Nein.
Im SGB VII steht auch dass UVV`en einzuhalten sind.
Trotzdem kann eine UVV, genau wie eine FwDV, eine Gefährdungsbeurteilung, oder Betriebsanweisung, oder Aushang an der Kantine KEINE medizinischen Untersuchungen begründen, da diese keine rechtliche Grundlage bilden!
Machen Sie es doch vie viele andere; dulden Sie weiterhin die medizinischen Untersuchungen ohne Legitimation und kaum jemanden interessiert es.
Es ist halt eine Einstellungssache, in meinem (zu beratenden) Verantwortungsbereich läuft es so, wie es laufen darf - ohne Aussnahme. Auch bei unserer BF wird sich an das geltende Recht gehalten - ok es war holprig, aber es geht.
Es ist ja schön, dass Sie das hier so munter immer wieder predigen, dass wir alles falsch machen und es doch gar nicht dürften.
Aber ist es Ihrer Meinung nach denn "richtig"? Bzw. wo wird das dann Festgelegt?
Bei uns handelt es sich halt "nur" um eine Freiwillige Feuerwehr, hier hat die DGUV, Entgegen Ihrer Aussage aus Post Nr. 11:
[...]
Ihre Ausführungen sind absolut ok, wobei ich einen Einwand habe. Eine Feuerwehrdienstvorschrift oder UVV stellt alleine keine zulässige Rechtsvorschrift für eine Eignungsuntersuchung dar. Dies wurde sowohl vom BMAS als auch vom BAuA mehrfach veröffentlicht. Ebenso würde eine Anfrage beim zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger diese Aussage bestätigen.
[...]
geäußert, dass sie binden sind. Die Legmitation ergibt sich meiner Meinung nach aus §15 Abs. 1 Punkt 3 SGB VII. Das Schreiben des BMAS bezieht sich nur auf den §7 der DGUV-V1 und bei der BAuA konnte ich nur Hinweise in Verbindung mit den DGUV-G finden.
Das eine Eignungsuntersuchung keine Arbeitsschutzmaßnahme ist sollte ja jeden klar sein.
Eine Trotzreaktion ähm -post finde ich, ist für jemanden der "Ltd. Si.-Ing." bzw. Dozent an eine Hochschule ist, mehr als unangemessen.
Für die Unfähigkeit der Gesetzgeber können wir nichts, und uns als Unfähig hinzustellen... Kommentar los... Es haben nun mal nicht alle die Weisheit mit Löffel gegessen.