Beiträge von Deputy Chief

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    Die Leiten der Feuerwehr sind als 2 Rettungsweg zulässig! Dies setzt natürlich vorraus das di zuständige Feuerwehr diese in entsprechender Höhe auch vorhält. Es muss dann auch anleitermöglichkeiten geben damit diese entspechend aufgestellt weden können (dies ist Baulicherseits vorzusehen)
    Die Leitern der Feuerwehr hierfür sind Steckleiter (4Teilig länge bis 8,40 m ) Schiebeleiter (länge bis 14m) oder Drehleiter mit einer Nennrettungshöhe von im Regelfall 23m bei einer Ausladung zur seite von 12 m)

    Sprich das mit dem Feuerwehrkommandanten noder einer Führungskraft der zuständigen Feuerwehr ab die Wissen was Sie vorhalten.


    Lg Deputy Chief

    Die Vorlagen dazu gibt es beim Vds als Vorlagen.

    Denk aber daran das Du über eine entsprechende Ausbildung verfügen musst !
    genau wie als Brandschutzbeauftragter.
    Evakuierungshelfer/Eakuierungsbeauftragter (Ausbildung durch Vds oder zertifizierte Selbstschutzausbilder der AKNZ)
    Brandschutzbeauftragter (nach Vds oder VFDB Regelungen)
    dies wegen der eventuellen Haftung!!

    LG
    Deputy Chief

    Es gibt die Druckbehälterverordnung unter die Dauerdrucklöscher (Feurlöscher o der Behälter und das Löschmittel immer unter Druck stehen) fallen,hier gibt es höchstgrenzen für die verwendung von Druckbehältern da wird aber rumdiskutiert diese für diesen bereich abzuschaffen


    Lg Deputy Chief