Sind wir als Betreib nicht der Unterweisung pflichtig, wenn einen Fremde Person das Firmengelände betritt?
Grundsätzlich würde ich die Frage schon mal mit JA beantworten ...
ABER was steht in eurem Mietvertrag? Seid ihr oder der Inhaber für die Arbeiten am Dach zuständig? Müssen sich diese Fremdfirmen dann bei euch anmelden?
Was ich aus deinen bisherigen Informationen rauslesen konnte, ist der Inhaber für diese Arbeiten zuständig und ihr bekommt keine Information wenn die Arbeiten durchgeführt werden. Somit sehe ich die Unterweisungspflicht beim Inhaber.
Natürlich würde ich aber auch die Arbeiter auf die fehlende Sicherheit hinweisen und den Inhaber darüber informieren. Dies auch schön dokumentieren, damit man im Notfall einen Nachweis hat.