Hallo,
ich such noch ne alternative Vorlage / Muster für die Erstellung einer GBU für Arbeitsmittel.
Suche nach ein paar Anregungen.
Gruß
Frank
Beiträge von sifafettie
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......Falls möglich, würde ich auch hier disziplinarische Maßnahmen gegen das Gericht versuchen.
......Nee. Wills einfach nur vom Tisch haben........
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ja das ist nicht schön .... gar nicht schön ...
Ich drücke dir die Daumen, das Du mit einem breiten Lächeln aus den Gerichtssaal gehstViele Grüße aus Mittelfranken
Ich sehe das als Chance den Sachverhalt mal klar darzulegen. Denke daswegen ist wohl auch mein Erscheinen "erwünscht".
Mal dumm gefragt...
Die "Baulichen Maßnahmen", die Du "hättest erkennen können" - gibt es dafür eine Rechtsgrundlage, eine DGUV Publikation oder eine Norm?
Oder spinnt sich das Gericht hier etwas zusammen? Natürlich kann man Stapler in Tunneln fahren lassen, und nur durch spezielle Schleusen wieder herauslassen, nachdem alle freilaufenden Mitarbeiter den Raum verlassen haben. Das ist aber kein technischer Standard
Wenn Du "lediglich" aufgezeigt hast, was im Regelwerk vorkommt, und auf den Betrieb zutrifft, würde ich eher in Richtung falsche Beschuldigung des Gerichts gehen, und selbst Anzeige erstatten.
Nö. Lediglich die Forderung nach einer Trennung / Kennzeichnung der Verkehrswege, wie im Genehmigungsantrag BImSchG und und der GBU
ja schon vor dem Unfall dokumnetiert. -
Als Angeklagter.
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Update
07.02.19 ist Verhandlung.
Persönliches Erscheinen ist Pflicht, nix nur Anwalt.
Jetzt kommst du das Erste Mal in 50 Jahren, wegen sowas vorn Kadi......... -
Ok, das kenne ich.
Suche aber ein Buch um Vokabeln zu pauken -
Hallo,
kennt einer ein Fachwörterbuch für den Arbeitsschutz in Englisch und Deutscher Übersetzung?
Danke -
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Ah, verstanden.Danke.
Dann habe ich einen "Mischmasch" .
Ich prüfe alle Gefährdungs-Faktoren und habe in der GBU dann sowohl positive als auch negative Bewertungen drin. -
Es hat sich was geändert... Jeder Arbeitsplatz muss auf Gefährdungen für Schwangere geprüft werden.... Zum Beispiel...
Oder die BetrSichV ist präzisiert worden, woraus sich evtl. weitere Pflichten ergeben....Außerdem:
- Man wird immer älter
- Man muss evtl. mehr Migranten beschäftigen (BA und Unterweisungen in vielen Sprachen/"kultursensibel")
- das Gebäude wird auch nicht jünger, sondern eher maroder....
- 10 Jahre kein Update in der Technologie ist eine "mutige" Unternehmensstrategie....
...usw.Also ganz so "hat sich nichts geändert" würde ich nicht unterschreiben.
Ich unterschreibe aber, dass Gefährdungsbeurteilungen möglichst generisch sein sollten, um nicht bei jedem Pups alles neu schreiben zu müssen.
GANZ Verwegene schreiben negative Gefährdungsbeurteilungen. Die können sehr kurz gestaltet werden, entsprechend einfach sind sie zu handhaben. Dann muss aber auch wirklich jeder Handgriff sitzen....
Ich halte mich an den positiven Gefährdungsbeurteilungen. Wenn da etwas fehlt, kann leicht korrigiert werden, ohne in Verdacht zu stehen, man habe lieblos geschludert.
Moin!
Was sind denn positive und negative Gefährdungsbeurteilungen??
LG
Frank -
Hallo,
wir haben im Moment ein Problem mit unserer externen Sifa. Sie sagt das wir für unsere jährliche Überprüfung doch die gesamte Gefährdungsbeurteilung ausdrucken sollen und diese komplett durchzuarbeiten und zu unterschreiben auch wenn sich nichts geändert hat.
Er meint wir wären somit auf der sicheren Seite. Das ist aber ein riesen Aufwand und eine immense Papierverschwendung.
Müssen wir dies dann umsetzen? Dies wird doch auch nicht gefordert.Bullshit.
Überprüfen: klar
Ausdrucken: nö muss nicht, hauptsache Zugriff drauf
Nach der Überprüfung einfach ein Deckblatt mit Revisoinsstand erstellen, welches die Verantwortlichen unterschreiben
Fertich! -
WOA!
Wie jedes Jahr, quasi.
Kann ich leider im Büro nicht gucken....guck heute abend mal zu Hause. -
Da bin ich auch!
Samstag die neue BlueRay von Lacuna Coil bekommen.
SAHNETEIL!
Gut.....die Sängerin auch -
Ich mache das mit folgender Tabelle.
Für jeden Arbeitsplatz bzw. Tätigkeit, welcher relevant ist. -
Die TRGS 510 und 526 sollten dabei helfen.
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Ich lach mich Tod,
wenn ich darüber nachdenke das diese Löschdecken bei uns im Brandschutzkonzept mit aufgenommen wurden.
Das Brandschutzkonzept ist wohl gemerkt vor ungefähr 2-3 Jahren überarbeitet worden und seit 2002 wurde die Norm bereits zurück gezogen.
Klasse, ich glaube ich spreche mal mit unseren Brandschutzbeauftragten.Gruß
GeraldIm Ernst im Brandschutzkonzept nach Bauordnung???
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Es geht nicht um 50 Cent, wenn Schilder angebracht werden müssen.... dann müssen Schilder angebracht werden.
Dennoch empfinde ich es als Fragwürdig, ob es wirklich Sinn macht in kleinen Arbeitsstätten auf eine F&R-Kennzeichnung zu pochen.
In meinem Beispiel geht es um eine "Wohnung" mit 100 QM, bei 5 Zimmern + 2 Bädern sind die Zimmer nicht allzu groß und der Fluchtweg mehr als eindeutig.
Ich meine beim verlassen eines Raumes fällst du fast in die Haustüre!Die eine Arztpraxis ist nur exemplarisch, gibt ja bestimmt noch mehr vergleichbare Arbeitsplätze.
Mitr den den 50 Cent meinte ich auch nicht einen Geldbetrag..........
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FR Plan kann bauordungsrechtlich gefordert sein. Ist kein Muss.
Kennzeichnung ist meiner Meinung nach jedoch immer erforderlich.
Meine 50 Cent.... -
Gefühlt sind es echt weniger Kontrollen geworden als noch vor 10-12 Jahren.
Dafür empfinde ich die sattfindenden dann aber intensiver als früher.
Einmal dauern die länger und es werden viel mehr Fragen zur Organisation des Arbeitsschutzes gestellt.
Just my Opinion.......... -
Meine Maßnahmenlisten sehen so aus.
Wobei ich die Festlegung wer setzt bis wann die Maßnahmen um und die Wirksamkeitskontrolle nicht ausfülle!!
Das ist Sache der entsprechenden Vorgesetzten:Die Maßnahmenvorschläge sind von den Verantwortlichen umzusetzen. Hierzu ist die Zuständigkeit und eine Terminvorgabe festzulegen und in den Spalten "Zuständige Person" sowie "Termin" der Maßnahmenliste zu dokumentieren.
Eine entsprechende Überprüfung der Maßnahmen ist durchzuführen und in der Spalte "Maßnahme wirksam" zu dokumentieren
(Kreuz setzen und Datum eintragen). Daher ist es sinnvoll, diese Maßnahmenlisten auszudrucken und nach Bearbeitung Ihrer Arbeitsschutzdokumentation beizufügen.Wenn ich Begehungen mache, nutze ich die selbe Vorlage und nenne diese dann: "Fortschreibung der Gefä#hrdungsbeurteilung".
So kann ich 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen.