Die Leiten der Feuerwehr sind als 2 Rettungsweg zulässig! Dies setzt natürlich vorraus das di zuständige Feuerwehr diese in entsprechender Höhe auch vorhält. Es muss dann auch anleitermöglichkeiten geben damit diese entspechend aufgestellt weden können (dies ist Baulicherseits vorzusehen)
Die Leitern der Feuerwehr hierfür sind Steckleiter (4Teilig länge bis 8,40 m ) Schiebeleiter (länge bis 14m) oder Drehleiter mit einer Nennrettungshöhe von im Regelfall 23m bei einer Ausladung zur seite von 12 m)
Sprich das mit dem Feuerwehrkommandanten noder einer Führungskraft der zuständigen Feuerwehr ab die Wissen was Sie vorhalten.
Lg Deputy Chief