Beiträge von ilk

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    ilk Du solltest Deine Emailadresse nicht so öffentlich posten.

    8| Das Forum wird von Spinnen, Kriechern und Datenkraken besucht. 8|

    Wenn Du den Mauszeiger unter dem Avatar auf den Namen von Volker3004führst und einen augenblick wartest, poppt ein Fenster auf: Da unten rechts auf die Sprechblasen klicken, und Du kannst ihm eine private Nachricht (PN) senden. ;)

    Super vielen Dank für die Info!

    Anzahl waren bei mir 2 Prüfer. Präsentation via PowerPoint, nach meinem Vortrag wurden Fragen zu Präsentation und Bericht gestellt.

    Ich hatte mir eigentlich viel zu viel gedanken gemacht und viel zu viele seiten ich hatte mit bildern ca 14 seiten als powerpoint.

    Das Ergebnis war, dass ich zu oft an die Wand zur Präsentation geguckt habe und dadurch zu wenig zum Publikum.

    Es waren nur unsere Klassenkameraden und 2 Dozenten.

    Dennoch gut überstanden.

    Ich hatte total Panik vor dem Vortag 10-15 min und total Lampenfieber.

    Letzen endlich war es weniger als Halb so schlimm :doppelthumbsup: .

    Wünsche allen die es noch vor sich haben VIEL ERFOLG !

    Grüße

    :)

    Einfluss auf den Versicherungsschutz

    Die Verwendung bzw. der Verzicht auf Arbeitshosen kann auch versicherungstechnisch bedeutsam sein, wenn Vorschriften zur Nutzung existieren. Kommt es nämlich zu einem Arbeitsunfall prüft die zuständige BG genau, ob alle Sicherheitsrichtlinien befolgt worden sind. Ist dies nicht der Fall, kann die verantwortliche Stelle geneigt sein, Leistungen zu verweigern.

    Und natürlich auch wie mein Vorredner bereits sagte aufgrund der Gefährdungsbeurteilung.

    Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.

    Grüße

    Das sagt die DGUV,

    aber dies ist dir sicherlich bekannt!


    Abschnitt 25

    Anschläger (bisher: BGI 556)

    Der "Sachkundige" wird in der BG-Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" (BGR 500), Kapitel 2.8 mehrfach genannt, jedoch ist es immer der gleiche Sachkundige? Das kann sein, muss aber nicht sein.

    Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse für die Beurteilung der verschiedenen Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, BG-Vorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. BG-Regeln, DIN-EN-Normen, DIN-Normen, ISO-Normen) so weit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von Anschlagmitteln bzw. Lastaufnahmemitteln beurteilen kann. Als Sachkundige können für die Prüfung neben den Sachverständigen für Krane (siehe BGV D 6 § 28), die auch häufig die Sachkunde für Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel haben, auch Betriebsingenieure, Maschinenmeister, Kranmeister oder hierfür besonders ausgebildetes Fachpersonal herangezogen werden, sofern sie Erfahrungen und ausreichende Kenntnisse haben.

    Als "Muster einer schriftlichen Beauftragung" wird für die befähigten Personen (Sachkundigen) für Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel ein Vorschlag gemacht, der sich einerseits an den Mustervordruck für die Übertragung von Unternehmerpflichten anlehnt, andererseits die Möglichkeit gibt, gezielt die Aufgaben und Befugnisse des jeweiligen Sachkundigen zu beschreiben. Weil hierin gleichzeitig vorgeschlagen wird, die Befugnisse zur Reparatur und Neubeschaffung mit zu übertragen, empfiehlt sich die schriftliche Pflichtenübertragung.

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    Bild 25-1: Muster einer schriftlichen Beauftragung

    Wer die Ablegekriterien für Anschlagmittel der BG-Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" (BGR 500), Kapitel 2.8 "Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb" in Abschnitt 3.13 "Mängel" und die entsprechenden Normen kennt, kann im Regelfall mit entsprechenden Berufserfahrungen die "Regelmäßigen Prüfungen" nach einem Jahr entsprechend § 40 (1) durchführen.

    Für die "Besonderen Prüfungen von Rundstahlketten", spätestens nach drei Jahren, bedarf es jedoch entweder einer Prüfmaschine bzw. speziellen Belastungsgewichten oder aber einer magnetischen Rissprüfeinrichtung. Die Benutzung einer solchen Einrichtung setzt eine Schulung, im Regelfall durch den Hersteller des Gerätes, und eine entsprechende Sehfähigkeit voraus. Häufig werden deshalb die besonderen Prüfungen für Rundstahlketten Fremdfirmen übergeben, deren befähigte Personen (Sachkundige) durch die sehr häufig wiederkehrende Tätigkeit über ausreichende Erfahrungen verfügen.

    Demgegenüber ist für spezielle Lastaufnahmemittel, wie Vakuumheber und Magnete, die genaue Kenntnis der Betriebsanleitungen notwendig, um diese Prüfungen durchzuführen.

    Nach Schadensfällen oder besonderen Vorkommnissen, welche die Tragfähigkeit beeinflussen können sowie nach der Instandsetzung sind sowohl Anschlagmittel als auch Lastaufnahmemittel einer außerordentlichen Prüfung zu unterziehen. Ein besonderes Vorkommnis ist z. B. das Überfahren von Anschlagmitteln durch Flurförderzeuge oder das unbeabsichtigte Aussetzen von Anschlagmitteln gegenüber Wärmestrahlungen. Eine befähigte Person (Sachkundiger) für diese Prüfungen muss sich auch die inneren Schäden von Anschlagmitteln vorstellen können, um seine Entscheidung zu treffen.

    Ein Schweißrückströmen ausgesetztes Seil hat anschließend einen inneren, höheren Verschleiß durch eventuelle Verschweißungen an den Berührungsstellen der Litzen! Hier muss der Sachkundige seine Befugnis, mangelhafte Anschlagmittel der weiteren Benutzung zu entziehen, umsetzen.

    Im Formblatt braucht nur angekreuzt zu werden, nachdem die notwendigen Angaben eingetragen worden sind. Man kann jedoch genauso gut eine schriftliche Beauftragung nach diesem Muster erstellen, in der nur die betreffenden Anschlagmittel bzw. Lastaufnahmemittel genannt sind. Mit dieser schriftlichen Beauftragung wird die Befugnis klar beschrieben und das Verantwortungsbewusstsein erhöht.

    Entsprechend § 11 BetrSichV sind die durchgeführten Prüfungen zu dokumentieren, zumindest im Umfang wie es Abschnitt 3.15.5 "Prüfnachweis" des Kapitels 2.8 "Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen" der BG-Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" (BGR 500) vorgibt.

    hier noch der Link

    DGUV Information 209-013 - Anschläger (bisher: BGI 556) | Schriften | arbeitssicherheit.de

    Hallo,

    also nur als Tipp wir haben einige Taschen mit Sonnenbrille Sonnenkarte Sonnencreme und Kühltasche Gratis bekommen, dies haben wir über denen im Mitlgliederbereich Gratis Bestellt.

    Danke an die BG!

    Grüße

    Hallo, hier ein Auszug:

    Pausenraum: Kriterien nach ASR A4.2

    In ASR A4.2 werden die Bedingungen aufgelistet, unter denen ein Pausenraum bzw. -bereich erforderlich ist:

    • Pausenräume/-bereiche müssen unabhängig von der Zahl der Mitarbeiter eingerichtet werden, wenn es aus Gründen der Sicherheit und Gesundheit zwingend erforderlich ist, z. B. in allen Betrieben, in denen es sehr kalt, heiß, staubig, feucht oder schmutzig ist oder keine Sitzmöglichkeiten vorhanden sind oder wo ständig Kunden oder Besucher Zutritt haben (vgl. Abschn. 4.1 Abs. 3 ASR A 4.2).
    • Pausenräume/-bereiche müssen nicht eingerichtet werden, wenn die Mitarbeiter in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind, wo es während der Pausen keine arbeitsbedingten Störungen gibt.
    • Bei allen dazwischen einzustufenden Betrieben (das dürfte die Mehrzahl der produzierenden Betriebe sein) sind Pausenräume/-bereiche ab einer Belegschaftsstärke von 10 gleichzeitig anwesenden Personen vorgesehen. Dabei müssen Zeitarbeitnehmer berücksichtigt werden, aber keine Mitarbeiter, die max. 6 Stunden am Tag arbeiten oder die überwiegend im Außendienst tätig sind.

    Bei uns wird dies im Nachunternehmervertrag geregelt.

    Grüße