Beiträge von SiFa_Lucy

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    Hi.

    lass dir den Allergiepass geben, denn gegen was ist er genau allergisch?

    Bestimmte Lösemittel, Härter???? Kontaktallergie?

    Würde es reichen einen Schuh mit Komplettinnenleder zu verwenden?

    Was für Schuhe trägt er privat?

    Grüße
    Lucy

    Hi,

    es sind zwar die Verleihfirmen verantwortlich, aber ich kenne auch Entleiher die sagen, die PSA muss dem und dem entsprechen (Vertragsbestandteil) oder der Leiharbeiter wird vom Entleicher ausgestattet, die Kosten werden dem Verleiher dann in Rechnung gestellt.

    Ein anderer Betrieb ist nach viel Ärger mit den Verleihern sogar nun so weit, wenn die geforderte PSA (Sicherheitsschuhe (S1P oder S3 und Warnweste) nicht bei betretten des Betriebsgelände vorhanden ist, wird der Leiharbeiter nach Hause geschickt und der Leistungsausfall dem Verleiher in Rechnung gestellt. Es wird aber angeboten die notwendige PSA auch vom Entleicher zu bekommen, dies wird dann dem Verleiher in Rechnung gestellt.

    Das sind alles Vertragsbestandteile und werden von den Entleihern gefordert.

    Eine Leiharbeitsfirma die in einem Betrieb tätig ist, fordert sogar die Gefährdungsbeurteilung für den Einsatzbereich und ob und wenn ja welche Vorsorgeuntersuchungen notwendig sind.

    Grüße
    Lucy

    P.S: sei froh das die Firma nicht mehr zu deinem Aufgabenbereich gehört, oder haben die dir einen dokumentierte Gefährdungsbeurteilung schon bezahlt?

    Hi,

    der Arbeitsunfall ist expliziert definiert:

    Zitat

    § 8 Arbeitsunfall
    (1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.

    Versicherte Person + Versicherte Tätigkeit + Unfall + Unfall verursacht Körperschaden

    "Nahrungsaufnahme ist keine versicherte Tätigkeit" das habe ich noch im Hinterkopf von einem Seminar.

    Dabei wird auf die versicherte Tätigkeit hingewiesen und der Gang zum Supermarkt in der Mittagspause um sich sein Mittagessen zu kaufen gehört meiner Meinung nicht dazu.

    Diese Fälle werden in Abs. 2 behandelt:

    Zitat

    (2) Versicherte Tätigkeiten sind auch
    1. das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit,

    Dienstwegeunfall, sind Dienstreisen, dienstliche Besorgungen und so weiter...

    Und am Ende werden solche Fälle immer einzelend Bewertet.

    Und Rauchen zählt nicht zur versicherten Täigkeit, und neulich gab es ein Urteil, das der Weg dort hin auch nicht versichert ist. Raussuchen kann ich es dir aber erst nach dem 8.1. wenn ich wieder im Büro bin.

    Grüße
    Lucy

    Hi,

    ich würde es so sehen:

    Mitarbeiter fahren in der Mittagspause nach Hause zum Essen ist dieser Weg versichert? Würde sagen ja

    -> Wegeunfall, wichtig ist dabei, das die Mittagspause eingehalten wird.

    Mitarbeiter fahren in der Mittagspause zum Aldi usw. sich was zu essen holen versichert? Würd ja sagen

    -> Wegeunfall, wie auch den Weg zur Kantine, wenn die außerhalb des Betriebsgelände liegt. Jedoch nur bis zu beginn Gelände Supermarkt. Dazu gibt es einen Hinweis in der Kommentierung zu §8 SGB 7, ist leider nicht kostenlos verfügbar.

    Mitarbeiter fährt in der Mittagspause zum Tanken oder macht besorgen versichert? Hier bin ich nicht ganz sicher, aus dem Bauch würd ich sagen, warum auch nett. Wie sieht es aber tatsächlich aus.

    -> Einzelfallentscheidung, wichtig ist immer, das die Mittagspausenzeit eingehalten wird. Und der Rest wird dann je nach Fall ermittelt werden.

    Pauschale Aussagen würde ich in solchen Fällen nicht vertrauen, die BG wird dir höchstens ein paar Beispiele aus der Rechtssprechung nennen können, aber am Ende kommt es auf den Einzelfall an.
    Und dazu gibt es regelmäßig Gereichtsurteile.

    Grüße
    Lucy

    Hi,

    am IAG in Dresden (ehemals BGBA) gibt es auch die Kompakte Ausbildung, teilweise wird die auch von den BGen übernommen, die eigene Bildungsstätte haben.

    Aber es würde erstmal reichen, die LEK1 zu machen, dann Ausnahmegenehmigung über das GAA und dann innerhalb von 2 Jahren die Ausbildung anschließen.

    Das ganze geht auch über die BGHM. Dazu aber am besten mit dem TAB in Verbidung setzen und mit dem alles abklären, denn wenn die BG dich unterstütz, ist auch das GAA leichter davon zu überzeugen.

    Grüße
    Lucy

    Hi,

    ich bin selbst dem deutschen Staplerschein von der "Fahrschule am Samstagvormittag gemacht" kritisch gegenüber.

    So ein Schein ist ein Ausbildungsnachweis, nicht mehr und nicht weniger.

    Ich würde die Prüfstrecke nach BGG925 aufbauen und abfahren lassen und dann noch ein paar Fragen zum Arbeitsschutz und Stapler stellen.

    Eine Frage wäre das schieben von Paletten, weil er nicht zweimal Fahren will im Lager.

    Und wenn er LKW Be- und Entladen soll, dann auch, wo darf der Fahrer stehen und wo nicht, wenn Personen sich im Fahrbereich aufhalten, was muss er machen und sowas.

    Dann kann man sehr schnell feststellen, wie gut die Ausbildung war.

    Grüße
    Lucy

    P.S. das würde ich bei jedem Mitarbeiter fragen, der mit einem Staplerschein ankommt fragen..

    Hi,

    schau dir das ASiG an und die DGUV Vorschrift 2 deiner BG.

    Es ist möglich schon als SiFa tätig zu werden, wenn ein gewisser Ausbildungsabschnitt erreicht ist.
    Dazu brauchst du dann die Genehmigung der Gewerbeaufsicht, bei guter Begründung stimmen die auch zu.

    Somit wäre es durchaus möglich, dass du nach 3-4 Monaten schon tätig sein kannst ohne das du die ganze Ausbildung schon gemacht hast.

    Diese Ausnahmegenehmigung sind immer befristet und du musst in gewissen abständen nachweisen wie weit du bist.

    Grüße
    Lucy

    Hi,

    das stimmt leider seit dem 24.10.2013 nicht mehr.

    Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten
    In Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten besteht eine Dokumentationspflicht nach Arbeitsschutzgesetz § 6 (1). Danach muss der Arbeitgeber über Unterlagen verfügen, die das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die darauf gestützten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung dokumentieren, sofern sein Betrieb mehr als 10 Beschäftigte hat oder die zuständige Behörde dies im Einzelfall auf Grund der besonderen Gefährdungssituation angeordnet hat.

    Durch die Verabschiedung des BUK NOGsind etliche Veränderungen auch im Arbeitsschutzgesetz in Kraft getreten.

    Die Dokupflicht ist ab dem ersten Mitarbeiter nun angesagt...

    Grüße
    Lucy

    Hi,

    kann es sein, dass der Mitarbeiter einen Stuhl mit Tepichrollen auf einem glatten Boden hat??

    Diese Rolle um einiges leichter.

    Gibt auch Rollen für glatte Boden, diese haben je nach Hersteller einen höheren Rollwiederstand.

    Grüße
    Lucy

    Hi,

    nicht so ganz.

    Es geht darum, das in 7m Höhe nur Arbeiten durchgeführt werden, die die Standsicherheit nicht gefährden.

    Als Beispiel: Laub aus der Dachrinne holen, ohne sich dabei zur Seite zu lehen.
    -> kaum Kraftaufwand, Mitzuführendes Wekrzeug: Handschuhe und Handbesen und einen kleinen Laubsack.
    Wie hoch ist das Sturzrisiko?

    Wenn jedoch in 7m Höhe an der Hauswand nun mehrer Löcher für die Weihnachtsdeko gebohrt werden müssen, sieht es anders aus:
    Schlagbohrmaschine -> Gewicht und Kraftaufwand sind etwas höher, dann ist noch das Kabel...
    Wie hoch ist das Sturzrisiko?

    Oder noch extremer: Verputzarbeiten um ein neu eingebautes Fenster.
    Normal müsste ein Gerüst aufgestellt werden...
    Wie hoch ist das Sturzrisiko?

    Es hängt immer von der Tätigkeit ab.

    Und auch ein Sturz aus 1,5m kann schon tötlich sein wenn die 5kg Schlagbohrmaschine einem noch auf den Kopf fällt.

    Grüße
    Lucy

    Hi,

    ich denke das einfachste wird eine Betriebsvereinbarung sein.

    Bei dem Termin zur Vorsorge wird gleichzeitig die Eigung festgestellt, und der BA teilt mit, ob geeignet oder nicht, oder unter Auflagen.
    Für diese Mitteilung entbindet der Mitarbeiter den Arzt von der Schweigepflicht.

    Jedem Mitarbeiter würde ich diesen Schritt auch erklären.

    Inhalt wäre dann:
    Der Arbeitgeber muss sich absichern ob die MA noch gesundheitlich in der Lage sind ihre Arbeit auszuführen.
    Der Arbeitgeber darf auch nur geeigneten MA eine Aufgabe übertragen, dabei auch Konsequenzen für Arbeitgeber aufzeigen
    Was teilt der Arzt überhaupt dem Arbeitgeber mit?
    Und was passiert wenn ein MA nicht mehr geeignet ist???

    Grüße
    Lucy

    Hi,

    bei SiFa im Studium heisst es dann oft, ist zwar SiFa darf aber nicht als SiFa bestellt werden.

    Die zweijährige Berufserfahrung findest du im §4 DGUV Vorschrift 2.

    Und so weit ich weiss, haben alle UVTen den so drin.

    Je nach BG wird die Vorbildung vor der Anmeldung abgefragt, dann heisst es, mit dem AP (TAB) Argumente zu finden, das du schon früher anfangen kannst.

    Grüße
    Lucy

    Hi,

    in den Taxen sieht es nicht anders aus.

    Und wenn es ein Rollitaxi ist, braucht der Fahrgast nichtmal umsetzen. Wichtig ist dann nur, das der Rolli richtig gesichert ist und überhaupt dafür zugelassen ist.

    Den dicken schwarzen Peter würde ich aber der Krankenkasse zuschieben, denn die wissen, das ein Versicherter MRSA hat und ihm aber nur das einfache Taxi zahlen...

    Grüße
    Lucy

    Hi,

    teilweise werden die Container vor der Verladung erst begast, weil ein Schädlingsbefall in der näheren Umgebung aufgetreten ist.
    Somit weiss der Versender nichts davon.

    Hier ist noch ein Flyer mit den wichtigsten Infos:

    https://www.bg-verkehr.de/medien/medienk…t_download/file

    Und wenn die auch nicht Gekennzeichnte sind, sobald die Lüftungschlitze zugeklebt sind, sind die begast.

    Das ist schon von weitem zu erkennen.

    Ob ihr das extern vergeben könnt, hängt immer von vielen Faktoren ab, vorallem wie lange die Container dann bei euch stehen können ohne im Weg zu stehen.

    Denn anrufen und 15 Minuten später ist jemand da, ist ehr unwahrscheinlich.

    Ich würde in den Betrieben in der Umgebung nachfragen, ob jemand auch imt begasten Containern zu tun hat und diesen Betrieb mit der Freimessung beauftragen.

    Wenn ihr der Spedition sagt, wenn ein Hinweis auf Begasung besteht, nimmt ihr die nicht an, hängt dann auch von der Spedition ab und natürlich auch vom Preis.

    Grüße
    Lucy