Beiträge von Izelion

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    Warum? In erster Linie hätte der Schacht und der Arbeitsplatz freigemessen werden müssen. Dann muss natürlich für eine Belüftung gesorgt werden. Vor allem hätten die Mitarbeiter ein Personenmessgerät (Sauerstoffgehalt) tragen müssen. Es hat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keinen Arbeitsgenehmigungsschein gegeben und eine entsprechende Unterweisung stattgefunden. :444: (meine Glaskugel)

    Das nicht eine fehlende belüftung Grundlage des Problems war ist mir durchaus bewusst. Die Fehler wurde in der Vorbereitung "falls stattgefunden" gemacht. Aber eine Belüftug hätte diesen Unfall verhindern können. Auch wenn ich schon gelseen habe, dass mancher das für Überzogen hält. Ich finde jede Maßnahme die Menschenleben rettet oder Schütz kann niemals überzogen sein.

    Guten Morgen liebe Arbeitschützerinnen und Arbeistsschützer,

    arbeitsschützer, schützen die eigentlich vor Arbeit? :/

    Okay, kleiner spass zum wach werden. Aber ich habe ein wichtiges anliegen und hoffe sehr auf eure Unterstützung.

    Wir sind ein Unternehmen mit ca. 600 Mitarbeitern. Aufgeteilt in 12 Abteilung und unser Tätigkeitsfeld ist die Automobliindustrie. Diese Abteilung werden, wenn sich eine Produkt ändern (also immer die Betreffende Abteilung) umgebaut. Teilweise werden ganze fertigungsstraßen verändert so das die wegstrecken (Gehwege, Fluchtwege) sich ebenfalls ändern. Bisher rutscht da immer ein zwei Mitarbeitern auf den Knien und versuchen mit Aceton oder Spiritus oder Nitro verdünnung diese markierungen zu entfernen.

    Das ist natürlich aus mehreren Blickpunkten suboptimal.

    Kennt jemand dieses Problem? Wie entfernt Ihr diese Markierungsfarbe? Fräsen ist keine Lösung da dies ja immer den Boden stark beschädigt, was von der GL nicht erwünscht ist.

    bin sehr gespannt,

    viele Grüße vom Izelion

    Meines Erachtens sollten die genauen Ursachen von sehr schweren und tödlichen Arbeitsunfällen unbedingt publik gemacht werden. Somit hat jeder Unternehmer bzw. seine SiFa die Möglichkeit auch ihre Prozesse dahingehend zu analysieren.

    Es gibt so verquerte Ursachen, die man nicht immer auf dem Schirm hat

    Das wäre natürlich der Optimalfall. So könnten alle daraus lernen und weitere tödliche Unfälle die auf der selben Grundlage basieren, hoffentlich vermeiden.

    Es ist jas nicht umsonst so, dass einige Parkhäuser mitlerweile E-Autos ausschließen. Vor kurzem ist doch erst wieder in Frankfurt ein E-Taxi ausgebrannt. gottsei Dank ohne Personenschäden.

    grüße vom Izelion

    Kann ich Hafensifa nur Zustimmen. Ohne Führungskraft bzw. Unternehmer, keine gültigt Unterweisung. Wenn die Führungskräfte die Zeit nicht aufbringen wollen oder können, dann wäre eine Softwarelösung evtl. hilfreich. Dann könnten die Vorgestzten nämlich die Schulungen einmal ausarbeiten und jedem Mitarbeiter zugänglich machen. Natürlich müssen Sie die Schulungen aktuell halten, aber man müßte sich nicht mehrmals im jahr versammeln, wenn wieder neue Mitarbeiter kommen oder zeitversetzt geschult werden muss aufgrund der Unternehmensgröße. Sowas geht dann über Terminals oder ein paar Comuter in einem Büro oder so.

    Da kommt es dann aber auch auf das System an wie das genau läuft.

    vg vom Izelion

    Es ist aber manchmal wirklich wahnsinn! Hatt das letztens erst bei uns im Unternehmen. Gehe aus der Halle und sehe dann auf dem Dach in 12m Höhe zwei Hanseln an der Kannte ohne Sicherung die Dachrinnen reinigen. Habe die natürlich sofort vom Dach gepfiffen und zusammengefalten. Antwort: Das machen wir immer so.... 8|

    Damit ist leider einiges erklärt :(

    Guten Morgen in die Runde,

    entschuldigt bitte das es jetzt etwas länger gedauert hat. Also ich habe mich in dieses Sache mit der BG beraten. Die meinten auch das mal Grundsätzlich der Arbeitgeber ja sowieso unterweisungspflichtig wäre. Sprich wenn die Firma XY Dächer reinigt, dann sollten die Mitarbeiter auch durch diese Firma in dem Bereich geschult sein.

    Grundsätzlich ist aber so, das jedes Unternehmen welches den Grund unseres Unternehmens betritt, als Fremdfirma zu werten sei und somit mzu unterweisen. Zumindest mal allgemein.

    Klar, wenn man natürlich nicht weiss das jemand kommt, kann man nicht unterweisen!

    Der Auftraggeber hingegen, in diesem Fall unser Vermieter, muss eigentlich dafür sorge tragen das die Arbeiten korrekt und nach dem Stand der Sicherheit erledigt werden. Er hat quasi die Aufsichtspflicht, kann diese aber an seine Mieter übertragen.

    Aber ich habe natürlich, wie jeder andere auch das recht bei Gefahr im verzug die Arbeiten sofort einzustellen.

    Habt Ihr die ganzen Gebäude inkl. Grundstück gemietet oder nur die Räume im Gebäude? Relevant ist da der konkrete Inhalt des Mietvertrages. Auch ist relevant, was für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an der Gebäudesubstanz im Mietvertrag zu finden ist.

    Das ist ein sehr guter Hinweis :thumbup:

    Zitat:" Diese könnte ja z.B. gegenüber der GF erfolgt sein und wurde nur intern nicht weiter geleitet."

    Nein, im Haus wahr keiner Verantwortlichen Stelle eine Information zugetragen worden, das Arbeiten ausgeführt werden sollten.

    Ich werde mal sehen, ob ich an den Mietvertrag kommen kann, danke :winki:

    Hallo,

    ich schließe mich Hafensifa an. Du bist weder Auftraggeber der Tätigkeit, noch Eigentümer der Liegenschaft. Deine Reaktion war richtig, aber denen mit einer Drohne nachgehen, damit beschäftigst du dich nur ohne, dass du es in Wahrheit wissen willst. Wenn dann würde ich den Hausverwaltungsdienst informieren, so das der reagieren kann und keiner sagen kann, dass du weggesehen hättest.

    Gruß Andy

    Naja, interessiert ob meine Ansage gefruchtet hat, hätte es mich schon. Aber das mit der Drohne war natürlich ein Scherz. A. Darf man das jasowieso nicht so ohne weiteres, selbst mit Drohnenschein nicht und B. liegt unserer Firma in der verlängerten Einflugschneise einens Flugplatztes und da muss man zum fliegen 5000m weg bleiben.

    Den Hausverwalter kontaktiere ich auf jedenfall, ich meinte ja eigentlich wie das generell ist. Sind wir als Betreib nicht der Unterweisung pflichtig, wenn einen Fremde Person das Firmengelände betritt?

    Vielen Dank für Deine / Eure ausführungen

    Lg

    :winki: