Beiträge von DonMarkus

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    Hallo!

    Meiner Meinung brauchen Sammelstellen nicht mit einem Schild gekennzeichnet werden, da die ASR A2.3 in Punkt 8.1 (1) nur vorschreibt das Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege im Verlauf von Fluchtwegen beschildert sein müssen und Sammelstellen nur sollen.

    Punkt 8.1 (2) wird erwähnt das Sammelstellen entsprechend nach der ASR A1.3 "Sicherheitszeichen und Gesundheitsschutzkennzeichnung" erfolgen muss, dies trifft aber auch nur dann zu wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, den Sammelplatz mit einem Schild kenntlich zu machen.

    Gruß

    Markus