Beiträge von ThOn

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    Guten Morgen,

    aus Platzgründen mußte eine Deckenkranbahn mit manuell verschiebbarer Laufkatz in der Mitte getrennt werden, also auf die Hälfte gekürzt. Ein Teil der urpsünglichen Aufhängungen ist also nicht mehr vorhanden …

    Die Frage ob dies eine wesentliche Änderung ist erübrigt sich eigentlich. Aber wer muß diese nun prüfen und wieder freigeben? Basierend auf welcher Vorschrift? Und ist dies von der Tragfähigkeit der Kranbahn abhängig? Diese beträgt 250 kg.

    Vielen Dank für die Hilfe vorab.

    ThOn