Ich hoffe doch, damit meinst du nicht deine "übergeordnete externe SiFa"
Diese unterzeichnet die Mitwirkung als Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Führungskraft / Geschäftsführer als mitwirkender Verantwortlicher
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Neues Benutzerkonto erstellenIch hoffe doch, damit meinst du nicht deine "übergeordnete externe SiFa"
Diese unterzeichnet die Mitwirkung als Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Führungskraft / Geschäftsführer als mitwirkender Verantwortlicher
Aus der Erfahrung kann ich nur raten, dass man nicht alle Gefährdungsbeurteilungen selber schreibt. Man wird da in den Köpfen der Leute zu dem Verantwortlichen.
Das haben die Meisten in dem Beruf so kennen gelernt.
Aus der Nummer kommt man dann nur mit viel Aufwand wieder raus, weil man ja "den Willen dazu" gezeigt hat.
Durch die Vermischung mit anderen Beauftragungen kommt da schnell mal die "Ist doch eh alles deine Aufgabe"-Karte.
Ja genauso ist es auch, deshalb bleibe ich auch nur bis meine Zertifikate "frei" werden. Ich stehe überall als Ersteller und unterschreibe, jedoch hat jedes Dokument von mir eine Spalte mit Geschäftsführer / Führungskraft als Verantwortlichen. Lasse auch jedes Papier von den betreffenden gegenzeichnen.
Alles anzeigenHallo zusammen,
ich mache eine GBU mit organisatorischen Punkten (Ersthelfer, Brandschutzhelfer, Sibe, ...). Diese muss jede Führungskraft betrachten für seinen Bereich betrachten.
Ein Formvorlage für die GBU gibt es nicht, daher kann dies auch nicht verboten sein.
Allerdings führen viele Wege nach Rom und jede Herangehensweise hat seine Vor- und Nachteile.
Freu mich über diese Diskussion
Grüße,
Stefan
Ja ich bin definitiv mal gespannt was für eine Aussage mir mein Verantwortlicher übermittelt.
Es ist immer erst mal eine Umstellung, wenn jemand Neues mal ganz anders an die Sache rangeht. Da muss man sich erst einmal mit vertraut machen.
Es wurden inzwischen ja auch Muster-GB eingearbeitet, die ein Thema ganz global erfasst haben, die man dann nur noch auf den Betrieb einarbeiten muss.
Wie die LMM und die Methoden der Psychischen Gefährdungen in die Gefährdungsfaktoren einfließen, ist derzeit ja auch noch individuell gehalten.
Ja das merkt man in der Zusammenarbeit oft. Erstmal mehr oder weniger pauschal "nein" wenn ich dann bohre wieso / weshalb geht es auf einmal doch. Der Thread hier sollte mir auch nochmal eine andere Meinung / Sichtweise aufzeigen. Abwarten muss ich sowieso bis der Kollege sich äußert.
Ich sehe eine "allgemeine Gefährdungsbeurteilung" auch nur in bestimmten Themenbereichen als sinnvoll. Bei den Ersthelfern und Brandschutzhelfern sollte man aber die Abteilungen betrachten, damit die Anzahl in zeitlicher und räumlicher Nähe auch gewährleistet ist (z.B. Schichtarbeit). Wie Hafensifa schon geschrieben hat, würde ich diese "allgemeine Gefährdungsbeurteilung" dann runterbrechen.
An deiner Stelle würde ich jetzt auch erstmal abwarten, was in seinen Recherchen rauskommt.
Ja für mehr ist sie ja auch nicht gedacht. Für alle Themen bei denen es generell gültige Vorgaben gibt egal welchen Bereich es hier im Unternehmen betrifft, habe ich diese erstellt. Ist wie gesagt einfach nur dazu da um nicht die selben Dinge 150x niederschreiben zu müssen, da es am Standort wenig Dokumentation gibt und diese nicht vorgesehen von den Vorgesetzten erstellt wird.. aber wieder ein anderes Thema.
Dann warte doch einfach mal, bis er sich schlau gemacht hat. Vielleicht wird es dann ja das neue Modell.
Da ich noch frisch in dem Thema bin, hole ich mir gern Feedback von Profis und da habe ich hier schon mehr Dinge erfahren und oder klären können, als von denen die im echten Leben bei mir drüber schauen ich bin echt froh wenn ich meine Meisterzeit voll hab und offiziell bestellt werden darf..
Da bin ich auch eher bei dem anderen Kollegen, denn eine "allgemeine" Gefährdungsbeurteilung geht da schnell mal den Weg alles zu gleich zu betrachten. Nun soll aber die Gefährdungsbeurteilung ja im Betrieb individuell angepasst sein.
Du könntest besser eine Basisbetrachtung vornehmen, die auf dem Betriebsgelände von allen Personen (Mitarbeiter, Besucher, Kunden) die Gefährdungen und die Maßnahmen betrachtet. Darauf aufbauend geht es weiter in die Gebäude und dann in die Werkstätten.
Ja. Anders ist es ja auch nicht gedacht. Wie beschrieben enthält diese die Punkte die IMMER greifen und sparen mir somit nur die Zeit diese bei jeder spezifischen GBU durchzukauen. Ich kann mir halt nicht vorstellen wieso das nicht gehen sollte. Dies behandelt ja nur Punkte die eben immer gleich betrachtet werden und die spezifischen Themen bauen halt darauf auf.
Hallo liebe Kollegen,
ich hatte gerade ein Telefonat mit der mir übergeordneten externen FaSi. Thema: ich habe eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung für alle Themen erstellt die IMMER greifen wie z.B. % Ersthelfer, Brandschuzhelfer, Sibe usw. um diese Punkte nicht jedes mal runtertippen zu müssen bzw. daran denken zu müssen diese einzutragen.
Nun kam die Antwort: "Ja ich denke nicht das man das darf, da muss ich mich erstmal schlau machen, sonst würde das ja jeder machen"
Bei künftigen GBU´s würde diese von mir auf dem Deckblatt als "mitgeltende Unterlage" angegeben, somit habe ich diese Punkte immer abgehakt und kann mich auf das Wesentliche konzentrieren. War nun etwas perplex als ich diese Antwort bekam.
Ich muss dazu sagen dass der Hr. sehr kompetent ist mit all seiner Erfahrung, jedoch hatten wir schon des öfteren Themen die im Endeffekt wohl doch genauso gingen wie ich sie vorgeschlagen habe, bei denen er zuerst meinte das geht so nicht
Edit: Danke für eure Einschätzung, werde nochmal editieren sobald ich mehr weiß.
Edit: wurde für gut befunden, abgenickt und gegengezeichnet.
Hallo Osha,
man brauch definitiv eine dicke Haut und Geduld. Melde alles schriftlich und du bist deiner Pflicht nachgekommen. Solltest du in oder an einen komplett resistenten Betrieb geraten sein, kann die Arbeit SEHR ermüdend sein, da wohl die meisten ungern gegen Windmühlen arbeiten. So ist das aber in unserem Beruf. Melden und fachlich korrekt beraten ist der Auftrag und immer wieder auf Erledigung hinwirken. In Härtefällen an die Behörden eskalieren, spätestens hier sollte es fruchten.
Das kann ja Jahre dauern!
Glaubwürdig ist das für mich nicht.
Für die Grundbetreuung ist die Branchenausbildung meines Wissens ohne Bedeutung.
Extern geht das recht flott, ansonsten geht es auch meist recht zügig sollte ein Betrieb dich anmelden, sodass du die Betreuung übernehmen kannst. Habe bisher immer nur mitbekommen, dass die Anmeldung erfolgt, Betreuung startet und sobald ein Termin frei ist die branchenspezifische Ausbildung stattfindet.
Einfach öfter Kontrollgänge durchführen, wer mit Kippe erwischt wird, fliegt für 2 Tage von der Baustelle. Die dadurch verzögerte Bauausführung geht zu Lasten der ausführenden Firma.
Manchmal muss man Bauarbeiter erziehen, wie kleine Kinder.
Meine Freundin ist Erzieherin und seit ich Vollzeit im Arbeitsschutz tätig bin, sehe ich da so einige Parallelen
Ps: die Kinder hören schneller auf die Vorgaben..
da magst du bestimmt Recht haben. Das sind dann aber keine Pfälzer, sondern Schlabbefligger oder Hunsricker
Naja Schlabbefligger wären Bemmesenser ... da haben die Amis schon nix mehr verloren. Geht eher Richtung Lautre/Landstuhl und Umgebung und sag mir nicht ich wäre kein Pälzer!
Rauchmelder????!!! Das war in der tiefsten Südpfalz. Die haben dafür kein pfälzisches Wort. Die wissen nicht was das ist...
Kommt immer darauf an wo in der Pfalz im Einzugsgebiet der Amerikaner kennen die Hausbesitzer diesen Begriff, da sie ohne nicht an die üppig zahlenden Streitkräfte vermieten dürfen
Hallo,
wie ist der Fall als freier Mitarbeiter, der verschiedene Betriebe betreut, die dem endsprechend unterschiedlichen BGen angehören?
Selbes Verfahren. Bei den BG´n für branchenspezifische Ausbildung anmelden oder diese über externe Dienstleister erwerben.
Es gibt auch externe Anbieter über deren Ausbildung im Vergleich zur BG kann ich jedoch nicht viel sagen. Ansonsten wie vorher schon beschrieben, bei der entsprechenden BG melden mit der Aussage ich möchte gerne Betrieb XY betreuen und bräuchte die Spezifika. Kann halt teilweise Monate / Jahre dauern.
Wie mein Vorredner schon angemerkt hat gibt es keine vorgeschriebene Form. Mit deinem Bild kann man definitiv arbeiten. Du kannst auch wie von dir beschrieben ALLES in eine reinpacken. Wichtig ist natürlich die Gesamtheit aller Punkte zu erfassen und passende Maßnahmen zu liefern und noch viel wichtiger, diese auch umzusetzen und zu kontrollieren. Lieber eine GBU die etwas chaotisch ist und dafür umgesetzte Maßnahmen die funktionieren als umgekehrt.
Bist du selbst FaSi ? Habt ihr eine FaSi am Standort oder von extern? Die stehen bei solchen Sachen bei und leiten dich durch alles durch.
es hat auch schon fristlose Kündigungen wegen laden des privaten Handys(!) mit "Firmenstrom" gegeben - das sind zehntel Cent Beträge...
DIe Frage ist, inwieweit solche Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung und -motivation beitragen.
Aber wenn der AG damit leben kann, dass die Fachkräfte im Zweifelsfall zur Konkurrenz gehen - bitte schön, jeder wie er will.
Leider haben es viele Unternehmen immer noch nicht eingesehen. Sollte ich als Unternehmer wirklich bei solchen Dingen ansetzen MÜSSEN läuft definitiv genug anderes schief aber naja das sind dann wieder andere Themen
Das Thema private E-Bikes haben wir momentan ebenfalls. Ausschlaggebend war der Versicherer. Ich habe das Thema bereits vorher abgeklopft aber was soll ich sagen. Jedenfalls wurde ich jetzt von der GF mit einer entsprechenden Anweisung inkl. Erklärung beauftragt. Wir werden vor den Drehtoren zum Werk einen entsprechenden Unterstand errichten. Hier können die Mitarbeiter ihre Räder, Roller o.ä. unterbringen.
Ich würde wie bereits von Mike144 erwähnt das Thema mit dem Versicherer abklären. Sieht er dies als unzulässig o.ä. kannst du dir die GBU wahrscheinlich sparen, da die Geschäftsführung wohl keine erhöhten Beiträge zahlen will oder sich gar eine neue Versicherung suchen möchte.
Im veröffentlichten Zwischenbericht geht es doch um die staatlichen Aufsichtsbehörden und deren Kontrollen... das sind bei mir aber nicht die Besuche der AP der BGen und Unfallkassen, sondern z.B. die Gewerbeaufsichtsämter. Oder liege ich in der Definition falsch?
Aufsichtsperson ist die Gewerbeaufsicht.
Unsere sprechen von "10.000".
Ich bin da skeptisch, was die genaue Größenordnung betrifft. Allerdings sprechen die regelmäßigen Ansätze zur Personalgewinnung auf jeden Fall dafür, daß sie deutlich zu wenige AP haben.
Statistisch liegt die Wahrscheinlichkeit für einen Besuch angeblich bei einem Besuch alle 25 Jahre.
Aber auch bei der Zahl bin ich skeptisch, da ich die Herleitung und die Quelle nicht kenne.
Trotzdem fände ich es gut, wenn man die AP vielleicht alle ein oder zwei Jahre mal sehen würde, und zwar nicht nur, wenn man einen Sifa-Azubi hat.
Die neue 5% Regelung würde bedeuten alle 20 Jahre.. in meinem Kurs hieß es auch im Schnitt alle 15-20 Jahre bekommt man mal besuch.