Beiträge von Sutargos

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    Hallo,

    Danke für die Meinungen.

    Ist eine Unterscheidung relevant? Meiner Meinung nach nicht.

    Für mich sind Betriebsanlagen primär die gebäudetechnischen Anlagen, also von der Heizung angefangen alles, was zum Betrieb eines Gebäudes notwendig ist. Die technischen Arbeitsmittel sind dann alle Dinge mit denen gearbeitet wird, somit üblicherweise alle Maschinen und Werkzeuge.

    Dies war auch die überwiegende Meinung unseres Seminars, es ging wohl einfach darum mit (Gesetzes-)Texten umzugehen und sich Gedanken zu machen was hinter den jeweiligen Begriffen steht (und wo diese Begriffe erläutert werden).

    Fest steht ohnehin:

    Beides muss ohnehin geprüft werden, unsere Pflicht ist zu schauen das dies auch (regelmäßig, anlassbezogen etc.) passiert.

    Zitat

    Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist vielmehr stets gefragt, wenn aus Gründen des Arbeitsschutzes eine Prüfung erforderlich ist, um zu klären, ob die Sicherheit einer Anlage oder Arbeitsmittels, die bei der ersten Inbetriebnahme festgestellt, oder die Sicherheit eines Arbeitsverfahrens, die bei der Einführung festgestellt worden ist, noch fortbesteht. Die Prüfungen, auf die § 6 Nr. 2 ASiG hinweist, sind deshalb in angemessenen Zeiträumen, nach Änderungen oder Instandsetzungen, nach Störfällen oder Schadensfällen, mindestens auf äußerlich erkennbare Schäden oder Mängel zu überprüfen. Sicherheitseinrichtungen zur Beseitigung von Gefahren müssen regelmäßig gewartet und auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Wann die Prüfung zu wiederholen ist, ist, wenn Fristen nicht durch den Arbeitgeber oder durch Schutzvorschriften festgelegt sind, von der Fachkraft für Arbeitssicherheit selbst zu bestimmen.

    Alle diese Prüfungen obliegen der Fachkraft für Arbeitssicherheit, soweit nicht in speziellen Vorschriften vorgesehen ist, dass die Prüfungen von sachkundigen Personen durchgeführt werden müssen, an die persönliche Anforderungen gestellt werden, die die Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht erfüllt.

    Also Prüfen ob geprüft wird (Ordnungsprüfungen lt. TRBS 1201?) und falls es keine Vorschrift gibt die diese Aufgabe an die befähigte Person oder eine Zugelassene Überwachungsstelle überträg auch die technische Prüfung (falls man dazu das Fachwissen hat)?.

    Hallo zusammen,

    einer unserer berufsgenossenschaftlichen Beisitzer im SiFa-Seminar (neue Ausbildung, SEM1) hat uns die Frage in die Runde geworfen, was denn der Unterschied zwischen den im §6 2. Punkt ASiG

    Zitat

    2. die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel insbesondere vor der Inbetriebnahme und

    Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung sicherheitstechnisch zu überprüfen,[...]

    erwähnten Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln wäre.

    Tja, leider findet im ASiG keine Begriffsbestimmung statt.

    Ich finde in der BetrSichV folgendes:

    Zitat
    § 2 Begriffsbestimmungen

    (1) Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie

    überwachungsbedürftige Anlagen.

    was mehr verwirrt als klärt.

    (Technische) Arbeitsmittel könnten laut BetrSichV also auch Anlagen sein. Auch Betriebsanlagen?

    Die Österreicher hätten jetzt leichtes Spiel, denn bei denen ists gesetzlich definiert im GewO.

    Welche Anlagen sind mit "Betriebsanlagen" gemeint... wo besteht der Unterschied zwischen diesen und den Anlagen die unter Anlagen, die lt. BetrSichV "Arbeitsmittel" sind?

    Verhält es sich unter Umständen so wie bei der DGUV V3?

    Dort sind elektrische Betriebsmittel definiert, und elektrische Anlagen sind demnach einfach ein Zusammenschluss elektrische Betriebsmittel.

    Oder steht es im Zusammenhang mit baulichen Anlagen (= festverbunden mit dem Betriebsgebäude) ?


    Es fand noch eine Hinweis zur Lösung:

    Zitat

    § 6 Nr. 2 verlangt in erster Linie, dass Betriebsanlagen (siehe die Erläuterungen zu § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 a), technische Arbeitsmittel (siehe die Erläuterungen zu § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 b) vor der Inbetriebnahme, ferner die Arbeitsverfahren

    (siehe die Erläuterungen zu § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 c) vor ihrer Einführung überprüft werden.

    Quelle:

    KomNet - Welche Überprüfungsaufgaben ergeben sich für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit aus § 6 Nr. 2 ASiG? (nrw.de)

    Leider habe ich weder privat noch betrieblich den Zugang zum Schmitz/Nöthlichs Kommentar "Sicherheitstechnik". Irgendwer hier im Forum?

    Vielen Dank für die Hilfe