Beiträge von R.mueller68

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    Hi, das deckt sich auch mit meinen Erfahrungen. Die "Betriebsschlosser" reparieren alles was nicht bei 5 auf dem baum ist. Ausnahme z.B. Tragende Teile die neu verschweißt werden müssen o.ä.
    Geht es in die Tiefe der Bauteile, wird der Hersteller angefragt oder externe Fachfirma.
    Gruß

    und wenn mal nicht eins reist oder aus Kunststoff, einschneidet? Warum hat der MA ein Band an? Das Wochenende ist doch vorbei, als Band weg?! oder?
    im Zweifel immer Gef.-Beurteilung machen und Gefahren benennen und ausschließen.

    Gruß

    Hat einer eine Quelle oder Infos zum Thema Ex-Schutz-Zonen und IP68 Sicherheit.
    Die Frage tut sich auf, da immer mehr MA Smartuhren tragen und die Mobil-Telefone immer kleiner und unscheinbarer werden.
    Gibt es eine Übersichtstabelle von Ex-Zonen zu IP68 Schutz?
    Mir ist bekannt das diese nicht vergleichbar ist, aber in wie weit stellt ein Gerät das IP68 (oder besser ist) eine Gefahr für Zone 1 oder 2 dar?

    mal ne weitere Frage. Wer kontrolliert denn die Ausdrucke?
    Gleichzeitig wird aus allen Druckern in der gesamten Firma eine Liste aller anwesenden Personen, unterteilt nach Abteilungen gedruckt. Die Liste dient der Überprüfung am Sammelplatz, ob alle Mitarbeiter raus sind.
    Was passiert wenn der verantwortliche MA in Pause ist, muss dieser dann zum Drucker zurück?

    Und was ist wenn es genau in dem Bereich brennt?

    ...ganz so einfach ist es nicht. Wenn der AN, also der Schweißer, der in Badehose und Schlappen, flext und schweißt und das in meinem Auftrag! Den muss ich an der Tätigkeit hindern. Sollte er es nicht verstehen dann müsste man sich von Ihm trennen. Der AG hat ja die Führsorgepflicht in Richtung AN.

    Der MA der Dacharbeiten erledigt ohne zu trinken und Sonnenschutz. Gute Frage, kann ich das als AG / SiFa erkennen? Wenn ja, Info an den AN, wenn nein, dann gilt der Grundsatz: Die SiFA kann nur handeln bei dem was sie weiß und erkennt (also sehen, hören, riechen!)

    Was sagt die Gefährdungsbeurteilung?
    Rettungshöhe meint die höhe ab der (ich) als RTW Besatzung NICHT mehr an den Patienten komme. Soll heißen 2Mann inkl. Trage, also ein Hochhaus mit mehr als 30 Stockwerke inkl. großem Treppenhaus oder Fahrstuhl muss keine Rettungsausrüstung bereitstellen!
    Ist der Arbeitsplatz auf dem Dach und dann noch auf einem "Auslieger", dann wird's spaßig. Aber in einer Gef.-Beurtl. wird dass alles betrachtet.

    Aus Sicht eines RTW Fahrers. Selbst uns (Rettungsdienstpersonal) passiert es das "Patienten" nicht mit wollen. Es obliegt der Besatzung den Patienten aufzuklären und ein Formblatt auszufüllen. Sollte die Besatzung starke Zweifel haben würde ich immer einen Notarzt nachbestellen. Der Entscheidet ggf. auch gegen den willen des Patienten.
    Im "Betriebsalltag" ist die Situation schwieriger. Selbst eine "Freistellung" durch Meiser oder Vorarbeiter, mit der bitte zum Arzt zu gehen ist einfacher gesagt als getan, was ist wenn der MA sagt er geht und tut es trotzdem nicht?!?! ggf. Im Verbandbuch (-Zettel) als Notiz vermerken und mehr als einen Zeugen benennen.

    Ist das So, oder reicht eine Unterweisung inkl. "Führerschein, und wer darf Unterrichten?

    Zitat:

    Geändert VDI 3313 Fahrerausweis für motorkraftbetriebene Flurförderzeuge im innerbetrieblichen Werksverkehr mit Sicherheitshinweisen für Fahrer von Sitz-, Stand- und Mitgänger-Flurförderzeugen

    3. Juli 2018
    VDI

    Nach Vorgabe der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Vorschrift 1 müssen vom Unternehmer/Betreiber Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden. Anhand der daraus resultierenden Betriebsanweisungen sind Fahrer für motorkraftbetriebene Flurförderzeuge im innerbetrieblichen Werksverkehr bestimmungs- und ordnungsgemäß zu unterweisen. Die fehlende Ausbildung beim Einsatz von Mitgänger-Flurförderzeugen führt häufig zu betrieblichen Unfällen.

    Im überarbeiteten Fahrerausweis VDI 3313 werden diese Mitgänger-Flurförderzeuge daher ausdrücklich einbezogen. Der VDI-Fahrerausweis ist ein allgemein anerkannter Nachweis über die Ausbildung und Beauftragung des Fahrers. Er enthält die wesentlichen Sicherheitshinweise für den Fahrer in straffer und gut lesbarer Form. Darüber hinaus enthält der Fahrerausweis eine zusätzliche Ausweiskarte, die – abgetrennt und gefaltet – im Scheckkartenformat in eine handelsübliche Kunststoffhülle passt und vom Fahrer ständig mitgeführt werden kann.

    Quelle:

    https://regelrechtaktuell.de/geaendert-vdi-…rfoerderzeugen/

    Nach einem Vorfall erwähnte der Beamte das dieses Material nicht dort stehen darf (Hoffläche). In TRGS 510 UND im SDS findet sich die Lagerklasse und die Gefährdung für Mensch und Umwelt, soweit klar.

    Wo finden sich die Anforderungen an die Lagerklassen. Der Stoff war ein IBC mit H350, Lagerklasse 6.1C. Es geht sich nicht um Zusammenlagerung sondern welche Anforderungen sind an das Lager / die Lagerung zu stellen. (Mauer und Tür, Dach, Gitterzaun???) die TRGS 510 gibt in Abschnitt 7 nur eine Feuerklasse her. Material ist NICHT Feuergefährlich!

    Danke für eine Hilfe.

    Frage in die Runde:
    Welche Versicherung benötigt ein Brandschutzbeauftragter? Für die Geschäftsleitung existiert eine Versicherung im Unternehmen. Benötigt ein Brandschutzbeauftragter auch eine, welche und wo steht so etwas beschrieben? Gibt es Urteile dazu?
    Es geht darum die Haftung zu minieren. Oder ist es über das Gehalt abgedeckt. Wieviel kann ein Brandschutzbeauftragter verlangen (zusätzlich / Monat) für das Risiko?

    Gruß

    Rolf M.