Beiträge von Hundesert

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    Aus anderem Kontext: Selbst das Ordnungsamt hat den Unterschied zwischen "Privatgelände" und "Öffentlicher Raum" nicht drauf. Dabei ging es um die Verkehrssicherungspflichten unserer Vermieterin mit Bezug auf öffentlich zugängliche, straßenartige Flächen. (Zufahrt, Wendehammer inklusive Straßenbeleuchtung und aktuell Lkw- und Staplerverkehr)

    Immerhin kam in dem Zug die zitatfähige Aussage: "Das ist Privatgelände, das sind wir nicht zuständig."

    :thumbup: