Beiträge von Armina

ANZEIGE
ANZEIGE

    Hi,

    auf jeden fall den Bereich absperren und je nachdem wie groß die Fläche ist etwas unterstellen und alle möglichen Menschen die es betrifft (Betreiber etc.) in Kenntnis setzten.

    Wasser in der Halle birgt einige Gefahren. Wie sieht es mit Staplerverkehr oder ähnliches im diesem Bereich aus.

    Rutschgefahr usw. 8)

    Hallo zusammen,

    vielen Dank für die Antworten.

    Ich vermute auch das ich hier ein Definitionsproblem habe.

    Irgendwie ist das für mich nicht so richtig nachvollziehbar.

    Meine Frage diesbezüglich war, worin sich diese 3 Sachen unterscheiden und welche muss ich als Betreiber veranlassen?

    Zitat

    Geht es um Rechtsgrundlagen der Prüfungen und Prüffristen, um konkrete Vorgaben oder was?

    DANKE

    Hallo zusammen,

    fühle mich ein wenig verunsichert :S

    Jetzt weiß ich auch überhaupt nicht ob das hier richtig Platziert ist.

    Und im Netz werde ich auch nicht schlauer.. oder ich verstehe es einfach nicht.

    Bin am überprüfen des Verzeichnisses prüfpflichtiger Arbeitsmittel und überwachungspflichtiger Anlagen bei uns im Betrieb.

    Jetzt weiß ich nicht worin der unterschied zwischen einer Wartung, einer UVV und einer DGUV V3 liegt.

    Danke euch.

    Grüße Armina

    Hallo zusammen,

    stehe wieder vor einem unlösbaren Thema... oder zumindest finde ich nichts...

    Es geht um den Führerschein für die Hubarbeitsbühne. Er hat ja eine Gültigkeit von 5 Jahren, Voraussetzung einer jährlichen Unterweisung.

    Jetzt habe ich einen Fall das bei einem MA seid Erstellung des Führerscheines und der schriftlichen Unterweisung liegen 2 Jahre. Das heißt ein Jahr wurde keine Unterweisung bei dem MA durchgeführt. Muss der Führerschein jetzt neu gemacht werden...? Wobei man ja gar keinen Führerschein braucht ist ja nicht Pflicht für die Hubarbeitsbühne ist.

    Oder wie kann ich mir das jetzt alles vorstellen.

    Gibt es ein Gesetz wo dies steht... oder eine DGUV V oder was auch immer.....

    Danke euch :saint:

    Guten Morgen zusammen,

    wir bekommen demnächst 2 Flüssiggastanks. Jeder der beiden ist unter 3000l.

    Jetzt bin ich zufällig auf die BGV D34 gestoßen. Ich merke das dies ein großes Thema ist. Ich bin mir nicht sicher welche Schritte man als erstes diesbezüglich beachten muss/darf. Bin da relativ neu und taste mich da durch...

    Ich weiß es ist auch nicht leicht.... ich hoffe auf eure Unterstützung :saint: DANKESCHÖN

    Liebe Grüße

    Hallo zusammen,

    erstmal allen vielen Dank für die regen Antworten:doppelthumbsup:

    Und ja einfach kann jeder... Eine Checkliste für manche Dinge wäre sehr hilfreich ;)

    Der Schimmel ist direkt an dem Artikel zb im Topf inneren. Der Schimmel entsteht durch eine schlechte Reinigung beim Hersteller und durch den langen Transportweg zu uns und darauf bildet sich Schimmel.

    Der Wareneingang selber kommt nicht damit in Berührung, jeder WE läuft über die QS. Und die bemerken dann die Verunreinigung. Und leiten eine Nacharbeit des Artikels ein. Das mit dem Fluid wurde von unserem QS Labor geprüft und getestet.

    Brauche ich dann auch eine GBU/BA BioStoffV...? Ach ja und eine GBU habe ich nie selber erstellt kenn mich auch nicht so gut damit aus. Die Person die dies bei uns bearbeitet ist auch nicht wirklich dafür spezialisiert... somit wurschteln wir uns da durch...

    Grüße

    Armina

    Hallo zusammen,

    ich bin relativ neu hier und habe hier schon rumgeschaut. Habe auch einen Beitrag von 2013 gefunden und da konnte man nichts mehr drunter schreiben da 365 Tage schon nichts mehr geschrieben worden ist.

    Zu meiner Frage: wir haben Ware die einen Schimmelbefall hat da sie aus Fernost kommt. Wir reiben die Artikel mit dem Mikrozid Fluid (durch unsere QS angewiesen worden) ab. Was benötige ich alles um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Welche GBUs, BAs und was noch dazugehört.... im Internet ist das alles wie ein schwarzen Loch :) finde nicht alles.

    Deshalb setzte ich alles auf euch ....

    Danke an alle lieben Gruß Armina