Beiträge von Chreuck

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    Hallo zusammen,

    ich bin auf der Suche nach einer Möglichkeit, Schnittverletzungen im fleischergewerblichen Betrieb zu vermeiden. dabei bin ich gedanklich den Prozess des Schrägschnitts von z.B. Jagdwurst durchlaufen, weil sich dabei oder bei vergleichbaren Tätigkeiten immer wieder Unfälle ereignen, die teilweise auch zu Personalausfall führen.

    Bisher werden diese Schneidarbeiten durchgeführt, indem das Schneidgut mit einer Hand gehalten und mit der messerführenden Hand geschnitten werden.

    Meine Idee ist, dass den beschäftigten für eine positionsgenaue und unfallreduzierende Arbeit eine Vorrichtung angeboten wird, die man auch aus Holzwerkstätten für das zuschneiden von Rundholz kennt. Dort gibt es so eine Art Schablone in Kastenform die oben und an den Enden offen ist. In den Seitenwänden sind Spalten ausgelassen, durch die das Messer (bei Holz eine Handsäge) für den Schnitt in z.B. 45°-Winkel oder einen exakt geraden Schnitt eingeführt werden kann.

    Meine Absicht dahinter ist, dass man beim Schneiden selbst nicht mehr mit dem Messer abrutschen und sich verletzen kann. Nebenbei soll ein einheitliches Schnittbild z.B. bei den Jagdwürsten entstehen.

    Ich habe das Internet bereits nach Begriffen wie "Schablone Schrägschnitt", "Rundholz Schrägschnitt Vorrichtung" oder "Jagdwurst Schrägschnitt Arbeitsmittel" durchsucht, komme aber ausschließlich auf unfassbar aufwändige 75 Meter lange Maschinensysteme (das ist sicher etwas übertrieben), mit denen man Jagdwurst schräg schneiden kann... Auch BG Branchenwissen führt mich nur zur ergonomischen Gestaltung von Arbeitsbedingungen und zu Gestaltungshierarchien - das hilft mir aber im konkreten Beispiel nicht weiter.

    Nach welchem Begriff muss ich suchen, um das beschriebene Arbeitsmittel zu finden, insbesondere Informationen zu etwaigen Preisen?

    Vielen Dank in die Runde vorab

    Freundliche Grüße

    Christopher

    Herzlichen Glückwunsch zur bestandenn LEK... Yes... nur noch 5 :)

    Ich habe die Ausbildung 3.0 schon komplett durch und weiß noch, dass ich bei LEK 1 die LB mit der Leistung des Laubbläsers hart überrascht habe. Da kommt die Luft vorn mit mehreren hundert km/h raus, was einem amtlich-ausgewachsenen Hurrikan der Stufe 4 entspräche. Somit konnte sich der ungesicherte Beschäftigte sowohl vom verbotswidrig betretenen Dach, aber auch direkt aus dem Korb rauskatapultieren.

    Ist tzwar nicht zur Frage direkt passend, aber...

    Für das Betreiben und die Fahrt im Hubsteiger ist auch der Punkt "körperliche Eignung" nicht zu verachten... einer der beiden war nicht schwindelfrei, soweit ich weiß. Daher darf der gar nicht in dem Korb sein.

    Hallo zusammen,

    in der Quelle wird mitgeteilt, dass etablierte FL-Hersteller Geräte ab Bj 2006 auf Fluorfreie Systeme umrüsten können. Der genannte Hersteller dürfte aber nicht allein mit dieser Fähigkeit dastehen. Es liegt nahe, den Hersteller der Feuerlöscher im nächsten Prüfintervall (sollte kommendes Jahr oder 2024 sein - je nach letzter Prüfung) einfach mal danach zu fragen. Dann FL umrüsten oder austauschen lassen und schon ist der Haken dran - würde ich sagen.

    Wenn man dem Hersteller genug Vorlauf gibt, sollte sich das auch in Zeiten der schwierigen Materialverfügbarkeit rechtzeitig vor dem Inkrafttreten des Verbotes realisieren lassen. Auf meiner Agenda steht das schon, aber erst fürs kommende Jahr :)

    "Rückschauende Unfallanalyse" legt nahe, dass es bereits Aussagen zum Unfall gibt. Die betroffene Person und eventuell Unfallzeugen / Ersthelfer kennen Informationen. Was steht in der Unfallanzeige?

    Vorrangig sollte das Unfallgeschehen und eventuell vorliegender Unfallbericht herangezogen werden. Wichtig wäre auch für die Entwicklung von Zielen die Fragen zu berücksichtigen...

    - Wie sind die Bedingungen vor Ort? (Anpassung der Arbeitsbedingungen vor Ort auf ein akzeptables Niveau bis T: AAA)

    - Können Trage- und Transporthilfen eingesetzt werden, auf deren Verwendung die Zielsetzung ausgerichtet ist (Ohne Maßnahmen: Reduzierung der Belastung durch manuell geführten Last basierend auf der LMM bis T: XXX)?

    - Kann der Transportweg anders gewählt werden (Umgehung / Vermeidung der Treppe; für die Zielformulierung ohne Maßnahmen... "Reduzierung der Gefährdungen durch SRS [= Sturz- Rutsch- Stolperereignisse]"auf ein akzeptables Maß bis T: YYY)

    - Gibt es Informationen vom Hersteller der Winde zu Transportmöglichkeiten (Kommunikation mit dem Hersteller auf akzeptables Niveau heben bis T: ZZZ)

    Was ich mich auch selbst fragen würde... Wer trägt freiwillig so eine schwere Winde??? (Aber das nur so am Rande) Ist halt ein Szenario in einer LEK.

    Ich hoffe, meine Gedanken dazu liefern ein paar Ansatzmöglichkeiten.

    FG

    Christopher

    Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

    Dass ich die GBu'en nicht allein erstelle, versteht sich von selbst - schließlich sind die FK und deren MA diejenigen, die mir sagen können, wie die Abläufe im Arbeitsbereich sind. Ideen und Empfehlungen zum gestalterischen Vorgehen wären unter anderem von BA, BG und ähnlichen zu bekommen, wenn es mit internen Mitteln nicht recht weitergeht. Soweit habe ich das ja auch in der Ausbildung gelernt und wende das an.

    Ich entnehme den Antworten aber auch, dass da durchaus unterschiedliche Vorgehensweisen existieren. teils technisch unterstützt, teils mit Gegenzeichnung und teils mit organisatorischen Methoden.

    Sicher scheint es geeignet, zeigen zu können, wer an der Beurteilung mitgewirkt hat. Je mehr beteiligte es sind, desto eher lässt sich eine "falsche" Beratung einerseits ausschließen bei andererseits gleichzeitig zielführenden Arbeitsergebnissen.

    Das wird jetzt natürlich nicht dazu führen, dass wegen jeder Fliese an der Wand ein eigener Untersuchungsausschuss her muss, aber es darf so gern gezeigt werden, wie vernetzt die Arbeitsschutzakteure untereinander sind.

    Weil es scheinbar wirklich keine gesetzliche / vorschriftliche Bestimmung zu Unterschriften auf Gefährdungsbeurteilungen zu geben scheint, denke ich mal, dass es gut ausreicht, wenn man die Korrespondenz bei der Zusammenarbeit im Bedarfsfall aufzeigen kann. das belegt auch den so genannten "gelebten Arbeitsschutz".

    Gedanklich sehe ich mich damit durchaus auf einem guten Weg und werde eventuell nur dann Unterschriften benötigen, wenn es die BG oder ein Amt so verlangt.

    Hallo zusammen,

    ich habe vor diesem Eintrag die Suchfunktion genutzt und dabei gesehen, dass mein Thema eher am Rande gestreift wurde.

    Da ich mich gerade in den Arbeitsschutz an mehreren Standorten und vielen Filialen einarbeite (unsere Externe Sifa geht in einiger Zeit in den Ruhestand), will ich für meine Arbeit wissen, in wie weit ich Beurteilungen von Führungskräften unterschrieben lassen muss bzw. diese selbst unterscheiben muss.

    Die Argumentation auf KomNet hilft zwar, einen Überblick über die rechtliche Lage zu bekommen - Augenscheinlich gibt es keine explizite Vorschrift dazu und die Antwort wird über gesetzliche Bestimmungen hergeleitet. So richtig sicher erscheint mir das aber nicht - bei aller Klarheit über die rechtliche Einordnung von Unternehmern und übertragenen Unternehmerpflichten.

    Ich bevorzuge, auf Unterschriften zu verzichten und die Kenntnisnahme durch Mailverkehr beziehungsweise entsprechende Themenhinweise in ASA- und Begehungsprotokollen zu belegen.

    Wie geht ihr damit um? Ist meine gedankliche Vorgehensweise rechtlich geeignet, oder würde ich mir (und der GF) so Ärger einhandeln?

    Vielen Dank für euere Antworten.

    Freundliche Grüße

    Christopher

    Das ist absolut richtig - die persönliche Tagesform ist nicht zu unterschätzen. Zwar hatte ich nur Beispiele nennen wollen, die sich auf eine Anwendung in den Aufgaben der Sifa-Lernwelt eignen könnten, mir fällt dabei aber auf, dass die individuelle Tagesform gern übersehen wird. Aus meiner Erinnerung wglaube ich zu wissen, dass dieser Aspekt im Berich der psychischen Einflussfaktoren gesehen wurde. Dies kann für die Arbeitsabläufe und die Sicherheit von hoher Bedeutung sein.

    Deine Beispiele zeigen sehr deutlich, dass äußere Umstände erheblichen Einfluss nehmen können, da sie in vielen Fällen nicht vorhersehbar sind oder bei aller Vorhersehbarkeit einen schweren Schlag darstellen können.

    Hallo zusammen,

    auch ich bi bis Mai 2022 in der Ausbildung gewesen - gut, dass ich sie hinter mir habe - die Perspektive bei meinem AG passt perfekt.

    Die Erklärungen der Anwendung dieser vorgegebenen Tabellen war auch bei uns eher schwere Kost, vor allem weil die Beispielanwendung im Seminar selbst für die LB zum Problem wurde.

    Herauskristallisiert hat sich jedoch im weiteren Ausbildungslauf, dass es sich hier um eine Art "Angebot" handelt, nach dem man im beruflichen Kontext verfahren kann. dass man im Berufsleben nicht hingeht und alles entsprechend diverser Modelle durchleuchtet, erscheint nahe liegend. Kurz... ich habe meinem Arbeitgeber nur mal gezeigt, wie in der Ausbildung gearbeitet wird, und wie umfangreich das ist. Alles Arbeitssystem für Arbeitssystem. Natürlich geht das so in der beruflichen Realität nicht. In der Ausbildung muss damit gearbeitet werden, da hier sehr präzise gezeigt wird, worauf bei der BdA zu achten ist.

    Zu den Leistungsvoraussetzungen:

    Hier habe ich erkannt, dass damit die Eigenschaften einer beschäftigten Person gemeint sind, die die Ausführung einer bestimmten Tätigkeit ermöglicht, erleichtert oder erschwert. Bisweilen können Leistungsvoraussetzungen auftreten, die einer Person die Ausführung einer Tätigkeit (ggfs. unter Umständen) verbieten.

    Beispiele:

    - Eine Person, die gerade die Gesellenausbildung absolviert hat, erledigt im Gesellenstatus die ihr übertragenen Aufgaben auffallend genau und darauf legt sie auch hohen Wert. Es erscheint hier sinnvoll, die Leistungsvoraussetzung des verstärkten Interesses zu erfassen, denn diese Person wird sich möglicherweise weiterbilden wollen.

    - Eine Person ist kurzsichtig und trägt zur Korrektur des Sehvermögens eine Brille. Diese Person darf Fahrtätigkeiten (z.B. in einer Spedition) durchführen, jedoch nur dann, wenn die Brille auch im Fahrbetrieb getragen wird. Anderenfalls ist ihr das Führen von Kraftfahrzeugen verboten.

    - Eine Person ist nicht schwindelfrei. Diese Person darf keine Hubsteiger oder Fahrkörbe bedienen und in ihnen nicht mitfahren. Andere Tätigkeiten am Boden darf die Person aber ausführen, soweit nicht andere Merkmale dem entgegenstehen.

    - Eine Person ist im medizinischen Bereich tätig und ist selbst auf einen Herzschrittmacher angewiesen. zum Schutz der Person darf diese nicht im Röntgen und nicht im CT-Bereich arbeiten, da ihr wegen der jeweiligen Strahlungen / Magnetfelder lebensbedrohliche Folgen entstehen können falls der Schrittmacher unter der Strahlenbeeinflussung ausfällt oder Fehlfunktionen entwickelt.

    - Eine Person mit künstlichen Kniegelenken und mehreren Bypässen wird nicht die selbe körperliche Leistung in einer Gießerei zeigen können wie eine Person ohne diese Eigenschaften. Das Vorhandensein von Bypässen lässt es im Übrigen zu, arbeitsmedizinisch die Richtigkeit zu hinterfragen, ob diese Person in Bereichen mit hohen Temperaturen (z.B. bei den Schmelzöfen) tätig sein sollte.

    Ich hoffe, diese Beispiele helfen, die Begrifflichkeit "Leistungsvoraussetzungen" besser einzuordnen.

    Lg
    Christopher

    Hallo zusammen,

    Christopher ist mein Mein Name und ich habe im Mai 2022 meine Sifa-Ausbildung bei der BGN absolviert (erweitertes Ausbildungskonzept).

    Da ich mich an den Standorten meines Arbeitgebers nun in den Arbeitsschutz einarbeite - ich werde das in der Zukunft dann auch übernehmen - ist mir die Basis für den fachlichen Austausch sehr wichtig.

    Daher habe ich mich nun hier angemeldet und hoffe auch, euch mit Ideen und Tipps... ääähemmm.... in der Ausbildung nannte sich das doch... Ansatzpunkte... Gestaltungsalternativen... 8) zu unterstützen.

    Freue mich auf interessanten Austausch mit euch.

    Freundliche Grüße

    Christopher