...und hier das Gegenstück. Ergonomisch, ökologisch, haltbar, bio.
Gruss Ralph
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Neues Benutzerkonto erstellen...und hier das Gegenstück. Ergonomisch, ökologisch, haltbar, bio.
Gruss Ralph
Zitat von »Amaranth«
Ich hoffe, ich habe nichts vergessen……
... die Hoffnung war vergebens - Du solltest für den Fall, dass ein mit einer CE-Konformitätserklärung versehener Löffel in die Kaffeetasse eingeführt wird, um als Rührwerk zu fungieren, auch eine Schnittstellenbetrachtung in Form einer Risikoanalyse durchführen und dann eine Gesamtkonformitätserklärung erstellen.
... oder statt Kaffee lieber gaaaanz entspannt etwas hochprozentiges trinken :511:
Es fehlen noch die Hinweise für die umweltgerechte Entsorgung und Maßnahmen bei absehbarem Fehlgebrauch (Argumentationshilfe, Büroklammernaufbewahrungsgefäß etc.).
Ansonsten Klasse!
Entschuldigung,
ich bin zerknirscht.
aber ich mach es wieder gut:
Guckst du:
Und hier die asiatische Variante...
Gruss
Ralph
PS: Übrigens ist hier bei uns an der Uni im letzten Jahr, als die Schweinegrippe drohte, eine Studentin so herumgelaufen und dann nach Hause (Japan) gefahren, weil "die Deutschen überhaupt nichts getan" haben.
Hier die Variante gegen Gefahrstoffe im Auto.
Gruss
Ralph
Liebe Sifas,
hatten wir den schon?
Wenn ich das nächste Mal den Garten umgraben muss, werde ich ein mulmiges Gefühl haben.
Gruss
Ralph
Neulich diskutierten wir Hoppse. Die nach 79 geborenen haben nur völlig verständnislos geschaut.
Gibt es eigentlich noch Brausepulver?
Gruss
Ralph
Fast unbemerkt ist die neue ASR A3.5 "Raumtemperaturen" in Kraft getreten (am 23. Juni).
Als pdf-file:
http://www.baua.de/cln_135/de/The…R/ASR-A3-5.html
Bitte, wenn jemand Kommentare oder Bemerkungen dazu hat oder Kluges dazu findet, schreibt es hier rein. Mir erscheinen einige Formulierungen nämlich zielführend ungenau und damit in der Auslegung zu diskutieren.
Heiße Grüße aus Berlin
Ralph
Hallo Dental,
es handelt sich im speziellen Fall um ein mikrobiologisches Labor.
Gruss
Ralph
ZitatNach BGI 850-0, Pkt. 6.2.5.1 „…In Laboratorien, die mit einem geringeren Luftwechsel als den geforderten 25 m3/m2 in der Stunde betrieben werden, sind Tätigkeiten beispielsweise mit brennbaren Flüssigkeiten oder sonstigen leicht flüchtigen, staubenden oder Aerosole bildenden Gefahrstoffen nur in kleinstem Maßstab möglich, wenn nicht andersartige zusätzliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden….“
Frage: Was versteht man unter „kleinstem Maßstab“? Wer hat dazu Erfahrungen gesammelt?
Ralph
Hier sind die Hintergründe beschrieben. Schon starker Tobak...
Darüber sollte man im Neuen Jahr nachdenken!
Viele Grüße und kommt gut rein
Ralph
Nicht traurig sein. Wir sind nicht alleine.
Guckst du:
it9nfPGTrgI
Gruss
ralph
mit süßem oder mittelscharfem Senf??
Lieber Frank_sibe,
gestatte eine Anmerkung:
Für Labore galt die GUV-R120, die jetzt geändert wurde in BGI /GUV-I 850-0.
Die entspricht der TRGS 526 Laboratorien, ist aber umfangreicher und informativer.
Leider ist diese BGI nicht im internet zu bekommen. Die BG Chemie verlangt dafür Finanzen!
Ebenso für die BGI 576 = Merkblatt M 005 Fluorwasserstoff, Flusssäure und anorganische Fluoride.
Im Wesentlichen kann man aber die Bestimmungen der GUV-R 120 benutzen.
Die TRGS 514 gilt m.E. nur für die Lagerung über 50kg sehr giftiger Substanzen.
Viele Grüße
ralph
Hallo Sifas,
nimmt jemand an der Fachtagung der VDSI-Fachgruppe "Hochschulen und wiss. Einrichtungen" in Leipzig teil (18.5. bis 20.5.)?
MfG
ralph
Zurück zum Thema:
@IKS Arbeitsschutz: In den alten GUV´s 16.7 und 16.8 ist eine Menge aus der Praxis beschrieben. Das hilft auch heute noch, auch wenn diese Vorschriften mit Verabschiedung der BetrSichV nicht mehr gültig sind.
(GUV 16.8 entspricht der ZH 1/428 Richtlinien für Lagereinrichtungen und -geräte (zu finden unter BGR 428)
GUV 16.7 entspricht der ZH 1/361 Richtlinien für Geräte und Anlagen zur Regalbedienung)
Versteht mich bitte richtig. Obwohl diese Schriften nicht mehr gültig sind, kann man für Gefährdungsbeurteilungen, Berechnungen (Stapelhöhe) und Prüfungen viel entnehmen. Man muss selbstverständlich überprüfen, ob der entsprechende Punkt noch mit der BetrSichV übereinstimmt (z.B. Überprüfungsfristen, Definition einer sachkundigen Person etc.). Der Vorteil dieser damaligen Vorschriften war die konkrete Aussage. Hinterfragt man dies kritisch und vergleicht mit dem Stand der (heutigen) Technik, hat man schon eine Grundlage für Bewertungen.
Oder liege ich da falsch?
MfG
ralph
ANNO 2006:
Beschluss des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS): Arbeitsschutz beim Auftreten von nicht impfpräventabler Influenza unter besonderer Berücksichtigung des Atemschutzes.
Ich versuch´s mal anzuhängen.
MfG
ralph
Liebe Sifas,
ich würde gern eure Meinung hören:
Bei einer Begehung in einer mechanischen Werkstatt diskutierte ich mit dem Werkstattleiter folgendes Problem: In der Werkstatt werden die Werkstücke und auch die Maschinen mittels Druckluft gesäubert. Dazu sind sämtliche Maschinenarbeitsplätze mit (von oben zugeführten) Druckluftschläuchen versehen.
Meiner Meinung nach sollten alle Mitarbeiter verpflichtet werden, eine Schutzbrille ständig zu tragen. Auch an den (nur ca. 2-3m entfernten (Sitz-)Arbeitsplätzen für kleinere mechanische Tätigkeiten.
Und dies müsse in einer Werkstattordnung festgeschrieben werden.
Das gab ein Aufschrei! Das geht nicht, das kann man nicht durchsetzen etc....
Interessanterweise gab es in der Vergangenheit zwei Unfälle mit Augenverletzungen, bei denen angeblich die Brillen getragen wurden.
Wie seht ihr das?
Viele Grüße
Ralph
Langeweile im Büro muss nicht sein!
guckst du hier:
piEyWqrIQIc