Beiträge von NewWave

ANZEIGE
ANZEIGE

    Hallo,

    wir hatten in meinem letzten unternehmen etwas ähnliches. Der uns anfahrende Bäcker, wo wir in der Mittagspause belegte Brötchen kaufen konnte, hatte in großen Plastikschalen (wie beim Fleischer), frisch geschnittenes Obst mitgegeben, welches durch das Unternehmen bezahlt wurde.
    So war das Obst immer bunt gemischt.
    Aber ob man da immer einen Anbieter findet?

    Bei der BGHM wurde das Obst (Äpfel/Bananen) auch nur in einer Schale ausgelegt ohne Hinweis zum Abwaschen und am Ende des Tages
    war die Schale immer leer.

    Gruß

    Stephan


    Bitte keine Disskusion über Religion, Politik, IS, Islam oder Rechtsradikalismus führen. Mir geht es wirklich nur um den Umgang in Betriebe wenn jemnad erkennt das ein MA sich verändert...

    Den Hinweis von toni beachten

    Wenn ich hier mal etwas zu gefühltem und tatsächlichem Risiko einen gewaltsamen Tod durch politisch oder religiös motivierter Gewalt zu erleiden beitragen darf: als Sifa sollte einem das Thema "Gefährdungsbeurteilung" ja nicht unbekannt sein.

    Der schwerste Terroranschlag in der Geschichte der Bundesrepublik war der Anschlag auf das Oktoberfest 1980- verübt von Neonazis.
    Seit 1990 sind nach neutralen Quellen knapp 200 Menschen durch politisch motivierte rechte Gewalt zu Tode gekommen.

    Statt hier also den Popanz der Bedrohung durch islamistischen Terror weiter aufzublasen und damit ein mindestens latent ausländerfeindliches bis hin zu offen rassistischem Weltbild zu befördern -die rechtsradikale Hetze der AfD ist ja mittlerweile in der "Mitte der Gesellschaft" angekommen- sollte man sich auf die tätsächliche Bedrohung unserer freiheitlichen Gesellschaft konzentrieren.

    Um mit Max Liebermann zu sprechen: Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte.

    Schmandhoff

    Ich denke die wenigsten hier sind weltfremd bzw. wissen über unsere Vergangenheit nichts und das Thema wird in den Firmen meistens Aufmerksam beobachte, wenn es rassistische Äußerungen oder ähnl. gibt. Der Start des Themas war zu einem Zeitpunkt da war die AfD noch nicht im Bundestag. Des weiteren ist das Demokratie, wie war das mal: Shit happens? Oder einfach mal das Lesen was toni verlinkt hat.

    [...] aber warum sollte die Sifa das nicht noch erwähnen ....?

    Weil es an der Aufgabenstellung einer Sifa vorbei geht, dafür gibt es ja Management Beauftragte bzw. andere Beauftrage.
    Was wenn nun Fragen kommen zur Abfalltrennung? Weis man da als extern sofort wie es im Betrieb geregelt ist?

    Und wenn man Zitiert alles berücksichtigen:

    [...] Den Vortrag müsste der UMB/EnMB halten...[...]


    Aber am Ende muss es jeder wissen, für was er sich missbrauchen lässt.

    Gruß

    Stephan

    Hallo,

    interessant für dich wären die Unternehmensziele, die müsste er dir ja gegeben haben. Auch das muss den Mitarbeitern vermittelt werden. Ebenso wie die Umweltpolitik. Den Vortrag müsste der UMB/EnMB halten...

    Viele der hier angesprochen Themen müssten in dem Unternehmen klar geregelt sein, da wäre für eine sinnvolle Unterweisung diese Informationen zu haben.
    Es macht keinen Sinn, dass die FASi sagt "Achten Sie auf Mülltrennung". Ja wie ist das aber geregelt? Was muss wo hin, wie sehen die Sammelbehälter aus, gibt es evtl. ein Farbkonzept. Fragen über Fragen...

    Gruß

    Stephan

    Naja .... stark verschmutzte Papierhandtücher können nicht mit Altpapier wiederverwertet werden. das heißt sie müssen mit dem Restmüll entsorgt werden.

    Naja aber in einem Verwaltungsbetrieb wie bei @Guudsje? Wenn ich da an unsere Tücher denke, sucht man den Schmutz daran. Aber wer trennt sie dann? Weil alles einer thermischen Verwertung zuführen... naja ein Hoch auf den nicht gelebten Umweltschutz...

    Moin,

    okay, vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt.

    Es geht tatsächlich um private Handtücher. Jeder Beschäftigte bringt sein eigenes Handtuch mit und wäscht dieses dann auch zu Hause mit der restlichen privaten Wäsche. Keine erhöhte Umweltbelastung, keine erhöhten Kosten für den Arbeitgeber. Deswegen möchte ich dem Kollegen gerne erläutern, warum die Handtücher hygienisch bedenklicher sind als die Papierhandtücher, habe aber wie gesagt außer in der ASR 4.1 nichts gefunden.
    Gruß Frank


    [...]
    Also ehrlich gesagt wenn da 36 Handtücher auf engem Raum nebeneinander hängen kontaminieren sie sich ja gegenseitig. Wenn dies umgesetzt werden sollte, würde ich jedem Mitarbeiter ein Handtuch zur Verfügung stellen das er dann mit nimmt und ansonsten in seinem Büro an einen Haken hängt. So kann sichergestellt werden dass kein anderer es versehentlich benutzt. (oder Absichtlich weil seins zu weit vom Waschbecken weg ist).
    [...]

    Ist doch ein guter Ansatz zur Argumentation, eine Vorschrift außer die ASR A4.1 wirst du wohl nicht finden. :-/

    Grundlage ist § 23 SGB VII. Auch im BG Regelwerk DGUV Vorschrift 1 § 20 wird davon ausgegangen das der Unfallversicherer die Ausbildung durchführt.

    Dann dürften sie aber die Teilnahme an einer Fortbildung nicht verweigern. Der §22 SGB VII sagt aber nicht dass sie Ausgebildet sein müssen bzw. zwingend durch den UVT. Auch im §23 SGB VII gibt es dafür keinen Hinweis.

    Zitat von Muster DGUV V1

    (6) Der Unternehmer hat den Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit zu geben, an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des Unfallversicherungsträgers teilzunehmen, soweit dies im Hinblick auf die Betriebsart und die damit für die Versicherten verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie unter Berücksichtigung betrieblicher Belange erforderlich ist.

    Auch hier finde ich nicht, dass das Privileg beim UVT liegt, bzw. sich dies zwingt ergibt. Alles sehr schwammig.

    Hallo,

    also bei der Anzahl von 36 Mitarbeiter ist das denke nicht umsetzbar jeder sein eignes Handtuch. Bei 2 Mitarbeiter oder max. 3, da würde ich ggf. mitgehen.
    Das Papierhandtücher nicht umweltfreundlich sind kann ich mir nicht vorstellen. Sie können zu 100% ökologisch verwertet werden.
    Egal aber wie du es am Ende machst, es gibt die ASR, die ist eindeutig und auch bei Baumwollrollenspender wirst du "Gegner" haben, wie bei Papiertüchern oder Lufttrocknern...

    Gruß

    Stephan

    [...] manche erkennen die Grundausbildung die man intern veranstaltet nicht an. Und sind für die Aufbaukurse nicht zugelassen.

    Und auf welcher Grundlage? Für die Sicherheitsbeauftragen ist zu deren Bestellung nicht mal eine Ausbildung gefordert.
    Ich selbst habe auch schon intern SiBs ausgebildet, da es betrieblich nicht anders möglich war. Ja, mit selbst erstellten Unterlagen, falls jemand sich nun die Frage stellt.

    Gruß

    Stephan

    Hallo,

    ich möchte gerne auf das ausgangs Thema zurück kommen. Das jeder Versicherungsgeber generell private Elektrogeräte verbietet.
    Jetzt werfe ich aber mal noch einen Ring in die Runde. Bedienungsanleitung der Geräte? Wenn aus Privat Firmen Eigentum wird,
    ist es womöglich eine gewerbliche Nutzung. Und das ist bei den meisten Geräten nicht zulässig. Wegen Dauerbetrieb und Umgebungsbedingungen etc.
    Jetzt ist eine Produktionsstätte mit einem reinen Bürobetrieb natürlich nicht zu vergleichen.
    Wir haben auch Kaffeemaschinen die gelegentlich 2x täglich genutzt werden. Für die "Masse" in unserem Büro gibt es ein Profigerät mit Wartungsvertrag was in einem Durchgang 2l schafft.
    Sonstige private Geräte sind leider auch da und werden geprüft, wie Radios ...

    Mein Tipp, Versicherung anrufen und das mit denen klären, am Ende müssen sie es ja zahlen. Oder professionelle Automaten, muss ja nicht kostenpflichtig sein, bei uns gibt es den Kaffee auch kostenlos <3

    Gruß

    Stephan

    [...] Eine Sache, die hier noch nicht besprochen wurde, wären die Risiken der Impfung. Nehmen wir mal an, es gäbe tatsächlich einen Impfschaden, wer wäre dann dafür zuständig? Der Arbeitgeber, weil er dies in der Gefährdungsbeurteilung hatte.[...]


    [...]Gäbe es eine Impfreaktion wäre diese gesetzliche unfallversichert.[...]

    d`accord.Die Qualität ist leider öfters mehr als fragwürdig :whistling:

    Das kleine Beispiel zeigt bzw. belegt eure Vermutung... Als Handwerker sollte ich auch die Grundlage meines Handwerkes kennen um gute Arbeit zu leisten.

    Für mich ist das Thema hier eigentlich unnötig. Gesetzlich wird klar vorgegeben, ich muss die Gefährdungen ermitteln, Maßnahmenableiten und dies kann bei einer Kita Impfung sein. Diese muss ich dann anbieten und auch bezahlen, unabhängig von meiner persönlichen Erfahrung/Meinung. Es sollte doch eine objektive Beratung zu dem Thema möglich sein? Warum sind wir da schon auf Seite 2???

    *kopfschüttel*

    Hallo und willkommen im Forum,

    Ja mit 22 Jahre ist das eine Herausforderung. Ich selbst habe auch mit 25 meine Ausbildung zur Sifa abgeschlossen und sehr viel durch meine älteren Kollegen gelernt, insbesondere durch die damalige Leitende Sifa. Ich hoffe du kannst auch einen Mentor zurückgreifen. Wichtig wird sein, kleine Brötchen zu backen, und zu Lernen wie man lernt oder Info's bekommt (Sifaboard natürlich mit die erste Wahl ;) ).
    Zu mir hat ein Ausbilder für Sifa's gesagt, dass man erst nach ca. 10 Jahren "ausgebildet" ist. Weil viel ist halt Erfahrung. Egal ob im Berufsfeld, Sozialkompetenzen oder überblick über die Regeln/Gesetze/etc. Und glaube mir man lernt in dem Job nie aus.
    Tausch dich viel mit anderen Sifa's aus und sei offen für die Hinweise.

    Gruß

    Stephan

    Hallo,

    ich kenne es so, dass die verfügbare Arbeitszeit ermittelt wird. Bei 40/Woche etc. kommt man an die 2080 h/a. Davon wird Urlaub und Tage für Weiterbildung abgezogen. Und diese Verfügbare Zeit wird zu 50/50 verteilt.
    Anrechenbar zur Grundbetreuung ist nur die Weiterbildung siehe DGUV V2 Anhang 3 Punkt 9 (BGHM).

    Gruß

    Stephan

    ich schrieb vergleichbar und angelehnt, weil z.B. die Integrationshelfer dies eben auch in der privaten Häuslichkeit des oder der Klientel machen.

    Wie erkläre ich denen, dass dies in der Klientenwohnung geht, aber mit dem gleichen Personenkreis in der Küche der Tagesgruppe oder des Freizeitklubs nicht. ?(

    Hallo,

    auch wenn es jetzt doof klingt. Aber eh wir dir hier in dem speziellen Fall einen Tipp geben können, wäre es doch leichter du rufst beim zuständigen Gesundheitsamt an?

    Weil die Frage die ich mir stelle, was macht die pädagogische Kraft da wirklich? Ich kenne es bisher nur so, dass sie das "Klientel" anleitet und nicht selbst mit zubereitet.
    Das Klientel über diese Tätigkeit ja nicht gewerbsmäßig aus ?(

    Gruß

    Stephan

    Ein Mitarbeiter von uns hat von seinem HNO Arzt ein Rezept für Frequenzabhängige schalldämpfende Otoplastiken bds. bekommen, bzw. steht auf dem Rezept das diese erforderlich sind. Jetzt die Frahe: Muss der Arbeitgeber das bezahlen? Es geht hier weniger um die Kosten sondern mehr darum das noch mehr auf die Idee kommen sich das zu besorgen. Der Grund wäre: Hyperakusis für sehr laute Drehgeräuschen.

    Der Bereich ist kein Lärmbereich. Also unter 80 dB. Von der BG gemessen!

    Hallo,

    die Frage wird nicht einfach zu beantworten sein. Zwar hat die BG hier weniger 80 dB(A) gemessen, aber welche Frequenzen treten bei euch auf? Das wird mit dieser Messung nicht gemacht. Sondern die Frequenzen werden mit einem Bewertungsfilter versehen, daher auch dB(A) und nicht nur dB.
    Die BG hat durchaus auch Messgeräte die die vorhandene Frequenz darstellen können ohne einen Bewertungsfilter. Dann kann, wie @kelte vorgeschlagen hat, der Betriebsarzt auch die Unterlagen vom HNO anfordern, mit Einwilligung des Mitarbeiters natürlich, und Aussage geben ob es hier Berufliche Ursachen gibt. Weil ein Mitarbeiter der sich auf Arbeit unwohlfühlt ist nicht gut.

    Jetzt die Frahe: Muss der Arbeitgeber das bezahlen?

    Nun eine Gegenfrage: Lohnt sich der Aufwand für 100 bis 150€ was Otoplatiken kosten? Oder tut man seinem Mitarbeiter nicht mal was gutes ohne das ein Zwang dahinter steht? Insbesondere wenn die getroffene Diagnose auf seinen Arbeitsplatz zu trifft?

    Gruß

    Stephan


    Bleibt bloß die Frage, ob ich meine "alten" Systeme so bestehen lassen kann, oder ob ich da schon längst in eine Nachrüstpflicht reingerutscht bin, ohne es zu wissen, bzw. gesagt zu bekommen.

    Hallo,

    beim Zuständigen VB nachfragen der Stadt Hamburg, wird in dem Fall jemand von der Berufsfeuerwehr sein. Diese können dir das nur zu 100% sicher für dich beantworten.
    Ältere Anlagen können Bestandsschutz haben. Oft sind die Mitarbeiter aber sehr umgänglich und kann einen Zeitplan für eine evtl. Umrüstung vereinbaren, dass die Kosten im Rahmen bleiben.

    Gruß

    Stephan

    Frage 1: Gibt es irgendwo Grenzwerte für auf Feststoffen niedergeschlagenes oder in diese eingedrungenes Hg?
    Frage 2: Welche Messmethoden gibt es für orientierende und endgültige Messungen von Hg in der Luft und auf Feststoffen (Wischtest?)?
    Frage 3: Kann einer von Euch einen guten Dekontaminationsdienstleister empfehlen?

    Hallo,

    zu 1.) denke nicht das es das gibt, würde sagen sicherheitshalber als Kontaminiert entsorgen. Solange es "kalt" ist sollten immer "Kügelchen" sichtbar sein
    zu 2.) Für Dämpfe gibt es von Dräger Prüfröhrchen: Quecksilberdampf 0,1/b, Feststoff denke nein
    zu 3.) hab gute Erfahrung mit Becker Umweltdienste, aber ob sie auch Quecksilber machen, anrufen und fragen...

    Ich weiß schwache Antwort aber evtl. hilft es.

    Wir hatte mal den Fall eines zerbrochenen Manometer mit Quecksilber, war aber kalt in der Halle also inkl. Erde in ein Glasgefäß und dann zur Entsorgung durch eine Fachfirma.

    Gruß

    Stephan

    Es gibt aber deutlich mehr Fälle, als die erwähnte unterlassene Fürsorgepflicht des AG, welche einen Versicherungsschutz vorsehen.

    Die Reinigungskraft, welche eine Toilette reinigt ist bei dieser Tätigkeit versichert.
    Der Installateur, der die defekte Toilettenbrille repariert ist während dieser Tätigkeit versichert.
    Das Kind in der Kita ist während dem Toilettengang versichert.
    Die Erzieherin, die dem Kind in der Kita beim Toilettengang behilflich ist, ist versichert.
    Der Mitarbeiter, der nach verrichteter Notdurft die Toilette mit der Toilettenbürste von Hinterlassenschaften reinigt und sich dabei die Borsten der Toilettenbürste in das Auge sticht ist möglicherweise versichert.
    Es gibt bestimmt noch viele weitere Beispiele.

    Hier werden Äpfel und Birnen verglichen. Aus dem Ausgangspost ist zwar nicht die Beschäftigungsart zu erkennen, aber man kann von einem Mitarbeiter ausgehen, der keine Tätigkeit im Toilettenraum ausübt.
    Die ersten 4 Genannten Beispiele haben mit der Fragestellung meiner Meinung nach nichts zu tun, da es sich um eine versicherte Tätigkeit entsprechend §2 SGB VII handelt.
    Streitpunkt war aber hier sicherlich, wenn ich als "normaler" Arbeitnehmer die Toilette nutze, evtl. nur zum Hände waschen?, ist es private Sache und damit nicht versichert.