Beiträge von Amaranth

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    Hi

    gibt es eine Verpflichtung, dass der AG bei Laufberufen (z.B. Verkäufer, Boten) alleine wegen des vielen Laufens entsprechende Schuhe zur Verfügung stellen muss?
    Die Laufstrecke je Tag ist ca. 10 -15 km.

    Meiner Meinung nach gibt es keine Verpflichtung, sondern obliegt der Eigenverantwortung der MA.
    Den höhere Verschleiß der privaten Schuhe sehe ich nicht als auslösendes Kriterium.
    Ich persönliche sehe die Strecke auch nicht als wirklich viel an - aber das ist subjektiv. :P

    Mein Kompromis war, Sicherheitsschuhe auf Wunsch zur Verfügung zu stellen. Es ist aber absehbar, dass die - egal wie bequem sie sind - spätestens im Sommer in der Ecke vergammeln.

    LG A

    Hi
    Nun war Frank schneller als ich ;)
    Die erste und wichtigste Aufgabe für die GB ist also festzustellen, welche Regale wann von wem zu prüfen sind.
    Stell zusammen, wo welche Regale verwendet werden. Angefangen vom simplen Büroregal mit 3 Ordner drin bis zum Schwerlastregal. Ordne sie nach Belastung, Nutzung, Prüfungen ein.
    Und schon ist das wesentliche der GB schon erledigt.

    LG A

    Hi

    nur zur Klarstellung:
    Grossraumbüros haben per Definition eine Grösse von mehr als od genau 400 qm.
    Damit fällt euer Büro nicht unter Grossraumbüro.
    Für euer Büro gilt also die 8 + x×6 Regel (wurde ja schon erwähnt).

    LG A.

    Quellen wie dem "Postillon"
    schmandhoff

    Oh Mann - voll reingefallen <X8|

    Ich weiß schon, wieso ich so selten hier schreibe: ich hab gar nicht die Zeit (-_> psychische Belastung), um alle Links und Verweise eingehend zu studieren, um nicht auf so was reinzufallen.

    Aber wehe, ich werde jetzt wegen meiner Schusseligkeit gemobbt :evil:

    :D

    Hallo

    Da ich etwas robuster bin, frage ich gerne nach, ob dies hier zutrifft
    http://www.der-postillon.com/2011/11/umfrag…gestellten.html
    ...oder ob wir zusammen mit dem Betriebsmediziner Lösungen finden müssen.

    Widerlegt bitte meine Grundthese:
    "Fast alle psychischen Belastungen werden von außen in ein Unternehmen getragen."

    Wer den verlinkten Text gelesen hat, kann diesem Text entnehmen, dass diejenigen, die Mobben das ok finden (ist cool, man kann sich als der tolle Hengst fühlen...). Und die 10 % die gemobbt werden - oh Wunder - finden das weniger toll.

    Das allgemein "psychische Belastung" von außen in die Firma getragen wird, halte ich ebenso für falsch.
    Mal von den Mobbingopfern abgesehen - es gibt
    Überforderung, Unterforderung,
    unsichere Berufsaussichten bei Firmen die "umstrukturieren",
    cholerische Chefs, Führungskräfte ohne Führungsqualitäten,
    etc.

    Wer dann pauschal sagt, man könne ja wechseln, wenn es einem nicht passt, ist an der Realität vorbei.
    Logo: je stabiler das soziale Umfeld im privaten Bereich ist, umso besser kann man psych. Belastungen in der Firma wegstecken.
    Aber das ist kein Grund für eine Firma, bestimmte Zustände zuzulassen.

    Zum Thema FaSi / Betriebsärzte als kompetente Ansprechpartner für psychische Belastung: finde ich nicht. Für eine orientierende Einstufung sicher gut. Aber für Details sind externe Fachkräfte (Psychologen) meiner Meinung nach in jeder Hinsicht besser geeignet: höhere Kompetenz, bessere Akzeptanz, etc.

    LG A

    Hi

    ich finde es schade, wenn solche Bilder, ohne eindeutige Hinweise (a la: So sollte es nicht sein) bei baua oder ähnlichen Institutionen veröffentlicht werden.
    An Mägnel würde ich anmerken (wenn das "meine Baustelle" wäre):
    - Dach nicht begehbar
    - Sicherungsgeschirr völlig funktionslos
    - fehlendes Sicherungsgeschirr
    - Haare ungeschützt (Kapuze nicht auf)
    - Strümpfe ungeschützt (--> keine Gummistiefel)
    - fehlende/unzureichende Absturzsicherung am Rande

    Wie die Platten vom Dach kommen, wie die Arbeiter aufs Dach kommen, wie die Deontage im Detail vor sich geht... das sieht man (zum Glück?) nicht.

    LG A

    Hi


    Ich habe aber auch eine praxisgerechte Lösung aus der Zeit, in der ich selber als Student im Trockenbau tätig war: Wenn das Gerüst nicht geschoben wird, reduziert sich die Kippgefahr enorm. Meine Kollegen und ich machten es daher ganz simpel: Der Mitarbeiter auf dem Gerüst zieht sich an der Decke selbst voran (z. B. an den Abhängern für die zu nivellierende Decke). Das ist bei Arbeiten, die an einer Stelle meist deutlich weniger Zeit als das Ab- und Aufsteigen erfordern meiner Ansicht nach ein vernünftiger Kompromiss, den man sicher nicht gut nennen kann, der aber zumindest noch knapp ausreichend ist. Die beste Lösung ist natürlich eine selbstfahrende Arbeitsbühne, sofern diese bei den örtlichen Gegebenheiten einsetzbar ist.


    Das halte ich für ein absolutes no go
    - die Abhänger sind nicht für die Last eines erwachsenen Menschen ausgelegt
    - im Panikfall greift man nach irgendwas, ohne auf die Tragfähigkeit zu achten
    - wenn das Gerüst kippt (und der darauf - darüber - stehende Mensch hält sich fest, knallt das Geländer erstmal gegen dessen Beine
    - und dann hängt der Mensch an der Decke und irgendwer holt vielleicht eine Leiter - oder auch nicht.

    Sprich: man wiegt sich bei dieser Sache in einer Sicherheit, die es de facto nicht gibt. Dann lieber mit Mensch drauf verfahren und jeder ist sich des vollen Risikos bewusst.

    LG A

    Hi


    Die Grundfläche ist geringer als die Höhe. Wird beim Verfahren gegen irgendeinen kleinen Gegenstand gefahren und der Monteur steht in Fahrtrichtung ganz vorne, so droht das Fahrgerüst zu kippen.


    Bevor ich SiFa war und mich mit den BGV/R/I rumgeschlagen habe, habe ich mich in die Nähe der obersten Ebene (hingekniet) und an das der Fahrtrichtung entgegengesetzte Ende der Fahrtrichtung begeben, wenn ich auf Baustellen samt Gerüst vefahren wurde. Gemäß BGV A0.
    Heißt: grundsätzlich ausschließen würde ich die Mögtlichkeit des sicheren Verfahrens auf dem Gerüst nicht.
    Ich würde verhaltenstechniche Maßnahmen vorschreiben : Verfahrfläche auf Ebenheit / Gegenstände prüfen, Verhalten auf dem Gerüst; Fahrgeschwindigkeit; Fahrstrecke; Fahrtrichtung....
    Das der "Befahrene" natürlich nicht in Panik gerät, wenn das Gerüst schwankt, setze ich jetzt mal vorraus - daher würde ich das Argument "Doppelboden = wackelt" grundsätzlich nicht gelten lassen. Jeder der mal auf 5 m Leitern rumgeturnt ist, kann bestätigen, dass eine gewisse "Wankelmütigkeit" erforderlich ist.
    Natürlich besteht immer die Gefahr, dass in "verhaltensbezogenen" Punkten "versagt" wird.
    Daher spielen auch die Stabilität des Gerüstes und die Grundfläche in Bezug zur Höhe eine Rolle (aus dem Bauch heraus würde ich eine Höhe von 3 Meter bei einer Grundfläche von 2,5 mal 2 Meter noch als ziemlich standsicher ansehen).
    Das der Boden absolut eben sein muss, muss ich nicht extra erwähnen.

    Meiner Meinung nach: GB - Unterweisung - Auswahl geeigneter Personen --> damit dürfte das Thema in den Griff zu kriegen sein.

    LG A


    nach betrachten der Fotos ist für mich klar: Die ursprüngliche Idee Verwaltungsarbeit mit Empfangsarbeit "nebenbei" zu kombinieren würde möglicherweise nur dann funktionieren, wenn man sich darüber im Klaren ist, dass der dort platzierte Mitarbeiter nicht so effektiv seine Arbeit verrichten kann wie in einem "richtigen" Büro.

    Wenn da jemand sitzt, dann wird er vom Publikum als Empfang, Information etc. angesehen und dementsprechend auch angesprochen und gefragt - und von der eigentlich geplanten Hauptarbeit immer wieder abgehalten.

    Aua - jetzt hab ich verstanden. Da hab ich aber mächtig aufm Schlauch gestanden :300:

    Da stimme ich zu: als Büroarbeitsplatz nicht geeigent.

    LG A

    Hi
    ich verstehe es immer noch nicht wirklich.
    Klar gibt es Probleme, wobei ich das Problem der Zuglufterscheinung am problematischsten sehe. Hier kann man aber durch technische Maßnahmen (notfalls Kabine erstellen) Lösungen finden. Grundsätzlich ablehnen würde ich den Platz jedoch nicht.

    Du schreibst, dass der Empfang als Nebentätigkeit anzusehen ist. Wie muss ich mir das vorstellen?
    Mitarbeiter sitzt im benachbarten Büro und
    - wechselt im Turnus für gewisse Zeit an den Empfang?
    - oder begibt sich nach Bedarf an den Empfang?

    Wie lange sitzt denn der Mitarbeiter dort?
    Ist der Empfang denn überhaupt ein Arbeitsplatz (Definition siehe LASI LV 40: mind. 2 Std. täglich oder mehr als 30 Arbeitstage im Jahr)?

    LG A

    Hi

    die GB Therapiehund (word-Datei) verstehe ich nicht. Hat meiner Meinung nach nicht wirklich viel mit dem Thema zu tun.

    Bei der VBG gibt es viel Material zu Hund / Hundeführer etc.

    Ich hatte mich für ein Altenheim mal für das Thema Besuchshund interessiert.
    Wichtig finde ich, dass die Bezugsperson sich wirklich gut mit HUnden auskennt: zu einen, um es rechtzeitig mitzukriegen, wenn der Hund ermüdet. Zum anderen aber vor allem, um auch die feinen Signale des Hundes mitzukriegen. Fast jeder Hund warnt bevor er zubeisst. Nur erkennen das nicht immer alle.
    Ebenso wichtig finde ich, dass der Hund als Therapiehund zugelassen ist.
    Für beide (Mensch / Hund) gibt es entsprechende Seminare.
    Wesenstest? Welcher? Die sind je nach Bundesland verschieden, können einen Haufen Geld kosten und die Aussagekraft des Tests ist ... naja.

    Nach dem Besuch des Hundes sollte in den Räumen eine zusätzliche Reinigung stattfinden. Jeder Hud haart.

    Der Versicherungsnachweis muss vorhanden sein - und es sollte auch geprüft werden, was die Versicherung alles abdeckt.

    Was ist mit "Gesundheitscheck" gemeint? Blutabnahame? Auf was soll getestet werden? Oder nur Vorstellung bei Tierarzt?

    Das sind nur einige relevante Punkte. Die größte Sicherheit bei dem ganzen ist durch einen wirklich kompetenten Hundehalter gegeben.
    Nur taucht das in der Checkliste nicht auf.

    LG A

    Hi
    nicht hauen, ich weiß, dass es das Thema hier im Forum zur genüge gibt. :whistling:
    Trotzdem wage ich eine Anfrage und hoffe auf eine kurze Antwort:
    so wie ich es verstanden habe, darf der e-check durch eine EuP durchgeführt werden. Aber NUR, wenn ein Elektromeister (genauer: befähigte Person), die Werte "abnickt".
    Nun habe ich bereits mehrfach von Kunden in Hessen gehört, dass es hierzu Änderungen gäbe und zwar dahingehend:
    Variante 1: das der AG als EuP mit einem geeigneten Gerät selbst und ohne Beteilung einer befähigten Person durch messen darf
    Variante 2: das jeder Elektriker, auch wenn er nicht die Anforderungen an eine befähigte Person erfüllt (z.B. nicht explizite im Beruf steckt...), ohne Beteilung einer befähigten Person messen darf.
    Hat sich da (speziell in Hessen) etwa tatsächlich etwas geändert oder liege ich etwa ohnehin mit meiner Einschätzung falsch?

    Danke schonmal.

    LG A

    Hi

    ich weiss nicht so recht. Obwohl ich ja mit Arbeitsschutz / sicherheit zu tun habe finde ich, dass wir / bzw. die Politiker uns um wichtigere Sachen kümmern sollten (hat der Linnemann schon recht) . Ich persönlich finde es übertrieben, dem Heimarbeiter vorzuschreiben wie er sich an den Tisch setzen soll. Vor allem lohnt der Aufwand für die paar Kröten wahrscheinlich garnicht.


    Wenn es ein Bildschirmarbeitsplatz ist, gelten die gleichen Regeln wie für Bildschirmarbeitsplätze.
    Und wenn es ein anderer AP ist (was weiß ich, was man in Heimarbeit basteln kann) analog....
    Falsch finde ich es, die Vreantwortung für die Einrichtung des AP dem AN aufzudrücken. Denn damit schleicht sich der AG aus der Verantwortung, spart Raumkosten und schiebt die Kosten auf den AN.
    geht gar nicht. Die Zeiten, in denen der AN die Kohle mitbringen musste, sind GsD vorbei.


    Mir wärs persönlich lieber, wenn die anfangen würden darüber zu diskutieren, wieviel bzw. ob wir Weisungsbefugniss bekommen. Was bringt das, dem Unternehmer zu sagen: du darfst das nicht oder musst das tun... und die Antwort : nö! :thumbdown:


    Das recht der Weisungsbefugnis ist auch eine Pflicht. ganz schnell hat man sich da ins eigene Knie geschossen. Das wird dir jeder SiGeKo bestätigen können, der sich mal Gedanken über eine solche Klausel im Vertrag machen durfte.
    Davon abgesehen: wie sieht denn deine Weisungsbefugnis aus, wenn Baumängel sich auf dei Arbeitssicherheit auswirken? Verdonnerst du dann den Chef dazu, neu zu bauen? Oder bezahlst du das um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein aus eigener Tasche?

    Das nur mal so als ein Beispiel..

    LG A

    Hi


    Wieviel Bloedsinn geht noch?!?!? Ohne Worte!!!


    Was stört dich daran? Niemand zwingt dich, dem Verein beizutreten. So what?

    Ich finde es eine interessante Sache, weil die Seite zumindest Argumentationshilfen liefert.
    Ich selbst durfte jahrelang meinen Hund mit ins Büro und teilweise im Außendienst mitnehmen und kann bestätigen, dass der Hund auf alle Mitarbeiter (selbst die, die anfangs weniger begeistert waren) positive Wirkung hatte.

    Interessant finde ich auch diese Variante von "Hund und Arbeit":
    Was der Manager vom Hund lernen kann.
    Oder das eigentlich zunächst nicht in Hinsicht auf Hundeerziehung geschriebene Buch Positiv bestärken....
    Auch das (Belohnung, Umgang mit anderen, feedback...) kann man durch einen Bürohund lernen.

    LG A