Beiträge von a.r.ni

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    Zitat

    Original von A_BUm ähnliches hatte ich hier: Bg Etg auch schon gebeten, beim selben Ersteller. X(


    Ist die Vokabel bzw. das Adjektiv "beratungsresistent" nun gerechtfertigt?
    :D

    Zitat

    Original von IntegMan
    hat jemand eine Idee wie man als FASI an eine preisreduzierte Asugabe des o. g. Kompendiums kommt.


    Einen Mitgliedsbetrieb kennen, der die DVD für Dich bestellt, sie günstiger erhält und die gerinegren Kosten an Dich weitergibt.
    Ansonsten ...

    Zitat

    Für Nicht-Mitgleider der BG BAU ist der Einstandspreis EUR 179,-- + MwSt.


    Das dürfte sie auch Deinem Unternehmen wert sein, wenn Du betriebswirtschaftlich denkst.

    Zitat

    Original von Andy007
    ... Durch so etwas zeichneten sich gemeinhin eher "Angriffe von staatlicher Seite" aus, zitiert die Nachrichtenagentur AFP einen der Viren-Analysten. Kriminelle


    Trainingslauf für einen "Bundes-Trojaner"?

    Zitat

    Original von Dental
    Die Hautschädigungen und enstandene Allergien führen bis zur Berufsunfähigkeit. Trotzdem hat man immer noch einige Spezies die den Flüssigkunststoff mit den bloßen Fingern glattstreichen.


    Hier hilft nur ein etwas manipulatives Gespräch.
    Ich würde diesen Mitarbeitern erzählen, dass Hautschädigungen und Allergien entstehen, dies aber durch PSA und Hautschutz vermieden werden kann und dass es Pflicht sei, sich zu schützen.
    Weil die Schutzmaßnahmen bekannt und wirksam sind, sei dies der Normalzustand.
    Abweichungen vom Normalzustand seien zu beurteilen hinsichtlich "fahrlässig" und "grob fahrlässig".
    Wer in einem Unternehmen bereits mitbekommen hat, dass eine Kollegin berufsunfähig geworden ist, handelt "grob fahrlässig", wenn er sich nicht schützt.

    Für die Folgen grober Fahrlässigkeit kommt zwar die BG erst einmal auf - aber wird versuchen, sich das Geld vom grob fahrlässig Handelnden wieder zu holen - "die BG ist eine Versicherung ... und welche Versicherung zahlt schon gerne?"

    Mach den Mitarbeitern klar, dass sie nicht darauf vertrauen dürfen, dass die BG für alle Kosten aufkommt ...

    Und wenn es an den eigenen Geldbeutel geht, werden auch "Wiederholungstäter" nachdenklich.

    Ich bin damit recht erfolgreich - auch wenn einige BGn das in der Praxis nicht so krass handhaben würden.

    Zitat

    Original von Frank_sibe
    muß ich für die Fremdfirma, ... BA erstellen?
    ... reicht es, ... Sicherheitsunterweisung


    BA ist für Dich nicht notwendig, wenn Deine Sicherheitsunterweisung vom Inhalt her gleichwertig ist.
    Wichtig sind ortsspezifische Hinweise für Euer Dach (nicht gekennzeichnete. nicht begehbare Bereiche, mit Moos bewachsene Oberlichter in "Tarnfarbe" usw.); und noch wichtiger ist die schriftliche Bestätigung der Unterweisung.

    Zitat

    Original von gutelaune
    na klaro gibt es Unterschiede zwischen einer Datenbank und einer Checkliste für eine Analyse.


    Wir scheinen aneinander vorbei zu reden.
    Du hast geschrieben,

    Zitat

    Ich halte nicht viel von Form- und Checkblättern, diese werden oft nur fehlerhaft oder garnicht ausgefüllt. Was haltet Ihr von einer kleinen Datenbank z.B. Access.


    D.h. für mich, dass Du behauptest, dass es das Problem mit dem Ausfüllen bei der Verwendung eines rechnergestützten Formulars nicht gibt.
    Und das habe ich gefragt.

    Foristin Brigitte sieht das wohl auch so:

    Zitat

    Die Datenbank ist nur so gut, wie sie ausgefüllt wird.
    Das bedeutet, dass es wie mit Checklisten ist: Jede Analyse ist nur so gut, wie derjenige, der sie durchführt.

    Und darauf hast Du insgesamt keine Antwort gegeben.

    Dein Hinweis

    Zitat

    Er liegt in der Auswertung. Daten in einer Datenbank kann mann langzristig archivieren, leicht filter und auf ähnlichkeiten durchforsten.


    war überflüssig, da ich ja geschrieben hatte

    Zitat

    ... außer dass die Daten einfacher weiterzuverwenden sind??

    Und Dein

    Zitat

    Mehr muss ich wohl nicht tippen, oder?


    war noch überflüssiger.

    "gutelaune" als Name ist das Eine, aber
    "gute Laune" zu verbreiten ist das Andere ... ;)

    Zitat

    Original von gutelaune
    Ich halte nicht viel von Form- und Checkblättern, diese werden oft nur fehlerhaft oder garnicht ausgefüllt.
    Was haltet Ihr von einer kleinen Datenbank z.B. Access. ...


    Und was unterscheidet Deiner Meinung nach ein Rudel Eingabefelder einer Datenbank von einem Formblatt - außer dass die Daten einfacher weiterzuverwenden sind??
    Deine Datenbank muss schließlich auch "gefüttert" werden ...
    :45:

    Zitat

    Original von Älbler
    Es ist nicht schön zu wissen das im hohen Norden, die Aktivitäten um den Black Forest und den Swabian Highlands beachtet werden. ;)


    Warum ist das "nicht schön"?
    Es mag auch SiFas geben, die bundesweit Auftraggeber haben und bspw. mind. vier Mal im Jahr an Ulm vorbeifahren ... und vielleicht zufällig an einem Treffen teilnehmen können.

    Zitat

    Original von ElkeH
    ... Uhrzeitstechnisch ...


    Was soll denn das bedeuten?
    Du bist in einer sprachlichen Minderheit - nur vier anderweitige Treffer bei Onkel Google zu diesem Begriff.
    Entweder bist Du ein sprachlicher "Trendsetter" oder machst Dir auch keine Gedanken, was Du sprachlich von Dir gibst. :lol:
    Auch wenn es in Deutschland einen Minderheitenschutz gibt - für sprachliche, ähh hmmm, sagen wir "Trendkreativitäten", gibt es keinen Schutz; nicht einmal "Welpenschutz".
    :21:
    ;)

    Zitat

    Original von Niko
    Hat mir jemand einen eher lockeren und amüsanten Ansatz, wie ich die Mitabeiter dazu bringe, korrekt Verbandbuch und Verbandkasten zu verwenden?


    Im anderen Forum kamen zwei Antworten schneller, als die Linguisten reagieren konnten ... und für mich gilt dann "duck - und weg!".

    Also. Dieses S ist ein sogenantes Fugen-S.
    1. Foristin "Frau Musterfrau" schreibt dazu:
    Das Fugen-s taucht ja häufiger auf, wo es nichts zu suchen hat, z.B. beim Schaden(s)ersatz. Offenbar lassen sich manche Wörter mit Fugen-s müheloser aussprechen als ohne, auch wenn es "eigentlich" falsch ist. Manchmal ist es vielleicht auch eine regionale Besonderheit (Schweinsbraten / Schweinebraten). Vermutlich ist in solchen Fällen Hopfen und Malz verloren, denn die Leute reden wie sie reden, auch wenn sämtliche DIN-Verordnungen ächzen. Es ist auch nahezu unmöglich, jemanden dazu zu bringen, statt "Pflaster" "Wundschnellverband" zu sagen. Vor langer Zeit hatte ich mal mit einem Projektleiter eine Diskussion, ob es Erholungssuchende oder Erholungsuchende heißt. Er plädierte für Erholungsuchende, denn die Suchenden suchten ja Erholung und nicht "Erholungs". Die Begründung war natürlich ein Schmarrn, denn es heißt ja auch arbeitslos und nicht arbeitlos, obwohl es brotlos und nicht brotslos heißt.

    Zur eigentlichen Frage:

    Es kommt vielleicht darauf an, welchen Humor die Mitarbeiter pflegen. Notfalls könnte man sie ja darauf hinweisen, daß es auch nicht "Bierskasten" heißt.

    2. Forist MMA1 hat kurz und trocken eine gute Idee:
    "Man kann das Fugen-s einsparen, und wir müssen schließlich sparen, wo wir können. Die Steuerverwaltungen tun es auch, indem sie bei Einkommen-, Erbschaftsteuer usw. ebenfalls das Fugen-s einsparen."

    So, wenn weitere Vorschläge kommen, schreibe ich noch etwas dazu ...

    Zitat

    Original von Niko
    "abgeebbt" . Schönes Wort. Wieviele e's? Wieviele b's?
    Geht darüber der Streit?


    Nein, ich werde mir von "unseren" Linguisten sagen lassen müssen, dass sich die Sprache eben verändert und wenn die Mehrheit "Verbandsbuch" sagen möchte, dann wird der Begriff in den Duden aufgenommen - und dann ist er "richtig" ... so wie jeder Blödsinn die Chance hat, "sprachlich richtig" zu werden ... und solche Aussagen erzeugen dann z. T. geharnischte Antworten derjenigen, die den Sprachzustand schützen möchten ...
    Aber das ist alles ein gaaaaaaaaaaanz anderes Thema ...
    :40:

    Zitat

    Original von reinhard.bock
    verschiedene BG's bieten Koffer zu Präventionszwecken an.


    Die BG Chemie hat noch einen Koffer mit einer präparierten Handsalbe und einer Schwarzlichtlampe, so dass man nach eincremen der Hände zeigen kann, welche Hautstellen nicht bedeckt wurden.
    So kann man Mitarbeitern beibringen, sich richtig die Hände einzucremen.

    Zitat

    Original von Niko
    Hat mir jemand einen eher lockeren und amüsanten Ansatz, wie ich die Mitabeiter dazu bringe, korrekt Verbandbuch und Verbandkasten zu verwenden?


    Spontan fiel mir Karl Valentins Diskussion über
    "Semmelnknödeln" ein, wo er einräumt, dass es keine
    "Lebernknödel" gibt ... :rolleyes:

    Aber wie man das hier übertragen kann?
    Bei den BGn heißt die BGI 511-1 auf jeden Fall "Verbandbuch" ...

    Vielleicht fällt jemandem in einem anderen Forum etwas ein ... ich gehe mal fragen ... ;)
    Die Antwort kann dauern, bis dort alle Streits wieder abgeebbt sind ... :3:

    Zitat

    Original von MST
    ... wer weiß wo ich etwas darüber finde inwieweit es im Betrieb mit einer verantwortlichen Person geregelt sein muß?


    Der Unternehmer hat für seine Angestellten eine Fürsorgepflicht, die sich u.a. aus der Garantenstellung gemäß §13 StGB ergibt.
    D. h. er muss zumindest dafür sorgen, dass jemand mit Weisungsbefugnis gegenüber den Beschäftigten Entscheidungen treffen kann (s.u.) - und dass kann auch ein Vorarbeiter ("Erster unter gleichen") sein.
    Dass ein Rudel Mitarbeiter in Deinem Unternehmen anwesend ist, von denen keiner eine Weisungsbefugnis hat, kann ich mir nicht vorstellen.

    Des Weiteren muss der Unternehmen dafür sorgen, dass bspw. ein Ersthelfer erreichbar ist., bei Alleinarbeitsplätzen zumindest eine organisatorische oder technische Maßnahme existiert und dass bei feuergefährlichen Arbeiten jemand einen Erlaubnisschein ausstellen kann.

    Insofern gibt es Vorgaben, die sich aus
    u.a. aus ArbSchG, SGB, StGB und BGV A1
    ergeben.

    Zitat

    Durch Umstrukturierungen sind bei uns ab 20.00Uhr keine Vorgesetzten mehr vor Ort.


    ... Aber sie müssen erreichbar sein oder anderweitige Vorkehrungen getroffen haben, da sie Garantenpflichten haben.
    Ob eine schnelle persönliche Anwesenheit einer Führungskraft notwendig ist, ermittelst Du miit einer GefB.

    Vielleicht hilft dieser Gedanke ein kleines bisschen weiter.

    Zitat

    Original von Frank_sibe
    - wir haben überall Rauchverbot (hat er auch abgefragt)
    ...


    Aber bitte auch an Arbeiten im Lager denken (Schweißen, Trennschleifen o.ä.);
    hierzu sollte man auch gewappnet sein und der Versicherung einen Erlaubnisschein für feuergefährliche Tätigkeiten zeigen.

    Alles in allem ist ja allein diese Diskussion bereits eine Form der Gefährdungsbeurteilung, die ja vor der Lagertätigkeit vorliegen muss.

    Mich interessiert nun aber auch, was der Versicherer beanstandet ... was haben wir hier übersehen?

    Zitat

    Original von NewWave
    Ich habe mich mit den Herstellern der Dämmplatten in verbindung gestetzt und diese haben mir zu geschichert das keine Giftigen oder Gesundheitsschädlichen inhaltsstoffe verwendet wurden. Auch das SDB sagt dies aus.
    Problem an der Sache ist nun das die Beschäftigen einen Schriftlichen Nachweis darüber haben wollen, dass das was sie eingeatmet haben ungiftig war....


    Nicht nur, wenn nicht feststeht, dass die Geruchsbelästigung auf Stäube der Dämmplatten zurückzuführen ist, darfst Du keinen schriftlichen Nachweis liefern!
    Du darfst so etwas gar nicht.

    Ich würde in dieser Angelegenheit nicht so weit wie Forist Niko gehen, aber eine Formulierung vorbereiten, die die Vermutung (Dämmplatten als Ursache, SDB) beschreibt - und dies von der Unternehmensleitung unterschreiben und in Umlauf geben lassen.

    Bedenke: wir FASis haben beratende Funktion gegenüber dem Unternehmer, sind dem Unternehmer unterstellt und sind nicht verpflichtet, "Persilscheine" auszustellen!
    Foristin Martina hat hier schon die klare Richtung vorgegeben.

    :65:
    Herzlich Willkommen in diesem Forum.
    Mit Deinem Wissen bist Du eine weitere Bereicherung dieses Forums.

    Auf einen regen Wissens- und Gedankenaustausch freut sich ein ehemaliger Angehöriger eines Tochterunternehmens des Vereins mit dem blauen Oktagon.
    :)

    Zitat

    Original von JeSi80
    ... Werte für max. zulässige Kräfte an Quetschstellen definiert waren. ...
    Weiß zufällig jemand was ich für Tabellen meine und wo ich die evtl. finden kann.


    Ich habe leider keine Zeit für eine Recherche, deshalb nur ein Gedanke:
    die
    DIN EN 1005-3:2009-01 (D)
    Sicherheit von Maschinen - Menschliche körperliche Leistung - Teil 3: Empfohlene Kraftgrenzen bei Maschinenbetätigung; Deutsche Fassung EN 1005:2002+A1:2008
    beschreibt u.a. auch Mensch-Maschine-Interaktion.
    a) vielleicht lässt sich aus dieser Norm etwas Brauchbares ableiten?
    b) wenn es hierfür eine Norm gibt, dann vielleicht auch eine für den schon erwähnten Kontaktdruck?