Beiträge von Amaranth

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    Hi


    Die Sache mit dem Tageslicht in Nebenräumen macht mir auch Gedanken. Jetzt geh mal zu einem Chef und sage ihm, er muss Tageslichteinfall gewährleisten, wenn die Teeküche im Kellergeschoss ist.

    Teeküche = Pausenraum?
    Pausenraum = Erholung?
    Die Pausenräume unter Erdgleiche ohne wirkliches Tageslicht die ich gesehen habe, waren nicht dazu angetan, mich zu einem Verweilen einzuladen.

    Ich finde die Forderung, dass Pausenräume Tageslichteinfall haben müssen, sinnvoll.
    Toiletten mit Tageslicht - naja, braucht kein Mensch.

    In einem der Vorbeiträge war von Flughäfen-AP die Rede.
    Neulich hatte ich so einen Fall am Tisch:
    - Standard-AP ohne Tageslichteinfall (eben in einer Flughafen-Zeile)
    - Toiletten ohne Tageslicht
    - Sozialraum mit eher geringem Tageslicht
    - von allen Mietern und weiteren Personen genutzter Aufenthaltsraum weiter entfernt mit Tageslicht.

    Hierkommt man nur über eine GB weiter.
    Das würde ich in Zukunft auch bzgl. Toiletten favorisieren: was ist das Ziel der ASR - was habe ich vor Ort dagegen zu halten?
    Niemand braucht Tageslicht auf Toilette - aber Lüftung, Abstand, Ruhe.... (wobei Lüftung und Ruhe konträr sein können). Das wird bei Bedarf in der GB dargestellt und damit Ende.

    LG A

    Hi

    "Und natürlich abhängig von den Brandklassen die benötigt werden! Viele Fachbetriebe empfehlen immer Schaum. .....


    Spannender finde ich die Umrüstung im Verwaltungsbetrieb durch Fachbetriebe von Pulverlöscher auf ausschließlich CO2-Löscher - weil - gibt ja so Sauerei mit Pulver.....
    Find ich auch wichtig, dass rückstandsfrei gelöscht wird - diese elende Putzerei kostet nur zusätzlich Geld. Aber Personalverluste gibts ohnehin immer.....
    LG A

    Hi


    1. Haben alle Eure Einbaugeräte (Einbauherde, Geschirrspüler, Kühlschränke, Durchlauferhitzer) in Firmenküchen (Teeküchen) eine Feuerlöschanlage, weil sich diese in brennbaren Schränken befinden? Ich gehe davon aus, nein. :rock2:
    2. Wie wahrscheinlich ist es, dass eine genormte Küchenarbeitsplatte durch ein bereits im Vollbrand stehendes Elektrogerät in Brand gerät? Ich sehe da die darüber angebrachten Hängeschränke weit eher gefährdet! PS: Hitze und Flammen schlagen nach oben, nur so zur Info ;) Der Fachmann nennt die Hitze- und Rauchsäule "Plum" (ausgesprochen Plüm).
    3. Was bringt mir eine nicht brennbare Unterlage, wenn sich neben dem Gerät Küchenrollen, Handtücher, Kaffeefilter, etc. befinden?
    4. Was bringt mir eine nicht brennbare Unterlage, wenn jemand vergisst das Gerät über Nacht auszuschalten und das Gerät (wie Waldmann schon schön beschreiben hat) brennend abtropft? Das fließt dann nämlich von der Platte und steckt andere Sachen an ;)
    5. Wer von Euch hat schon einmal versucht, einen gepackten Stapel Druckerpapier anzuzünden? Ist dieser leicht entflammbar? Sicherlich nicht. Probiert es mal aus.

    Nicht zu vergessen:
    6. Die Überflutungen, die durch die wegen Rauchbildung ausgelöste Sprinkler-Anlage verursacht werden.....


    Allerdings weise auch ich bei Wasserkochern, älteren Kaffeemaschinen, Toastern, mobile Herdplatten ... auf nicht-brennbare Unterlagen hin. Lieber Wasserschaden als Brand-(Rauch-)Schaden.

    LG A

    Hi

    es geht nicht nur um,

    Zitat

    ..Einer ist zu blöde...
    ...müssen nun alle...

    ...Und so kommt die Welle von den hirnlosen...


    sondern auch um Absicherung des Herstellers.
    In der Verlege-/Pflegeanleitung eines Standard-Vinyl-Bodens für starke Beanspruchungen (Einsatzbereich z.B. Eingangsbereiche, private Küchen, ) steht z.B. :
    "Damit Sie sich an ihrem neu verlegten Vinylboden lange erfreuen können, empfehlen wir eine Raumtemperatur von 20-22 Grad Celsius. Die Oberflächentemperatur des Vinylbodens darf zu keiner Zeit 28 Grad Celsius überschreiten. Dies ist besonders bei bodentoefen Fenstern zu beachten. Die Luftfeuchte sollte zwischen 50-60 % liegen."

    Das heißt also, wer diesen Boden verlegt, benötigt:
    - Verschattungsanlage
    - Klimaanlage
    - Luftbefeuchtungsanlage
    oder wohnt am Nord-/Südpol und heizt kräftig durch.....

    LG A

    Hi

    ich seh es wie nj1964:
    erstmal alles was nach Gefahrstoff ausssieht auflisten. Und dann bewerten.
    Woher soll ich denn schließlich vorher wissen, ob etwas in eine Gafrhstoffverzeichnis hinein muss, wenn ich mir nicht erstmal Gedanken darum gemacht habe.

    Zur Mengengrenze:
    irgendwo gab (gibt?) es die Aussage, dass - sofern der Gefahrstoff in haushaltsüblichen Mengen verwendet wird - er nicht im Gefahrstoffverzeichnis aufgeführt werden muss.
    Da ich aber wie oben erwähnt vorgehe, kann ich die Quelle hierfür leider nicht angeben.
    Beim schnellen googeln:
    TRGS 400 in Bezug auf dermale Exposition:
    "Beispiele für Tätigkeiten mit geringer Gefährdung sind:
    1. Verwendung von Gefahrstoffen, die für den privaten Endverbraucher im Einzelhandel in Selbstbedienung erhältlich sind („Haushaltsprodukte“), wenn sie unter für Haushalte üblichen Bedingungen (geringe Menge und kurze Expositionsdauer) verwendet werden, "
    Oder Info der UK NRW:
    "Gefahrstoffe, die nur zu einer "geringen Gefährdung" führen, brauchen nicht in das Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden (z.B. ein Lackstift, ein Klebestift, haushaltsübliche Mengen von Reinigern)."

    LG A

    In einer Metzgerei würde ich mir schon eher Gedanken um die Hygiene machen, wobei ich dort Geld eher als zu vernachlässigende Kontaminationsquelle ansehen würde.


    Ist relativ. In der Utersuchung wird Geld für die Frischetheke in Anbetracht anderer Kontaminationswege zwar als gering eingestuft.
    Mir dreht sich aber immer wieder der Magen um, wenn man an einem Imbiss steht und Brötchen aufschneiden, Wurst reinklatschen, Geld kassieren, in die Hand husten, Theke abwischen ..... ohne irgendwelche weiteren Händereinigungs / -desinfektionsmaßnahmen durchgeführt wird. Wobei hierbei natürlich vermutlich auch die im Artikel angesprochene allgemeine Lebensmittelhygiene vorrangig einzufordern wäre.

    LG A

    Hallo
    vor lauter Freude, dass ich sogar zweimal gewonnen habe, bin ich in eine Schreckstarre verfallen ;) Soviel Glück bin ich gar nicht gewohnt :)
    Ein Päckchen ist schon angekommen, dass zweite wohl noch unterwegs.
    Trotzdem noch mal DANKE für die Mühe - und die Vorweihnachts-Gewinn-Überraschung.
    LG A

    Hallo
    vor lauter vorweihnachtlicher und jahresabschlussmäßiger Hektik bin ich noch gar nichts dazu gekommen, mich öffentlich zu freuen - und zu bedanken.
    Auch mir war das Glück hold (bin ich bei Gewinnspielen gar nicht gewohnt :S ) - ich hab gewonnen :rock2:
    Vielen Dank an die Admins und alle, die sich an der vielen arbeit beteiligt haben.
    Und an alle user, die das board zu einem interessanten board machen.

    Allen eine schöne Weihnachten und guten Rutsch

    LG A


    Eine schaltbare Mehrfachdose für 3 Geräte mit einer geschätzten Leistung von 6 kW (round about 30A!)??? ?(


    Keine Ahnung - bzgl. der Dimensionierung habe ich mich auf den Fachplaner verlassen und da das ureigenste und üblichste Geschäft eines Elektrofachplaners ist, sollte er das wohl grad noch so hinkriegen.
    Und wenn nicht: die Wahrscheinlichkeit, dass ich zwei der Geräte gleichzeitig in Betrieb habe, geht gegen Null. Die Wahrscheinlichkeit für alle drei kann man sich jetzt selber ausrechnen :D

    Die Situation bei den Mietern (vor meinem Einzug und Renovierung) ist teilweise dem Bild zu entnehmen:
    an EINER Steckdose hängen: Wasserkocher, Mikrowelle, Kaffemaschine, Toaster - an einer Mehrfachsteckdosenleiste angeschlossen
    Diese wiederum ist an eine Dreifachsteckdose angeschlossen, die mehr schlecht als recht in der Wand hängt (nicht sichtbar)
    das Kabel zur Dreifachsteckdose (das konnte man nach Demontage der Wandverkleidung sehen), war ein Uraltkabel, welches höchst unprofessionell an das in der Wand verlegte Kabel angeschlossen war. Von diesem Kabel ging noch ein Kabel (neueren Datums) ab zu einer weiteren Steckdose (an der aber scheinbar nichts angeschlossen war). Das ganze hinter den auf Holzplatten verlegten Kacheln. X(
    An dem Stromkreis hing noch die Heizung und der Keller sowie die gesamte Küche (ohne Herd, mit Spülmaschine).
    Und: Ist da etwa was abgebrannt? :whistling:
    Darf man alles nicht so eng sehen - ;(

    LG A

    Hi

    ich möchte nicht wissen, wieviele dieser Damen völlig zugedröhnt sind.

    Aber hohe Schuhe und Stehberufe ist auch ein Dauerbrenner, insbesondere, wenn eine Kleiderordnung im Betrieb besteht und offensichtlich flache Schuhe nicht zu dieser Kleidung getragen werden können.
    Hochhakige Schuhe auf Anti-Ermüdungsmatten funktioniert z.B. nicht und somit kommen die Anti-Ermüdungsmatten weg. NICHT die hochhakigen Schuhe. Von wegen Kleiderordung und Chick....

    LG A

    Hi

    Es gibt aber die Möglichkeit bestimmte Stromkreise wie Steckdosen (z.B.Multimediageräte), Beleuchtung, etc. vom Netz zu nehmen.


    Bei meiner Küchenneuplanung habe ich mir extra eine Steckdosenleiste mit Schalter legen lassen. Daran hängen die Kleingeräte (Wasserkocher, Kaffeemaschine, Toaster). Ein Knopfdruck und alles ist stromlos :)
    Erstaunlich war, dass diese Schaltung wohl eher die absolute Ausnahme ist und ich dem Elektriker erst den tieferen Sinn erklären musste. Obwohl es abslut praktisch ist :thumbup:

    LG A

    Hallo


    nicht falsch verstehen, ich finde es sinnvoll wenn Betriebe Beinaheunfällle/Near-Miss, etc. dokumentieren. Das Verbandbuch ist dafür aber imo nicht das richtige Dokument!
    Im Verbandbuch werden "lediglich" Erste-Hilfe-Leistungen eingetragen und über einen Zeitraum von 5 Jahren zur Verfügung gestellt (DGUV Vorschrift 1 ehemals BGV A1, §24 Abs 6). Bei einem Beinahunfall ist jedoch keine Erste-Hilfe-Leistung notwendig. ;)
    Auch aus Datenschutzgründen sollte es imho getrennt behandelt werden


    Diesen Beitrag stellvertretend für ähnlich lautende: verstehe ich nicht.
    Nach Angaben IM Verbandbuch (siehe zB VBG-Verbandbuch) steht zum Sinn und Zweck des Verbandbuches:
    "Diese Angaben dienen unter anderem als Nachweis dafür, dass der Körperschaden bei einer versicherten Tätigkeit eingetreten ist.
    ...
    Die Erste-Hilfe-Aufzeichnungen bieten aber auch wichtige Anhaltspunkte, wie die Erste-Hilfe-Organisation im Betrieb vielleicht noch etwas verbessert werden kann. Und sie regen zum Nachdenken darüber an, ob und wie sich gleichartige oder ähnliche Unfälle, Verletzungen, Körperschäden in Zukunft vermeiden lassen."
    Damit ist alles einzutragen, was nicht auf andere Art und Weise der BG nachgewiesen wird (z.B. über den Durchgangsarzt, vom Arbeitgeber direkt). Und zwar unabhängig davon, ob Erste Hilfe geleistet wurde oder Verbandmaterial benutzt wurde.

    LG A

    Hi

    Übrigens hat die A3 in diesem Jahr schon traurige Berühmtheit erlangt Klick


    Alles relativ.
    Die A3 ist von Diez bis mind. hinters Wiesbadener Kreuz mit zahlreichen Baustellen belegt. Viele der Unfälle ereigneten sich in den Baustellen. dsa wirft die Frage nach der Sicherheit in Baustellen auf, die auch zB der ADAC gerne thematisiert.
    Würde man die gleiche Unfall-Zusammenstellung für die A5 von Gießen bis z.B. Zeppelinhain aufstellen, würden (ohne Baustellen) garantiert mehr Unfälle zusammen kommen. Unfälle sind dort eigentlich die Regel und nicht die Ausnahme, was aber auch an dem sehr hohen Verkehrsaufkommen liegt.

    LG A

    Hi

    Das Mitbestimmungsrecht des BR soll sicher stellen, dass geeignete PSA gekauft wird.
    Beispiel:
    Wenn z.B. in einem Betrieb die Auswahl zwischen Gehörstöpsel und Micky Mäusen besteht und bei ansonsten gleichem Schutzeffekt die Auswahl aus Kostengründen zugunsten der Micky Mäuse getroffen würde …..
    dann könnte der BR sein Veto einlegen und argumentieren, dass aufgrund des geringeren Tragekomforts doch besser die Gehörstöpsel ausgewählt werden sollten.

    Bezogen auf euren Fall:
    Wenn der BR Einwände hat, sollte er diese auch begründen können.
    Bei Überarbeitung des vollständigen Katalogs würde ich unbedingt den BR beteiligen. Auch wenn die PSA durch FaSi etc. verglichen und bewertet wurde, ist ja nicht auszuschließen, dass dem BR Aspekte auffallen, die den anderen Beteiligten entgangen sind.

    LG A

    PS
    Gerade erst gesehen

    Zitat

    Nein es gibt keinen Grund für die Ablehnung, es sei Prinzipsache .


    Tja, so ein BR kann recht zickig werden (und manchmal kann ich das sogar verstehen...). Daher lieber im Vorfeld entsprechend berücksichtigen...