Beiträge von Pete4Safety

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    Vielen Dank für die Rückmeldungen! :)

    Nun, die Person hat immer Recht. Dementsprechend verläuft auch eine Diskussion darüber. Die BGH arbeite ja mit veraltetem Material und auch eine Erklärung, dass es in jenem Paragraphen lediglich um die Definition der Gerätschaften geht, wird ignoriert.
    Er wollte mir sogar die betreffende Stelle zeigen und aktuelles Material schicken. Das fand er aber zufällig im letzten Call dazu nicht "auf die schnelle". :D

    Grüße

    Pete

    Guten Abend zusammen,

    ich würde gerne gleich meinen ersten Thread starten, da ich nun über die Suchfunktion nichts passendes gefunden habe. :)

    Hintergrund: Wir haben eine FK, die kürzlich einen Lehrgang besucht hat, der nichts mit dem Thema zu tun hatte. Jedoch beharrt sie darauf, dort mitgeteilt bekommen zu haben, dass sich dieses Jahr die Bestimmungen geändert haben und fortan ein vollumfänglicher Staplerschein zum Führen unserer Elektroameisen von Nöten ist. Damit macht sie die anderen FKs verrückt (und mich auch :D ).

    Wir nutzen bei uns im Betrieb ausschließlich Mitgänger-Flurförderzeuge, mit einer Höchstgeschwindigkeit bis maximal 6km/h. Bisweilen wurden die MAs, nach einer schriftlichen und praktischen Prüfung, schriftlich beauftragt. Jene Beauftragungen werden physisch ausgestellt, sowie digital als PDF abgelegt.

    Nun wurde bei unserer externen Sicherheitsfachkraft und unserer Versicherung nachgefragt: Beide dementierten.
    Ich habe einen AP, direkt bei der BG, gefragt: Er dementiert.
    Jene FK beharrt jedoch weiterhin darauf. Selbst die BG würde diesbezüglich mit veraltetem Material arbeiten.

    Konkret soll sich die Grundsatzverordnung 3008-001 geändert haben, diesbezüglich soll nach DGUV Vorschrift 68 § 2 Abs. 4 auch ein Staplerschein zwingend erforderlich sein. Die einzige Änderung, die ich finden kann, betrifft lediglich eine Änderung vom Fokus auf die Maximalgeschwindigkeit, hin zur praktischen und theoretischen Prüfung.
    Ich finde keine 2023er-Fassung, die jene Behauptung bestätigt. Ich verstehe den genannten Paragraphen auch lediglich als eine Begriffsdefinition. Aber auch das habe ich jener Person vergeblich versucht zu erklären.

    Wie ist euer Kenntnisstand dazu?

    Vielen Dank und viele Grüße! :)

    Guten Abend zusammen,

    ich habe vor ungefähr genau zwei Jahren die Schulung zum Sicherheitsbeauftragten erfolgreich abgelegt und fungiere seitdem bei meinem AG zusätzlich als ebenjener.
    Google ist oft einer meiner besten Berater bei div. Fragen rund um Sicherheitsthemen. Dabei bin ich schon vor geraumer Zeit auf dieses Forum gestoßen und zum Mitleser geworden. Da doch immer wieder Fragen bzw. Themen aufkommen, zu denen ich auch gerne mal die Meinung von erfahreneren Personen einholen möchte, habe ich mich eben registriert.
    Ich freue mich auf rege Interaktion. :)

    Grüße

    Pete :doppelthumbsup: