Beiträge von S.Abraham

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    Hallo,

    Die Straßenverkehrs-Ordnung könnte hierfür gütig sein bzw. die Richtlinien für die Sicherheit von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)

    In dem Info-Schreibe der BG Bau „Verkehrssicherung an Baustellen“ steht:

    „Wenn sich Arbeiten auf den öffentlichen Straßenverkehr auswirken, ist eine verkehrs-rechtliche Anordnung erforderlich. Das kann auch dann der Fall sein, wenn eine Baustelle außerhalb des eigentlichen Verkehrsraumes liegt, die Baumaßnahme sich aber auf den Straßenverkehr auswirkt (StVO, § 45).“

    Link zur Broschüre:

    http://www.bgbau-medien.de/site/asp/dms.a…tverk/titel.htm

    Man sollte sich demnach mit der Polizei oder dem Ordnungsamt auseinander setzten.


    Gruß

    Sven

    Hallo,

    ich stimme Volkini absolut zu, die Mitarbeiter zuschulen. Eine Baufirma(ca.260 gewerbliche Mitarbeiter, 80 Mitarbeiter wurden ausgebildet) die ich betreute, hat sich zu diesem Schritt entschieden, nachdem ein Mitarbeiter privat sich ins Bein gesägt hat, der war 4 Monate weg. Danach durfte nur noch mit der Motorsäge gearbeitet werden, wenn der Schein gemacht wurde bzw. die Motorsäge hatte nur der, der einen Schein hatte.

    Etwas ist noch bei der Ausbildung heraus gekommen, die „alten Hasen“ haben die Gefahren gar nicht mehr gesehen und waren dankbar über diese Belehrung(deren eigene Aussage), außerdem wurden die Kettensägen danach pfleglicher behandelt.


    Gruß

    Sven

    Moin, Moin,

    ich wollt mich auch mal eben vorstellen.
    Ich komme aus Buxtehude(gibt es wirklich) und bin seit 10 Jahren als Sifa tätig, nebenbei bin ich auch noch in den Bereichen QM und Umweltschutz tätig und SiGeKo darf ich auch ab und zu machen.

    Ich bin durch Zufall auf die Seite gestoßen und freue mich jetzt auf interessante Diskussionen und Beiträge.

    Gruß

    S.Abraham