Hallo zusammen,
welche rechtlichen Grundlagen und wo finde ich Sie für die Rechtvertigung "hier brauchen wir eine Augenwanddusche"und wo und wieviele sollten, müssen angebracht werden. Und was ist wenn diese mal defekt ist, muss diese dann für den Reparaturzeitraum durch eine Transportable Augenspültasche ersetzt werden.
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen?
Vielen Dank
Gruß
Rotweismax