Beiträge von MST

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    Hallo zusammen

    Die schriftliche Beauftragung von Flurförderzeugführern/innen soll in unserem Betrieb "umgestalltet werden".
    Mit den Grundvoraussetzungen ist alles klar, es geht um die Fahrzeruge. Diese sollen in Gruppen aufgeteilt werden, wie z.B. Schubmaststapler, Kommissionierstapler,
    Frontstapler, 4-Wege Stapler.
    Eine Beauftragung soll die jeweilige Gruppe einschließen, zudem soll hiermit sichergestellt sein das der Mitarbeiter an allen FFZ`s für diesen Bereich eingewiesen worden ist.
    Mein Problem hierbei ist das wir z.B. von den Kommissionierstaplern 6 verschiedene Modelle haben, die unterschiedlich in der Bedienung sind.
    Ein neuer Mitarbeiter würde zu den laufenden Unterweisungen auch diese sofort machen müssen. Des Weiteren werden die Mitarbeiter sehr oft in andere Bereiche verliehen, zuvor war es so das der entleihende Vorarbeiter sich vergewissern mußte ob eine Beauftragung / Einweisung vorliegt - zukünftig soll es so sein das davon ausgegangen werden kann das die Einweisung erfolgt ist.
    Wie seht ihr dieses von der Rechtssicherheit aus und wie müßte dieses entsprechend formoliert werden.
    Vielen Dank im voraus.
    Gruß
    MST

    Hallo zusammen

    Ich benötige erneut eure Unterstützung zum Bereich der Höhenrettung.
    In einem automatischen Hochregallager müssen gelegentlich an Regalbediengeräten Störungen beseitigt werden. Klar ist die G41 Untersuchung, geprüftes PSA gA, Unterweisung.
    Wie ist es mit der praktischen Unterweisung bzw. mit dem Fall der Rettung, was muss hierfür alles vorhanden sein bzw. welche Ausbildungen werden benötigt.
    Vielen dank im voraus.
    Gruß
    MST

    Hallo zusammen
    Wir benötigen einen neuen/zusätzlichen Brandschutzbeauftragten. Es bietet sich jemand an der bereits innerbetrieblich Aufgaben hiervon übernommen hatte, jedoch liegt seine Ausbildung 4-5Jahre zurück. Kann er dazu ernannt werden wenn er jetzt einen Aufbaukurs besucht oder ist weiteres zu beachten.
    Gruß
    MST

    Hallo zusammen

    In einem neuen Arbeitsbereich sind Folien und Pappen in einem Regal gelagert. Der Arbeitsplatz ist direkt vor dem Regalen bzw in den Regalen (Nischen), hierbei ist bereits sichergestellt das keine Ware von oben herunterfallen kann.
    Bei der Planung wurde der Drucker vergessen, wie ist es hier mit dem Brandschutz zu sehen? Muss dieser auf einer feuerfesten Unterlage stehen, müßte der Bereich eine Einhausung erhalten wie es bei FFZ-Ladegeräten praktiziert wird?

    Gruß
    MST

    Hallo zusammen

    Folgende Situation:
    Im Unternehmen wird ein neuer Bereich erschaffen, es soll eine Kantine angeboten werden. Die Räumlichkeiten und Geräte würden gestellt werden.
    Das Küchenpersonal wird über einem Generalunternehmen gestellt werden.
    Muss für den Bereich (Küche) von uns eine Gefährdungsbeurteilung und die Betriebsanweisungen erstellt werden? Wie ist es mit der arbeitsmedizinische Pflichtuntersuchung?
    Der Auftragnehmer ist sicherlich verantwortlich für die Einhaltung der Arbeitssicherheitsvorschriften, wi e ist es mit der Vergewisserungspflicht das die Vorgaben eingehalten werden?
    Gruß
    MST

    Hallo zusammen

    Wie sind für Gabelstapler die Ladegeräte abzusichern? Das der seitliche Abstand von 2,5m eingehalten werden soll zu brennbaren Materialien ist klar. Wie ist es mit der Höhe? Kann ein Ladegerät an eine gemauerte Wand befestigt werden wenn daneben eine Trockenbauwand steht oder müßte diese extra abgesichert werden?
    Einen schönen Tag noch allen.

    Gruß
    MST

    und wo ist das Problem?
    das Zertifikat liegt vor und bestätigt die Ausbildung, einen "Fahrausweis" braucht man nicht auszustellen.
    Die Befähigung dass ein bestimmter Typ/Hersteller gefahren werden kann, ist vom Unternehmer zu klären (Testfahrt im Hof).

    Hallo
    Das Problem ist das die ausbildende Firma nicht ersichtlich ist. Das Zertifikat macht hierzu keine Angaben, nur Herr XXXX (ohne Anschrift Geburtsdatum etc.) hat an einer Ausbildung für das bedienen von Gabelstaplern erfolgreich teilgenommen.
    Leitung Herr XXXX
    Datum 26.01.2007
    Nichts von Firmensitz, Vorschriften wie BGG925, BGV D27.

    Hallo zusammen
    Wir haben einen neuen Mitarbeiter bekommen der über keinen eigenen Gabelstapler-Fahrausweis verfügt. Er kann nur ein Zertifikat vorlegen auf dem seine erfolgreiche Teilnahme bestätigt wird.
    Auf diesem Dokument ist jedoch nicht ersichtlich was er fahren darf, zudem sind auch keine Vorschriften nachdem die Prüfung erfolgt ist aufgeführt.
    Des Weiteren ist auch keine Adresse auf dem Dokument.
    Laut BGG 925 reicht ein Zertifikat aus, über das wie dieses auszusehen hat kann ich leider nichts finden. Es wäre schön wenn jemand mir hierzu weiterhelfen kann.

    Gruß
    MST

    Hallo zusammen

    Ich bitte um Unterstützung - wie ist hierbei die Sachlage, gehört sowas zu einem Arbeitsunfall:
    Bei eingenen Mitarbeitern sowie Fremdfirmen die auf dem Gelände / Gebäude tätig sind ist es klar geregelt. Diese erhalten vor Aufnahme der Arbeit eine Unterweisung.
    Wie ist es nun wenn sich ein Besucher oder eine Person die etwas anliefert verletzt?
    Die eigenen Mitarbeitern müssen immer mit dem Rettungswagen zum Arzt gebracht werden. Wie sieht es bei Besuchern / Lieferanten aus, wenn die gehen wollen und anschließend doch noch etwas passiert?
    Ich hoffe es ist verständlich dargestellt.
    Allen einen schönen Tag noch.

    Gruß
    MST

    Hallo zusammen

    Auch bei uns ist dieses ein Thema. Wir haben Elektrofachkräfte, EffT sowie EUP´s.
    Wir verwenden als Gerätetester einen Fluke 6500, hiermit werden die Daten gespeichert bzw. auf den PC übertragen.
    bei der Prüfung werden feste Abläufe eingehalten.
    Die Elektrofachkraft ist natürrlich der Ansprechpartner, was spricht dagegen das die Geräte geprüft werden von den EffT´s und die Geräte die Mängel bei der Prüfung aufweisen der EFK vorgeführt werden.
    Alle Daten sind hierbei erfasst und nachvollziebar.
    Allen einen ángenehmen Tag noch.

    Gruß
    MST


    Hallo zusammen

    Wir haben die Betriebliche Brandschutzordnung entsprechend der DIN 14096 erneuert.
    Wie ist mit den alten Flucht und Rettungsplänen umzugehen die nach DIN 4844-3 angefertigt wurden? Die neue DIN ISO 23601 ersetzt diese Norm.
    In der DIN 14096 steht auf Seite 9 unter e) ...siehe DIN ISO 23601
    Müssen jetzt bereits die Pläne geändert werden oder erst bei einem Umbau (Änderung der Rettungswege)?
    Vielen Dank im voraus und allen noch einen angenehmen Tag =)

    Gruß
    MST

    Hallo zusammen,

    wir haben im Betrieb abgelaufenes Desinfektionsmittel für den Bereich "Schweinegrippe".
    Laut der Betriebsanweisung vom Hersteller:
    Entsorgung des Produktes: kann unter Beachtung der örtlichen Vorschriften als Abwasser entsorgt werden.Durchträngtes Material (z.B. Putzlappen) in unbrennbaren, verschließbaren Entsorgungsbehältern sammeln.
    Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigung: leere Behälter mit Wasser ausspülen. Gereinigte Verpackungsmaterialien den örtlichen Wertstoffkreisläufen (z.B. grüner Punkt) zuführen.

    Desweiteren ist laut SDB als nicht brandfördernd eingestuft.
    Unter den Abschnitt 13: Hinweis zur Entsorgung steht:
    Das Eindringen des Produktes in die Kanalisation, in Wasserläufe oder in den Erdboden soll verhindert werden. Nicht mit den Hausmüll entsorgen. Eine spezielle Entsorgung gemäß lokalen gesetzlichen Vorschriften ist erforderlich. Kleine Mengen: Kann unter Beachtung der örtlichen Vorschrften als Abwasser entsorgt werden.


    Wo findet man etwas zu den "örtlichen Vorschriften"?
    Wo sind die Mengen definiert?

    Danke für Infos
    Gruß
    MST

    Hallo zusammen
    Ich stehe etwas auf dem Schlauch.
    Die Grundlagen der regelmäßige Sicherheitsunterweisungen sind klar.
    Das Mitarbeiter an "neuen" Arbeitsgeräten eine Einweisung erhalten auch.
    Wie ist es mit der Wiederholung von Einweisungen?
    Wenn z.B. Mitarbeiter an einem neuen Gabelstapler eingewiesen werden und eine Sicherheitsunterweisung erhalten. Ab wann müßte hier die Einweisung erneut durchgeführt werden (nicht eine Sicherheitsunterweisung)?
    Bei einem Defi wird z.B auch eine Wiederholungsschulung durchgeführt.

    Einen schönen Tag euch allen
    Gruß
    MST

    Hallo zusammen

    Sehr interessante Beiträge sind hier zu lesen. Wie ist es bei einer Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten? Wo noch die BGV A3 gültig war, konnten diese Personen z.B Prüfungen an ortsveränderlichen E-Geräten durchführen (ohne das die VEFK im Rücken steht) - wie Ist diese zum aktuellen Stand zu bewerten?
    Einen angenehmen Tag noch allen.
    Gruß
    MST

    Hallo zusammen

    Ich benötige Informationen zur Regalprüfung bzw. eine Prüfungsmatrix.
    Wir haben annähernd die gleichen Stahlregale hier im Betrieb. Geprüft werden sollen diese entsprechend der BGR 234 / DIN EN 15635.
    Vom Typ her sind die Regale nicht sehr unterschiedlich, jedoch werden die verschiedenen Bereiche unterschiedlich stark duch Flurförderzeuge genutzt.
    Von mehrmals täglich bis 1x im Jahr.
    Nach welchen Grundlagen (nicht Gefährdungsbeurteilung) können die Prüfintervalle festgehalten werden?

    Gruß
    MST