Wir haben diesbezüglich eine Einladung vom TÜV Süd erhalten, da unsere Aufzüge von außen angreifbar sind und die GBU auf Cybersicherheit erweitert werden muss
Beiträge von Alexandra Holzmannstetter
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Hallo Janniclas,
vielen Dank dafür, leider zeigt es mir nur eine leere Seite an.....
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Hallo,
Ein Neubau wird nicht bezahlt,
Im Normalfall werden Brandversicherungen immer mit einem s.g. gleitenden Neuwertfaktor (für 2023 24,3) berechnet, somit wird, wenn eine Renovierung nicht möglich ist, der Abriss wie auch der Neubau bezahlt....
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Herzlich Willkommen
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Guten Morgen Josef,
und eine schöne Zeit
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Herzlich Willkommen und viel Spaß und Erfolg bei alles was Du tust
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Da drin kann man´s bestimmt gut aushalten, allerdings nicht zu lange. Ich kann mir gut vorstellen, dass es sich wie mit einer kleinen Insel in der Südsee vergleichen lässt, am Anfang alles entspannt, wunderschön und easy und nach einer gewissen Zeit, wenn man nicht wegkommt. bekommt man einen "Inselkoller"..... und ich bin mir noch nicht sicher, ob ich bei einer Nuklearen Katastrophe überhaupt überleben möchte, wenn ich mir so die "Nachwehen" von Tschernobyl ansehe
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Herzlichen Glückwunsch und weiterhin viel Erfolg und Freude
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Herzlich Willkommen und viel Spaß bei deiner Ausbildung
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Hallo NRichter,
aber du hast Zeit dich zu rechtfertigen.....
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Herzlich Willkommen und ganz viel Freude und Erfolg bei deiner Ausbildung
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Herzlich Willkommen Rieke,
viel Spaß und Erfolg bei deiner Ausbildung.....
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Guten Morgen Zusammen,
ich danke euch ganz herzlich für eure Bemühungen und die tollen Gedankenstützen!!!!!
Ich werde wie folgt vorgehen:
Die BGN Anlagensicherheit kontaktieren, die Gefährdungsbeurteilung überarbeiten und unseren Schlossermeister auf Schulung schicken...
Nochmals herzlichen Dank und euch allen ein schönes Wochenende
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Hallo Eweline,
vielen Dank für den Tipp. Das hab ich schon gelesen, bin aber deshalb nicht schauer..
Welche Berufsausbildung würde denn befähigen --> Schlosser, Metallbauer, CNC Fräser, Maschinen- und Anlagenbauer oder auf -führer?
Welche nachgewiesenen Zeit ist ausreichend? 2, 5 oder 10 Jahre oder evtl 6 Monate?
Das einzige was für mich "greifbar" ist, ist die zeitnahe Tätigkeit, aber alles andere ist, in meinen Augen sehr schwammig
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Alexandra,
warum fragst Du nicht zuallererst mal den Kollegen vom Hersteller, der diese Arbeit bis dato durchgeführt hat?!?!
Hallo Michael,
das habe ich natürlich als allererstes getan, er selbst ist Elektriker, hat bei der Herstellerfirma vor über 30 Jahren angefangen diese Bahnen zu montieren, mehr Ausbildung hat er nicht und bräuchte er auch nicht, seiner Meinung nach....
Aber wirklich aussagekräftig ist das für mich nicht. Meine TAP hab ich auch gefragt, da wurde ich auf die befähigte Person verwiesen....
und schlauer bin ich dadurch leider nicht
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Hallo Turnvater,
sehr gute Erfahrungen habe ich mit dem Kompendium Arbeitsschutz der BGHW gemacht. Da findest du sehr viel....
Die Plattform ist auch sehr umfangreich, eine echte Hilfe wie ich finde und sehr gut aufgebaut
Viel Spaß beim stöbern....
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Hallo Zusammen,
erstmal hoffe ich, dass ich den Tread in die richtige Abteilung gepackt habe, falls nicht bitte einfach verschieben. Hab das Forum nach ähnlichen Themen abgesucht, aber leider nichts gefunden
Ich steh ein wenig auf dem Schlauch und bitte ganz höflich um eure Hilfe.
Ich bin für einen Fleischverarbeitenden Betrieb tätig. Wir benutzen von der Entladung der Tierhälften bzw. -viertel s.g. Rohrbahnen. Diese verlaufen von der Verladerampe bis an den Zerlegeeingang. Soweit so gut. Die Rohrbahnen müssen jährlich geprüft werden. Die Prüfung wurde bisher immer durch den Hersteller übernommen, dieser kann den Auftrag zukünftig nicht mehr ausführen, auf Grund von Umstrukturierung in seinem Betrieb. Wir überlegen jetzt, selbst jemanden aus unserer Technik ausbilden zu lassen. Ich kann aber nirgends irgendwelche "Grundanforderungen" finden. Einzig und allein ist die Befähigte Person. Die Definition hierfür lautet:
Befähigte Personen sind Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Berufserfahrung und zeitnaher beruflicher Tätigkeit ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Schlacht- und Fleischtransportbahnen haben und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. VDE-Bestimmungen, DIN-Normen) so weit vertraut sind, dass sie den arbeitssicheren Zustand von Schlacht- und Fleischtransportbahnen beurteilen können. Zu diesen Personen zählen z. B. Fachkräfte der Hersteller- oder Lieferfirmen, einschlägig erfahrene Fachkräfte des Betreibers oder sonstige Personen mit entsprechender Sachkunde.
Ich kann mit der Beschreibung aktuell nicht viel anfangen. Somit stellen sich mir ein paar Fragen, die ich seit Tagen nicht beantworten kann und hoffe sehr auf eure Hilfe, da die meisten von euch sehr erfahren sind...
- Welche Grundausbildung muss die befähigte Person haben?
- Braucht er/sie irgendeine Zusatzausbildung?
Oder reicht es einfach nur aus, wenn er die Anlage bzw. die Funktion, den Aufbau und auch die Schwachstellen der Rohrbahn gut kennt?
Vorab schon mal ein -liches Dankeschön....
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