Beiträge von SimonSchmeisser

ANZEIGE
ANZEIGE

    Hallo,

    Moin,
    mir als Kunde kann es doch egal sein, ob die SiFa aus 380km anreist oder direkt um die Ecke wohnt. Das sind Aufwendungen, die der Anbieter für sich zu kalkulieren hat, um auf einen für ihn rentablen Stundensatz zu kommen. Auch alle anderen Fixkosten (Büromiete, Strom, Gas, Wasser, Versicherung, Personalkosten usw.) interessieren mich ja auch nicht, auch wenn ich sie zu einem Teil mitfinanziere.

    Da hast Du Recht, auf der anderen Seite würde ich schon darauf achten bzw. versuchen, dass
    es eine realistische Preisgestaltung ist. Es bringt Dir nichts wenn die betreffende Firma während
    der Auftragszeit abspringt oder schlecht arbeitet, weil sie sich verkalkuliert hat. Ich hatte in den letzten
    Jahren solche Fälle (im Brandschutz) diverse Male......

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    eine Muster-Gefährdungsbeurteilung wäre mir nicht bekannt, es gibt aber
    diverse Veröffentlichungen dazu. Siehe z.B. die Fachzeitschrift "BOS-Leiststelle",
    die hatten mehrere Beiträge zu Gefährdungsbeurteilungen für Leitstellen in
    ihrem Heft. Ich würde dort mal nachfragen: http://www.bosleitstelle.de/

    Siehe auch hier: http://www.skverlag.de/rettungsdienst…ell-ist-da.html

    und hier: http://www.feuerwehr.de/industrie/2011…Zeitschrift.php

    Oder frag mal bei den Leistellen in deiner Umgebung an, vielleicht kann man Dir
    weiterhelfen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    Moin,
    Natürlich ist eines der Bewertungskriterien auch der finanzielle Aspekt. Jetzt kann ich ja schlecht in das Leistungsverzeichnis reinschreiben:
    Position 1: Fachkraft für Arbeitssicherheit Stückzahl: 1 Mengeneinheit: 1 Stunde Preis (brutto): ___________ EUR :thumbup:

    Warum nicht? Es gibt Verwaltungen die so verfahren, in diversen öffentlichen Ausschreibungen
    zur Bestellung von Brandschutzbeauftragten, ist mir dies schon aufgefallen. Oder Gesamtpreis für
    das Aufgabengebiet/Stundenzahl gemäß Ausschreibung.

    Was für Zuschlagskriterien setzt Du an?

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    Guten Morgen Mattner,
    für solche Fälle sind doch Flucht- und Rettungspläne gedacht. Nachzulesen in ASR 2.3 Kap. 9 (ja dort steht nicht explizit "unübersichtlicher Weg zum Sammelpunkt"). Darauf ist u.a. die Lage des Sammelpunktes verzeichnet. Sie sind Auszuhängen und somit auch von Betriebsfremden einsehbar.

    Sicherlich, nicht immer ist aber die Umsetzung mittels Flucht- und Rettungspläne möglich
    und sinnvoll.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    dann teilt es doch in Bereiche mit eigenen Sammelplätzen und entsprechenden
    Beauftragten ein, dann habt ihr auch eine bessere Übersicht in einem Notfall.

    Ihr könnt natürlich für Leiharbeiter/externe Arbeiter/Besucher etc. auch ein
    Merkblatt/Unterweisungsblatt rausgeben, z.B. bei Zutritt/Anmeldung an der Pforte.
    Aus diesem Blatt sind dann sämtliche Sicherheitsinformationen wie Sammelplätze etc.
    ersichtlich. Siehe im Anhang ein Beispiel (Vorder- und Rückseite) aus einem Tanklager
    wo ich war....

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    Du meinst sicherlich ASR A2.3 §6 Abs. 1.
    Erfahrungen ja....nicht aber über die Gefährdungsbeurteilung sondern über den
    kurzen Dienstweg (mal formlos, mal als Abweichungsantrag) mit BS-Dienststelle/
    Bauamt. Bezüglich der Öffnungsrichtung (sofern machbar und keine Bedenken bestehen!),
    so würde ich mittels einem kleinen Schild/ Aushang auf die Öffnungsrichtung hinweisen,
    ferner beachte den Absatz 3 in §6.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    da gibt es diverse Möglichkeiten, so wie von Safety-Officer beschrieben
    oder z.B. über die Flucht- und Rettungspläne oder organisatorisch über
    BS-/Evakuierungshelfer (sofern vorhanden).

    Es kommt halt auch darauf an, von welcher Personenzahl/ Art der Personen/
    Anzahl Sammelplätze usw. wir reden. Unabhängig von der Beschilderung
    sollte man das Thema "Sammelplätze" auch bei den Brandschutzunterweisungen
    berücksichtigen, insbesondere wenn diese nicht direkt erkennbar/erreichbar
    sind (ggfs. noch Straßen etc. überquert werden müssen (Gefahren durch Straßen-
    verkehr)).

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    wer in den entsprechenden Bereichen arbeitet, sollte auch über die gängige
    Fachliteratur verfügen.... Ist einem das zu teuer, gibt es ja immer noch
    verschiedene Möglichkeiten wie z.B. die Fernleihe. Diese ist kostenlos (nur
    Versandgebühren für Rückversand fallen an). Geht z.B. über das BBK: http://www.bbk.bund.de/DE/Service/Fac…suche_node.html

    Oder man orientiert sich an den BG-Unterlagen, z.B. BGI 560 (z.B. zur
    Bekämpfung Personenbrand)

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    Nein der Hamilton ist nicht gemeint, könnte mich auch nicht entsinnen das Erste-Hilfe überhaupt
    ein Bestandteil vom Hamilton ist....(meine Ausgabe 18.Auflage) ist aber schon ein bisschen älter.
    Gemeint ist u.a. das Feuerwehr-Lehrbuch aus dem Kohlhammer-Verlag sowie das von Ihnen
    verlinkte aus dem Neckar Verlag.


    Wäre ja sonst so, dass man in Veröffentlichungen nur Quellen zu kostenlosen Artikeln finden würde

    Finde ich nicht schlimm ;)

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    Das aktuelle Feuerwehr-Lehrbuch bspw., wo kann man das einsehen? Ist damit das am 24.11.11 im Kohlhammerverlag erschienene Feuerwehr-Lehrbuch gemeint? Ich kenn nur die DIenstvorschriften.

    Das können Sie nicht einsehen, da dieses kostenpflichtige Unterlagen sind.
    Die Inhalte zur Vorgehensweise im Fw-Lehrbuch, sind im übrigen Deckungsgleich mit den Ausbildungsunterlagen
    zur TM-Ausbildung in BaWü (können Sie auch nicht einsehen, da es kostenpflichtige Unterlagen sind-
    wird für BaWü über den "Neckar-Verlag" vertrieben.)


    Ebenso sollte die "einheitliche Meinung" der HiOrgs irgendwo niedergeschrieben sein?

    Einheitliche Lehrmeinungen gibt es innerhalb den einzelnen Organsationen, in den seltensten
    Fällen aber übergreifend.


    Die VBG lässt derzeit das Löschen von Personen mit der Löschdecke zu (es sei denn, dass nach meinem Anruf dort umgedacht wird); also ist das die Lehrmeinung der VBG, die auch die Schulungsunterlagen der DRK usw. absegnen muss - und ob die VBG zulässt, dass bei Erster Hilfe etwas anderes gelehrt wird, als sie selbst verbreitet, ist fraglich.

    Nicht nur die VBG lässt Personenbrände mit Löschdecken in Schulungen löschen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    DIE einheitliche Lehrmeinung der Hilfsorganisationen kann es nicht sein,
    da die von mir geschilderte Lehrmeinung, u.a. aus dem aktuellen Feuerwehr-
    Lehrbuch (Inhalte orientieren sich u.a. am Lernzielkatalog mittlerer
    feuerwehrtechnischer Dienst) stammen. Auf Schulungen hat man bisher auch
    nichts anderes gehört.

    Mal abwarten wie sich das entwickelt...Danke für den Hinweis.
    Gibt es dazu schon Veröffentlichungen?

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    Eine weitere Quelle schreibt

    Quellen gibt es viele, mit vielen unterschiedlichen Ansätzen...

    Beispiele über mir bekannte "Theorien":

    1: mit Wasser kühlen
    Eigentlich soll man nicht mit Wasser kühlen, da das Wasser in die Kleidung eindringt und
    dadurch die Hitze aufnimmt. Was dann wieder inerhalb der Kleidung zu einem Hitzepolster
    führen kann, mit weiteren Folgen....

    2: Löschen mit Schaumlöscher
    Vom Löschen mit Schaumlöschern wird abgeraten, da der Kühl- und Löscheffekt vom Schaum
    nur begrenzt ist. Durch die Abdeckung mittels dem Schaum wird zusätzlich die Hitze
    in der Kleidung isoliert mit weiteren Folgen....

    3: Löschpulver
    Von der Verwendung von Pulverlöschern wird abgeraten, da das Löschpulver eine
    zusätzliche Gefahr darstellt. Ferner besteht beim Löschpulver die Gefahr der
    Rückzündung, dadurch eignet sich ein Pulverlöscher zur Personenbrandbekämpfung
    nicht. Zusätzlich wird geschrieben, dass ein Pulverlöscher (durch die Pulverwolke) die
    Sicht einschränkt und somit nur ungenau gelöscht werden kann.

    Und diese Liste an Meinungen lässt sich beliebig fortsetzen..

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    ein guter Hinweis, denn bis gestern hätte ich auch Brandverletzungen mit kaltem Wasser gekühlt, aber ich hatte wg. Löschdecken ein längeres Gesrpäch mit einem DRK-Mitarbeiter; dieser erzählte, dass mit lauwarmen Wasser zu behandeln ist, aber in den künftigen, bundesweit einheitlichen, Schulungsunterlagen für Erste Hilfe steht, dass überhaupt keine Behandlung, außer verbinden (!), erfolgen soll.

    Wieder eine neue Sichtweise. Aktuell mir bekannte Lehrmeinung (von diesem Jahr!):

    - "Kühlen" bei Verbrennungen bis max. 10 Prozent (Hautoberfläche), darüber hinaus keine Kühlung.
    Bei größeren Verbrennungen (ü. 10) nur Ablöschen.
    - Wassertemperatur bei der Kühlung nicht kälter als 10 Grad und nicht wärmer als 20 Grad, Kühldauer
    max. 10 Minuten (je nach Wassertemperatur ggfs. Kühldauer herabsetzen.)
    - Nicht betroffene Hautbereiche von der Kühlung ausnehmen, auf Wärmeerhaltung achten.
    - Bei Verbrennungen die mehrere Minuten zurückliegen ist in der Regel keine Kühlung mehr
    notwendig.

    Von den weit verbreiteten "Brandgelen oder Gel-Verbänden" wird abgeraten, generell
    soll die Wunde nicht feucht verbunden werden.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    Einspruch Euer Ehren. Der §34 StGB stellt mich nicht automatisch frei, denn

    a) auf die Verhältnismäßigkeit wird explizit Bezug genommen
    b) vor Gericht und auf hoher See. ;(

    Da hast Du Recht. Aber wenn man ehrlich ist, dieses Problem der Verhältnismäßigkeit
    kann man auch mit der Löschdecke/Jacke usw. bekommen, zum Beispiel dann wenn
    aufgrund der Löschversuche mittels Löschdecke/Jacke etc. die Brandwunden
    verschlimmert wurden....oder durch die falschen Erstmaßnahmen.....

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    Nein, Sie haben sicherlich keinen Nerv getroffen und ich muss auch nicht Recht haben.
    Ihre Art und Weise finde ich aber mehr als Unverschämt, wenn Sie bessere Antworten
    Wissen, so sollten Sie uns daran teilhaben lassen. Wenn Ihnen die Antworten oder die Threadverläufe
    nicht passen, sollten Sie es sein lassen.


    Allerdings: Wenn Sie sich mit meiner Fragestellung nicht auseinandersetzen wollen, dann lassen Sie es doch einfach.

    Seien Sie mir nicht böse, dass muss ich mir bestimmt aber nicht von einer Person sagen lassen,
    die hier auf Sifaboard nur "abgreift"!


    Wenn Sie nun aber soviel Erfahrung mit brennenden Personen gemacht haben, dass Sie mit Sicherheit sagen können, dass brennende Personen keine 100 m weit laufen und dabei nicht sonderlich schnell sind, dann können Sie mir doch sicherlich auch etwas dazu sagen wie Sie diese stoppen!?

    Kommt doch auf die Situation und die Möglichkeiten an...ist das so schwer zu verstehen?


    Ich denke die Videos in denen sich Menschen mit Benzin übergießen und anzünden haben mit der Praxis in der vielleicht mal ein Arm o. ä. Feuer fängt nicht soooo viel zu tun. Ein Video von einem Unfall habe ich auch mit Suchbegriffen in mehreren Sprachen nicht gefunden. Wenn Sie da eines haben wäre ich für einen Link dankbar, auch wenn diese Videos nicht schön anzusehen sind. Ich lass mich gern überzeugen. Wenn Sie eine belastbare Quelle für Ihre Informationen haben wäre auch diese Interessant.

    Da müssen Sie schon selber suchen und nicht warten bis es serviert wird....Ansatzpunkte
    haben Sie.

    Doch, weil man an diesen Videos sehr gut sehen kann wie weit eine Person kommen kann (weil
    meist wollen die das ja gerade, der LAUF in die Menge (Aufmerksamkeit)) Diese Videos lassen
    somit gewisse Rückschlüsse zu wie weit eine Person kommen kann.


    Der Ausschlaggebende Punkt für diese Diskussion war meinerseits die fehlende Information wie man die in Panik Flüchtenden ohne Löschdecke zu Boden ringt bzw. zum stehen bleiben bewegt. Dieser Punkt war immer ein Thema bei der Benutzung der Löschdecke und fehlt nun völlig.

    Was mit der Löschdecke dann in der Praxis je nach Brandausbreitung dann auch nicht so
    funktioniert hat, weil in einzelnen Fällen die "Löschdecke" quasi schon durchgebrannt war
    oder man die Löschdecke nicht "dicht" genug um die Person bekam. Oder weil man mit der
    Löschdecke die Verletzungen noch schlimmer gemacht hat. Ferner es mit einer erheblichen
    Verletzungsgefahr für die Ersthelfer verbunden ist.

    Siehe auch Bild (Quelle: http://www.feuerwehr-rothenthurm.ch/upload/einsatz_1711944953.jpg)

    DIE Vorgehensweise für den Personenbrand gibt es nicht.


    Von der Fluchtreaktion und dem Gebot schnellstmöglich zu löschen ist weiterhin die Rede. Nicht davon wie die Person in kürzester Zeit zu stoppen ist. Das erschien mir durchaus diskussionswürdig. Ich hoffe ich konnte nun verständlich darstellen worum es mir geht und damit weitere Missverständnisse ausschließen.

    Ja, und nochmal dafür gibt es keine pauschalen Lösungen!
    Anders kann das aussehen wenn ich in einem begrenzten Bereich (z.B. Labor etc.) eine
    solche Gefahr ausmache, dann kann ich gezielt mit Maßnahmen (siehe vorherigen Thread) vorplanen.


    Als Gedankenbeispiel. Wir befinden uns in einer fiktiven Tischlerei. Während Kollege A sich mit Verdünner vollsaut ist Kollege B dabei herausragende Nägel mit dem Trennschleifer zu bearbeiten. Kollege A bekommt Funken ab, fängt Feuer und rennt nun durch den halben Betrieb, weil er ins freie möchte. Was soll Kollege B machen? Wenn er ihn ohne Löschdecke niederringt fängt er ja vermutlich selbst Feuer. Kollege A ist aber in solcher Aufregung das er weder die STOP-Rufe seiner Kollegen noch sonst irgendetwas wahrnimmt. Er denkt nur "scheiße ich brenne"...

    Nein es ist nicht zu weit hergeholt, mehr als Maßnahmen wie Feuerlöscher/
    Wassereimer oder ähnliches wird aber nicht möglich sein. Höchstwahrscheinlich
    wird aber ein Kollege einfach seine Jacke ausziehen und damit versuchen die
    Person einzufangen und zu löschen.

    Und nochmals, die Löschung von einem Personenbrand ist nur ein Aspekt und darf
    keinesfalls dazu führen das in der Versorgung dann Mist gemacht wird.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    Variation 1 ist meiner Meinung nach nicht zu Ende gedacht.

    Wenn Sie bessere Antworten/Lösungen haben, sollten Sie uns vielleicht mal daran
    teilhaben haben lassen.


    Was nach dem Löschen der Person passiert war ebenfalls nicht die Frage.

    Glückwunsch! Person gelöscht und dann leider Ex gekühlt....wenn das "hinterher"
    nicht klappt, brauch ich mich um das "vorher"(löschen) gar nicht so zu kümmern...


    Bevor man belehrt sollte man vielleicht selbst mal die Forensuche anstrengen und die Fragestellung beachten...

    Wo weicht dieser Threadverlauf zu den bestehenden Threads ab?
    Danke muss die Forensuche nicht verwenden, da mir die Threads bekannt sind :cursing:


    Eine brennende Person wird keinen 100m Lauf machen und nicht schnell sein sind verallgemeinernde Aussagen und haben mit der eigentlichen Fragestellung nicht sonderlich viel zu tun.

    Das sind nicht verallgemeinernde Aussagen sondern eine schlichte Realität.


    Ich möchte die Person schon nach 10 m (in 15 m beginnt der EX-Bereich) zum stehen bringen und bin verdammt langsam.

    Wenn ich dieses Risiko von einem Personenbrand in meinem Betrieb so identifiziere, kann ich
    doch aus einer Vielzahl von Maßnahmen auswählen. Angefangen von entsprechender Kleidung/
    Überkleidung (schwer entflammbar) bis hin zu stationären/mobilen Notduschen/Löschkabinen
    oder der Ausstattung der Arbeitsplätze mit entsprechenden Löschgeräten (z.B. Löschspray).

    Bezüglich Youtube: Versuchen Sie es mit "Selbstverbrennung" oder mit englischen Suchworten
    oder auf Liveleak. Da findet man einiges...

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    Wieso sollte eine in Panik davonrennende Person dann auf einmal stehen bleiben? Evtl. merkt Sie das ja nicht mal?

    Eine brennende Person wird kein 100m Lauf machen....

    1: Wenn die Person wegrennt, rennt sie erstmal weg. Wenn man nicht zufällig mit einem
    Feuerlöscher gerade daneben steht, wird es zeitlich mit der Bekämpfung vom Personenbrand
    schon knapp (erkennen-Feuerlöscher holen- hinterher- löschen).Ob dann immer der Feuerlöscher
    das "Löschgerät" erster Wahl ist, kann bezweifelt werden. Es gibt eine Vielzahl von anderen
    Löschgeräten (sofern vorhanden) die sich ebenfalls -teilweise sogar besser- eignen (z.B. Wandhydrant
    Typ S, Gartenschlauch, Wassereimer). Die Polizei Hessen setzt beim Personenbrand z.B. auf Löschsprays.

    2: Selbst wenn die Person wegrennt, je nach "Brandausbruchsstelle" (z.B. Jacke) wird die
    Person nicht weit kommen. Hitze und heiße Brandgase zwingen die Person quasi zu Boden.
    Wenn nicht die Person schon von sich selbst zu Boden geht und sich wälzt. Ferner ist eine Person
    im Vollbrand nicht gerade schnell, siehe dazu die diversen Videos auf Youtube.

    Mehr Varianten wird es nicht geben, und beide Variantenen hängen von Faktoren wie
    Zufall und Glück bei der Bekämpfung vom Personenbrand ab bzw. ob die Person überhaupt
    noch zu retten ist. Viel wichtiger ist doch aber die Frage, was kommt danach in form der
    Erstversorgung......da ist das KÜHLEN noch sehr weit verbreitet.....

    Gruß
    Simon Schmeisser

    PS: Der Personenbrand war schon diverse Male ein Thema hier auf Sifaboard, siehe Foren-
    suche. Fällt in letzter Zeit besonders auf, statt Forensuche/ Nutzung alter Threads wird das gleiche
    Thema in zig- (neuen) Threads wiederholt diskutiert.... (nur mal als Anmerkung)

    Hallo,

    die pauschale Bezeichnung "anerkannt" ist Blödsinn, da es DIE anerkannte Ausbildung
    in Ermangelung einer einheitlichen Ausbildungsrichtlinie oder Gesetz gar nicht geben
    kann.

    Wie bereits ausgeführt unterscheiden sich viele Ausbildungsanbieter bei den
    Ausbildungsinhalten sowie der Ausbildungsdauer. Welche Ausbildungsinhalte
    unbedingt in der BSB-Ausbildung stattfinden sollten, sollte man an seinem
    zukünftigen Aufgabengebiet abhängig machen. Beispiel: Eine BSB-Ausbildung die
    sich im Schwerpunkt auf die Industrie oder auf eine Verkaufsstätte orientiert,
    wird nicht unbedingt für die BSB-Tätigkeit in einer Verwaltung geeignet sein.

    Daher sollte man schon darauf achten, dass die Ausbildungsinhalte zum
    zukünftigen Aufgabengebiet passen. Je nach Ausbildungsanbieter
    gibt es da oft auch Spezialisierungen z.B. für Verkaufsstätten, Krankenhäuser,
    Industrie oder mit Zusätzen wie "betrieblicher Katastrophenschutz"
    nach VdS 3111.

    Bezüglich der Ausbildungsdauer, so gibt es da Ausbildungsangebote mit
    einer Dauer von drei Tagen bis mehrere Monaten. Welche Ausbildungsdauer
    sich eignet, würde ich u.a. von Faktoren wie der persönlichen Auffassungsgabe,
    aber auch vom Vorwissen (sofern vorhanden) abhängig machen.

    Zur Orientierung was so Ausbildungsbestandteil ist, siehe hier:

    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgi847.pdf

    oder nach VdS 3111:

    http://vds.de/fileadmin/vds_publikationen/vds_3111_web.pdf

    Die vfdb-Richtlinien sind leider nicht öffentlich, da kostenpflichtig.


    jedoch unterscheiden sich die Ausbildungen oft im Preis um ca. 50%. Das macht mich etwas stutzig.

    Jeder Anbieter hat andere Kosten (z.B. für externe Referenten/Ausbildungsunterlagen/Räumlichkeiten
    oder Verpflegung während der Ausbildung) und kalkuliert dementsprechend anders.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    ja, die Berufsgenossenschaften (z.B. BGN) bieten die BSB-Ausbildung an.
    Siehe z.B. hier: http://qualifizierung.portal.bgn.de/10927/0/4446?w…21&wc_lkm=11480

    Aber Achtung, meist sind diese Ausbildungen bei der BG sehr schnell ausgebucht.
    Bezüglich den anderen Anbietern, einfach mal über Google schauen. Da findet man
    eine Vielzahl von Ausbildungsangeboten zur Vollzeit- wie auch zur Fernausbildung.
    Fernausbildung z.B. http://www.zfuw.uni-kl.de/fernstudiengae…tzbeauftragter/

    Achtung bei den Ausbildungsangeboten, diese unterscheiden sich je nach
    Ausbildungsanbieter in form von Dauer/Kosten und Ausbildungsinhalten (z.B.
    nach BGI 847, nach vfdb 12/09-01 (alt) oder nach neuer vfdb-Richtlinie oder nach
    VdS 3111).

    Du kannst aber auch mal die Forensuche benutzen, dieses Thema "BSB-Ausbildung"
    hatten wir erst vor kurzem.

    In Ergänzung: Ist zwar schön älter (viele Datensätze sind hinsichtlich Kosten/Ausbildungsgrundlage)
    auch nicht mehr aktuell, siehe hier eine Ausbilderübersicht aus 2010:
    http://brandschutzbeauftragter.info/media/72d869bc…1e5ffffffef.pdf

    Gruß
    Simon Schmeisser