Beiträge von kelte

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    Unser BA hat in der ASA heute morgen verkündet, dass man Masken ja nur noch bräuchte, wenn man weniger als 1,5 m Abstand hat und dann auch noch bei mehr als 15 Minuten Kontakt.
    *IroAN* Unsere Meetings werden also jetzt immer nur noch 14 Minuten und 59 Sekunden dauern

    Knutscht ihr bei euren Meetings ....:Lach:.... Lüften nicht vergessen


    Was die Öffentlichkeit angeht bin ich bei dir......

    bem Arbeitsschutz sehe ich es anders.....

    Maskenpflicht nach der Arbeitsschutzregel .... da Basisschutzmaßnahmen einzuhalten sind

    Die Regeln sind nicht strikter als im öffentlichen Leben. Es kann sein, dass die Maßnahmen strikter sind als im öffentlichen Bereich, aber dann hat der Arbeitgeber das im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung so entschieden.

    Es kann nicht nur sein.... die Mßnahmen sind in der Arbeitswelt strikter als im öffentlichen leben!!!

    Warum?

    Die aktuelle SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung gilt noch bis zum 25.05.2022, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schreibt u.a.:

    Die erforderlichen Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz hat der Arbeitgeber durch eine Gefährdungsbeurteilung festzulegen und

    in einem betrieblichen Hygienekonzept zusammengefasst darzustellen.

    • Insbesondere sind folgende Basisschutzmaßnahmen, die sich im Verlauf der Pandemie bewährt haben, zu berücksichtigen:

    Technische oder organisatorische Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m zwischen Personen. Vermeidung oder Verminderung betrieblicher Personenkontakte durch geeignete technische und organisatorischen Maßnahmen. Insbesondere ist die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen zu vermeiden oder zu verringern z.B. durch Homeoffice. Beachtung der Hygieneregeln und Umsetzung von Hygienemaßnahmen Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften von Innenräumen, die von mehreren Personen genutzt werden. Maskenpflicht als persönliche Schutzmaßnahme ist überall dort erforderlich, wo die vorgenannten technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen nicht umsetzbar oder nicht ausreichend sind. Regelmäßige Testangebote für alle Beschäftigten, die nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, um Infektionseinträge in den Betrieb zu verhindern.

    Nun kommen wir zu den SAR-CoV-2 Arbeitsschutzregeln

    Wie verbindlich ist die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel, auf die in der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung verwiesen wird?

    Wie alle staatlichen Regeln zum Arbeitsschutz löst die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel die Vermutungswirkung aus:


    Arbeitgeber, die die in der Regel beschriebenen Maßnahmen umsetzen, können davon ausgehen, damit die Anforderungen an den betrieblichen Infektionsschutz wirksam zu erfüllen.


    Weichen Arbeitgeber davon ab, müssen sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung darlegen,


    dass die alternativ getroffenen Maßnahmen einen gleichwertigen Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleisten beziehungsweise begründen,


    warum die jeweilige Maßnahme nicht erforderlich oder anwendbar ist.

    Was erwartet ihr von einer neuen Corona-ArbSchVO? (Nicht böse gemeint!)


    Wenn Sie dem Trend folgt, wird dort doch nur noch stehen:


    "Der Arbeitgeber hat die Basisschutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz anhand einer Gefährdungsbeurteilung abzuleiten."

    Das würde dann keine Änderung geben.....

    Masken müssten z. B. weiterhin getragen werden wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann

    Bei uns laufen zumindest die fachärztlichen Atteste für elektrisch höhenverstellbare Schreibtische abschließend über die Betriebsärztin.

    Zum Glück sind die verstellbaren Schreibtische bei uns Standart.

    Kleine Hilfsmittel, wie z.B. Fußstützen, Stehhilfen, Lesehilfen, etc. beschaffe ich auf klurzem Dienstweg, da hier nicht wirklich Kosten anfallen.

    Lesehilfen = Bildschirmarbeitsplatzbrille bei uns zuerst der Gang zum Betriebsarzt

    Bei orthopädische Stühlen würden wir zumindest bei den Tarifbeschäftigten die Rentenversicherung bemühen

    Haben wir noch nie gebraucht

    Bei orthopädischen Einlagen für Sicherheitsschuhen lassen wir uns einfach das Attest mit der Rechnung geben.

    So handhaben wir es falls die von uns angebotenen Sicherheitsschuhe nicht gewollt sind

    bei orthpädischen Einlagen zahlt ja zu 99,9 % die Rentenversicherung