Hallo,
Die Straßenverkehrs-Ordnung könnte hierfür gütig sein bzw. die Richtlinien für die Sicherheit von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
In dem Info-Schreibe der BG Bau „Verkehrssicherung an Baustellen“ steht:
„Wenn sich Arbeiten auf den öffentlichen Straßenverkehr auswirken, ist eine verkehrs-rechtliche Anordnung erforderlich. Das kann auch dann der Fall sein, wenn eine Baustelle außerhalb des eigentlichen Verkehrsraumes liegt, die Baumaßnahme sich aber auf den Straßenverkehr auswirkt (StVO, § 45).“
Link zur Broschüre:
http://www.bgbau-medien.de/site/asp/dms.a…tverk/titel.htm
Man sollte sich demnach mit der Polizei oder dem Ordnungsamt auseinander setzten.
Gruß
Sven