Dafür musst du dem Sifapageteam von der Messe nicht nur einen, sondern 2 Ausgeben. Strafe muss sein!!!!!
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Ritschi
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Neues Benutzerkonto erstellenDafür musst du dem Sifapageteam von der Messe nicht nur einen, sondern 2 Ausgeben. Strafe muss sein!!!!!
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Ritschi
Glücklicherweise kann der BG Mann dies zwar anmerken...aber sonst auch nix. Diese Vorankündigung ist ja nichts, was in den Verantwortungsbereich der BG fällt.
Also: Da die Ankündigung von der zuständigen Behörde nicht beanstandet wurde, sag: "Schönen Dank für Ihren Hinweis!"...und gehe zum nächsten Thema über.
In diesem SInne
Der Michael
Damit ist alles gesagt!!
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Ritschi
Da ist auch guter Ritter Sport Schokolade da. Habe ihn schon probiert.
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Hallo Chris, bin auch da. Am 5 und 6.11. Ich komme vorbei!!! Freue mich euch wieder zu sehen!
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Hallo Sifas und solche die es noch werden wollen,
Die Schokomuffins, kann ich nur Empfehlen sind Saulecker. War gestern am Stand.
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Hallo Southside,
wieso wohnst du in Saulgau?
Danke.
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Ritschi
Hallo zusammen,
bin am verzweifeln. Die BGI 522 ist in der Transferliste nicht mehr enthalten. Auch im Netz habe ich keine Antwort gefunden. Kann mir jemand sagen, ob diese ersatzlos gestrichen worden ist, oder ob sie in einer anderen Vorschrift aufgegangen / beinhaltet ist. Danke schon mal im voraus.
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Ritschi
Hallo zusammen,
die Idee finde ich gut. Komme aus Bad Saulgau und hätte auch Interesse an einem Treffen. Aber bitte nicht in Stuttgart, das ist so blöd von mir aus zu fahren. wenn es dann terminlich passt, wäre ich dann auch dabei. Bin auch in Stuttgart aber nur am 23.10.
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Vielen Dank Kiter, du hast mir sehr geholfen!! Danke.
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Hallo zusammen,
die obige Vorschrift ist zurückgezogen worden. Gibt es dafür einen Ersatz oder einen verweis auf eine andere Vorschrift, Regel usw.?? Für schnelle Reaktionen wäre ich sehr dankbar, da wir den Auditor im Hause haben. Danke.
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Vielen Dank für das kostenlose Ticket. Ich denke 3 Tage werde ich nicht dort sein, aber zumindest 1 Tag und auch am Messestand Sifapage aufschlagen.
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Hallo zusammen,
auch jemand vom 26.2 bis 2.3 in Dresden zum Lehrgang Fachkunde Asbest? Reise schon am Sonntag an.
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Hallo zusammen,
ich benötige die neueste Ausgabe "BWVL Merkblatt 2017". Kann mir das jemand zukommen lassen, bin sehr dankbar dafür. Leider bekommt man es nur wenn man Mitglied ist.
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Mein Gesicht ist auch dabei. Super interessant hier und vor allem lehrreich. Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüssen. Ritschi
Mea kulpa, ja ich habe mich im Termin vertan! Es muss der 13.3 - 15.3.sein.
Habe es aber gerade geändert. Peitscht mich aus.
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Hallo zusammen,
ist von euch jemand auch dort zum Seminar? Notfallplanung für Großveranstaltungen.
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Hallo zusammen,
bin auch dabei!!
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Hier mal ein Interessantes Urteil. Was meint Ihr dazu.
443/16 Baugerüst im Weg und abgelenkt? Selbst schuld!
by Thomas Waetke15. November 2016
Das Amtsgericht Nürnberg hatte sich mit einem interessanten Fall auseinanderzusetzen, der eigentlich auf einer ganz anderen Baustelle spielt: Eine Hauseigentümerin lässt ihr Haus renovieren, dazu stellt eine Baufirma außen ein Baugerüst auf. Als sich die Frau im Garten befand, klingelte das Telefon, sie rannte ins Haus – und stieß dabei gegen eine niedrige quer verlaufende Gerüststange und verletzte sich.
Sie forderte nun Schadenersatz von der Baufirma, da die Stange nicht gekennzeichnet war.
Das Gericht aber wies die Klage nun ab: Nach Ansicht des Gerichts war nicht das Gerüst die Ursache des Unfalls, sondern das Läuten des Telefons und die seinerzeit niedrig stehende Sonne, durch die die Frau geblendet wurde. Die Stange hätte nicht markiert werden müssen, da sie unter normalen Umständen ausreichend sichtbar gewesen war.
Tatsächlich ist es so, dass eine Gefahrenstelle nicht gesichert werden muss, wenn der durchschnittlich aufmerksame Nutzer/Besucher die Gefahrenstelle erkennen und die Gefahr beherrschen kann (z.B. weil er den Kopf einzieht oder einen anderen Weg wählt). Passt ein Nutzer/Besucher nicht ausreichend auf, so ist er selbst verantwortlich, d.h. das Eigenverschulden überlagert das etwaige Verschulden desjenigen, der die Gefahrenquelle geschaffen hat.
Das ändert sich erst dann, wenn die Gefahr entweder nicht erkennbar und/oder nicht beherrschbar ist, bspw. weil es dunkel ist.
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Ritschi
Hallo zusammen,
Das Bundessozialgericht hat seine Rechtssprechung geändert. Siehe Anlage.
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Ritschi