Beiträge von sami

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    Hallo

    ich sehe es auch so wie Ralph, dass sich die MA anschnallen ist eine Frage der Durchsetzung.
    Als Argument für den Beckengurt ist in Eurem Fall der Wegfall von Türen im Hallenbetrieb, was für die Fahrer viel angenehmer ist als der Beckengurt.
    Im geschlossener Stapler staut sich die Wärme viel mehr, bei jedem Ein- und Aussteigen muss die Türe geöffnet werden und die Sicht beim Stapeln (seitliches Hinauslehnen) ist auch nicht möglich.
    Als Alternative wurde auch noch ein Stapler mit Bügeltüren in Betracht kommen.

    mfg

    sami

    Hallo Bodenseesifa,

    der Standard ist, dass nach erfolgter Gefährdungsbeurteilung die daraus folgenden Schutzmassnahmen festgelegt werden und die daraus resultierenden Unterweisungen erfolgen. Da die örtlichen Verhältnisse sehr verschieden sein können ist es schwierig einen Standard festzulegen. Außerdem als was werden den Eure Azubi´s ausgebildet.
    Zwischen einer kaufm. Ausbildung oder einer Ausbildung zur Lagerfachkraft ergeben sich erhebliche Unterschiede bei der Gefährdungsbeurteilung.

    Mit freundlichen Grüßen

    sami

    Hallo MKirch,

    am sichersten sind natürlich Rückhaltesysteme die gewährleisten, dass sie nicht vergessen oder absichtlich ( aus Faulheit und Bequemlichkeit ) nicht benutzt werden. Da bietet sich natürlich die Ausrüstung mit Bügeltüren oder eben der Beckengurt mit Überwachungskontakten an.
    Der Beckengurt kann natürlich einfach überbrückt werden, indem man in schließt und sich draufsetzt, aber er wäre die beste Lösung, weil er auch bei einem Frontalzusammenstoß wirksam ist.
    Es wäre einen Versuch wert (auch in diesem Fall kostengünstig), wenn man die Mitarbeiter von der Notwendigkeit den Gurt zu tragen überzeugen könnte. Meine Erfahrung ist, dass es nur eine Gewohnheitssache ist ob der Gurt benutz wird oder nicht.

    Viele Grüße aus München

    sami
    :evil:

    Hallo Sifa Gemeinde,

    ich muss dieses Thema noch mal aufgreifen, weil ich aktuell einen MA im Einsatz habe, der ein Firmenfahrzeug führen muss. Der Auftraggeber war der Meinung, dass einmal jährlich die Kontrolle des Führerscheins ausreichend ist. Ich bin der Meinung (wie Martina auch), dass eine vierteljährliche Kontrolle mindestens erforderlich ist. Gibt es irgendwelche Richtlinien oder sonstige allgemein anerkannte Regeln wie oft eine Kontrolle erfolgen soll?

    Mit vielem Dank im Voraus :D

    Sami

    Hallo Ulf,

    die Stangen werden natürlich eingesetzt, weil man einen falschen Stapler zum Entladen von LKW´s hat. Man braucht einen Stapler, der eine lange Gabel (2200 mm) hat und die Tragfähigkeit muss auch entsprechend groß sein. Damit kann man eine LKW Ladefläche ,2400 mm, gefahrlos entladen und man muss nicht ungeprüfte und nicht zugelassene Hilfsmittel benutzen. Gegen die Benutzung der Zugstangen spricht ,
    wie du selbst schon erwähnt hast, dass die Stange nicht gesichert ist,
    durch das Ziehen können die Paletten oder der LKW Boden beschädigt werden, zumindest tritt erhöhter Verschleiß auf (eine volle Palette kann schon mal 1 t wiegen).
    Außerdem entnehme ich Deiner Schilderung, dass die Stange an einem nicht dafür vorgesehenen Bauteil eingehängt wird von dem nicht bekannt ist ob es Schaden durch diese Beanspruchung nimmt.

    Das sind ein paar spontane Dinge die mir dazu einfallen.

    Schöne Grüße aus München


    Sami

    Hallo Frank,

    ich glaube da hast Du eine echte Herausforderung.
    Aber es hilft nicht, so wie Du die Situation beschreibst ist diese Verhaltensweise höchst gefährlich und nur eine Frage der Zeit bis ein schwerer Unfall passiert.
    Ich würde es einmal im Guten versuchen, aber beim zweiten Vergehen mit einer Abmahnung mit Androhung auf Kündigung im Wiederholungsfall reagieren.


    Gruß Sami

    Hallo Niko (diesmal richtig)

    die Grundlage für Euer System liegt ja in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) § 4 Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten . Dort steht im Absatz 4 unter anderem
    "Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern."
    Ich denke mal, dass es bei Euch einen oder mehrere gute Gründe gegeben hat die zur Anschaffung des PAS geführt haben und die auch jetzt noch gelten. Diese müssten ja auf einen Neubau übertragbar sein.

    Gruß Sami

    Hallo Nico,

    wenn ich richtig verstanden habe wird nicht Eure PAS abgebaut, sondern im Werk in USA nicht eingeplant.
    Ich denke da wird es schwierig mir unseren Sicherheitsvorschrften zu argumentieren aber die in Amerika sind doch bestimmt nicht weniger streng und haben im Fall, wenn jemand auf Grund mangelnder Sicherheiteinrichtung zu schaden kommt, mit extrem hohen Schadenersatzforderungen zu rechnen.
    Vielleicht findest Du eine amerikanische Vorschrift - die hätte bestimmt mehr Gewicht.

    Sami

    Schöne Grüße aus München 8)

    Zu diesem Thema gibt es halt mal eindeutige Aussagen von der BG.

    z. B. steht bei der BGZ als Antwort auf die Frage:

    Können beim Fußschutz beliebige Einlegesohlen wie z. B. Lammfellsohlen eingelegt werden?

    "Die Verwendung anderer als die vom Schuhhersteller angebotenen Schuheinlagen ist unzulässig. Der Schuh wird gegenüber dem Baumuster verändert, ggf. werden sicherheitstechnische Anforderungen nicht mehr erfüllt. "

    Verboten ist halt verboten und außerdem ist das Angebot an Schutzschuhen so vielfältig, dass man für jede Person und jeden Verwendungszweck den richtigen Schuh finden kann.

    sami

    Hallo Dangerman,

    laut Vorschrift muss jedes Flurförderzeug bauartbedingt ausreichend Sicht auf den Fahrweg zulassen. Bei älteren Staplermodellen mit Mittelzylinder und drei- oder sogar vierfach Hubgerüst ist die Sicht ganz schön eingeschränkt. Aber jedes bei uns zugelassene Fahrzeug erfüllt die Mindestanforderung bezüglich der Sicht. Im Zweifelsfall gilt immer, dass die Fahrgeschwindigkeit den Sichtverhältnissen angepasst werden muss. Das wäre dann Thema einer Sicherheitsunterweisung.
    Besser wäre es natürlich, wenn man einen modernen Stapler anschaffen könnte, die bauartbedingt bessere Sicht auf Fahrbahn und Ladung zulassen und dadurch die Sicherheit deutlich steigern würde. Kostet halt viel Geld aber vielleicht immer noch weniger wie ein schwerer oder sogar tödlicher Unfall. Abwägungssache !

    Mehr gibt es dazu (glaube ich) nicht zu sagen.

    sami

    Hallo Sturm,

    meines Wissensstand nach wird beim Drücken der Testtaste des Fi Schutzschalters nicht ein Kurzschluss-Strom erzeugt, der das 2 fache des Auslösestroms beträgt (lt. Fusch). Beim zwei oder mehrfachen Auslösestrom gegenüber dem Nennstrom spricht man bei Schmelzsicherungen und Sicherungsautomaten. Der Fi Schutzschalter wírd auch ausgelöst wenn Null und Schutzleiter miteinander Kontakt bekommen (Differenzfehlerstrommessung, d. h. die Summe der hin- und rückführenden Ströme im Außen und Nullleiter muss Null sein).
    Das Betätigen der Testtaste dient auch dazu die Mechanik gängig zu halten und den Fi auf einwandfreie Funktion zu prüfen. Ein großer Kurzschluss zwischen Außen- und Nullleiter löst den Fi nicht aus kann aber zum Verkleben seiner inneren Kontakte führen und somit seine Funktion verlieren.


    Sami

    Hallo

    das mit den T- Shirts hätte ich Dir auch empfohlen, aber die Idee hatten ja schon ein paar Kollegen vor mir.

    Schöne Grüße aus München

    Sami