Beiträge von Wernerk

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    Neben der Gefahrstoffverordnung sind noch die Arbeitsstättenverordnung (Bewegungsfläche, Lüftung, Temperatur, Flucht-/Rettungswege,....) die Biostoffverordnung (Shcutzstufe 2, Maßnahmen einhalten), Lastenhandhabungsverordnung ("Substitution" von Lasten), BGV A 3, TRGS 404 (?) Hautschutz, Psychische Belastung und ggf. Einhalten des Arbeitszeitgesetzes zu beachten.
    Am meisten wird aber die körperliche Zwangshaltung (Bücken und knien) und das Wasser schädigen.
    Viel Spaß.
    Wenn es fertig ist würde ich gerne das Ergebnis sehen.
    Ist das Möglich?
    Grüße
    Werner