Beiträge von NewWave

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    Hallo,

    ich denke die Vorlagen taugen bei fast keine BG etwas... sie sind viel zu einfach um gerade komplexere Themen zu bearbeiten oder sie sinnvoll
    in ein AMS zu integrieren...
    Für den Anfang okay.... aber am Ende sollte man schauen wie man es für sich am besten Handhabt. Eine Alibi-Sifa mag es Glücklich machen...
    auch das Excel Dokument aus dem Forum denkt nicht alles ab, z. Bsp. in Punkto DIN ISO 45001. Aber immer noch flexibel genug.

    Gruß

    Stephan

    Hallo,

    in meiner letzten Firma hatten wir auch einen Vollautomatischen Defibrillator, leider musste dieser auch zum Einsatz kommen. Die Auswertung des EKG mit dem Betriebsarzt hat gezeigt dass die Erst Helfer gute Arbeit geleistet hatten, aber auf Grund möglicher Vorschäden eine Wiederbelebung erfolglos blieb.
    Die Erst Helfer waren zu gar zum Firmengelände zurück gelaufen (ca. 300m) um das Gerät zu holen!
    Wichtig, auch aus persönlicher Erfahrung, bei solchen Hilfe Leistungen ist die Nachbereitung, wie gehe ich dann mit den Mitarbeitern um. Weil das ein Erst Helfer eine Reanimation durchführen muss ist selten, wenn sie dann noch erfolglos ist kann dass danach zu Problemen führen.

    Ansonsten bin ich für Vollautomaten, ich möchte keinem Erst Helfer zu muten zu müssen einen Knopf zu drücken. Die Geräte können mittlerweile so viel.
    Und ich denke sie sind eine sehr gute Unterstützung für die Erst Helfer, dass wurde mir auch nach unserem Realeinsatz so gesagt, dass sie froh waren, dass sie diese Unterstützung hatten.

    Gruß

    Stephan

    Guten Morgen,

    was bedeuten Bereich 1 usw. trägst Du dort nur ein, in welchen Arbeitsbereichen dieses Produkt Verwendung findet? Baust Du dann für jeden Standort das gleiche nochmals auf und trägst dann dort die realen Lagermengen vor Ort ein?

    bei uns im Unternehmen wird da der Bereich bzw. Produktionslinie eingetragen, indem das Produkt eingesetzt wird. Für dich könntest du da die max. Lagermenge z. Bsp. 5l eintragen oder ein - für keine Lagerung.


    z.B. Aceton findet Verwendung in Standort 1, 2 und 3. Das gibt dann drei Dateien (eine je Standort), in denen die tatsächlichen Lagerbestände vor Ort gepflegt werden? So weit korrekt?

    Nein. Es wird alles aus dem "Hauptverzeichnis" als PDF erzeugt.


    Welche Lagermengen trägst Du dann in Deiner zentralen Datei ein? Was am Hauptstandort (Zentrallager) gelagert wird oder was Euer Konzern insgesamt eingelagert hat (wobei diese Info über alle Standorte kumuliert keinen Sinn machen würde)?

    In meiner letzten Firma hatten wir uns Dt. weit auf max. Mengen geeinigt und diese so definiert, der Vorteil war aber, dass wir wenige Produkte hatten die an allen Standorten gleichermaßen genutzt wurden.

    Wie läuft das Prozedere bei euch ab, wenn neue Stoffe beschafft werden? Weil eine Gefährdungsbeurteilung muss ja dennoch gemacht werden.

    Mal sehen ob mit heute noch was sinnvolles für dich einfällt.

    Gruß

    Stephan

    Hallo,

    gestern war es Thema im Umweltaudit mit der Transition auf die 14001:2015. Und was soll ich sagen, dem Auditor hat es sehr gut gefallen, insbesondere das ich in unsere Tabelle mit den Umweltaspekten durch "simple" Kreuze einen Bezug zu den Lebenswegabschnitt hergestellt habe. So nun gleich geht der Tag 2 los, bisher nur einen Nebenabweichung :/:whistling: und 6 Empfehlungen.

    Gruß

    Stephan


    Und wie sagt man so schön: Wer viel misst, misst viel Mist!Und was macht dein zweipoliger Spannungsprüfer, wenn sich der Errichter entschieden hat N statt L zu schalten? Dann hast du zwischen den beiden Polen ein Potentialunterschied von im besten Fall ein paar Volt. Gegen Erde aber die 230V.


    Daher habe ich mir einen DUSPOL® expert zugelegt und erklären lassen wie ich die Spannungsfreiheit feststellen kann. Und für Arbeiten im Sicherungskasten habe ich eine Elektrofachkraft ;)

    Ich denke zum Anbringen einer Deckenleuchte und wechseln eines Leuchtmittels ist das ausreichend.

    Gruß

    Stephan


    Ansonsten gelten die 5 Sicherheitsregeln auch für Laien und da ich an einer Leuchte nicht messen kann muss eben der Stromkreis freigeschaltet und ganz sicher nicht nur der Lichtschalter ausgeschaltet werden


    Ja sehr wichtig, wenn der Elektriker mal wieder die Sicherungen im Sicherungskasten falsch beschriften. Spannungsfreiheit feststellen ist mein bester Freund am Wochenende geworden. :D Und der 2 poliger Spannungsprüfer mein bester Freund.

    Gruß

    Stephan

    Die Welt wird immer verrückter .... :kra:
    Ich will meinen Negerkuss oder Mohrenkopf wieder haben... Schokokuss schmeckt nicht so gut :gg:

    Jaein, meines Wissens nach soll es wohl dem Rechnung tragen, dass auch Schwanger mit einbezogen werden sollen, die dem "dritten Geschlecht" zu geordnet werden oder wollen.

    vgl. §1 Abs. 4 MuSchG: "Dieses Gesetz gilt für jede Person, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt. Die Absätze 2 und 3 gelten entsprechend."

    Gruß

    Stephan

    [...]
    Das die DGUV keine rechtliche Grundlage für eine Eignungsuntersuchung sind ergibt sich z.B. aus der DGUV Information 250-010 - Eignungsuntersuchungen in der betrieblichen Praxis. Dort heißt es u.a.: Aus der bloßen Formulierung allgemeiner Eignungsanforderungen in Rechtstexten (z.B. in Unfallverhütungsvorschriften oder Dienstvorschriften) lässt sich hingegen keine Rechtsgrundlage für Eignungsuntersuchungen ableiten, da diese Vorschriften nicht hinreichend bestimmt die Durchführung einer Eignungsuntersuchung normieren, sondern lediglich vorschreiben, dass der Unternehmer bzw. die Unternehmerin nur geeignete Personen beschäftigen darf.


    In der DGUV-I 250-100 heißt es im Punkt 3.d:

    Zitat von DGUV-I 250-100

    Dementsprechend können Beschäftigte, die in gefährdenden Bereichen eingesetzt werden, auch routinemäßig ohne konkreten Verdacht auf Eignungsmängel dazu verpflichtet werden oder sich verpflichten, sich einer Eignungsuntersuchung während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses in einem regelmäßigen zeitlichen Abstand zu unterziehen. Die Zulässigkeit der Eignungsuntersuchung setzt in derartigen Konstellationen – neben der Einwilligung der bzw. des Beschäftigten in die konkrete Untersuchung – voraus, dass eine wirksame Vereinbarung im Arbeitsvertrag getroffen oder in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt worden ist.

    Das würde bedeuten, man müsste eine Vereinbarung treffen, damit es "legitim" wird? Aber trifft das wirklich auf's Ehrenamt zu? Immerhin geht jeder freiwillig hin und wird auch über den Zweck informiert. Wenn er nicht besteht, entstehen ihm ja keine Nachteile, theoretisch...

    Gruß

    Nein.

    Im SGB VII steht auch dass UVV`en einzuhalten sind.
    Trotzdem kann eine UVV, genau wie eine FwDV, eine Gefährdungsbeurteilung, oder Betriebsanweisung, oder Aushang an der Kantine 8o KEINE medizinischen Untersuchungen begründen, da diese keine rechtliche Grundlage bilden!

    Machen Sie es doch vie viele andere; dulden Sie weiterhin die medizinischen Untersuchungen ohne Legitimation und kaum jemanden interessiert es.

    Es ist halt eine Einstellungssache, in meinem (zu beratenden) Verantwortungsbereich läuft es so, wie es laufen darf - ohne Aussnahme. Auch bei unserer BF wird sich an das geltende Recht gehalten - ok es war holprig, aber es geht. :evil:

    Es ist ja schön, dass Sie das hier so munter immer wieder predigen, dass wir alles falsch machen und es doch gar nicht dürften.
    Aber ist es Ihrer Meinung nach denn "richtig"? Bzw. wo wird das dann Festgelegt?

    Bei uns handelt es sich halt "nur" um eine Freiwillige Feuerwehr, hier hat die DGUV, Entgegen Ihrer Aussage aus Post Nr. 11:

    [...]
    Ihre Ausführungen sind absolut ok, wobei ich einen Einwand habe. Eine Feuerwehrdienstvorschrift oder UVV stellt alleine keine zulässige Rechtsvorschrift für eine Eignungsuntersuchung dar. Dies wurde sowohl vom BMAS als auch vom BAuA mehrfach veröffentlicht. Ebenso würde eine Anfrage beim zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger diese Aussage bestätigen.
    [...]

    geäußert, dass sie binden sind. Die Legmitation ergibt sich meiner Meinung nach aus §15 Abs. 1 Punkt 3 SGB VII. Das Schreiben des BMAS bezieht sich nur auf den §7 der DGUV-V1 und bei der BAuA konnte ich nur Hinweise in Verbindung mit den DGUV-G finden.
    Das eine Eignungsuntersuchung keine Arbeitsschutzmaßnahme ist sollte ja jeden klar sein.

    Eine Trotzreaktion ähm -post finde ich, ist für jemanden der "Ltd. Si.-Ing." bzw. Dozent an eine Hochschule ist, mehr als unangemessen.

    Für die Unfähigkeit der Gesetzgeber können wir nichts, und uns als Unfähig hinzustellen... Kommentar los... Es haben nun mal nicht alle die Weisheit mit Löffel gegessen.

    @Doctor No

    Entschuldige, habe mich etwas falsch ausgedrückt. Das mit den Ergebnis bezog sich auf die Eignungsuntersuchung für schweren Atemschutz ;)

    Das mit den Angebots- und Wunschvorsorge hatte ich ja auch so dar gelegt, dass wie Stadtverwaltung nur erfährt wer teilgenommen hat, nicht mehr.


    Ihre Ausführungen sind absolut ok, wobei ich einen Einwand habe. Eine Feuerwehrdienstvorschrift oder UVV stellt alleine keine zulässige Rechtsvorschrift für eine Eignungsuntersuchung dar. Dies wurde sowohl vom BMAS als auch vom BAuA mehrfach veröffentlicht. Ebenso würde eine Anfrage beim zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger diese Aussage bestätigen.


    Gibt es einen Link zu den Veröffentlichungen?

    Gruß

    Stephan

    Hallo,

    danke erst mal für eure Rückmeldungen. Wir sind nun so verblieben, dass die Ergebnis zwar an die Stadtverwaltung gehen (weniger Aufwand für BA), aber in einem verschlossen Umschlag mit dem Vermerkt "persönlich" und dann bekommt ihn so der Kamerad, er entscheidet dann weiter, was er damit macht. Im Idealfall gibt er die Ausfertigung "für den Arbeitgeber" seinem Standortverantwortlich.

    Wir sind eine reine FF ohne hauptamtliche Kräfte für den Feuerwehreinsatz. Auch wenn die ArbMedVV nicht für die FF gilt, so haben unsere Kameraden zukünftig dennoch die Möglichkeit bestimmte (entsprechend dem Ergebnis GefBe) Angebotsvorsorgen wahr zu nehmen oder nach Rücksprache auch Wunschvorsorge, ohne das wir davon vom Arzt erfahren, nur das der Kamerad daran teilgenommen hat.
    Dies soll Freiwillig gesehen und wenn es Handlungsbedarf gibt, kommen die Kameraden eh von alleine damit um die Ecke :D

    Gruß

    Stephan

    Hallo,

    ich habe es schon mal getestet da war es noch relativ neu und wenig Umfang. Eins unserer Schwesterwerke setzt das ein und naja haben 4 Wochen mit der Installation und Einrichtung verbracht. Auch Updates sollen schwer zu implementieren sein.

    Für mich ist der Umfang der derzeit geboten wird noch Zuwenig als etwas "größeres" Unternehmen.
    Ich denke da gibt im Moment bessere System die mehr können in Ihrer Basisversion. Was die Zukunft angeht ist ja noch einiges geplant, evtl. ist es dann
    lohnenswerter, auch der € Aufwand für nicht BG ETEM Mitgliedsbetriebe ist überschaubar.

    Gruß

    Stephan


    Für die freiwillige Feuerwehren gilt:

    ... sinngemäß das Gleiche aber mit dem Unterschied, dass sich die Vorsorge nicht direkt aus der ArbMedVV ergibt sondern indirekt aus der DGUV-V1 die für Ehrenamtliche auf das staatliche Recht verweist. Wenn eine freiwillige Feuerwehr die Vorsorge unterlässt würde Sie zwar Ärger von der BG aber nicht von der Gewerbeaufsicht bekommen.

    Genau liegt hier mein Problem, derzeit werden diese Bescheinigung direkt an die Stadt geschickt oder dem hauptamtlichen Atemschutzgerätewart.

    Ach von der BG gibt es auch keinen Ärger ist ja UK :P ;)

    Danke aber für eure Hilfe.

    Stephan

    Hallo,

    ich würde bei so einer Frage da zuständige Landratsamt Sachgebiet Immissionsschutz anrufen und Informationen über die Häufigkeit, Dauer, Volumen und Druck bereit halten (spontane Vermutung).

    Schaut man sich die Kenngrößen Siedetemp. und Dampfdruck an, so kann davon ausgegangen werden, dass bei diesem Stoff kein gasförmige Schwefelsäure
    entstanden ist und so mit Abgeblasen wird. Evtl. mal einen Chemiker aus eurem Unternehmen dazu ziehen, wenn ihr jemanden habt.
    Evtl. kann man auch mit einem Diffusionsmessgerät die Druckluft auf Schwefelsäure messen.

    Gruß

    Stephan

    Hallo,

    ich benötige mal einen Tipp. In unserer Feuerwehr werden die aktuellen und potentiellen Geräteträger nach dem Grundsatz G26.3 untersucht.
    Alles tuti, nun kam aber die Frage auf wer bekommt welche Bescheinigung?

    Die Bescheinigung muss wohl aus 2 Teilen bestehen (1x grünes Frontblatt, 1x Durchschlag).
    Meine Empfehlung wäre, Betriebsarzt schickt die Bescheinigung an die Stadtverwaltung mit Vermerk "persönlich".
    Hier wird es an den Kameraden des jeweiligen Standortes weitergeleitet.
    Der Kamerad behält das "original (grün?)" und Durchschlag an den Atemschutzgerätewart bzw. Standortverantwortlich, die müssen ja wissen Tauglich ja/nein und bis wann.

    Oder jemand eine andere Idee? Bzw. wo ist sowas geregelt??

    Gruß

    Stephan