Beiträge von Jewasch

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    Liebe Sifas

    Ich habe folgende Frage.

    Bei einem Kunden befinden sich zwei Zugänge zum Gebäude (Haupteingang und Nebeneingang). Beide sind mit elektronischen Türzugangssystemen (Chips) ausgestattet, welche sich von außen öffnen lassen. Von innen ist das Schließsystem nicht zugänglich.


    Nach Feierabend werden dorte beide Zugänge verschlossen. In meiner Gefährdungsbeurteilung habe ich diese Situtation thematisiert, da ich der Meinung bin, dass hier einiges im Argen ist.

    Sollte noch jemand im Gebäude sein (nach Feierabend) und aufgrund eines Brandes oder etc. flüchten müssen, kommt er nicht aus dem Gebäude. Das was für Notausgänge gilt, gilt doch hier auch dann, wenn es Haupteingänge sind. Sie sind doch in diesem Fall die Notausgänge (mit allen Eigenschaften, die ein Notausgang besitzen muss). Richtig?

    Sehe ich das so richtig, oder kann ein Haupteingang immer nach Feierabend verschlossen werden (ohne Panikschloss) ?
    Geht es nicht darum, dass man sich niemals 100%ig sicher sein kann, dass noch jemand im Gebäude ist?


    Schon jetzt vielen Dank für die Komentare.

    Grüße, Jens

    Hallo.

    Ich habe folgende Frage. Der Prüfer des Sicherheitsschrankes hat festgestellt (es ist ein älterer Schrank, der nur 30 min feurbeständig ist), dass für den Gefahrstoffschrank eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden müsse. Hatte das schon jemand mal gemacht?

    Wie soll die denn aussehen ? Er hat den Sicherheitsschrank abgenommen, jedoch festgestellt, dass die Gefährdungsbeurteilung erstellt werden müsse.

    Gibt es dafür vielleicht eine Vorlage?

    Schon jetzt vielen Dank für die Hinweise,

    Sichere Grüße, Jens