Beiträge von Mika23

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    Hallo zusammen.

    ich habe gerade ein Projekt zum Thema Alleinarbeit. Nun stellt sich die Frage ob man eine Wunschvorsorge anbieten kann, um den Mitarbeiter hinsichtlich Vorerkrankungen und Suchterkrankungen untersuchen lassen kann, damit für die Seite des Mitarbeiters und den Vorgesetzen größt mögliche Sicherheit herrscht. Die ArbMedVV gibt hier keine Grundlage für eine solche Untersuchung her. Über eine Wunschvorsorge könnte man auf freiwilliger Basis den Mitarbeiter untersuchen lassen. Dann müsste der Mitarbeiter mit der ärztlichen Empfehlung den Vorgesetzen informieren. Sollte der Mitarbeiter jedoch das Ergebnis der Untersuchung nicht mitteilen wollen, ist es kaum möglich eine Regelung zu finden, welche den Arbeitgeber/Vorgesetzen Sicherheit im Rahmen seiner Fürsorgepflicht gibt. Möglichkeiten wie eine Betriebsvereinbarung mit Eignungscharakter stehen im Raum, sind meiner Meinung nach aber rechtlich Problematisch.

    Jetzt zur Frage: hat jemand von Euch Erfahrungswerte auf dem Gebiet oder Lösungsvorschläge?

    Vorab vielen Dank für die Antworten!