Beiträge von kelte

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    Hallo,

    allerdings ist hier die Frage wie wird man nach der Ausbildung eingesetzt als Vollzeit FaSi oder

    als verantwortliche Führungskraft (Meister) und als Teilzeit FaSi .

    Ja ich danke Euch ...so sehe ich das auch allerdings unser OMB (Qualitätsmanagement- Beauftragter) hat was dagegen .....

    bisher hat er nur gemeint in allen Werken wo er bisher war ....war das Lagern und Essen von Nahrungsmitteln in der Werkstatt untersagt auch aus Sicht der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutzes.

    Hallo,

    Heute habe ich eine Frage an Euch Menschenschützer......

    Folgende Situation Werkstatt mit etwa 150qm und etwa 4 Mitarbeiter anwesend (3 Schicht)

    es wird geschweißt, gebohrt, gereinigt und geschraubt......Werkstatt halt.

    Wie seht Ihr das mit Essen und Nahrungsmittellagerung in einem Kühlschrank in diesen Bereich?


    Bin mal gespannt was Eure Meinung dazu ist.

    Hallo a.r.ni,

    Zitat

    Als Menschenschützer muss ich von Gefahren durch einen Hund in einem Betrieb ausgehen und das hat nichts damit zu tun, ob ich Hunde mag oder nicht.
    Und wer hat noch nicht von einem Hundebesitzer das legendäre "der will
    doch nur spielen" gehört, nachdem ein zähnefletschender (Kampf-)Hund auf
    einen losstürmte? :D

    ich sage hierzu mal gar nichts :cursing: ich habe auch schon meine Erfahrungen mit nicht Hundebesitzern gemacht!!!!!!

    Hallo,

    Zitat

    schätze den vorgestellten Labrador ein, dass am ehesten der geöffnete Kühlschrank gefährdet ist.

    da ich selber einen Labrador habe ...kann ich diese Gefährdungsbeurteilung nur unter stützen :thumbup:

    Hallo,


    Zitat

    Der Hausarzt kennt naturlich nicht die spezielle Arbeitssituation vor Ort. Daher kann er nur aus seiner Sicht, nach den Schilderungen des Mitarbeiters, ein Attest ausstellen. Wenn es darum geht, einzuschätzen oder festzustellen, ob die gesundheitlichen Beschwerden mit der Arbeitssituation vor Ort zusammenhängen, dann ist der Arbeitsmediziner gefragt.
    Aber auch der Arbeitsmediziner ist gut beraten, dabei mit der Fasi zusammenzuarbeiten. Und auch den Betriebsrat nicht vergessen!!!
    Bei solchen Fragestellungen arbeite ich grundsätzlich mit dem Arbeitsmediziner zusammen, egal wer von uns beiden als erster angesprochen wird.


    etwas verwundert bin ich jetzt schon,,,,,,,ich denke über die Zusammenarbeit von Fasi und Betriebsarzt braucht man nicht reden, ich sehe das als selbstverständlich an und dachte bisher das das überall so ist.

    Hallo,

    INFOs von BAUA.....

    Neu seit dem 18.03.2013

    Arbeitsstätten: Neue ASR A1.5/1,2 "Fußböden"
    http://www.baua.de/de/Themen-von-…R-A1-5-1-2.html
    Arbeitsstätten: Neugefasste ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"
    [url='http://www.baua.de/de/Themen-von-…R/ASR-A1-3.html']http://www.baua.de/de/Themen-von-…R/ASR-A1-3.html[size=10]
    Arbeitsstätten: Geänderte ASR A3.6 "Lüftung"
    [url='http://www.baua.de/de/Themen-von-…R/ASR-A3-6.html'][u][size=10][size=10]http://www.baua.de/de/Themen-von-…R/ASR-A3-6.html
    [size=10]

    Hallo,

    an dieser Stelle möchte ich noch auf eine andere Möglichkeit hinweisen Führungskräfte auf ihre Aufgaben und Pflichten zu informieren,

    was meiner Ansicht nach auch besser ist wie ein Handbuch.

    Seminare bei der BG .....dort gibt es diese extra für Meister und andere Vorgesetzte.


    Ich denke schon, das der Unterschied zwischen einer Evakuierung ('geplantes' Vorgehen, Rechner runterfahren, Tresor schließen, Jacke und Tasche mitnehmen) und einer Räumung ('ungeplantes' Vorgehen, alles liegen lassen und schnellstens raus) auch betrieblich von Bedeutung sein kann.
    Beispiel Galvanikbetrieb (hier um die Ecke): Im Problemfall wird der unmittelbar betroffene Bereich geräumt (Räumungsalarm), nebenliegende Betriebsbereiche werden evakuiert (Evakuierungsalarm).


    So wie S-O meinte ich es auch ......da ist der Unterschied für Räumungshelfer

    Evakuierung ist geplant und man hat etwas mehr Zeit

    Räumung ist eine Notfallsituation und muß sofort durchgeführt werden

    Hallo,

    wie Du Dich verhalten sollst ganz einfach .....

    Du machst mit dem Betriebsarzt zusammen eine Begehung des Bereiches ...

    machst dazu ein Begehungsprotokoll schaust was der Betriebsarzt dazu sagt .....

    und dann kommt es darauf an wie es bei Euch intern geregelt ist und wer für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zuständig ist.

    Hallo tiefflieger,

    zu Deiner Aussage das auf eine Unterweisungen " Benutzung von Tritten "verzichtet werden kann, steht in der GUV I 694:

    Durch die Unterweisung soll den Beschäftigten u. a. verdeutlicht werden, dass sich Unfälle

    mit bleibenden Beeinträchtigungen der Gesundheit auch schon beim Absturz aus


    geringen Höhen ereignen können.

    Hallo DL,

    In der GUV I 694 steht im Punkt 6.....

    Der Unternehmer hat ferner gemäß § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Person erfüllen

    muss, die von ihm mit der Prüfung von Leitern zu beauftragen ist.


    in der BetrSichV steht im §3 Absatz 3 das ....

    Für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind.

    Hallo,

    Erst mal was macht ein Ersthelfer der einen Verletzten versorgt als erstes.......den Verletzten aus dem Gefahrenbereich bringen. :thumbup:

    Man darf auch nie Vergessen ob Brandschutzhelfer, Räumungshelfer oder Ersthelfer alle sind extrem angespannt in einer Notsituation und man weis nie wie ein

    Mensch in so einer Situation reagiert. :69:

    Dann kommt es auch noch darauf an ob es sich um eine Evakuierung oder um eine Räumung handelt, das ist ein himmelweiter Unterschied.