bitte verzeiht mir...
Beiträge von kelte
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Ohje .....habs nicht gesehen
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Hallo zusammen,
Ab April 2015 wird die Erste Hilfe Ausbildung verkürzt.
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Hallo,
zu dem Thema Einlagen in Sicherheitsschuhe hat die BGN einen schönen Bericht heraus gebracht.
Diesen Bericht kann man auch gut weiter geben an Verantwortliche oder Mitarbeiter.
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Was soll ich noch sagen meine Vorredner(schreiber) haben ja schon einiges genannt.
Wir nutzen Umwelt-online
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Vereinigte Staaten
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Hallo,
bei uns sollte auch alles eingetragen werden.....sollte, weil ich mir sicher bin das nicht alles eingetragen wird.
Allerdings sind wir auf einen guten Weg, es wird immer mehr rein geschrieben.
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Hallo,
klar ist PSA muss das Unternehmen bezahlen.....die schicken Schutzbrillen verschwinden?
OK dann nicht ...ab sofort werden andere Schutzbrillen gekauft
die nicht schick sind ...
Das ist wie mit Klopapier gutes Klopapier wird ohne Ende mitgenommen ...na dann kommen halt nur noch die groben großen Rollen zum Einsatz.
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Stimmt ....aber dann gibt es ja die Sicherheitsschuhe bei denen die Kosten durch denn Gutschein abgedeckt sind
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Bei uns wird das in der Form eines Gutscheins gemacht ....
Jeder Mitarbeiter bekommt einmal im Jahr oder bei Bedarf einen Gutschein damit geht er dann zu unseren Lieferanten für PSA.
Hier sind um die 10 paar Sicherheitsschuhe zur Auswahl (mal mehr mal weniger) der Mitarbeiter sucht sich den Schuh aus ihm passt und bequem sind...
Kostet er mehr wie der Gutschein beträgt muß der Rest vom Arbeitnehmer getragen werden.
Ich stehe voll hinter dieser Regelung ...da der Gutschein nicht auf die billigsten Schuhe ausgelegt ist .....
unsere Mitarbeiter werden hierzu auch befragt und auch hier kommen nur positive Rückmeldungen
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Hallo,
macht es doch einfach so....das die alten und die neuen Schuhe Angeboten werden....
die Mehrkosten bei den alten Schuhen muss der Arbeitnehmer zahlen.
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Hallo Frank,
ich habe eine Bewertung im Schulnotensystem gemacht.....aus jeder Abteilung mindestens 20% Teilnehmer (versucht zu bekommen)
und dann einen Durchschnittswert erstellt .....und ab der Bewertung mit der Note 4 wurden Maßnahmen erstellt (wenn möglich)
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Hallo Martin,
könnte ich diesen Prozess von Dir auch bekommen?
Vielen Dank
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Hallo,
im Leitfaden für betriebliche Unterweisungen von der BG ETEM steht alles unter wer ist Verantwortlich
http://dp.bgetem.de/pages/service/…en/233-1_DP.pdf
Keltengruß
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Hallo Moritz P,
siehst Du ...also kannst Du niemanden zwingen teilzunehmen.....
Als Arbeitgeber darfst Du nur niemanden beschäftigen in einem Bereich in dem die Pflichtvorsorge notwendig ist....
außer der Mitarbeiter hat an der Vorsorge teilgenommen.
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Hallo zusammen,
mir wurde mal gesagt....das es sehr wichtig ist ob Einungsuntersuchung, Pflicht- oder Angebotsvorsorge die Mitarbeiter/innen schriftlich einzuladen (ja ich weis steht auch in der ArmedVV)
und darauf zu achten das vom Mitarbeiter/in auch eine schriftlich Absage zurück kommt, falls die Untersuchung/Vorsorge nicht gewünscht ist.
Da es auch eine Eigenverantwortung der Mitarbeiter gibt.
Mit der schriftlichen Absage kann man zumindest belegen das eine Einladung mit Erklärung der Gefahr erfolgt ist,
diese jedoch nicht erwünscht war.
Zwingen kann man niemand....aber man hat dann zumindest was schriftlich.
Keltengruß
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Also ich persönlich sehe zwischen beraten und unterweisen einen himmelweiten unterschied.
Aber gut ....jeder wie er meint
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Hallo SIFABSB,
wow, DU hast Deinen Arbeitgeber unterwiesen.....??