Beiträge von kelte
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Hallo,
immer wieder und überall wird man gefragt "Was passiert eigentlich, bei schlecht ausgeführter Ersten Hilfe"
Wobei es nur schlecht ist, untätig zu sein!!!Hier einige Antworten:
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/erstehilfe-web.pdf
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Der Konsum elektrischer Zigaretten gilt nicht als Rauchen im klassischen Sinn, weil dabei kein Tabak verbrannt, sondern nikotinhaltige Flüssigkeit verdampft wird. "Unter Rauchen ist nach allgemeinem und fachlichem Sprachgebrauch das Einatmen von Rauch zu verstehen, der bei der Verbrennung von Tabakwaren entsteht", heißt es in einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster. Dieses hat im November 2014 entschieden, dass in nordrhein-westfälischen Gaststätten trotz strenger Nichtraucherschutzgesetze gedampft werden darf. Die Gefahren seien für Dritte nicht mit denen des Zigarettenqualms vergleichbar, so die Richter (Aktenzeichen: 4 A 775/14).
Das sagt das BFR dazu:
Ist Passivrauchen bei E-Zigaretten ein Problem?
E-Raucher geben Emissionen in Form von sichtbarem Dampf in die Raumluft ab. Gefahren für Dritte können nach jetzigem Kenntnisstand keinesfalls ausgeschlossen werden. E-Raucher können auch eigene Liquids mischen und dabei auf Konzentrate, vielfältige Zusätze und Substanzen zurückgreifen. Weder der E-Raucher noch der Passivraucher können im konkreten Fall einschätzen, ob von den freigesetzten Emissionen gesundheitliche Gefahren ausgehen. Das BfR empfiehlt daher, das Rauchen von allen E-Zigaretten in Nichtraucherzonen zu untersagen und diese Produkte im Sinne des Nichtraucherschutzes wie herkömmliche Zigaretten zu behandeln. Auch im Privatbereich sollten E-Zigaretten so wie herkömmliche Zigaretten gehandhabt werden: Sie sollten nicht im Beisein von empfindlichen Personen wie Kindern, Schwangeren und Kranken geraucht werden. -
und diese schöne Erklärung ist rundum falsch.
E-Zigaretten funktionieren mit Hitze, ohne Feuer und Verbrennung und es gibt deshalb auch keinen Rauch, sondern Dampf.
Wenn also eine Begründung gesucht wird, stellt die BSO nach DIN keine dar.Das sehe ich nicht so.... es kommt darauf an was in der BSO zum Thema private Elektrogeräte steht.
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Auf Seite 11 findet man dann mal einen Vergleich zur "normalen" Zigarette, siehe da die E-Zigarette liefert um den Faktor 200 geringere Partikelwerte (PM2,5), aber keinerlei Erwähnung im Vortrag.
Nun ich bin ganz ehrlich .....ich mag solche Statistiken nicht, überlese sie auch meist.
Deshalb bin ich mir sicher das AxelS sich damit viel besser auskennt.Aber der Kommentar von Dir Axel zu Seite 11 ist auch nicht ganz richtig....
Da es in dem ganzen Bericht grundsätzlich um die Schadstoffe der E Zigarette in der Raumluft geht und nicht um den Vergleich "Zigarette oder E Zigarette", was ist das kleinere übel. -
Sie streubt sich zumindest mit der Unfallmeldung. Hier möchte sie gerne weitere Informationen haben.
Ok das ist bei uns auch so und das zurecht ....
wobei die Unfallmeldung gemacht wird und dann weiter geforscht. -
Jetzt streubt sich natürlich unsere Personalabteilung mit einer Anerkennung.
Kann eure Personalabteilung diese Entscheidung treffen?
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Hallo,
wir behandeln erst mal alles als einen Arbeitsunfall.
von der BG bekommen wir alle drei Monate eine Aufstellung der Personen die bei uns einen Arbeitsunfall hatten.
Wir bekommen aber keine zusätzliche schriftliche Meldung das der Unfall vom .... von Herrn xyz kein Arbeitsunfall war.... -
relative einfache Antwort: Das hängt von der Anerkennung durch die BG ab. Jedes Ereignis, welches als Arbeitsunfall im Sinne der Definition von der BG anerkannt wird, ist als solcher zu betrachten - unabhängig von meiner persönlichen Einschätzung. Also, so handhaben wir es hier.
Ja so ist das ....da gibt es merkwürdige Anerkennungen ...
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Natürlich ist es besser ohne dampfen von Zigaretten wegzukommen - es ist ja auch besser auf seine Ernährung zu achten und Sport zu treiben und sich nicht für ein Magenband zu entscheiden .....
tja vor und Nachteile ....ich habe bis 2008 2 - 3 Schachteln am Tag geraucht (Scheiß Sucht)...
Ich habe von heute auf morgen aufgehört ..... wow vieles anderes und musste mich erst daran gewöhnen Pause zu machen ...(wozu Pause wenn man nicht raucht)Dafür habe ich jetzt 25 Kg mehr auf den Rippen ..... aber immer noch besser wie Rauchen
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Ich hatte früher 2 Schachteln krebserzeugende Gefahrstoffe, mittels Verbrennung konsumiert.......... heute nicht mehr.
Und heute .....dampfst du was in Dich ein wovon Du nicht mal genau weist was alles drin ist....
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Dann ist das Thema offenbar noch nicht verbindlich geregelt. Das hat nur leider einen Nachteil: Eine gesetzliche oder berufsgenossenschaftliche Regelung wird viel eher akzeptiert als jede innerbetriebliche Regelung, denn da sind entweder die Dampfer beleidigt, weil ihnen etwas verboten wird oder die Nichtdampfer, weil sie sich belästigt fühlen...
Schau mal hier:
http://www.bfr.bund.de/de/presseinfor…ren-129587.html
oder
http://www.bfr.bund.de/de/a-z_index/e…ette-10982.htmlBei uns werden E Zigarretten mit normalen Zigaretten zum Schutz der Nichtraucher gleichgestellt
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Die Lufttemperatur liegt bei ca. 12-13°C. Wassertemperatur ca. 5-6°C. Der eigentliche Reinigungsvorgang kann bis zu 3-4h dauern.
Es werden wasserdichte Handschuhe und Arbeitskleidung gestellt.
Da sehe ich jetzt kein Problem ....zum Schutz vor dem kalten Wasser könnte man Baumwolle Handschuhe unter die wasserdichten Handschuhe ziehen. ...
Wir stellen bestimmten Mitarbeitern Heißgetränke kostenlos zur Verfügung zum Aufwärmen.
Denke auch an die Angebotsvorsorge G24. -
Die Anlage und Anlagenteile werden daher mit kaltem Wasser aus der Leitung per Wasserschlauch gereinigt. Die Räume können Baulich bedingt nur mässig beheizt werden. Die Mitarbeiter bekommen für diese Tätigkeit wasserdichte Kleidung gestellt.
Hier wäre es schon wichtig wie kalt ist die Luft- und Wassertemperatur? Wie lange dauern die Reinigungsarbeiten?
Hier mal was zum Thema Kälte:
http://www.gefaehrdungsbeurteilung.de/de/gefaehrdung…en/klima/kaelteMeine Frage ist nun, gibt es Richtlinien über min. Wassertemperatur, nötige, geeignete PSA usw.?
Naja ich würde dazusagen: Gefährdungsbeurteilung ....kommt ja auf die Umstände an
Es gibt viele Möglichkeiten den Mitarbeitern zu helfen ...
Dazu würde ich diese auch mal befragen ob und in welchem Ausmaß sie Probleme mit den Temperaturen haben und welche Hilfsmittel sie im Augenblick zur Verfügung haben? -
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Evtl. kann mir einer von euch ja mit ein paar Informationen weiterhelfen oder mir zumindest sagen, wo ich mich diesbezüglich ausreichend informieren kann.
Das sagt Dir die BG bei der Du Dich bewerben willst
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Wenn ich die Ausbildung z.B bei der BG Bau absolviere, bin ich dann nur bei dieser BG als Aufsichtsperson einsetzbar, oder flexibel?
Naja erstmal musst Du Dich bei der BG Bau bewerben und dann die Ausbildung machen und verschiedene Prüfungen ablegen .....