Beiträge von MKirch

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    Hi,

    gern geschehen. Bin ja auch immer offen für amüsante und gleichzeitig informative Diskussionen, sofern es sich nicht um Paragrafenreiterei handelt ;)


    Gruß

    Markus

    PS: Darf ich auf meinen Fred zu den gesuchten Betriebsanweisungen hinweisen?

    Hi,

    hat jemand von Euch denn schon die DIN als pdf zur Verfügung? Ich suche aktuell... ;)
    Wer von Euch prüft denn selbst Regale? Habt Ihr die Fachkenntnis besonders erworben (spezieller Lehrgang) oder bezieht Ihr das Wissen aus Eurer FaSi-Tätigkeit?


    Gruß

    Markus

    Ich möchte noch zusätzlich den §22 des Jugendarbeitsschutzgesetzes anführen:
    § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) lautet:
    (Auszug)
    „§ 22 Gefährliche Arbeiten
    (1) Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden
    1. …,
    2. …,
    3. mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von
    denen anzunehmen
    ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden
    Sicherheitsbewusstseins
    oder mangelnder Erfahrung nicht
    erkennen oder nicht abwenden können,
    4. …,
    5. …,
    6. ... ,
    7. ... .
    (2) Absatz 1 Nr. 3 bis 7 gilt nicht für die Beschäftigung Jugendlicher,
    soweit
    1. dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist,
    2. ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet
    ist und
    3. … .
    (3) ... “

    Gut, dann will ich mal.

    Auch ich würde die rechtliche Seite so beleuchten, daß der minderjährige Azubi keinen Schein bekommt. Was allerdings die mögliche 2-jährige fehlende Praxis anbetrifft, möchte ich mal das Vorgehen in den einzelnen Firmen abfragen.
    Zunächst gehe ich davon aus, daß ein Lehrling keinesfalls bereits im 1. Lehrjahr Stapler fahren und somit lernen muß. Damit würde ich frühestens im 2. Jahr anfangen lassen. Außerdem hat der Ausbilder bei Staplerbetrieb immer mind. in Ruf- und Sichtweite zu sein, sodaß er im Streßfall (hoffentlich kein Ernstfall ;)) sofort zur Stelle ist. Unter diesen Voraussetzungen kann der Azubi Stapler fahren ohne Schein und Beauftragung, da es im Lehrplan bestimmt vermerkt ist.
    Wann und von wem der Staplerschein nach Erreichen des 18. Lebensjahres ausgehändigt wird (sofern der Azubi-Ausbilder nicht gleichzeitig FFZ-Ausbilder ist), ist vermutlich fallabhängig. Zumindest würde ich fallabhängig entscheiden.

    Reicht das als Äußerung? :D


    Gruß

    Markus

    Hallo werte Kollegen,

    an anderer Stelle kam ja schon die Frage der ASR zum Thema Fluchtwegbeschilderung auf. Auch die "neuen" Zeichen und der Austausch der "alten" wurde sicher schon ausreichend diskutiert.
    Mich interessieren jedoch Muster bzw. Bilder von bodennaher Fluchtwegbeschilderung (auch und insbesondere in Büro- bzw. Verwaltungsbereichen) sowie Eure Einschätzung und Erfahrung in Bezug auf deren Wirkung bei nicht vollständiger Dunkelheit. Stören die Markierungen evtl. sogar das optische Erscheinungsbild bei normaler Beleuchtung?


    Viele Grüße

    Markus

    Hi,

    damit hast Du mir schon sehr geholfen. Allerdings: wenns von der BG Chemie ist, warum steht dann unten Verwaltungs-BG?
    Die neuen Plakate sind zwar nicht schlecht, aber zielen auch nicht in die Richtung wie das alte. Für eine grobe Gefahrstoff-Sensibilisierung (wenn man es so nennen darf) ist das ursprüngliche Plakat praktischer.

    Gibts noch Alternativen?

    Hi,

    da hab ich nix Passendes gefunden. Die wenden sich eher an Hersteller und gehen auf die Besonderheiten von REACH ein. Ich suche eher was Allgemeines wie den von mir gezeigten Anhang. Das muß noch nicht zwangsläufig die neuen Symbole enthalten...

    Hallo Leute,

    ich bin auf der Suche nach einer Übersicht über die Gefahrensymbole und deren Schutzziele. Ich hab sowas vor Ewigkeiten (in 2005) von der VBG gehabt, aber die Auflösung des PDFswird heutigen Ansprüchen nicht mehr gerecht. Bei der VBG finde ich das Teil auch nicht mehr. Ich hänge mein Muster mal hier an und bitte um eine bessere/aktuellere Version.

    Gruß

    Markus

    *zustimm*
    Die BGV D27 (in ihrer Wertigkeit ja höher als BGI oder BGG) besagt Gleiches, zusätzlich als Durchführungsanweiseung:
    " Das Steuern von Flurförderzeugen durch Jugendliche unter 18 Jahren zu berufsbildbezogenen Ausbildungszwecken unter Aufsicht gilt nicht als selbstständiges Steuern.
    Unter Aufsicht bedeutet, dass seitens des Aufsicht führenden die jeweilige Arbeitsaufgabe beschrieben und vorgegeben sowie örtlich und zeitlich begrenzt wird. Der Aufsichtführende hat sich regelmäßig von der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages zu vergewissern."


    Gruß

    Markus

    Hallo werte Kollegen,

    könnt Ihr mir bitte mal einen kurzen Abriss über die Position des Gefahrstoffbeauftragten in medizinischen bzw. Pflegeberufen geben? Also Aufwand, Umfang, Preise etc.
    Muß gerade mal ein Angebot kalkulieren und mir dann einen entsprechenden Kooperationspartner suchen. Und bevor ich da übers Ohr gehauen werde... ;)


    Gruß

    Markus

    Hi,

    daß neue Stapler mehr Möglichkeiten zum Fahrerschutz bieten ist klar. Ich bin ja auch Staplerfahrer-Ausbilder und kenne einige Dinge. Aber nicht immer muß meiner Meinung nach ein neuer Stapler her. Es kommt halt auf die Bedingungen und Nutzungshäufigkeiten an.

    Ich finde, das bedarf eben nicht einer generellen Aussage. Deshalb würde ich gern mehr über die Situation hören. Ist ja wie schon vom TE erwähnt auch alles eine Kostenfrage...


    Gruß

    Markus

    Meine Meinung: solange man den für sich optimalen Browser nutzt und auch seine Schwächen kennt sowie gegen diese passable Maßnahmen ergriffen hat, gibt es keine weiteren Gründe, auf was anderes zu wechseln. Klar ist, je verbreiteter eine Software ist, umso eher wird sie angegriffen (und wenns nur deswegen ist, dem Hersteller eins reinzuwürgen bzw. ihn schlecht zu machen).
    Aus heutiger Sicht wird dies bei fast allen Programmen der Firma MS geschehen, weil deren Ruf einfach nicht der beste ist. Bestes Beispiel sind doch die aktuellen Betriebssysteme Vista und Win 7. Da werden doch Fehler und Probleme an den Haaren herbeigezogen und die Programme miesgemacht, um dem Hersteller zu schaden. Die betroffenen Gruppierungen ärgern sich aber, daß dies nichts nützt. Warum entwickeln die nicht was "Besseres"?
    Ich schmeiße kein Geld für Software raus, wenn ich was besseres für weniger oder gar kein Geld kriege. Aber dazu gehört auch, daß ich mir jede Software vor ihrem Einsatz genau anschaue.


    Gruß

    Markus
    PS: ich nutze Firefox 3.5 und Thunderbird (obwohl IE8 und Mailprogramm von Windows auch kostenlos sind)

    Vor allem sollte sich MS mal Gedanken über ihre Vertriebswege und Entwickler Gedanken machen.
    Man öffnet der Hackerei doch Tür und Tor, wenn selbst für eine öffentlich zugängliche Beta Seriennummern vergeben werden. Daß die am fertigen Produkt sowas nicht mehr ändern, ist doch logisch. Außerdem ist auch für Entwickler und Hersteller schon die Vollversion zugänglich. Auch ich habe z.B. schon offizielle Varianten und Lizenzen. Es wäre ein Leichtes (wenn ich Entwickler bzw. Programmierer wäre, da einen Keygen zu schreiben. Aber ich konzentrier mich lieber auf die Arbeitssicherheit... :D:D
    Ich hab noch keine Kostenstruktur für Windows gesehen, aber bei Preisen zwischen 50 und 100,- finde ich das Ganze noch relativ human. Vorgängerversionen waren da heftiger...
    Wenn schon einzelne Spiele um die 50,-€ kosten oder diverse andere Software für 3-4stellige Beträge verkauft wird, ist die Relation doch passabel.
    Oder seht Ihr das anders?


    Gruß

    Markus

    Es kann ja sein, daß meine Synapsen ab und an schon mal querlaufen...
    Wenn die BG noch nicht da war, wie kann sie dann solche Aussagen treffen?
    Auch die Aussage "Milchglas ist nicht erlaubt" wundert mich ein wenig.Ich finds zwar auch besser, den Blick nach draußen zu haben, aber was spricht gegen halbes Milchglas? Also unten Milch und oben Glas... :D
    Sagt nicht irgendein Gesetz zu Büroräumen "Sicht zum Fenster"? Übrigens gibts auch immer noch ein paar Unternehmen, bei denen Büros ohne Fenster sind, weil das bei der Planung nicht als vollwertiges Büro angesehen wurde. Aber irgendwo müssen auch die Tätigkeiten am PC durchführen...


    Gruß

    Markus
    ... findet Gesetze und Urteile immer wieder amüsant...

    Auch wenn ich jetzt gesteinigt werde...
    Löschdecken sind möglicherweise nicht geeignet, aber immer noch besser als gar nix. Sofern also noch nicht die geeigneten Löscher vorhanden sind oder anhand des brennbaren Materials trotz allem noch Löschdecken sinnvoll sind, würde ich sie nicht verbannen.
    Ähnliches sehe ich übrigens auch beim CO2-Löscher, der zwar nicht für das Löschen von Personen geeignet ist. Mir ist aber lieber, den einen oder anderen "Gefrierbrand" an den Extremitäten zu haben als an Verbrennungen zu sterben, weil kein anderes Löschmittel zur Verfügung steht...
    Was sind schon -60°C gegen >300°C?


    Gruß

    Markus

    Auch wenn das Thema schon etwas älter ist, will ich hier meine Erfahrungen kundtun.
    Ich habe vor einer Weile noch selbst regelmäßig Pläne erstellt. Heute wird das nicht mehr so angefragt...
    Die "Spezialvarianten" von WEKA und Co. haben mir nie so zugesagt.
    Vielleicht auch aufgrund meiner Vorkenntnisse kam ich am besten mit Visio zurecht. Sehr viele Im- und Exportmöglichkeiten, eigene Bildimporte möglich etc.

    Für mich die beste und flexibelste Lösung, auch improvisionsfähig und schnell lernbar.


    Gruß

    Markus