Beiträge von sifafettie
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DGUV V2 Anlage 1
Hat er wahrscheinlich missverstanden (fett):
Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2) Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten Wesentliche Grundlage von Art und Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechni-schen Betreuung sind die im Betrieb vorliegenden Gefährdungen für Sicherheit und Gesund-heit der Beschäftigten sowie die Aufgaben gemäß den §§ 3 bzw. 6 Arbeitssicherheitsgesetz. Der Umfang der zu erbringenden betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung besteht in der Durchführung von Grundbetreuungen und anlassbezogenen Betreuungen. Sie können kombiniert werden. Grundbetreuungen beinhalten die Unterstützung bei - der Erstellung bzw. - der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung. Bei der Grundbetreuung muss der Sachverstand von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit einbezogen werden. Dies kann dadurch geschehen, dass der Erstberaten-de den Sachverstand des jeweils anderen Sachgebietes hinzuzieht.
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AxelS hat alles gesagt.
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Immer wieder gut!
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Herzlich Willkommen!
Da können wir ja bald mal über ein Region "Niederrhein" Treffen nachdenken!
Gerne, wäre dabei
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TACH auch vom Niederrhein.
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USI: JETZT bin ich mal gespannt...
Wir haben diese Diskussion hier immer wieder und es ist erstaunlich, wie viele SiFa's sich auf ihr "Ich bin ja nur beratend tätig!" oder "Ich bin nicht weisungsbefugt - im Hinblick auf Unterweisung!" oder "Verantwortung trängt nur der Unternehmer!" etc. pp. zurückziehen und stundenlang darüber philosophieren, warum sie als SiFa keine Unterweisungen durchführen dürfen!
Ich für meinen Teil sehe mich, wahrscheinlich ähnlich wie Du Dich auch, als Teil eines Unternehmens, der durchaus Verantwortung trägt. Ohne die ware ich auch überhaupt nicht zufrieden in dem was ich tue.
Anyway...
In diesem Sinne
Der Michael
Spannend wir es dann im Falle eines Schadens oder Unfalls.........
Wenn Du mal als Sifa vor dem Richter stehst (mir ja passiert, hier auch nachzulesen) bist Du froh wenn dort das ASiG und deine Beauftragung (beratend, unterstützend etc.) als Entlastung herangezogen wird.
Die Verantwortung die ich trage ergibt sich aus MEINEM Selbstverständis an den Job und nicht aus Gesetzen.
Viel Spaß beim Anwalt
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Jau, genau! Und wie an anderer Stelle bereits mehrfach erwähnt, ist das auch gut so!
In diesem Sinne
Der Michael
Aha.....ich werden n Teufel tun und Unternehmerpflichten übernehmen.
Aber jeder wie er meint.......... -
Jo..damit übernimmst Du quasi Unternehmerpflicheten.
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Hallo zusammen,
wie melde ich eine Selbstständigkeit an? Es handelt sich ja nicht um ein Gewerbe, für das ich ein gleichnamiges anmelden muss.
Kann mir jemand einmal genau den Ablauf erklären, wir ich mich als FASI nebenerwerblich Selbstständig mache? Ich möchte mich neben meiner regulären Tätigkeit als EHS Koordinator und FASI noch gerne als freie FASI tätig werden, bzw. wurde von einem Bekannten, der ein Unternehmen hat gefragt, ob ich bei ihm im Unternehmen als FASI tätig werden könnte. Die beiden Unternehmen sind nicht artverwandt (chemische Industrie und Baugewerbe), es gibt keinerlei Berührungspunkte.
Wo muss und kann ich melden um meine Nebentätigkeit anzumelden?
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten...Hilko
Gibts hier genug Input zu was freiberuflich oder gewerbe angeht.
BG Bau Teil hast Du für die Betreuung des Baugewerkes?
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Willkommen aus Wegberg
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Willkommen!
Sifa macht schon Spass wenn die "Gegenseite" einigermaßen mitzieht.
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Ist mir mittlerweile egal.
Mündliche Zusage ab 2020 neuen Job!
Wieder im Außendienst, hat auch was........ -
ich zitiere einfach mal den Kontakt zum Bundesministerium zum Arbeitsschutz. Dem voraus ging meine Anfrage, ob ich (externe Sifa, Staplerschein) schulen darf.
Ja, weil Fachkunde im Arbeitsschutz (Sifa) gewährleistet ist und ich Staplerschein habe. In der jährlichen Unterweisung binde ich aber immer einen Praxisteil "Parcour" ein. Den führen dann die FK durch.
Hast Du das schriftlich?
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Ach so, zum Thema! Auf der letzten Weiterbildung (vor 2 Wochen) wurde Home Office (nicht der mobile Arbeitsplatz) als Arbeitsplatz angesprochen.
Meinung der BG: Einrichtung des Arbeitsplatzes muss der AG vornehmen. Die GBU muss auch durchgeführt werden.
Gruß
Andy
Danke!
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Ist doch nicht schwer, wenn sich eine Tür schließt öffnet sich eine neue! Wo liegt das Problem?
Gruß
Andy
Jo..ich arbeite dran......
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Klink mich mal hier ein..........
Mein Abteilungsleiter MUSS auf Auforderung der GF ab Mitte des Monats "zu Hause" bleiben und dann von dort aus arbeiten (über die Hintergründe muss ich schweigen).
Wer muss dann die Einrichtung des HomeofficeAP, sprich Tisch, Stuhl etc. übernehmen.
Wenn ich das lese:
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/28775
Meiner Meinung nach die Firma, oder?
Es ist übrigens dann der erste MA mit "offiziellen" Homeoffice.Achso....sagte ich schon, dass es mir hier reicht...............?!
Thx
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nicht schon wieder...............
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Erlebe ich leider auch häufiger. Der betriebliche Vorgesetzte sollte die Unterweisung durchführen und nicht der Chemikalienlieferant
Genau so ist es!