Worüber sprecht ihr hier? Woher bezieht ihr die Info, dass eine SiFa nach der betrieblichen Bestellung bei der BG oder gar der Behörde "angemeldet" werden sollte? Das gibt das ASiG nicht her und auch nicht die Vorschrift 2. Dort steht in § 2, Abs. 1: "Der Unternehmer hat dem Unfallversicherungsträger auf Verlangen nachzuweisen, wie er die Verpflichtung nach Satz 1 erfüllt hat."
Man kann sich das Leben auch unnötig verkomplizieren...
Ja so sehe ich das auch!
Ich arbeite als Freelancer. Mein Auftragsgeber hat betr. einer Anmeldung als externe Sifa keine Bedenken. Auch die evtl. fehlende Fachkunde ist meinem Auftraggeber nicht wichtig.
(Die ich mir aber sicherheitshalber aneignen werde!)