Beiträge von a.r.ni

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    Zitat

    Original von Andreas.S
    ... muß der Handlauf einer Fahrtreppe (Rolltreppe) zur Sturzsicherheit bei unerwarteten Ereignissen (z.B. Nothalt) von AN zwingend genutzt werden?


    Ja - wenn DU das in einer Gefährdungsbeurteilung und einer zugehörigen Betriebsanweisung festlegst und mit Gebotszeichen "Handlauf benutzen" kennzeichnest.
    Handlungshilfe (Schilderung sicherheitswidrigen Verhaltens, Muster-Betriebsanweisung) liefert
    die BGI 5069 Teil 1 - Fahrtreppen und Fahrsteige: Betrieb

    Zitat: "Während das Hantieren mit Mobiltelephonen am Steuer in vielen europäischen Ländern mittlerweile verboten ist, nimmt das Erstellen von Text Messages bzw. SMS am Steuer als Todesursache unter Teenagern in Teilen der USA und auch in England (wo es ebenfalls verboten ist) in letzter Zeit dramatisch zu. ..."

    http://www.werbeblogger.de/2009/08/17/sms…-abendfuellend/

    Auch für das Verhalten von Verkehrsteilnehmern hierzulande sind die Filme ein Thema.
    Insbesondere der walisische Beitrag ist hammerhart ...
    ... Im September teste ich den Film vor Publikum.

    Zitat

    Original von Mannix
    ... Thema Ladungssicherung, ... in welchen Abständen die Schulungen stattfinden müssen/sollen, bzw. ob überhaupt Schulungspflicht besteht oder sogar eine Unterweisung genügt.


    Das ArbSchG bleibt etwas vage:
    § 12 Unterweisung (1) ... Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. ... Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.

    Die BGV A1 ist hier etwas konkreter:
    § 4 Unterweisung der Versicherten (1) ... entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz ... zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.

    Wenn Du also die Problematik Ladungssichenrung als ein spezielles Problem des entsprechenden Betriebsbereiches definiert hast, muss eine Unterweisung im Sinne des BGV A1 erfolgen: somit jährlich - es sei denn, dass Deine GefB bspw. eine halbjährliche Unterweisung festlegt (z.B. dann, wenn es in diesem Bereich eine hohe Fluktuation der Mitarbeiter gibt.)

    Die konkrete Antwort an Dich:
    1. ich kenne Deine Unterscheidung zwischen "Schulung" und "Unterweisung" nicht, so dass ich hierdrauf nicht antworten kann,
    2. ja, es besteht Schulungs- / Unterweisungspflicht.
    3. Schlungen / Unterweisungen mindestens einmal pro Jahr.

    Zitat

    Original von nj1964
    Wenn für den Waggon eine Konformitätserklärung des Herstellers vorliegt, ist davon auszugehen, dass er auch die Anforderungen des Arbeitsschutzes erfüllt.


    Ein kühner Gedanke, der bei mir leider noch nicht geklappt hat:
    die Gefährdungsbeurteilung vom Hersteller anfordern ... und nachschauen, ob die Trittfläche berücksichtigt wurde.

    Ich glaube nicht, dass Du die GefB gemäß DIN EN 1050 in die Hände bekommst - aber: bei diesbezüglichen Diskussionen mit Vertretern von BGn wurde mir Hilfe angeboten: die BG fordert die GefB an und gibt mir Kenntnis ...
    :)
    Hier ist der Druck ungleich größer, weil es etwas "amtliches" hat ...
    :48:

    Zitat

    Original von Thorsten S.
    ... Durch das aufpressen brennenden Gewebes mit der Löschdecke (z.B: brennende Kleidung) auf die Haut verschlimmert man die Verbrennungen, da man das heisse Gewebe intensiver auf die Haut bringt.


    Dieser Aspekt leuchtet mir ein - aber: die Löschdecke wird doch aber auch benötigt, um bspw. eine brennende Fritteuse abzudecken und damit zu löschen ...
    Voraussetzung ist allerdings, dass die Mitarbeiter entsprechend unterwiesen sind.

    Nachtrag, 13:41 Uhr

    ich habe mal meine eigenen Ratschläge befolgt - und bei der BGN angerufen.
    1. die hier gelesene Begründung, dass Verletzungen bei Personen größer werden, haben Versuche ergeben,
    2. andere Versuche zeigen, dass Löschdecken auch keine gute Löschmöglichkeit für brennende Fritteusen sind, weil sie schwer über der Fritteuse zu platzieren sind und sie nach recht kurzer Zeit zu brennen anfangen.

    Also: raus mit den Löschdecken - wenn die Landesbauordnung nicht das Vorhandensein vorschreibt ... :2:
    In solchem Fall müsste die Löschdecke weiterhin vorhanden sein, aber die Verwendung ist unmöglich zu machen ...

    Und was unternimmt man nun gegen Fettbrände in der Küche?
    Man hilft sich mit Spezialfeuerlöschern, Brandklasse F.
    (noch nicht sehr verbreitet)

    Zitat

    Original von nj1964
    ... fest am Waggon angebrachte Leitern zum Steuerstand und stehen dort auf einem Tritt. ... Vorschriften bzgl. Größe und Abmessungen solcher Tritte gibt,


    Auf die Schnelle habe ich nur nachstehende BG-Schriften gefunden:

    BGR 113 - Regeln für die Sicherheit von Treppen bei Bauarbeiten
    BGI 637 - Podestleitern
    BGI 717 - Sicher gehen und stehen / FallStudie
    BGV D 30 - Schienenbahnen, §15

    Sie geben Dir zwar nicht konkret Auskunft, sind aber meiner Meinung nach eine gute Grundlage, um sich zu orientieren.
    Und wenn Du hier nicht weiterkommst - frag doch mal Deine zuständige BG ... ;)

    Letztlich wird es aber wohl Deine GefB, mit der Du die Maße festlegst.

    Zitat

    Original von Niko
    Geht die Verbesserung "nur" bis zum akzeptierten Restrisiko (siehe obigen Beitrag)?


    Nochmal meine Meinung dazu: eher nein, denn überall dort, wo man über "Beinahe-Unfälle" spricht und diese auswertet, möchte man auch das "Restrisiko" minimieren.
    Schwierig wird dann die Definition (und das hast Du ja schon als Problem beschrieben), was dann ein "Rest-Restrisiko" ist ... ;)

    Zitat


    Faszinierend.
    Ich habe
    - die SWF-Datei heruntergeladen,
    - den Konverter auch,
    - die 3,5 MB große Datei konvertieren lassen,
    - dann die 607 MB (!!) große AVI-Datei
    abzuspielen versucht ... es kamen nur die "Überschriften"
    ... Experiment ist bei mir gescheitert ... die Konvertierung klappte bei mir nicht.

    Nachtrag, 2009-08-12:
    Ich weiß nicht, ob es etwas damit zu hat, aber einige Zeit nach den Versuchen, die AVI-Datei abzuspielen hängte sich mein Rechner auf und ließ sich nicht mehr starten (konkret: nur noch mit einer Linux-Notdiskette). Jetzt kommt der Rechner-Notdienst ... gut, dass ich mehrere Rechner habe ...

    Zitat

    Original von Niko
    ... Insbesondere der Umgang mit Gefährdungen, die nicht wirksam werden, ist bei uns ungeklärt.
    - Gehören die dazu oder nicht?
    - Wenn sie nicht wirksam werden, brauchen sie auch nicht betrachtet zu werden!?
    - Was aber, wenn die Schutzmaßnahmen versagen? Oder sich als unzureichend herausstellen? Vielleicht auch erst nach Jahren?

    Meiner Meinung gehören auch diese Gefährdungen dazu, denn wir betrachten ja auch "Beinahe-Unfälle" - und gerade hier sieht man dann, dass es oftmals Gefährdungen gibt, die man nicht als solche berücksichtigt hat oder von denen man annahm, dass sie nicht wirksam werden.

    Zitat

    Ich verwende folgende Definition, konnte mich aber damit bei meinen Kollegen bisher nicht einvernehmlich durchsetzen: ...


    Gute Definition ... von Dir formuliert? ;)

    Zitat

    Original von Martina111
    geht es euch derzeit an euerm Arbeitsplatz gut?


    Ich stehe vielleicht mit meiner Antwort für die freiberuflichen FASis, die zahlreiche Unternehmen betreuen.
    Also: meinen Arbeitsplätzen geht es unterschiedlich gut ;)
    Jedem "meiner" Unternehmen ist bewusst, dass die Stellung einer FASi eine gesetzliche Forderung ist und dass man hier besser nicht spart; einige versuchen, eine geringere Mindesteinsatzzeit herauszuhandeln, einige suchen nach günstigeren Anbietern. (s.u.)
    ...

    Zitat

    Haben sich die Bedingungen für die Sifa- Arbeit gegenüber 2008 für euch verändert? Geht es euch momentan schlechter oder besser als 2008?


    Es geht mir nicht schlechter, aber einige geforderten Maßnahmen werden in etlichen Unternehmen nicht umgesetzt ("für bauliche Maßnahmen gibt es derzeit kein Geld!") - aber im Extremfall kümmert mich das nicht, weil ich nur berate, aber nicht für die Umsetzungen verantwortlich bin. 8)
    Ich weise aber mit einer gewissen Impertinenz darauf hin, wer dann die Verantwortung hat, wer nach Strafgesetzbuch "Garant" ist.
    :D

    Zitat

    Da Arbeitssicherheit ja bekanntermaßen das ist, was immer nur Geld kostet, ohne Gewinn zu erzielen, liegt es in der Natur der Sache, in wirtschaftlich schlechteren Zeiten, auf diese unbeliebte Geldvernichtungsinstitution als erstes verzichten zu wollen.


    Ich betreue Unternehmen, die Zulieferer / Dienstleister für die Automobilindustrie sind und dann auch schon mal fragen, ob ich denn soooo viele Stunden, wie es die BGV A2 vorsieht, leisten und abrechnen muss ... oder ob man dies mit den nächsten, besseren Zeiten verrechnen kann ...

    Dafür gibt es andere Unternehmen, die von der derzeitigen Situation profitieren ... ein von mir betreutes Unternehmen stellt Chips, Flips usw. her.
    Der Umsatz steigt, weil etliche Arbeitslose schon nach dem Aufstehen vor der Glotze hocken und Knabberkram, der pro Packung weniger als einen € kostet, in sich reinstopfen ... solche Unternehmen stellen Leute ein und brauchen gemäß BGV A2 mehr Betreuungszeit ...

    Die Unternehmen, denen günstigere Verträge als mit mir vorliegen, berate ich hinsichtlich abzuschließender (Neu-)Verträge, schildere den Aufgabenumfang, den Wert der Tätigkeit und erzähle etwas von Organisationsverschulden des Auftraggebers ...
    bislang habe ich noch keinen Auftrag verloren ... ;)

    Für zahlreiche Unternehmen mag der Arbeitsschutz lästig sein, "solange nichts passiert", aber wenn etwas passiert, weiß man "die Versicherung" zu schätzen ...
    Auftraggeber, die das nicht so sehen - auf die kann ich verzichten.

    Also: mir als FASi geht es gut!

    Zitat

    Original von toni
    wäre es nicht schlimm wenn man sich gar nicht mit dem thema beschäftigt und vorbereitet?


    Du triffst das Thema auf den Punkt.
    Behandeln wir das so wie eine GefB.
    Man kann einerseits "gerne" das Problem als vernachlässigbar einstufen und man kann andererseits Maßnahmen im Sinne der innerbetrieblichen Pandemieplanung treffen.
    Fehleinschätzungen muss dann jeder Verantwortliche mit sich (und seinen Vorgesetzten ... und seiner Aufsichtsbehörde und seinem Schadensversicherer) ausmachen.
    Aber: JEDER muss sich mit dieser Problematik beschäftigen und Stellung beziehen. Dokumentiert.

    Anm.: ich war heute bei einem meiner Auftraggeber, der Kartoffelchips, (Mais-)Flips usw. produziert und andere Knabbersachen in Umlauf bringt - für den wäre das Bekanntwerden eines (schweine-)grippeinfizierten Mitarbeiters sehr geschäftsschädigend ... hier diskutiert man nicht über Panikmache oder Notwendigkeit - sondern trifft Maßnahmen. Basta!
    Die Maßnahmen werden Bestandteil der allgemeinen Notfallplanung (Unfall, Brand / Explosion, Einbruch, Bombendrohung, Seuchenalarm).
    Hierbei kommt dem Arbeitsschutz zugute, dass das Unternehmen die Anforderungen gemäß HACCP erfüllen muss ... ;)

    Zitat

    Original von toni
    sind in euren betrieben entsprechenden schutzmaßnahmen getroffen worden? wenn ja welche?


    In einem "meiner" Betriebe, in den täglich Tanklastzüge und Fahrer aus allen möglichen Gegenden Europas eintrudeln, wird eine Desinfektionseinrichtung installiert und Verhaltensmaßregeln vermittelt.

    Andere Betriebe zeigen sich ziemlich unbeeindruckt.
    Einer meiner Ansprechpartner schickte mir folgende Internet-Verknüpfung zu
    http://www.muslim-markt.de/forum/messages/980.htm
    Es heißt dort u.a.
    Inzwischen sind wohl ca. 700 Menschen weltweit durch Schweinegrippe gestorben; wohlgemerkt weltweit. Bei einer “normalen“ Grippe in Deutschland sterben jedes Jahr einige Zehntausend daran! Von den 2844 registrierten Schweinegrippe-Fällen in Deutschland ist aber noch kein einziger ernsthaft in gesundheitliche Schwierigkeiten deshalb geraten. Zwischenzeitlich wurde spekuliert, dass die Schweinegrippe sich mit der Vogelgrippe verbinden und damit noch gefährlicher werden könnte. Warum aber können sich lediglich Viren verbinden, die von den Medien einen Namen erhalten haben, und die vielen namenlosen Grippe-Viren nicht?

    Dort wird u.a. meiner Meinung nach zu Recht darauf hingewiesen, dass von "herkömmlichen Grippen" offensichtlich derzeit (noch) eine höhere Gefahr ausgeht.

    Zitat

    ... wie ist eure erfahrung in bezug auf die die akzeptanz der MA und der GF für die getroffenen schutzmaßnahmen?

    Nun, die Akzeptanz ist bei "meinen" Unternehmen (derzeit) gering.

    Ich habe vorsichtshalber überall die Botschaft hinterlassen, dass es so etwas wie innerbetriebliche Pandemieplanungen gibt ...

    Zitat

    Original von freak
    >> Kennt jemand eine praktikable Lösung, wie man die verunreinigte PSA reinigen kann? (Da dieses Problem in der chem. Industrie weit verbreitet sein dürfte, muss es da etwas geben... wahrscheinlich fehlt mir nur das richtige Stichwort zum Suchen?


    Jou, ich geb Dir mal ein "Stichwort":
    frag mal den Lieferanten!
    Ich werde das auch in vergleichbarem Fall machen müssen, denn in
    Merkblatt A 008 , A 008-1 der BG Chemie,
    und in der BGR 195 steht nichts zur Pflege.

    Zitat

    Original von Niko
    habe ich jetzt irgendwas verpasst?
    Die Symbole sind doch zusammengelegt?


    Das GHS gilt ausschließlich für das Gefahrstoffrecht!
    Und darauf hatte ich mich bei meiner Antwort an harmi bezogen.

    Für die Beurteilung von Stoffen orientiert man sich stärker am Gefahrgutrecht, aber dieses bleibt ein eigenständiges Rechtsgebiet.
    Und: die Gefahrzettel aus dem Gefahrgutrecht bleiben erhalten!
    Dies ergibt sich aus
    Artikel 33 "Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung von äußerer Verpackung, innerer Verpackung und Einzelverpackung" der GHS-Verordnung (VO (EG) Nr. 1272/2008 )

    Einige Poster der BG Chemie, http://bgc.shop.jedermann.de/shop/plakate/ghs , die eine Gegenüberstellung von den derzeitigen Gefahrzetteln und künftigen Gefahrstoffzeichen darstellen, sind also hier missverständlich, weil ja kein Ersatz geplant ist.
    (Bitte bei Unterweisungen berücksichtigen!)

    Laut BG Chemie wird darüber nachgedacht, diese Plakate in einer neuen Auflage mit einer entsprechenden Anmerkung zu versehen.

    Zitat

    Wir zumindest verwenden ab sofort nur und ausschließlich die GHS-Symbole.


    ... Aber besser nicht für Gefahrguttransporte!