionismus gegenüber der Bevölkerung
    eingeführt worden. In NRW wurde z.B. die Rauchmelderpflicht eingeführt, als zwei Kinder
    (haben gezündelt) bei einem Brand gestorben sind, in Baden-Württemberg war es der Brand
    von Backnang und Titisee-Neustadt (zwei größere Brandunglücke in kurzer Zeit), die Liste
    lässt sich beliebig weiterführen. Anfang 2012 hatte ich dazu auch mal einen Artikel in der
    Fachzeitschrift FEUERWEHR geschrieben (Ein Auszug siehe hier: http://www.feuerwehr-ub.de/keine-brandopf…r-realit%C3%A4t)
    Nur die wenigsten B-Länder haben aus Überzeugung heraus gehandelt (z.B. RLP).

    Warum in den privaten Haushalten oftmals noch keine Rauchmelder vorhanden sind, ist meist
    auf die fehlende Aufklärung (teilweise aber auch wegen den Kosten/Aufwand) zurückzuführen.
    Aufklärung nicht nur im Sinne vom Brandschutz im Haushalt, sondern überhaupt zum Vorhandensein
    einer solchen Pflicht. Wenn es Angebote zur Aufklärung gibt, ist die Bevölkerung daran auch interessiert.
    Zumindest war dies bisher meine Feststellung bei entsprechenden Vorträgen, nur an solchen Angeboten
    mangelt es halt.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    das könnte man so sehen, angesichts der Kosten für dieses "Seminar"
    ist es in meinen Augen einfach nur Unverschämt. Man muss (aktuell noch)
    500 Euro + Mwst. für diese "Qualifizierung" bezahlen. Mit dem Ergebnis das
    man dann dazu "qualifiziert" ist, Haushalts-Rauchmelder aufzuhängen.....

    Damit natürlich aber die Gelddruckmaschine nicht zum Erliegen kommt, war
    man natürlich so pfiffig und hat diese Qualifzierung zeitlich begrenzt (5 Jahre).

    Es ist doch eine Verarsche, man siehe sich nur mal dieses Schulungsangebot der
    Firma Hekatron an: http://www.hekatron.de/seminar/125/
    Insbesondere zu was man dann qualifziert ist und zu welchen Kosten.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    am Wochenende kam es noch zu einem Unfall bei einem Feuerwehrfest, ebenfalls ein Kind.

    Auszug:

    "Ein fünfjähriges Mädchen stürzte in Buch (Vorarlberg) in eine Feuerschale und erlitt schwere
    Brandverletzungen.Die Schale war vor dem Feuerwehrhaus aufgebaut worden. Heranwachsende
    durften das Feuer mit einer Kübelspritze löschen. Trotz Aufsicht stürzte das Kind unvermittelt
    in die Feuerschale......"

    Quelle: Feuerwehr-Magazin

    Ganzer Text hier: http://www.feuerwehrmagazin.de/nachrichten/ne…rungluckt-38508

    Einfach nur dumm..... erinnert mich irgendwie an die "Spezialisten": http://www.youtube.com/watch?v=qaBHJwss2qs

    Gruß
    Simon Schmeisser