Beiträge von Schicco

ANZEIGE
ANZEIGE

    Guten Tag,

    mich würde interessieren ob es zwingend erforderlich ist das der Aushang der Betriebsanweisung sowohl für Maschinen & Tätigkeiten als auch für Gefahrstoffe, ein aktuelles Datum vorweisen kann? In unserem Betrieb hängen jede Menge Betreibsanweisungen aus, die meisten davon haben ein Datum welches 4 bis 8 Jahre zurück liegt. Allerdings werden unsere Betriebsanweisungen jährlich auf Aktualisierungsbedarf kontrolliert, das ganze wird dann in einem externen Dokument festgehalten und vom Verantwortlichen unterschrieben. Reicht dieses Dokument, in denen das aktuelle Datum der Überprüfung enthalten ist, aus und die Betriebsanweisung kann somit mit dem alten Datum hängen bleiben oder muss auch die Betriebsanweisung zwangsläufig mit einem neuen Datum versehen werden obwohl keine Aktualisierung notwendig ist ?