Beiträge von andreas68723

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    Hallo Kollegen,

    habe gerade von der BGRCI das neue Merkblatt A30 " Unfallbeispiele aus der Praxis" erhalten. Darin enthalten eine CD mit vielen aufbereiteten ppt-Präsentationen zu realen Unfällen. Sehr zu empfehlen. Sicherlich eine große Hilfe für Unterweisungen.

    Gruß
    Andreas

    Hallo Kollegen,

    nach aufwändiger erfolgloser Recherche im Netz, versuche ich jetzt mal mein Glück bei dem hier massiv auftretenden Sachverstand.

    Eine Industriehalle (~2000m²) wird sowohl für Lager-, als auch für Produktionsprozesse genutzt. Infolge regem Staplerverkehr sind die Schnelllauftore häufig geöffnet und die Produktionsmitarbeiter klagen über Zugluft. Der Arbeitgeber ist bereit Geld in die Hand zu nehmen und etwas zu tun (Es gibt wirklich solche Arbeitgeber ;) ). Verschiedene Möglichkeiten zur Abhilfe wurden bereits diskutiert. Schnellere Schnelllauftore, Schleuse, Lamellenvorhänge, Luftschleieranlagen. Bevor das Geld in die Hand genommen wird, möchte der Arbeitgeber jedoch eine vernünftige Grundlage für seine Entscheidung. Gesucht wird eine Person oder ein Unternehmen mit Erfahrung auf dem angesprochenen Gebiet. Ziel ist ein Gutachten, das die verschiedenen Möglichkeiten prüft, darstellt und sowohl hinsichtlich der Wirksamkeit, als auch hinsichtlich der Kosten bewertet.

    Eine Suche in der IHK-Sachverständigendatenbank war leider erfolglos. Das Unternehmen befindet im Herzen von Baden-Württemberg.

    Für einen Tipp, gerne auch als PN, wäre ich dankbar.

    Gruß

    Andreas

    Hallo ADR-User,

    mit einem Erlaubnisschein kann ich leider nicht dienen, dafür sehe ich auch keine Notwendigkeit. Unter der Vorrausetzung, dass tatsächlich keine Ex-Gefahr besteht, sehe ich da kein besonderes Gefährdungspotential. Um ganz sicher zu gehen, würde ich eine Ex-Messung vor Beginn der Arbeiten durchführen und den Bereich dann für die Arbeiten freigeben.

    Eine durch das Fräsen entstehende Ex-Gefahr schließe ich aus. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Boden mit Niedrigsiedern durchtränkt ist. Der durch das Fräsen entstehende Betonstaub ist inert und nicht staubexplosionsgefährdet. Von Anfeuchten würde ich dringend abraten. Das führt sicher nur zu einer unsäglichen Schmiere und würde wahrscheinlich rasch die Frässcheibe bzw. die Staubabscheidung zusetzen.

    Gruß aus der Kurpfalz

    Andreas

    Hallo Kollegen,

    ist doch eigentlich ein konsequenter Schritt. Nachdem wir unter Berufung auf Gefährdungsanalysen seit einiger Zeit praktisch alles selbst bewerten müssen, war es doch nur noch eine Frage der Zeit, dass wir uns auch noch die Vorschriften selbst schreiben dürfen :D .

    Im übrigen Stimme ich tiefflieger voll und ganz zu. Für mich hat die Angelegenheit reinen Alibicharakter.

    Gruß aus der Kurpfalz
    Andreas

    Hallo Akkuwechsler,

    schau Dir die Angaben in der GESTIS-Datenbank mal genauer an. Lediglich für das unverwendete Walnussschalengranulat besteht aufgrund der Korngrößenverteilung keine Explosionsgefahr. Durch den Strahlvorgang wird aber die Korngrößenverteilung massiv verändert. Je nach Korngrößenverteilung kann dann durchaus Explosionsgefahr bestehen. In der Kombination mit Aluminiumstaub dürfte das Staubgemisch dann noch brisanter sein.

    Die Daten in der Gestis-Datenbank dürfen immer nur als Anhaltspunkt gesehen werden. Kein Staubgemisch gleicht dem anderen. Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, ist es erforderlich eine entsprechende Untersuchung der anfallenden Stäube durchzuführen. Diese kann u.U. durch das BIA durchgeführt werden. Setz Dich doch einfach mal mit Deiner BG in Verbindung und trage dort das Problem vor.

    Gruß aus der Kurpfalz
    Andreas

    Vielleicht hat de eine oder andere noch eine Zahl für mich.

    Wer bietet mehr, wer bietet weniger? Glaubst Du, dass Du eine solche Versicherung für ein paar Eurofünfzig bekommst? Die Versicherung muss unter Umständen auch Personenschäden abdecken. Das kann leicht in die Millionen gehen. Du kannst im Vertrag natürlich auch jede Haftung ausschließen. Ich denke aber nicht, dass Du dann Chancen hast irgendeinen Auftrag zu erhalten.

    Gruß
    Andreas

    Hallo Waldmann,

    ohne entsprechende Versicherung würde ich keinen Fuß auf das Gelände eines Kunden setzen. Im Falle eines Falles, haftest Du u.U. mit Deinem gesamten Vermögen. Zu den Kosten kann ich nur wenig sagen, da wir hier auch auf anderen Gebieten tätig sind und eine umfangreiche Ingenieurhaftpflicht abgeschlossen haben. Diese bewgt sich in der Größenordnung von € 5.000 p.a. Wenn es um die reine SiFa-Tätigkeit geht, ist das sicherlich günstiger zu haben.

    Gruß

    Andreas

    @ Andreas 68723: Jetzt bin ich nur gespannt, ob wir auch die tatsächliche Lösung des Problems erfahren.


    Hallo Kollegen,

    Danke für die Tipps. Es gibt im Moment einige interessante Ansatzpunkte. Der Gutachter hat seine Hausaufgaben nicht richtig gemacht. Wenn sich etwas konkretisiert, werde ich mich nochmal melden.

    Gruß

    Andreas

    Hallo Bienenhase,

    nur mal so ein paar allemeine Stichworte:

    Wer darf den Raum überhaupt betreten?

    Feuer, Rauchen... verboten.

    Bei Alarm Raum sofort verlassen, Türen schließen.

    Verletzte, wenn ohne Eigengefährdung möglich, mitnehmen.

    Raum nach Auslösung der Anlage nicht ohne Freigabe durch die Feuerwehr betreten.

    ...

    Gruß

    Andreas

    Hallo Kollegen,

    folgender Sachverhalt: Zwei direkt angrenzende Lagerbereiche sind durch eine Brandwand getrennt. Beide Bereiche verfügen über das erforderliche Volumen zur Löschwasserrückhaltung. Aufgrund von bestimmten Umständen wird für eine Halle jetzt ein höheres Rückhaltevermögen gefordert. Dieses durch bauliche Maßnahmen zu gewährleisten wäre mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Die zuständigen Brandschützer würden die Mitverwendung des Auffangvolumens der anderen Halle akzeptieren.

    Nun zu meiner Frage: Wer kennt ein entsprechendes System zum Einbau in die Brandwand, das den Löschwasserdurchtritt zulässt, andererseits den Flammenübertritt sicher verhindert. Im Internet bin ich bisher nicht fündig geworden. Vielleicht fehlt mir auch nur das entsprechende Stichwort.

    Besten Dank für Eure Hilfe.

    Gruß aus der Kurpfalz

    Andreas

    Hallo Kollegen,

    in vielen mir bekannten Chemielaboratorien sind im Bereich der Ausgänge Not-Aus-Taster angebracht, mit denen das gesamte Labor im Gefahrenfall stromlos geschaltet werden kann. In der TRGS 526 konnte ich hierzu nichts finden.

    In Ausbildungslaboratorien bzw. in Laboratorien mit einer zentralen Gasversorgung scheint dies Pflicht zu sein, aber auch in Laboratorien auf die dies nicht zutrifft?

    Gibt es hier irgendwelche VDE-Normen?

    Besten Dank für Eure Hilfe

    Gruss

    Andreas

    Hallo Ajot,

    solange die Mulden groß genug bzw. die Bänder nicht zu groß sind kein Problem. Ansonsten besteht das Risiko, dass sich die Bänderin der Mulde verhaken. Abhilfe durch Zusammenfalten der Bänder oder durch 2-3 gezielete Schnitte mit der Blechschere. Unter diesen Vorraussetzungen bisher keine negativen Erfahrungen. Alles aber risikoloser als die händische Entsorgung.

    Gruß

    Andreas