Hallo zusammen,
aktuell finden bei uns noch Eignungsuntersuchungen in Anlehnung an die ehemaligen G25 und G41 Grundsätze statt. Basis ist die Regelung in einer Betriebsvereinbarung und GBU. Als rechtliche Grundlage werde DGUV Empfehlungen zu den jeweiligen Tätigkeiten genannt.
Da sich vermehrt Mitarbeiter beschweren, dass das rechtlich keine Grundlage hat, kommt etwas Bewegung in die Sache. Der Betriebsrat möchte die Betriebsvereinbarung kündigen, Gesundheitsmanagement und Personal stellt sich quer, da man nur geeignetes Personal für diese Tätigkeiten einsetzen will. Der Betriebsarzt sieht natürlich eine große Einnahmequelle wegfallen und argumentiert mit Fürsorgepflicht. Bei uns wird jeder zur G25 Untersuchung geschickt, der mit dem Dienstwagen (auch Poolfahrzeug) unterwegs ist. Jeder mit Flurförderfahrzeug, Anlagenbediener usw. wird ebenfalls per Duldungszwang zur Untersuchung bewegt, da Tätigkeitsvoraussetzung.
Die ehemalige G41 Eignungsuntersuchung wird bei Arbeiten mit Hubarbeitsbühne gefordert. Die bekomme ich routinemäßig aus dem Verkehr, da ich sage nach DGUV liegt keine besondere Absturzgefahr vor, da Geländer und PsA. Und es wird bei durchgehender Sicherung nur auf die Wunschvorsorge verwiesen.
Ich bin recht neue SiFa in einem Großbetrieb, der doch recht konservativ geführt wird. Der Eklat war groß als ich mich auf die "Arbeitnehmerseite" stellte.
Das Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist eindeutig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass unser Vorgehen vor einem Arbeitsgericht Bestand hätte. Die Lobby Betriebsarzt und Gesundheitsmanagement ist aber stark.
Der Betriebsrat macht jetzt verstärkt diesen hier und möchte routinemäßige Eignungsuntersuchungen ohne konkreten Anlass stoppen. Die Gegenseite sieht den Weltuntergang kommen.
Wenn Ihr aktuelle Munition für mich habt, dann gerne her damit. Viele Threads zum Thema habe ich durch.
Viele Grüße
Andreas